Kap 1 Dienstleistungen der Hotels 1.1 Nächtigungsleistungen 1.1.1 Leistungsort Bei der Vermietung von Unterkünften (zb Zimmervermietung in Hotels und Pensionen aber auch Vermietung von Stellplätzen auf Campingplätzen) handelt es sich um Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück. Der Leistungsort befindet sich dort, wo das Hotel oder beispielsweise der Campingplatz gelegen ist. Ein Hotelbetreiber in Griechenland vermietet ein Zimmer an einen österreichischen Urlauber. Der Leistungsort ist in Griechenland. Die umsatzsteuerliche Beurteilung erfolgt nach griechischem Recht. Der Grundstücksort kommt sowohl bei der Vermietung an Nichtunternehmer als auch bei der Vermietung an Unternehmer zur Anwendung. 1.1.2 Umsatzsteuersatz Beherbergungsleistungen inklusive damit verbundener üblicher Nebenleistungen wie Strom und Heizung, Reinigung der Räume und Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 10% (ab 1. Mai 2016 13%). Dies gilt sowohl für die gewerbliche Vermietung wie beispielsweise durch Hotels und Gasthöfe als auch für die Privatzimmervermietung.! Achtung Ab 1. Mai 2016 erhöht sich der Steuersatz für Beherbergungsleistungen auf 13%. Die Steuersatzerhöhung betrifft erstmalig Umsätze, die nach dem 30. April 2016 ausgeführt werden. Eine Übergangsregelung gibt es für Umsätze, die zwischen dem 1. Mai 2016 und dem 31. Dezember 2017 ausge 8
geführt werden, wenn für diese eine Buchung und eine An oder Vorauszahlung vor dem 1. September 2015 vorgenommen wird. In diesem Fall ist weiterhin der 10%ige Steuersatz anzuwenden. TIPP Bereits per 1. September 2015 sollte ein neuer Steuercode für den 13%igen Umsatzsteuersatz im ERP System hinterlegt sein. Ein Urlauber bucht im August 2015 ein Zimmer in einem Hotel in Wien für einen Aufenthalt vom 1. 3. Juni 2016. Variante a) Der Hotelbetreiber verlangt eine Anzahlung bis 31. August 2015. Variante b) Der Hotelbetreiber verlangt eine Anzahlung bis 31. Jänner 2016. Variante c) Der Hotelbetreiber verlangt keine Anzahlung. Lösung a) Die Buchung sowie Anzahlung erfolgen bis Ende August 2015. Die Anzahlung unterliegt dem 10%igen Steuersatz. Lösung b) Die Buchung erfolgt zwar bis Ende August 2015, die Anzahlung wird allerdings erst im Jänner 2016 geleistet. Sie unterliegt daher dem 13%igen Steuersatz. Lösung c) wie b Vermietet jemand ein Gebäude oder Räumlichkeiten beispielsweise an einen Reiseveranstalter, das diesem zur Erzielung von Umsätzen aus der Beherbergung (zb Betrieb eines Hotels oder einer Gästepension) dient, liegt eine Vermietungsleistung von Grundstücken vor, die umsatzsteuerfrei ist. Eine Option zur Steuerpflicht (20%) ist nur dann möglich, sofern der Mieter das Objekt nahezu ausschließlich für steuerpflichtige oder echt 9
Kap 2 Dienstleistungen der Reiseveranstalter und Reisebüros 2.1 Reiseleistungen isd 23 UStG Im Bereich der Reiseleistungen isd 23 UStG hat die Steuerreform 2015 keine Änderungen gebracht. 2.1.1 Definition Reiseleistungen eines Unternehmers in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer unterliegen den Sondervorschriften des 23 UStG. Keine Reiseleistungen und damit nach den allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu beurteilen und zu versteuern sind Reiseleistungen eines Unternehmers in Form von Eigenleistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer, Vermittlungsleistungen an Unternehmer und Nichtunternehmer, Besorgungsleistungen an Unternehmer. Eigenleistung Besorgungsleistung an einen Nichtunternehmer an einen Unternehmer Besteuerung nach 23 Vermittlungsleistung Die Regelungen des 23 UStG betreffend Reiseleistungen gelten für alle Unternehmer, die Reiseleistungen erbringen, somit üblicherweise für: Reiseveranstalter, Reisebüros und auch für Unternehmer mit einer anderen Betätigung. 31
Vom Kunden gezahlter Betrag 1.000,-- Reisevorleistung 880,-- Differenz (Marge) 120,-- Abzüglich Umsatzsteuer 20,-- Bemessungsgrundlage 100,-- Ein Reiseunternehmer besorgt für einen Nichtunternehmer einen Hotelaufenthalt in Wien zum Jahreswechsel 2015/2016 zum Preis von 1.100,--. Das Reiseunternehmen hat den Hotelaufenthalt um 990,-- (brutto mit 10% Umsatzsteuer) eingekauft. Der Reiseunternehmer hat 91,67 mit 20% zu versteuern (1.100,-- 990,-- = 110,--/ 1,2). Das Reiseunternehmen kann sich die Vorsteuer in Höhe von 90,-- nicht abziehen. 2.1.5.2 Gemischte Reiseleistungen Gemischte Reiseleistungen liegen vor, wenn der Unternehmer sowohl Eigenleistungen erbringt als auch Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Ein Busunternehmer verkauft mehrtägige Busfahrten inklusive Transport, Hotelaufenthalt mit Vollpension und diversen Ausflügen an Pensionisten. Die Beförderung zum Urlaubsort erbringt er mit eigenen Fahrzeugen. Die Nächtigung in einem fremden Hotel besorgt er für seine Kunden. Die Beförderung stellt eine Eigenleistung dar und unterliegt nicht der Margenbesteuerung gem 23 UStG. Die Bemessungsgrundlage ist nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG zu ermitteln und zu versteuern. Die Besorgung der Beherbergungsleistung ist eine Reiseleistung und gem 23 UStG zu beurteilen. Der einheitliche Reisepreis ist entsprechend auf Eigen- und Fremdleistungen aufzuteilen. 40
Kap 3 Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Mit der Steuerreform 2015 wurde die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt. Insbesondere für Kleinunternehmer, wie beispielsweise private Zimmervermieter oder Pensionen, könnte die neue Regelung einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. 3.1 Registrierkassenpflicht Betriebe ab einem Jahresumsatz von 15.000,--, mit jährlichen Barumsätzen über 7.500,--, die ihr Geschäft überwiegend in bar (dazu gehören auch die Zahlung mittels Bankomatoder Kreditkarte, Gutscheine, Bons) abwickeln, müssen ab 1. Jänner 2016 eine elektronische Registrierkasse haben und ihre Umsätze lückenlos erfassen. Für Automatenumsätze verschiebt sich die Frist auf den 1. Jänner 2017. Die Verpflichtung besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die vorher genannten Umsatzgrenzen erstmals überschritten wurden. Mobile Dienstleister, wie beispielsweise Masseure, können für ihre Kunden händische Belege ausstellen (vgl Tz 3.3), müssen die Umsätze aber unmittelbar nach Rückkehr im Unternehmen in der Registrierkasse erfassen. Spätestens ab 1. Jänner 2017 muss darüber hinaus eine Sicherheitssoftware installiert sein, um eine Manipulation bei den Umsätzen zu verhindern. Anschaffungen einer Registrierkasse bis Ende 2015 werden unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Prämie von 200,-- vom Staat gefördert. 49