Preis- und Leistungsverzeichnis. der. Volksbank Mittelhessen eg



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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis der Volksbank Mittelhessen eg Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 134 200 FA 5.15 Seite 1 Stand: 01.10.2015

Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto 3 3.1 Kontoführung 3 3.2 Kontoauszug 5 3.3 Weitere entgeltpflichtige Leistungen 5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 5 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 5 4.2 Lastschriftverkehr 7 4.3 Barauszahlung 8 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 9 4.5 Überweisungsverkehr 12 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 16 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 17 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 17 5.1 Allgemein 17 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 18 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 18 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 18 5.5 Reiseschecks 19 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 19 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 19 6 Kredite 20 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 20 6.2 Avale 20 6.3 Weitere entgeltpflichtige Leistungen 20 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 20 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 21 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 21 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 21 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 23 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 24 10 Sonstiges 25 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 26 134 200 FA 5.15 Seite 2 Stand: 01.10.2015

1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 2 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 Zinssätze für Einlagen Siehe Preisaushang Produkt Zinssatz 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt VR-IndividualKonto 2 Grundpreis zuzüglich im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte o Bartransaktion (fünf Freiposten/Monat) Bareinzahlung/Barauszahlung am Schalter am Geldautomat o Überweisung Ausführung beleghaft 3 beleglos 4 - ebanking - SB-Terminal - Datenträgeraustausch/ Datenfernübertragung 3,50 pro Monat 0,80 0,50 0,20 0,20 0,20 0,20 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 Das VR-IndividualKonto führen wir für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende (bis 27 Jahre) ohne beleghafte Buchungsposten kostenlos. Mit Einreichung der Studienbescheinigung entfällt die Altersgrenze für Studenten. 3 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 4 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 134 200 FA 5.15 Seite 3 Stand: 01.10.2015

- Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking über Berater (Filiale) Einrichtung, Änderung, Löschung von Daueraufträgen online / persönlich / telefonisch Vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden Ausführung von Dauerauftrag Gutschrift 5 o Lastschrift Einlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung o Scheck Einzug Einlösung VR-TrendKonto Grundpreis zuzüglich im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte o Bartransaktion Bareinzahlung/Barauszahlung am Schalter am Geldautomat o Überweisung Ausführung beleghaft 6 beleglos 7 - ebanking - SB-Terminal - Datenträgeraustausch/ Datenfernübertragung - Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking über Berater (Filiale) Einrichtung, Änderung, Löschung von Daueraufträgen online / persönlich / telefonisch Vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden Ausführung von Daueraufträgen Gutschrift 8 o Lastschrift Einlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung o Scheck Einzug Einlösung 0,50 0,20 0,20 0,20 2,90 0,50 0,50 pro Monat 9 2,00 2,00 2,00 2,90 2,00 2,00 5 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 6 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 7 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 8 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 9 Bei einem bargeldlosen Geldeingang (Lohn, Gehalt oder sonstige private Einkünfte) von weniger als 3.750,-- pro Quartal (durchschnittlich 1.250,-- pro Monat) werden 3,50 pro Monat berechnet. 134 200 FA 5.15 Seite 4 Stand: 01.10.2015

3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 10 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 11 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 26 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 12 (zzgl. Porto) 0,80 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 13 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 0,80 1 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen MobileTAN für ebanking je SMS 0,10 SMS-Benachrichtigungsservice je SMS 0,15 E-Mail-Benachrichtigungsservice je E-Mail 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 14 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Mittelhessen eg Straße: Schiffenberger Weg 110 PLZ/Ort: 35394 Gießen Telefon: 0641 7005-0 Telefax: 0641 7005-891909 Internet: www.vb-mittelhessen.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das ebanking oder das Telefonbanking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 15 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register 16 Amtsgericht Gießen, Gen.-Reg. Gießen 302 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 10 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 11 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 12 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 13 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 14 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 15 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 16 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 FA 5.15 Seite 5 Stand: 01.10.2015

4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen - der in den unten aufgeführten Geschäftsstellen eingeschränkten Geschäftstage Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 2 Werdorf 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 3 Karben 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 4 Assenheim 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 5 Aßlar 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 10 Steinbach 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 09:00-12:30 14:00-18:00 09:00-12:30 14:00-16:00 12 Leihgestern 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 13 Berstadt 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 08:30-12:00 14:00-18:00 08:30-12:00 14:00-16:00 15 Langgöns 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 16 Rockenberg 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 08:30-12:00 14:00-18:00 08:30-12:00 14:00-16:00 17 Holzheim 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 19 Ettingshausen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 20 Katzenfurt 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 21 Homberg/Ohm 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 23 Grünberg 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 09:00-12:30 14:00-18:00 09:00-12:30 14:00-16:00 24 Nieder-Wöllstadt 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 25 Alten-Buseck 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 14:00-16:00 26 Merlau 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 28 Hüttenberg 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 08:30-12:00 14:00-18:00 08:30-12:00 14:00-16:00 29 Krofdorf-Gleiberg 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 30 Kesselbach 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 33 Villingen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 36 Ober-Rosbach 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 37 Steinfurth 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 38 Dutenhofen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 39 Wölfersheim 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 08:30-12:00 14:00-18:00 08:30-12:00 14:00-16:00 40 Rodheim 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 41 Nieder-Mörlen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 42 Löhnberg 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 43 Annerod Beratungen nach Terminvereinbarungen 47 Mengerskirchen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 49 Bahnhofsallee 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 50 Florstadt 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 52 Ehringshausen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 53 Launsbach 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 54 Schwalbach 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 55 Staufenberg 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 57 Beuern 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 58 Hochwaldstraße 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-18:00 08:30-12:30 14:00-16:00 64 Allendorf/Lumda 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 66 Lollar 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 09:00-12:30 14:00-18:00 09:00-12:30 14:00-16:00 69 Lohra 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-17:30 09:00-12:00 14:00-16:00 70 Echzell 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 14:00-16:00 08:30-12:00 08:30-12:00 14:00-18:00 08:30-12:00 14:00-16:00 71 Braunfels 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 74 Lich 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 09:00-12:30 14:00-18:00 09:00-12:30 14:00-16:00 78 Heerweg 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00 16:00 81 Hungen 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 09:00-12:30 14:00-17:30 09:00-12:30 14:00-16:00 82 Laubach 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-17:30 09:00-12:00 14:00-16:00 83 Sturzkopf 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00 18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 84 Kirchhain 09:00-12:30 14:00-16:00 09:00-12:30 14:00-17:30 09:00-12:30 09:00-12:30 14:00-17:30 09:00-12:30 14:00-16:00 85 Burgsolms 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 86 Wetter 09:00-12:00 14:00-16:30 09:00-12:00 14:00-16:30 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-17:30 09:00-12:00 14:00-16:30 88 Leun 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 90 Oberkleen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 91 Reiskirchen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 92 Großen-Buseck 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 93 Nieder-Ohmen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 94 Ruppertenrod 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 98 Steindorf 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 102 Ulm 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 104 Weilburg 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 105 Nauborn 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 107 Naunheim 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 109 Villmar 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 111 Weilmünster 09:00-14:00 09:00-14:00 09:00-14:00 14:00-18:00 14:00-16:00 113 Rechtenbach 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 114 Brandoberndorf 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-18:00 09:00-12:00 14:00-16:00 134 200 FA 5.15 Seite 6 Stand: 01.10.2015

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 115 Niedergirmes 09:30-12:00 14:00-16:00 09:30-12:00 09:30-12:00 09:30-12:00 14:00-18:00 09:30-12:00 14:00-16:00 128 Wehrda-Ort 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 14:00-16:00 08:30-12:30 08:30-12:30 14:00-17:30 08:30-12:30 14:00-16:00 129 Schröck 08:30-12:00 14:00-17:30 08:30-12:00 14:00-16:00 133 Niederweimar 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-17:30 09:00-12:00 14:00-16:00 137 Stadtallendorf 09:00-12:30 14:00-16:30 09:00-12:30 14:00-16:30 09:00-12:30 09:00-12:30 14:00-17:30 09:00-12:30 14:00-16:30 140 Sterzhausen 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 14:00-16:00 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-17:30 09:00-12:00 14:00-16:00 141 Ernsthausen 09:00-12:00 14:00-16:30 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-17:30 09:00-12:00 14:00-16:30 142 Münchhausen 09:00-12:00 14:00-16:30 09:00-12:00 14:00-16:30 09:00-12:00 09:00-12:00 14:00-17:30 09:00-12:00 14:00-16:30 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1 Ausführungsfristen 4.2.1.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung je nach Kontomodell bis 0,50 2,90 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen 4.2.2.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung je nach Kontomodell bis 0,50 2,90 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen 4.2.3.2 Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung je nach Kontomodell bis 2,00 2,90 134 200 FA 5.15 Seite 7 Stand: 01.10.2015

4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard 0,00 bis 2,00 je nach Kontomodell mit unserer MasterCard 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 mit unserer Visa Card 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 17 und den EWR-Staaten 18, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 19 und den EWR-Staaten 20, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung entfällt entfällt entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3,00 % vom Umsatz 2,00% vom Umsatz mind. 5,00 mind. 5,00 (Visa BasicCard) entfällt 2,95 (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 21 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR- Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 17 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 18 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 19 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 20 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 21 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200 FA 5.15 Seite 8 Stand: 01.10.2015

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard 4.4.1.2 VR-ServiceCard 4.4.2 GeldKarte - VR-BankCard pro Jahr außer Unterkonto - VR-BankCard pro Jahr bei Unterkonto 7,00 - Ersatzkarte 22 7,00 - Zusatzkarte pro Jahr 7,00 - Bildkarte (mit Galeriemotiv oder individuellem Motiv) je Bestellung 14,90 - Abholung einer VR-BankCard in der Geschäftsstelle 5,00 Auslandseinsatz 23 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 24 und der EWR-Staaten 25 1,00 % vom Umsatz mind. 1,00 max. 5,00 - VR-ServiceCard einmalig 7,00 - Ersatzkarte 26 einmalig 7,00 - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 1,00 - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 - anderen Kreditinstituten 1,00 22 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 23 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 24 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 25 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 26 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 FA 5.15 Seite 9 Stand: 01.10.2015

4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 27 2 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 15,00 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier im Inland 35,00 - bei Versendung per Kurier im Ausland 65,00 Auslandseinsatz 28 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 29 und der EWR-Staaten 30 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 3,00 % mind. 5,00 - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 2 - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 31 1 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 32 15,00 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 33 15,00 - Nachträgliche PIN-Bestellung auf Verlangen des Kunden 5,00 4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 2 2 Jahresumsatz von Jahresgebühr in Hauptkarte Zusatzkarte 0,00 1.999,99 20,00 20,00 2.000,00 2.999,99 15,00 15,00 3.000,00 3.999,99 10,00 10,00 4.000,00 4.999,99 5,00 5,00 5.000,00 0,00 0,00 Die Preisverringerung erfolgt über eine Rückerstattung zum vergangenen Kartenjahr. ClassicCard (Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 2 2 27 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 28 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 29 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 30 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 31 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 32 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 33 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 FA 5.15 Seite 10 Stand: 01.10.2015

4.4.3.2 GoldCard (MasterCard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 7 7 Jahresumsatz von Jahresgebühr in Hauptkarte Zusatzkarte 0,00 3.499,99 70,00 70,00 3.500,00 4.999,99 45,00 45,00 5.000,00 6.499,99 30,00 30,00 6.500,00 7.999,99 15,00 15,00 8.000,00 0,00 0,00 Die Preisverringerung erfolgt über eine Rückerstattung zum vergangenen Kartenjahr. 4.4.3.3 BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 14,90 4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr kein Verkauf 4 Zusatzkarte pro Jahr 4 4.4.3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 4 Zusatzkarte pro Jahr kein Verkauf 4 4.4.3.6 Golf Fee Card (Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 95,00 95,00 4.4.3.7 Weitere Kartenprodukte BusinessCard (MasterCard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 39,00 39,00 Jahresumsatz von Jahresgebühr in Hauptkarte Zusatzkarte 0,00 4.999,99 39,00 39,00 5.000,00 0,00 0,00 BusinessCard (Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 39,00 39,00 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 134 200 FA 5.15 Seite 11 Stand: 01.10.2015

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. max. ein Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 34 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 35 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 36 max. ein Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 37 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). 34 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 35 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 36 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, ebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 37 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, ebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 FA 5.15 Seite 12 Stand: 01.10.2015

4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto 38 je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich, beleglos, beleghaft als telegrafische Überweisung zusätzlich, beleglos, beleghaft Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 39 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet. Zusätzlich je nach Kontomodell 0,00 bis 2,00 Buchungspostengebühr 0,50 bis 2,00 je nach Kontomodell 0,50 bis 2,00 je nach Kontomodell 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 150,00 bis 0,20 bis 0,20 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 150,00 bis 0,20 je nach Kontomodell bis 0,20 je nach Kontomodell 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 150,00 0,50 bis 2,00 je nach Kontomodell 0,50 bis 2,00 je nach Kontomodell 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 150,00 0,20 % vom Gegenwert, mind. 7,50 0,20 % vom Gegenwert, mind. 7,50 Wird nicht angeboten 3,00 15,00 3,00 15,00 3,00 15,00 3,00 15,00 5,00 5,00 * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, ebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 38 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 39 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. 134 200 FA 5.15 Seite 13 Stand: 01.10.2015

Höhe der Entgelte Zielland Alle aktuellen Mitgliedstaaten der EU* und der EWR.** Bei Fremdwährungsüberweisungen zusätzlich 0,025 % Courtage, mind. 3,00 Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Beleglosen Verfahren 0 1 0 1 bis zu unbegrenzt 0,15 % vom Gegenwert, 0,15 % vom Ge- mind. genwert, mind. 15,00 max. 15,00 max. 15 15 0,15 % vom Gegenwert, mind. 15,00 max. 15 zzgl. Auslandspauschale 2 bis 3 0,15 % vom Gegenwert, mind. 15,00 max. 15 zzgl. Auslandspauschale 2 bis 3 * Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) * EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen) 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 2,90 3,00 1 zzgl. FK Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden // 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung 40 ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Eilverkehr bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank unbegrenzt bis 0,50 je nach Kontomodell bis 0,50 je nach Kontomodell Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister unbegrenzt bis 0,50 je nach Kontomodell bis 0,50 je nach Kontomodell Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet unbegrenzt 0,15% vom Gegenwert mind. 10,00 max. 150,00 0,15% vom Gegenwert mind. 15,00 max. 15 40 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 134 200 FA 5.15 Seite 14 Stand: 01.10.2015

4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 41 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 42 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 43 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im Beleglosen Verfahren 0 1 0 1 bis zu unbegrenzt SEPA = SEPA = 0,00 bis 0,50 bis 0,50 je nach Kontomodell je nach Konto- modell 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 15 zzgl. Auslandspauschale 2 bis 30,00 Preis auf Nachfrage 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 15 zzgl. Auslandspauschale 2 bis 30,00 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 3 zzgl. FK 2,90 41 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Kroatien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 42 Z.B. US-Dollar. 43 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 FA 5.15 Seite 15 Stand: 01.10.2015

Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 3 zzgl. FK Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden // 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Absenderland/Währung Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im bis zu Schweiz/Euro mit IBAN/BIC unbegrenzt SEPA = bis 0,50 je nach Kontomodell 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 150,00 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften ç Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Bank ist berechtigt, die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs abzurechnen. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 134 200 FA 5.15 Seite 16 Stand: 01.10.2015

4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit ç Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,00 5,00 25,00 zzgl. FK 0,50 0,50 5,00 134 200 FA 5.15 Seite 17 Stand: 01.10.2015

5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck in Euro: 1,50, mindestens 15,00 maximal 15 in Fremdwährung: 1,50, mindestens 15,00 maximal 15 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 3,00 maximal unbegrenzt 5.2.2 per Bankscheck in Euro: 1,50, mindestens 3 maximal 15 in Fremdwährung: 1,50, mindestens 3 maximal 15 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 3,00 maximal unbegrenzt 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,50, mindestens 1 maximal 15 in Fremdwährung: 1,50, mindestens 1 maximal 15 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 3,00 maximal unbegrenzt 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 44 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen 1 Tag nach Eineichung 3 Tage nach Einreichung am Tag der Belastung 5.4.2 Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 44 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 FA 5.15 Seite 18 Stand: 01.10.2015

5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks an Kunden 1,00 %, mindestens 7,50 Verkauf von Reiseschecks an Nichtkunden 1,50 % mindesten 15,00 Barauszahlung von Euro-Reiseschecks pro Scheck 1,00 Rücknahme von Euro-Reiseschecks pro Scheck 1,00 auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks an Kunden 1,00 %, mindestens 7,50 Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks an Nichtkunden 1,50 % mindestens 15,00 Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks pro Scheck 1,00 Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks pro Scheck 1,00 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften ç Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 134 200 FA 5.15 Seite 19 Stand: 01.10.2015

6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden Darlehensersatzauszug 45 zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 46 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Änderung der Teilauszahlung auf Wunsch des Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 1 1 25,00 25,00 Berechnung einer Vorfälligkeit/Nichtabnahme je Darlehenskonto für ein Immobiliardarlehen (informatorisch auf Kundenwunsch) für jedes Konto 5 Aufwandsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung einschließlich Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 47 für das erste Konto 20 nur Berechnungsentgelt für jedes weitere Konto 5 6.2 Avale Ausfertigungsgebühr für die Bürgschaftsurkunde Provision 2,50 % 6.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Kontoführungsgebühr Aval, pro Quartal 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 1 1 1 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 45 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 46 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen 47 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200 FA 5.15 Seite 20 Stand: 01.10.2015

8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) werden nicht entgegengenommen je nach Größe 1 Jahr von 29,75 bis 416,50 nicht im Angebot Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr 14,28 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum/ Maximum Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Ausland Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum/ Maximum Aktien 1,00 %, 20,00 0,35 %, 11,95 / 1,00 %, 40,00 0,43 %, 35,00 / Optionsscheine 1,00 %, 20,00 0,35 %, 11,95 / 1,00 %, 40,00 0,43 %, 35,00 / Verzinsliche Wertpapiere 0,50 %, 15,00 0,35 %, 11,95 / 0,50 %, 40,00 0,30 %, 35,00 / Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 %, 15,00 0,35 %, 11,95 / 0,50 %, 40,00 0,30 %, 35,00 / Zero Bonds 0,50 %, 15,00 0,35 %, 11,95 / 0,50 %, 40,00 0,30 %, 35,00 / Genussscheine/Genussrechte 0,50 %, 15,00 0,35 %, 11,95 / 0,50 %, 40,00 0,30 %, 35,00 / Investmentanteile über Börse 0,50 %, 15,00 0,35 %, 11,95 / 0,50 %, 40,00 0,30 %, 35,00 / Bezugsrechte/Teilrechte Pro Auftrag 5,00 Pro Auftrag 5,00 Pro Auftrag 5,00 Pro Auftrag 5,00 Sonstige Wertpapiere 1,00 %, 20,00 0,35 %, 11,95 / 1,00 %, 40,00 0,43 %, 35,00 / Eigene Schuldverschreibungen Pro Auftrag 10,00 Optionsscheine, Turbos, Zertifikate Pro Auftrag 4,95 und Aktienanleihen 48 Limitvormerkung 49, -änderung und - streichung Pro Auftrag 5,00 kostenfrei Pro Auftrag 5,00 kostenfrei 48 Emittent DZ BANK AG 49 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 134 200 FA 5.15 Seite 21 Stand: 01.10.2015

Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. 9.1.2 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes Sonstige Gesellschaften 0,50 % mind. 15,00 0,30 % mind. 15,00 Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes Sonstige Gesellschaften 0,50 % mind. 15,00 0,30 % mind. 15,00 Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes Sonstige Gesellschaften 0,50 % mind. 15,00 0,30 % mind. 15,00 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Abwicklungsentgelt für den Erwerb und die Einlieferung Zzgl. eigene Spesen bei Kauf und Verkauf in Girosammelverwahrung 6,00 1,50 in Streifbandverwahrung 8,00 2,00 in Wertpapierrechnung 9,25 0,00 in Auslandsabrechnung 28,00 3,75 Nichtausführen von Zeichnungsaufträgen Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei Einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben. 12,50 134 200 FA 5.15 Seite 22 Stand: 01.10.2015