E-Bilanz. Prüfen planen profitieren

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Transkript:

E-Bilanz Prüfen planen profitieren

Agenda 1. Status quo und Zielsetzung 2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich 3. XBRL ein bekanntes Format 4. Taxonomien 5. Strategien zur Umsetzung 6. Übermittlungsvarianten 7. E-Bilanz bei Personengesellschaften 8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan 9. Informationen und Kontakt

1. Status quo und Zielsetzung Ziele der Finanzverwaltung für die Einführung einer E-Bilanz Nachhaltiger Abbau von bürokratischen Lasten Verfahrenserleichterung bei der Steuererhebung im Interesse der Bürger, Unternehmen und des Staats Realisierung von Effizienzpotenzialen in Unternehmen und bei der Finanzverwaltung Ablösung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation à Einführung eines Risikomanagement-Systems, d.h. gezielte Auswahl von Unternehmen, die einer Betriebsprüfung unterzogen werden, und Vorauswahl von Prüfungsfeldern bzw. Sachverhalten Die E-Bilanz führt zu einer veränderten Praxis der Steuerdeklaration und Kommunikation mit der Finanzverwaltung! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 3

1. Status quo und Zielsetzung Zukünftige Praxis der Steuerdeklaration Unternehmen Finanzamt E-Bilanz ELSTER-Datei Elektron. Anlagen Bescheidrückübertragung Elektron. Steuerkontenabfrage Vorschlagsveranlagung E-Bilanz-Rückübertragung à Die E-Bilanz wird faktisch die zentrale Kommunikationsgrundlage zwischen bilanzierendem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung! * Herzig/Briesemeister/Schäperclaus in DB 2011, S. 1654 August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 4

1. Status quo und Zielsetzung Elektronische Kommunikation August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 5

1. Status quo und Zielsetzung Voraussetzung für die E-Bilanz: Datenkonsistenz Probleme in Verbindung mit der Datenkonsistenz Bisher sind alle Daten irgendwo bekannt; künftig muss jedoch eine Konsistenz von Beginn an sichergestellt sein! Durch die Erweiterung der Berichtspflichten kommt es teilweise zu einer redundanten Übermittlung von Daten durch die Unternehmen z.b. - in Steuerformularen/Anlagen (Voranmeldungen, Erklärungen, diverse Meldungen) - in Form des WP-Berichts bzw. der aufgestellten Bilanz/GuV - in Form von ERP-Auswertungen (elektronisch oder Z2; SuSaLi u.ä.) - in Form der Z3-Daten gem. GDPdU/durch den Z1-Online-Zugriff gem. GDPdU - durch den E-Bilanz-Datensatz Die Konsistenz der Daten kann gefährdet sein u.a. wegen: - zeitlicher Differenzen der Systemauswertungen - Medienbrüchen (verschiedene DV-Systeme/SW-Lösungen) - manueller Erstellung (Excel, händische Datenübernahmen usw.) August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 6

1. Status quo und Zielsetzung Grundlegende Rechtsnorm: 5b EStG Zentrale Anweisung: BMF-Schreiben vom 28.09.2011 Aktuelle Taxonomie: Taxonomie 5.2 (Stand: 30.04.2013) wurde durch das BMF-Schreiben vom 27.06.2013 veröffentlicht und unter www.esteuer.de bereit gestellt August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 7

2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich Persönlicher Anwendungsbereich Steuerpflichtige, die nach HGB oder 141 AO buchführungspflichtig sind (u.a. auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts) freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen Keine Erleichterungen für beschränkt Steuerpflichtige (inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen) Keine Bagatellgrenze für kleine Unternehmen Billigkeitsanträge für Härtefallregelung gem. 5b Abs. 2 EStG i.v.m. 150 Abs. 8 AO werden nach Einführungsphase voraussichtlich restriktiv behandelt August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 8

2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich Sachlicher Anwendungsbereich Gegenstand der Übermittlung können folgende vier Berichtsbestandteile sein (nicht kumulativ): Handelsbilanz handelsrechtliche GuV steuerliche (bilanzielle) Überleitungsrechnung Steuerbilanz ausdrücklich keine steuerliche GuV gefordert, aber in Taxonomie vorgesehen! Datensatz nach Steuertaxonomie (E-Bilanz) ist eine Anlage zur Steuererklärung (à alle entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten) Fehlende Übermittlung kann zu Zwangsgeld gem. 328 ff. AO führen (max. je 25.000 EUR); theoretisch auch Möglichkeit von Schätzungen gem. 162 AO August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 9

2. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich Zeitlicher Anwendungsbereich Grundsätzlich verpflichtend ab VAZ 2012, aber allgemeine Nichtbeanstandungsregelung Damit freiwillige Übermittlung für das WJ 2012 in 2013 möglich Verpflichtende Übertragung ab dem WJ 2013 à Abgabe der E-Bilanz erstmals bis 31.05.2014 Ausnahmeregelungen für bestimmte Berichtsbestandteile für einen Übergangszeitraum (BMF-Schreiben vom 28.09.2011, Tz. 20 und Tz. 21) Im Ergebnis: sukzessive Erweiterung der E-Bilanz-Pflichten im Zeitablauf Erhöhter Handlungsbedarf im Jahr 2013, in der Folgezeit weiterhin Handlungsbedarf durch die sukzessive Erweiterung der E-Bilanz-Pflichten im Zeitablauf! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 10

3. XBRL ein bekanntes Format XBRL als Format für die E-Bilanz XBRL extensible Business Reporting Language Universeller, auf der Web-Sprache XML basierender Standard zur Verbesserung der Erstellung, Verbreitung, Veröffentlichung und Analyse von Finanzinformationen Unternehmensabschlüsse werden in ein auswertungsfähiges Schema gepresst à Taxonomie Informationen zu XBRL bei XBRL Deutschland e.v. (www.xbrl.de) Visualisierung bspw. mit ABRA Search (www.abra-search.com) oder unter www.esteuer.de Laufend aktuelle Informationen unter: www.esteuer.de August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 11

4. Taxonomien Begriffsherkunft Taxonomie Begriffsherkunft taxis taxis (altgr.) Ordnung nomos nomos (altgr.) Gesetz Taxonomie Klassifikationsschema Standardtaxonomie Kerntaxonomie gilt als allgemein verbindliche, branchen- und rechtsformunabhängige Standardtaxonomie Varianten der Kerntaxonomie: Einzelunternehmen nach Gesamtkostenverfahren Körperschaften nach Gesamtkostenverfahren Personengesellschaften nach Gesamtkostenverfahren GuV nach Umsatzkostenverfahren [Ergänzung/Überleitung] Sonstige, freiwillig nutzbare Berichtsbestandteile Gesonderte Taxonomie für Anwender des MicroBilG (betrifft GuV) August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 12

4. Taxonomien Branchentaxonomien Spezialtaxonomien ersetzen die Kerntaxonomie für bestimmte Branchen Anwendung für folgende Branchen: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) Versicherungsunternehmen (RechVersV) Pensionsfonds (RechPensV) Zahlungsinstitute (RechZahlV) Branchentaxonomien Ergänzungstaxonomien ergänzen die Kerntaxonomie für bestimmte Branchen Anwendung für folgende Branchen: Krankenhäuser (KHBV) Pflegeeinrichtungen (PBV) Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV) Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) Kommunale Eigenbetriebe (EBV) Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss) August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 13

4. Taxonomien Steuertaxonomie besteht jeweils aus GCD-Modul und GAAP-Modul Mindestumfang des zu übertragenden Datensatzes Beispiele für Abfragen des GCD- Moduls: Dokumentinformationen (z.b. Ersteller, Erstellungsdatum) Informationen zum Bericht (z.b. Art [WP- Bericht, Erstellungsbericht ], Bestandteile, GuV-Format, Beginn/Ende des WJ) Informationen zum Unternehmen (z.b. Name, Anschrift, Rechtsform, Steuernummer, Organträger, Mitunternehmer) Beispiele für Abfragen des GAAP- Moduls: Bilanz GuV (GKV/UKV) Steuerliche Überleitungsrechnung (wenn keine Steuerbilanz übermittelt wird) Ergebnisverwendung (bei Ausweis Bilanzgewinn) Gewinnberichtigung beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Kapitalkontenentwicklung (nur Personengesellschaften für WJ ab 01. Januar 2014) Unterschiedliche Daten müssen in den Modulen erfasst werden! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 14

4. Taxonomien Übermittlung der E-Bilanz-Daten: Zwei Module, ein Datensatz GCD-Modul GAAP-Modul Bilanz Informationen zum Bericht Überleitungsrechnung GuV-Rechnung ggf. weitere Berichtsbestandteile Unternehmensinformationen Dokumentinformationen XBRL- Datensatz August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 15

4. Taxonomien Steuertaxonomie Positionserläuterung Unzulässig in HB - Diese Positionen dürfen im E-Bilanz-Datensatz nicht enthalten sein (bspw. Firmenwert lt. KA ( 309 HGB), steuerliche Ausgleichsposten) Unzulässig in StB - Diese Positionen dürfen in der StB nicht enthalten sein - Wenn eine HB übermittelt wird, sind diese Positionen in der steuerlichen Überleitungsrechnung zwingend durch Umgliederungen zu korrigieren (bspw. lat. Steuern gem. 274 HGB, aktivierte selbst geschaffene immat. VG) Sofern eine Überleitung erfolgt, ist eine Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz erforderlich. August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 16

4. Taxonomien Steuertaxonomie Positionserläuterung Mussfelder Mussfeld Kontennachweis erwünscht Bilanz: bis zu 104 *, GuV (GKV): bis zu 134 * Mussfelder à deutlich mehr Pflichtangaben als nach HGB - Bestimmen den Mindestumfang des amtlichen Datensatzes - Zwingende Eingabe erforderlich, ggf. NIL-Wert (not in list) - Mussfelder, Kontennachweis erwünscht (Angabe von Kontonummer, Kontobezeichnung und Stichtagssaldo aller in die Position einfließenden FiBu-Konten; XBRL-Format) - Mussfelder, rechnerisch notwendig, soweit vorhanden (Achtung: Folgewirkung, wenn eine dieser Positionen auf der jeweiligen Unterebene vorhanden ist) - Position selbst ist Mussfeld; Finanzverwaltung wünscht zusätzlich einen Kontennachweis - Kontennachweis beinhaltet: Kontonummer, Kontenbezeichnung sowie Saldo zum Stichtag (aller in diesen Posten einfließenden Konten der FiBu) * Angaben betreffen Taxonomie 5.0 August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 17

4. Taxonomien Steuertaxonomie Positionserläuterung Summenmussfelder - Oberposition, die mit den Feldern der darunter liegenden Ebene(n) rechnerisch verknüpft ist Auffangpositionen - Hintergrund: Vermeidung von Eingriffen in Buchungspraxis trotz Standardisierung der Steuerbilanz/-GuV - Nutzung: Nur wenn Mussfelder-Differenzierung aus der Buchhaltung ( FiBu-Konto) nicht ableitbar - Ziel: Rechnerische Richtigkeit des Datensatzes - In welchem Umfang die Auffangpositionen in der Zukunft weiterhin genutzt werden können bleibt abzuwarten. Zwar wurde in der Zwischenzeit eine feste Laufzeit für Auffangpositionen aufgehoben, jedoch wird die Finanzverwaltung regelmäßig prüfen, ob eine weitere Nutzung erforderlich ist. Nutzung von Auffangpositionen ggf. (nur?) in der Übergangszeit möglich! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 18

4. Taxonomien Problembereiche Problembereiche stellen Posten dar, die anhand der bestehenden Systeme nicht oder nicht vollständig befüllt werden können Beispiele Beteiligungen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Personalaufwand Miet- und Pachtaufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Die E-Bilanz fordert zahlreiche Detailangaben, die in der Praxis nicht vorgehalten werden oder unternehmensintern hochsensibel sind! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 19

4. Taxonomien Problembereiche Beispiel Beteiligungen Bilanzgliederung Taxonomie Mussfeld EU KSt PersG Beteiligungen Summenmussfeld true true true Beteiligungen an Personengesellschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht true true true Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht true true true stille Beteiligungen Summenmussfeld true true true typisch stille Beteiligung Mussfeld, Kontennachweis erwünscht true true true atypisch stille Beteiligung Mussfeld, Kontennachweis erwünscht true true true sonstige Beteiligungen, nicht zuordenbar Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden true true true Beteiligungen, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden true true true Summenmussfeld true true true Ausleihungen an Personengesellschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht true true true Ausleihungen an Kapitalgesellschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht true true true Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, nicht nach Rechtsform zuordenbar Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis Rechnerisch notwendig, soweit besteht, soweit aus der/den für die ausländische(n) Betriebsstätte(n) vorhanden geführten Buchführung(en) nicht anders zuordenbar true true true true true true Problem: Bisher meist keine Unterscheidung zwischen Beteiligungen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und zwischen typisch stiller und atypisch stiller Beteiligung! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 20

4. Taxonomien Problembereiche Beispiel Personalaufwand Bilanzgliederung Taxonomie Mussfeld EU KSt PersG Personalaufwand (GKV) Summenmussfeld true true true davon Personalaufwand - verbundene Unternehmen true true true davon Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer insgesamt true Löhne und Gehälter Summenmussfeld true true true Löhne für Minijobs Mussfeld true true true Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer Mussfeld, Kontennachweis erwünscht true Vergütungen an angestellte Mitunternehmer 15 EStG Mussfeld true übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden true true true davon Sachbezüge Mussfeld true true true davon freiwillige Zuwendungen Mussfeld true true true Problem: Vertrauliche Daten, die bei Einführung neuer Konten für alle Buchführungsmitarbeiter sichtbar würden! Problembereiche Beispiel Zinsen und ähnliche Erträge Bilanzgliederung Taxonomie Mussfeld EU KSt PersG sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Summenmussfeld true true true sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus Abzinsung Mussfeld true true true sonstige Zinsen und ähnliche Erträge im Zusammenhang mit Vermögensverrechnung Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden true true true Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten und auf Forderungen an Dritte Mussfeld true true true davon nach Zinsen nach 233a AO Mussfeld true true true Diskonterträge Mussfeld true true true Zins- und Dividendenerträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens Mussfeld true true true davon Dividendenerträge Mussfeld true true true Übrige / nicht zuordenbare sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden true true true Problem: In dieser Detailtiefe bei den Unternehmen oft nicht vorhanden! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 21

4. Taxonomien Problem der Granularität der Steuertaxonomie Bilanz: Ein Vergleich der Gliederung nach 266 HGB mit der Steuertaxonomie zeigt die hohe Granularität/den Detaillierungsgrad der geforderten Positionen auf. Bei großen KapG sind dies HGB: 62 Positionen Steuertaxonomie: 71 104 * Mussfelder (!) GuV: Ein Vergleich der Gliederung nach 275 HGB mit der Steuertaxonomie zeigt die hohe Granularität/den Detaillierungsgrad der geforderten Positionen auf. Bei großen KapG sind dies HGB: 31 Positionen Steuertaxonomie: 126 134 * Mussfelder (!) Beispiele für wesentliche Probleme Detaillierungsgrad der Angaben Zuordnungsprobleme aus den bestehenden Kontensystemen des Bilanzierenden Übermittlungsvarianten Zuständigkeiten Haftungsfragen bei falscher/unvollständiger Übermittlung * Angaben betreffen die Taxonomie 5.0 August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 22

5. Strategien zur Umsetzung Entscheidende Frage: Welche Strategie verfolgt der Bilanzierende? Minimalstrategie: möglichst weitgehende Nutzung der Auffangpositionen und kein Eingriff ins Buchungsverhalten Neutralstrategie: das, was vergleichsweise einfach umsetzbar ist, wird umgesetzt (z.b. neue Konten, andere Buchungsanweisungen etc.) Maximalstrategie: Erfüllung aller Vorgaben der Finanzverwaltung und Befüllen aller Positionen Die Strategie muss vom jeweiligen Unternehmen festgelegt werden. Die Umsetzung kann allein beim Unternehmen oder in Zusammenarbeit mit dem Berater erfolgen (z.b. bei hochsensiblen Daten)! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 23

6. Übermittlungsvarianten Drei mögliche Berichtsformate für die E-Bilanz Handelsbilanz (einschl. GuV) enthält Ansätze bzw. Beträge, die nicht den steuerliche Beträgen entsprechen ja nein Anpassungen der HB Erstellung einer Überleitungsrechnung Erstellung einer eigenständigen StB elektronische Übermittlung der HB zzgl. Überleitungsrechnung elektronische Übermittlung der StB elektronische Übermittlung der HB August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 24

6. Übermittlungsvarianten Übermittlung abhängig von Ausgestaltung der Buchführung I. II. III. IV. Ausgestaltung der Buchführung Beachtung der (branchenspezifischen) Taxonomie Konvertierung der Daten in das geforderte Berichtsformat Übertragung des Datensatzes an das FA Zwei-Kreis-System Handelsbilanz Steuerbilanz ü ü ü Summen-Mussfelder (rechnerisch notwendige Positionen) Mussfelder Quasi-Mussfelder (d.h. Kontennachweis erwünscht) extensible Business Reporting Language Finanzamt Abgleich mit (in Papierform) eingereichten Dokumenten Handelsbilanz Steuerbilanz ü Auffangpositionen Ein-Kreis-System mit Überleitungsrechnung ü etc. August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 25

6. Übermittlungsvarianten Beim Konten-Mapping (Abgleich Kontenplan mit Steuertaxonomie- Positionen) können sich vier mögliche Fallkonstellationen ergeben: Ein Konto bzw. eine Bilanz-/GuV-Position entspricht genau einer Taxonomie-Position (i.s. eines Mussfelds) 1:1-Relation Mehrere Konten bzw. Bilanz-/GuV-Positionen entsprechen in Summe einer Taxonomie-Position n:1-relation Ein Konto beinhaltet die Wertansätze mehrerer Taxonomie- Positionen 1:m-Relation Die Inhalte mehrerer Konten bzw. Bilanz-/GuV-Positionen sind auf mehrere Taxonomie-Positionen aufzuteilen n:m-relation Auf Basis der Kontenplananalyse ist Umsetzungsempfehlung auszusprechen! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 26

7. E-Bilanz bei Personengesellschaften Erstellung der E-Bilanz für WJ, die nach dem 31.12.2012 beginnen Kapitalkontenentwicklung Verpflichtende Anwendung für WJ, die nach dem 31.12.2014 beginnen Wird der Berichtbestandteil Kapitalkontenentwicklung nicht übermittelt, sind die entsprechenden Mussfelder im Bereich des EK der Gesellschaft zu übermitteln Wird der Berichtbestandteil Kapitalkontenentwicklung in der Übergangphase freiwillig eingereicht, so müssen in der Bilanz nur die Positionen der Ebene Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafter und Kapitalanteil der Kommanditisten verpflichtend übermittelt werden. Die untergeordneten Mussfelder können ohne Wert (NIL-Wert) übermittelt werden Erleichterung: In der Übergangsphase braucht in der E-Bilanz keine Ermittlung des steuerlichen EK pro Mitunternehmer erfolgen, stattdessen darf auf die Gesellschaftergruppen (persönlich haftende Gesellschafter bzw. Kommanditisten) abgestellt werden. August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 27

7. E-Bilanz bei Personengesellschaften Sonder- und Ergänzungsbilanzen Übergangsregelung: für WJ, die vor dem 01.01.2015 enden in Übergangsphase Übermittlung der Sonder-/Ergänzungsbilanzen im Freitextfeld Sonder- und Ergänzungsbilanzen Sonder- und Ergänzungsbilanzen müssen nicht der Taxonomie entsprechen WJ, ab dem 01.01.2015: E-Bilanz (Sonder-/Ergänzungsbilanz) stellt jeweils eigenen Datensatz dar E-Bilanz ist gemäß der Taxonomiestruktur für Einzelunternehmen zu erstellen Erfassung der Zu- und Abgänge von Gesellschafterdarlehen als Entnahme/ Einlage aus dem SoBV oder als Ertrag/Aufwand Keine Erfassung der Ergänzungsbilanzgewinne in der E-Bilanz der Personengesellschaft August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 28

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan Die vorgenannten Anforderungen stellen Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen Eröffnungsbilanzwerte der Steuerbilanz Anwendung der Taxonomie(n) Verprobung Interne IT- Anforderungen Umfang der Steuerbilanzpolitik und Handlungsbedarf Zuständigkeiten Projektplan Anpassung von Prozessen Technische Umsetzung Schnittstellen Informationslücken Mitarbeiterschulung Kleeberg als Berater und Helfer! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 29

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan Mögliche Grobstruktur einer Projektumsetzung für 2013 Projektvorbereitung und Analysephase Prüfung der aktuellen Strukturen, Prozesse und ERP-Systeme Planung der konkreten Umsetzungsvariante und deren Konzeption Realisation und Customizing Ablauf- und Systemtests Go-Live des Systems Auswertung und ggf. Anpassungsmaßnahmen E-Bilanz-Einführung im Unternehmen Projektumsetzung in 2013 Buchführung in der E-Bilanzkonformen Buchungslogik/ Kontierungswelt Übermittlung der E-Bilanz für VAZ 2013 01.01.2013 01.01.2014 August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 30

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan Lösungsansatz: Erweiterung des bestehenden Kontenplans Alter Kontenplan (vor E-Bilanz) + = Neue Konten Neuer (erweiterter) Kontenplan (E-Bilanz-tauglich) Aktiva Passiva GuV Änderungserfordernisse auf Grundlage der Kontenplananalyse, der relevanten Geschäftsvorfälle und Sachverhalte Berücksichtigung der Taxonomieanforderungen Aktiva Passiva GuV August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 31

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan Alternativlösung: Überleitung/Anpassung der Buchhaltungsdaten Bestehende Buchhaltung + Anpassungen/ = Überleitungen Taxonomie-konforme Daten (HGB-)Buchhaltungssystem HGB- Bilanz mit Überleitungsrechnung Taxonomie-konforme Daten XBRL Bilanz + GuV Steuerbilanz Taxonomie-konforme Daten XBRL August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 32

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan Profitieren Sie von den Chancen der Prozessoptimierung! Vereinfachung der Erstellung von Steuererklärungen Aktualisierung und Vereinheitlichung der Kontenpläne und damit z.b. Erleichterung bei der Konsolidierung im Konzern Anpassung weiterer/sonstiger Prozesse/Abläufe im Unternehmen zur Effizienzsteigerung oder Erleichterung im alltäglichen Arbeitsablauf Weitere Anpassungen im IT-Bereich, z.b. Vereinheitlichung heterogener EDV- Landschaften (ERP-Systeme) oder Automatisierung bestimmter Prozesse/Buchungen (z.b. AV, RSt) Nutzung des XBRL-Formats für das Reporting an den Kapitalmarkt, den E-Bundesanzeiger und die Finanzverwaltung Automatisierung der USt-VA und USt-Jahreserklärung gem. 18 Abs. 1 u. 3 UStG durch direkte ELSTER-Schnittstelle im ERP-System Nutzung der Kontenaufteilungen entsprechend der Taxonomie für Controlling-Zwecke August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 33

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan Kleeberg als Begleiter der E-Bilanz-Einführung im Unternehmen Die Dauer richtet sich nach dem Umfang des Auftrags Phase 1 Prüfen der Ausgangslage: Ist-Situation Phase 2 Planen des Umsetzungsprojekts Phase 3 Profitieren: bessere Datenqualität, zentrale Informationen Qualitätssicherung laufende Überwachung und abschließende Durchsicht durch die Verantwortlichen (i.d.r. der steuerliche Ansprechpartner) Kombination unserer Dienstleistungen aus den Bereichen Tax, Audit, Advisory, Legal à ganzheitliche Beratung Der Kleeberg-Beratungsansatz: E-Bilanz: Prüfen planen profitieren August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 34

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan E-Bilanz: Wir beachten alle Dimensionen Aufgabenstellung kurzfristige Freiheitsgrade Zeitdimension: Freiheitsgrade identifizieren und nutzen! Sachdimension: alle Aspekte müssen beachtet werden! Jedes E-Bilanz-Projekt ist anders! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 35

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan E-Bilanz: Zunehmende Komplexität wegen Tax Accounting Einheitsbilanz Handelsbilanz Tax Accounting und latente Steuern Steuerbilanz vor BilMoG nach BilMoG In Abhängigkeit der verfolgten Steuerbilanzpolitik nimmt der Umfang der Abweichungen zu Zunehmende eigenständige Steuerbilanzpolitik Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und Überleitungsaufwand zur E-Bilanz August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 36

8. Projekt E-Bilanz: Organisation und Zeitplan Prüfen planen profitieren! Wir begleiten Sie in allen Phasen! E-Bilanz-Einführungsprojekt 2013 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Prüfen der Ausgangslage Ist-Situation Umstellungsbedarf ERP-System Prozessanalyse Planen des Umsetzungsprojekts Technik der Steuerbehandlung Überleitungsanforderungen Kontenmapping Profitieren: bessere Datenqualität und zentrale Informationen Vereinheitlichung von Kontenplänen Vereinheitlichung von EDV-Systemen XBRL auch für Offenlegung August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 37

9. Informationen und Kontakt Unter www.kleeberg-ebilanz.de informieren wir Sie laufend und aktuell über praxisrelevante Fragestellungen rund um das Thema E-Bilanz! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 38

9. Informationen und Kontakt Unter www.kleeberg-ebilanz.de stellen wir Ihnen laufend Informationen zum Thema E-Bilanz und deren Umsetzung in der Praxis zur Verfügung! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 39

9. Informationen und Kontakt In dem Ratgeber E-Bilanz konkret finden Sie wichtige Hinweise zur Umsetzung der E-Bilanz Anforderungen in der Praxis! Aus dem Inhalt: Anforderungen Herausforderungen Handlungsbedarf Anwendung Die Darstellung wird durch zahlreiche Grafiken sowie Checklisten unterstützt. Weiterhin wird anhand von Beispielen der jeweilige Handlungsbedarf aufgezeigt. Das Werk bietet eine Hilfestellung bei der Umstellung im Unternehmen! Wenn Sie Fragen zum Thema E-Bilanz haben, sprechen Sie uns bitte an! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 40

9. Informationen und Kontakt In dem Beilage zur StuB Die E-Bilanz jetzt umsetzen finden Sie Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der E-Bilanz! Aus dem Inhalt: Anforderungen Herausforderungen Handlungsempfehlungen Die Darstellung wird durch zahlreiche Beispiele unterstützt. Das Werk bietet eine Hilfestellung für die Unternehmenspraxis! Wenn Sie Fragen zum Thema E-Bilanz haben, sprechen Sie uns bitte an! August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 41

9. Informationen und Kontakt Vielen Dank für Ihr Interesse! Haben Sie noch Fragen? Bitte sprechen Sie uns an! Dr. Kleeberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Augustenstraße 10 Am Sandtorkai 38 80333 München 20457 Hamburg Telefon +49 89 55983-0 Telefon +49 40 3770761-30 Telefax +49 89 55983-280 Telefax +49 40 3770761-40 www.kleeberg.de August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 42

Disclaimer Die vorliegende Publikation dient der Information unserer Mandanten und Kunden sowie der interessierten Öffentlichkeit. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Wir übernehmen dennoch keine Gewähr und keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hinweise. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Manuskriptfertigstellung. Aufgrund künftiger Entwicklungen können Änderungen eintreten. Wir übernehmen keine Verpflichtung, hierüber zu informieren. Die in diesem Dokument gegebenen Informationen beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, jedoch nicht einer neutralen Prüfung unterzogen haben. Die Herausgeber/Autoren übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dieser Untersuchung vertretenen Meinungen stellen ausschließlich die Auffassungen der Herausgeber/Autoren dar und können sich jederzeit ändern; solche Meinungsänderungen müssen nicht publiziert werden. Copyright-Vermerk 8/2013. Herausgeber dieses Werks ist die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München. Wir weisen darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Texte und Grafiken in diesem Werk bei uns als Herausgeber und ggf. bei den Autoren liegt. Die begründeten Urheberrechte bleiben umfassend vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung z.b. auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photo-mechanischem oder ähnlichem Weg auch auszugsweise bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Herausgebers und ggf. des Autors. Es ist Dritten nicht gestattet, das Werk auch auszugsweise zu vervielfältigen. August 2013 E-Bilanz: Prüfen planen profitieren 43