Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 23c Abs. 2 SGB IV ab dem 1. Januar 2016

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Transkript:

Landesbesoldungsamt Mecklenburg- Vorpommern Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 23c Abs. 2 SGB IV ab dem 1. Januar 2016 1

Gesetzliche Regelungen 23c Abs. 2 SGB IV Sind zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld Angaben über das Beschäftigungsverhältnis notwendig und sind diese dem Leistungsträger aus anderem Grund nicht bekannt, sind sie durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Der Arbeitgeber hat dem Leistungsträger diese Bescheinigung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten. Mit Wirkung vom 01.07.2011 ist der Datenaustausch für die Arbeitgeber verpflichtend (vgl. Artikel 21 Abs. 11 i. V. m. Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 ). Die Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen wurden vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Bundesagentur für Arbeit überarbeitet. Nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind die vom 01. 01. 2016 an geltenden Gemeinsamen Grundsätze... vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 10.06.2015 genehmigt worden. 2

Arbeitsgrundlagen Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen ( 23c Abs. 2 SGB IV ) v. 23.04.2015 in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach 23c Abs. 2 SGB IV Version 8.0 vom 23.04.2015 incl. Anlage 1-5 Entgeltfortzahlungsgesetz v. 23.12.2003 3

Feststellung des Anspruches auf Entgeltersatzleistungen bei AU infolge Krankheit Gesetzliche KV Private KV AU-Bescheinigung Medizinische Rehabilitation AU-Bescheinigung Medizinische Rehabilitation Detaillierte Beschreibung der neuen Verfahrensweise zur Übermittlung der Daten einer AU siehe Folgeblatt Beginn und Ende der AU LBesA 2111 Beginn und Ende der Reha LBesA 2113 Bisherige Verfahrensweise zur Ermittlung des Entgeltfortzahlungszeitraumes bleibt bestehen; ggf. nach Rücksprache mit der privaten Krankenkasse wird von der Dst das Ende der Lohnfortzahlung ermittelt. Zahlungseinstellung LBesA 2111 AG 41 Elektronische Anforderung der Vorerkrankungszeiten von der Krankenkasse nach Prüfung 6-Monatsfrist Ende der LFZ wird nach Übermittlung der Vorerkrankungszeiten maschinell ermittelt >> Zahlungseinstellung erfolgt maschinell << und Beginn der Reha, wenn Zeiten außerhalb der LFZ LBesA 2113 AG 01 AG 11 AG 11 Elektronische Übermittlung der Entgeltbescheinigung an die Datenannahmestellen durch das LBesA Mit dem Ende der AU bzw. Reha wird die Wiederaufnahme der Zahlung veranlasst Wiederaufnahme der Zahlung LBesA 2120 4

Geänderte Verfahrensweise zur Ermittlung der 42 Tage Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit für die maschinelle Zahlungseinstellung und Übermittlung einer elektronischen Entgeltbescheinigung (nur gesetzlich Versicherte ) ( 1 ) Verfahrensbeschreibung Vorlage einer AU-Bescheinigung durch die Arbeitnehmer in der Dienststelle Dienststelle meldet den Beginn und das Ende der jeweiligen AU ( siehe Bsp. ) auf dem Vordruck 2111/2113 an das LBesA. Durch die Erfassung im BVL-Verfahren erfolgt die elektronische Anforderung der Vorerkrankungszeiten von der Krankenkasse über das Datenaustauschverfahren EEL, wenn in den letzten 6 Monaten vor Beginn der aktuellen AU mindestens eine bescheinigte AU vorliegt (Prüfung der 6-Monatsfrist). Innerhalb von ca. 10 Tagen erfolgt von der Krankenkasse eine Rückmeldung zu den Vorerkrankungszeiten. Im BVL-Verfahren wird maschinell unter Einbeziehung der anrechenbaren Vorerkrankungszeiten und der von der Dienststelle gemeldeten AU das Ende der Lohnfortzahlung ermittelt. Die Zahlung wird eingestellt. Die elektronische Übermittlung der Entgeltbescheinigung an die Datenannahmestelle der Krankenkasse erfolgt, sobald ersichtlich ist, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch endet, durch das LBesA im wöchentlich stattfindenden Produktionslauf EEL. Die Zahlungseinstellung wird der Dienststelle mit dem Vordruck 4020 mitgeteilt. Auf diesem Vordruck teilt die Dienststelle als Rückantwort die Anzahl der im aktuellen Kalenderjahr vom Beschäftigten in Anspruch genommenen Krankentage ohne Krankenschein ( Karenztage) mit. Unter Einbeziehung aller bescheinigten AU und der gemeldeten Karenztage wird im BVL-Verfahren elektronisch ermittelt, wie lange dem Beschäftigten maximal Krankengeldzuschuss zu zahlen ist. Die Anweisung zur Krankengeldzuschusszahlung durch die Dienststelle entfällt. Die Berechnung des Krankengeldzuschusses erfolgt durch das LBesA, nachdem der Sozialversicherungsträger die Höhe der Entgeltersatzleistungen über das Datenaustauschverfahren EEL elektronisch übermittelt hat. ( 2 ) Verpflichtung des Arbeitgebers (wird vom LBesA wahrgenommen) Sobald ersichtlich ist, das der Entgeltfortzahlungsanspruch endet, weil der Anspruchszeitraum durch die aktuelle AU überschritten wird, ist eine elektronische Entgeltbescheinigung durch das LBesA zu erstellen und an die Datenannahmestelle der Krankenkasse zu übermitteln. Die Abfrage der Vorerkrankungszeiträume hat ebenfalls durch das LBesA elektronisch zu erfolgen, wenn in den letzten 6 Monaten vor Beginn der aktuellen AU mindestens eine bescheinigte AU vorliegt. 5

Beispiel ( geänderte Verfahrensweise zur Ermittlung des Lohnfortzahlungszeitraumes ) Arbeitnehmer ist ab 06.01. bis voraussichtlich 14.01. arbeitsunfähig Mit Vordruck 2111 ist folgendes zu melden: Beginn der Arbeitsunfähigkeit: 06.01. Krankenschein ausgestellt am: 07.01. AU endet voraussichtlich mit Ablauf des: 14.01. Erstbescheinigung ankreuzen Die AU wird verlängert und endet jetzt voraussichtlich am 24.01. Mit Vordruck 2111 ist folgendes zu melden: Beginn der Arbeitsunfähigkeit: 15.01. Krankenschein ausgestellt am: 14.01. AU endet voraussichtlich mit Ablauf des: 24.01. Folgebescheinigung ankreuzen Das LBesA fordert bereits aufgrund der Erstbescheinigung die Vorerkrankungszeiten bei der Krankenkasse ab, weil der Beschäftigte in den zurückliegenden 6 Monaten bereits mehrfach AU-Bescheinigungen vorgelegt hat. Die Krankenkasse teilt dem LBesA mit, dass folgende Vorerkrankungszeiten anzurechnen sind: 10.11. 25.11. 16 Tage 08.12. 17.12. 10 Tage Im BVL-Verfahren wird maschinell die Entgeltfortzahlung mit Ablauf des 21.01. (26 Tage Vorerkrankung) eingestellt und die personalführende DST mit dem Vordruck 4020 informiert. Weitere Folgebescheinigungen sind von der DST nicht zu melden. Gleichzeitig wird die Entgeltbescheinigung mit dem Abgabegrund 01 elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankengeldzuschusszahlung beginnt am 22.01. ( nach einer maschinellen Anspruchsprüfung), sobald die Krankenkasse die Höhe der Entgeltersatzleistungen übermittelt hat. Die Dauer der Krankengeldzuschusszahlung errechnet sich maschinell aufgrund der im BVL-Verfahren erfassten Entgeltfortzahlungszeiten mit bescheinigter AU und den Entgeltfortzahlungszeiten ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Karenztage). Die Anzahl der im aktuellen Kalenderjahr bis zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung in Anspruch genommenen Karenztage teilt die DST mit dem Vordruck 4020 mit. Der Arbeitnehmer nimmt im Laufe der bestehenden AU an einer Reha-Maßnahme teil. Die Reha beginnt am 10.02. und endet am 28.02.. Im Anschluss ist der Beschäftigte weiter arbeitsunfähig. Mit Vordruck 2113 ist folgendes zu melden: Beginn der medizinischen Rehabilitation: 10.02. medizinische Rehabilitation endet mit Ablauf des: 28.02. Arbeitsunfähigkeit wird nach Reha fortgesetzt ab: 01.03. Nach der Erfassung im BVL-Verfahren wird die Entgeltbescheinigung mit dem Abgabegrund 11 elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Am 17.03. nimmt der Beschäftigte seine Tätigkeit wieder auf. Mit Vordruck 2120 ist die Wiederaufnahme der Zahlung zu melden. 6

Achtung, wenn während der Krankengeldzuschusszeit der Krankengeldanspruch entfällt Der Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an und bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (Folgebescheinigung) ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten nicht als Werktage ( 46 SGB V). Im Umkehrschluss heißt das, der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit später als am nächsten Werktag nach dem Ende der bisher festgestellten Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Beispiel: Der Arbeitnehmer hat eine AU-Bescheinigung bis einschließlich Freitag. Da sein Entgeltfortzahlungsanspruch erschöpft ist, erhält er Krankengeld und Krankengeldzuschuss. Zur Aufrechterhaltung seines durchgehenden Krankengeldanspruches müsste sich der Arbeitnehmer spätestens am Montag (nächster Werktag) die Folgebescheinigung ausstellen lassen. Aus welchen Gründen auch immer, sucht der Arbeitnehmer erst am Dienstag den Arzt auf, um sich die Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Ergebnis: Der Anspruch auf Krankengeld entfällt für die Tage von Samstag bis einschließlich Montag. Für Tage, an denen kein Anspruch auf eine Sozialleistung besteht, darf auch kein Krankengeldzuschuss gezahlt werden. An dieser Stelle ist das LBesA auf die Zuarbeit der personalführenden Dienststelle angewiesen, denn nur anhand der AU-Bescheinigung kann der o.g. Sachverhalt geprüft werden. Entscheidend ist in der AU-Bescheinigung das Datum im Feld festgestellt am. In dieses Feld muss der Arzt den Tag einsetzen, an dem die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich jeweils für den in der aktuellen AU-Bescheinigung angegebenen Arbeitsunfähigkeitszeitraum ärztlich festgestellt wurde. Stellen Sie als personalführende Dienststelle fest, dass die erneute Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verspätet erfolgte und somit der Krankengeldanspruch unterbrochen wurde, müssen Sie die erforderlichen Daten dem LBesA mit AP-Vordruck 2111 mitteilen. 7

Feststellung des Anspruches auf Entgeltersatzleistungen << private und gesetzliche KV >> AU- Bescheinigung AU infolge Arbeitsunfall Unfallbedingte Rehabilitation DST ermittelt das Ende der Lohnfortzahlung ( LFZ ) ---------------------------------------------------------------- Am 6. Tag vor dem 42. Tag der AU verschickt der Unfallversicherungsträger Angaben zum Unfall ( Unfallaktenzeichen; Institutionskennzeichen; Unfalltag ) Teilhabe am Arbeitsleben Berufsfördernde Rehamaßnahmen Vers. Träger: RV; BA; Berufsgenossenschaft Hinweisschreiben vom Arbeitnehmer; Zahlungseinstellung bereits erfolgt Zahlungseinstellung (einschl. Unfalldaten ) LBesA 2113 und Beginn der Reha, wenn Zeiten außerhalb der LFZ LBesA 2113 Beginn der Teilhabe am Arbeitsleben LBesA 2111 AG 21 AG 22 AG 12 Elektronische Übermittlung der Entgeltbescheinigung an die Datenannahmestellen durch das LBesA Wiederaufnahme der Zahlung LBesA 2120 8

Zahlungseinstellung mit sofortigem Anspruch auf Entgeltersatzleistungen Erkrankung Kind Unfall Kind ( Kinderpflege-Verletztengeld ) Beginn Mutterschutzfrist Beginn Aussteuerung Ohne Anspruch Kinderpflege- Krankengeld ( Anspruch verbraucht oder private KV) Mit Anspruch Kinderpflege- Krankengeld Unfallaktenzeichen Institutionskennzeichen Unfalltag ----------------------------------------- Vom Beschäftigten anfordern Zahlungseinstellung LBesA 2110 (Beurlaubung ohne Entgelt gemäß 28 TV-L ) Zahlungseinstellung LBesA 2112 Zahlungseinstellung LBesA 2112 Zahlungseinstellung LBesA 2700 Beginndatum LBesA 2111 AG 02 AG 23 AG 03 AG 31 ( AG = Abgabegrund der Entgeltbescheinigung ) Elektronische Übermittlung der Entgeltbescheinigung an die Datenannahmestellen durch das LBesA Wiederaufnahme der Zahlung LBesA 2112 Wiederaufnahme der Zahlung LBesA 2120 Ende Beschäftigungsverhältnis LBesA 2130 Ende bei Fortbestehen des Rechtsverhältnisses LBesA 2110 9

Im Rahmen des Datenaustausches übermittelt der Arbeitgeber an den Sozialleistungsträger folgende Mitteilungen: Schlüssel/Abgabegrund siehe Vordrucke 01 Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld 02 Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld 03 Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld 11 Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 12 Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufsfördernde Rehamaßnahmen) 21 Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld 22 Entgeltbescheinigung UV bei Übergangsgeld 23 Entgeltbescheinigung UV bei Kinderpflege-Verletztengeld 31 Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld ( Aussteuerung ) 41 Anforderung von Vorerkrankungszeiten 51 Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen ( 23c SGB IV ) Im Gegenzug werden vom Sozialleistungsträger an den Arbeitgeber folgende Daten übermittelt : 61 Vorerkrankungszeiten KV 71 Höhe der Entgeltersatzleistung 10

Teilhabe am Arbeitsleben GKV / PKV 2111 2120 Übersicht der zu verwendenden Vordrucke PKV = private Krankenversicherung / GKV = gesetzliche Krankenversicherung Grund KV Beginn Ende Bemerkung Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Medizinische Rehabilitation GKV PKV GKV ------------- PKV 2111 2111 2113 ---------------------------- 2113 2111 2120 2113 ----------- 2120 Beginn u. Ende jeder aktuellen AU mitteilen; Folgemeldung bei jeder weiteren AU-Bescheinigung. Bisherige Verfahrensweise bleibt! Dst stimmt sich mit privater KK über Ende der LFZ ab Siehe Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ------------------------------------------------------------- Ende LFZ während der Reha Zahlungseinstellung und Beginn der Reha melden Zahlungseinstellung bereits infolge Krankheit erfolgt Beginn der Reha melden Kind krank mit Kinderpflegekrankengeld Kind krank ohne Kinderpflegekrankengeld GKV 2112 2110 ( beurlaubt ohne Entgelt gem. 28 TV-L ) 2112 2110 10 bzw. 20 Tage pro Kind; bei mehr als 2 Kindern max. 25 bzw. 50 Tage pro Kalenderjahr ( 45 SGB V ). Kind krank nach bezahlter Freistellung gemäß 29 Abs. 1 Buchst. e) bb) TV-L PKV 2110 ( beurlaubt ohne Entgelt gem. 28 TV-L ) 2110 Schul- / Kindergartenunfall ( Kinderpflegeverletztengeld ) GKV / PKV 2112 2112 Unfallaktenzeichen, Institutionskennzeichen u. Unfalltag v. Beschäftigten anfordern Mutterschutz GKV / PKV 2700 2120 Aussteuerung GKV / PKV 2111 2130, 2110 2120 2110 wenn Rechtsverhältnis fortbesteht, z.b. Rente auf Zeit wegen Erwerbsminderung AU nach einem Arbeitsunfall GKV / PKV 2113 2120 Unfallbedingte Rehabilitation GKV / PKV 2113 2120 Ende LFZ während der Reha Zahlungseinstellung und Beginn der Reha melden Zahlungseinstellung bereits infolge AU nach Arbeitsunfall erfolgt Beginn der Reha melden