Reizdarmsyndrom Was darf ich verordnen, was muss ich bei der Verordnung beachten?

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Transkript:

IQN 09.10.2013 Reizdarmsyndrom Was darf ich verordnen, was muss ich bei der Verordnung beachten? Dr. Holger Neye Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Pharmakotherapieberatung Tel: 0211 5970 8111 Mail: pharma@kvno.de Verordnung zu Lasten der GKV Arzneimittel ist in Deutschland zugelassen Arzneimittel ist in der Indikation zugelassen Arzneimittel ist verschreibungspflichtig Ausnahmen OTC-Liste Ausschlüsse nach Arzneimittel-Richtlinie beachten Seite 2 1

S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom Symptomorientierte Therapie Diarrhoe und Schmerz Diarrhoe Obstipation Beschwerdekomplex Blähungen Seite 3 Diarrhoe und Schmerz Spasmolytika: Pfefferminzölkapseln: (Medacalm, Spasmo Gallo Sanol) Lösl. Ballaststoffe, Flohsamen: Einschränkung nach Anlage I AM-RL, SSRI 5-HT3-Antagonisten: in D nicht im Handel Phytotherapeutika: Seite 4 2

Diarrhoe Loperamid: Einschränkung nach Anlage III der AM-RL 5-HT3-Antagonisten: keine Zulassung in D Cholestyramin: nur bei cholagener Diarrhoe Probiotika: sind Lebensmittel Spasmolytika: Mebeverin (Duspatal, Generika) bei RDS zugelassen Seite 5 Obstipation wasserlösliche Gelbildner Flohsamen, Einschränkungen nach Anlage I AM-RL Osmotische Laxantien: Prokinetika Prucaloprid (Zulassung nur bei Frauen), Lubipriston nur Schweiz Phytopharmaka STW-5 (Iberogast): SSRI, Probiotika: s.o. Linaclotid (Constella) nicht Leitlinie, Zulassung für RDS Seite 6 3

Beschwerdekomplex Blähungen Probiotika: sind Lebensmittel Phytopharmaka Entschäumer, Carminativa Anlage III der AM-RL: nur Säuglinge und Kleinkinder Seite 7 Ergänzung: Dyspepsie Beipiel Omeprazol, Pantoprazol bei Sodbrennen PPIs bei leichter Refluxkrankheit (Langzeittherapie), Refluxösophagitis, Prävention von NSAR-Ulcera rezeptpflichtig H2-Antihistaminika bei Sodbrennen H2-Antihistaminika bei Refluxösophagitis, Ulcera rezeptpflichtig Seite 8 4

S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom (2011) Stand: 09.10.2013 gezielte symptomorientierte Therapie Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV Wirkstoffgruppe Empfehlung nach Leitlinie Bemerkung Diarrhoe und Schmerz periphere Analgetika sollte nicht durchgeführt werden Opioide soll nicht durchgeführt werden Spasmolytika sollte erfolgen Otolinum, Hyoscin, Pferfferminzöl (Medacalm, Spasmo Gallo Sanol), Kümmelöl lösl. Ballaststoffe kann durchgeführt werden Ispaghula = Flohsamen: Anlage I: Flohsamen nur bei M. Crohn, Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierte Diarrhöen können eingesetzt werden SSRI können eingesetzt werden 5-HT3-Antagonisten können in Einzelfällen Alosetron nicht Deutschland Probiotika können Bifidobacterium infantis, Lactobacillus plantarum: sind Lebensmittel/ Diätetika Antibiotika Pregabalin, Gabapentin Phytotherapeutika kann durchgeführt werden s.u. Aloe vera eher nicht Pankreasenzyme sollte nicht Diarrhoe - wird nur nach diarrhöischem und obstipierendem Typ unterschieden Loperamid kann Anlage III: Motilitätshemmer bei schweren und lang andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapieinduziert sind, sofern eine kausale oder spezifische Therapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung Racecadotril nicht empfohlen, fehlende Evidenz 5-HT3-Antagonisten können in Einzelfällen Alosetron (nur USA, spezielles Verschreibungsprogramm) Colestyramin kann durchgeführt werden Generika: Zulassung nur bei chologenen Diarrhöen, kein Ausschluss nach Anlage III Probiotika kann durchgeführt werden sind Lebensmittel/ Diätetika Antibiotika eher nicht Rifaximin (Xiafan) nur Reisediarrhö, Neomycin (bakt. Überwucherung) Phytotherapeutika kann Aloe vera eher nicht Spasmolytika können eingesetzt werden Mebeverin (Duspatal, Generika) bei RDS zugelassen TCM/ Kräutertherapie Schmerzen und Diarrhöe bei Kindern und Jugendlichen verkapseltes Pfefferminzöl kann Medacalm (nicht apopflichtig), Spasmo Gallo Sanol (apopflichtig, nicht rx nur bei Kindern) Amitriptylin Probiotika können versucht werden LGG: Infectodiarrstop LGG: keine VO zu Lasten der GKV, andere sind Lebensmittel) Analgetika, chem. definierte Spasmolytika nicht regelmäßig Obstipation und Blähungen (Colontransit) Ballaststoffe sollten versucht werden wasserlösl. Gelbildner, z.b. Flohsamen = Ispaghula (s.o.), Kalziumpolycarbophil (?) Osmotische Lax., Macrogole können gegeben werden nur Kinder, sonst Anlage I (1) andere Lax. (Lactulose, Senna, Bisacodyl, Picosulfat) spärliche Datenlage Prokinetika, Sekretagoga kann versucht werden, wenn Ballaststoffe, Macrogole, Metoclopramid? Phytoph., Probiotika (und Antibiotika) nicht effektiv Tegaserod a.h., Cisaprid, Renzaprid nicht effektiv Prucaloprid (Resolor) kann in therapierefraktären Fällen versucht werden C und R nicht im Handel 5-HT4-Agonist: chronische Verstopfung bei Frauen, bei denen Laxativa keine ausreichende Wirkung zeigen Domperidon (Motilium, Generika) sollte nicht Lubiproston kann eingesetzt werden Amtizia nur Schweiz, PGE2-Derivat, Chloridkanalaktivator Antibiotika sollten nicht Probiotika können alle Lebensmittel/ Diätetika Phytopharmaka STW-5 (Iberogast) kann sonstige nicht effektiv. Nur Kinder/ grünes Rezept Spasmolytika können Mebeverin, Butylscopolamin: Beide zur Behandlung des RDS zugelassen SSRI können versucht werden anticholinerg Linaclotid (Constella) nicht Leitlinie IQWiG: Zusatznutzen nicht belegt, Vergleich zur Ernährungsumstellung fehlt Beschwerdekomplex Blähungen Probiotika kann zur Besserung führen Antibiotika (Rifaximin) kann in therapierefraktären Fällen versucht werden Phytopharmaka können versucht werden Cholinergika Entschäumer, Carminativa können versucht werden Simethicon, Dimethicon: Anlage III: nur für Säuglinge und Kleinkinder Pankreasenzyme Analgetika sollen eher nicht bei Kindern nur Macrogol (1) Analge I der AM-RL: Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Diverticulose, Diverticulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiatsowie Opioidtherapie und in der Terminalphase Dr. Holger Neye, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein