I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie II. Änderungen im Einzelnen. I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie

Ähnliche Dokumente
I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie II. Änderungen im Einzelnen. I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie

I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie II. Änderungen im Einzelnen. I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie

NEUERUNGEN E-BILANZ / TAXONOMIE 6.0

Projekt E-Bilanz Änderungsnachweis zum Taxonomie-Update 2014 (Taxonomie 5.2 / 5.3)

Kontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz

2.1 Grundsätzliches. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2017 K. von Sicherer, E. Čunderlíková, E-Bilanz, DOI / _2

Inhaltsverzeichnis Grundlagen der E-Bilanz 2 Taxonomie 3 Stammdatenmodul 4 Jahresabschlussmodul

I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie II. Änderungen im Einzelnen. I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie

Professionelle kaufmännische Software. Sage Office Line. Informationen zum Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Stand: Vor Verbandsanhörung (08/2010)

Theoretische Fundamente und praktische

E-BILANZ TAXONOMIE 5.4

Drei Highlights aus dem Jahresabschluss

E-Bilanz IHK Südthüringen 9. November 2011

E-Bilanz Nachfragen der Finanzverwaltung vermeiden

Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

E-Bilanz aus Sicht der Steuerverwaltung

SKR03 Neue Konten 2012:

Buchhaltung. Seite 4 l Lexware vor Ort Veranstaltungsname

Die E-Bilanz: Einführung, Vorteile für Unternehmen und zukünftige Entwicklungen

Großes gelingt, wenn s im Kleinen stimmt.

Merkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum durch BilRUG ergeben:

E-Bilanz: Umfang der Datenübermittlung

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige betriebliche Erträge

Das deutsche Handelsrecht wird mittlerweile

lfd. Nr. der Anlage Selbständige Arbeit

Wenn Sie mal den Überblick verlieren!

Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie

XBRL-Taxonomie zur elektronischen Übermittlung nach 5b EStG Gewinn- und Verlustrechnung nach Umsatzkostenverfahren Dokumentation/Referenzen 1/10

Für handelsrechtlichen. Summenmussfeld. Einzelabschluss. Kontennachweis. Rechnerisch. notwendig, falls vorhanden. erwünscht

Berlin Internet:

Bilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:

Jahresabschluss Gewinn- und Verlustrechnung

Zeile im SSFP Steuerkennziffer Formularzeile Bezeichnung Vorerfassung für Bilanzierende

E-Bilanz: Taxonomie-Assistent und Meldemodul

Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Finanzämter. -nur per -

Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR

GGF-Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbh Waldenburg

B & P Special. MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften 02/2013. I. Überblick

Die E-Bilanz nach 5b EStG

Bestimmung der Restlaufzeit Abzinsung Grundsatzregelung Restlaufzeit von einem Jahr oder

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2017 Gewerbesteuer

Von der handelsrechtlichen Taxonomie zur steuerlichen Taxonomie: Verwendungszweck EHUG versus E-Bilanz

Bielefeld, 18. Dezember 2014

MicroBilG: Vereinfachter Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften

12/2010. Infoblatt. Die elektronische Bilanz Segen oder Fluch?

Investition einer PersG in eine Tochterpersonengesellschaft

Finanzamt Trier. Die E-BILANZ. Udo Britten, Simon Schramer. Finanzamt Trier, E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1

Drei Bilanzen pro Mandant - Zusammenspiel von Handels-, Steuer- und E-Bilanz März Gerald Schmidt, Steuerberater, Scholen

Standardzuordungstabellen für den SKR03

E-Bilanz. Nice-To-Know. Stand: Oktober 2017

DIE E-BILANZ KOMMT 2012

Im Projekt-Menü ist der Menü-Punkt "Tabelle importieren" verfügbar. Es lassen sich hier 5 verschiedene Tabellen importieren:

DIE E-BILANZ AKTUELLE ENTWICKLUNGEN FÜR

Lernsoftware Betriebswirtschaftslehre

Die E-Bilanz kommt Praxisprobleme und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung. Münchner Unternehmenssteuerforum. 26.

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

E-Bilanz Kontenrahmenänderungen (ab 2012)

Betriebliche Steuerlehre I (SS 2007) Musterlösung

Die E-Bilanz. Kompaktwissen für Berater. Prof. Dr. Dietmar Strube, Simon Kuhn

BILANZ zum 31. Dezember 2015

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00

Bewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

EBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz

E-Government Rechtsentwicklung und Eingliederung der E-Bilanz

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Gewerbesteuer

Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015

GDI Anlagenbuchhaltung. Referentin: Sonja Friedrich-Joseph

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr GGF Gesellschaft für Grundstücksvermietung und Finanzierungsvermittlung mbh Waldenburg

GmbH-Jahresabschluss 2016

Umstellung auf das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erste praktische Erfahrungen und

Releasenotes Version 18

PGD Profusio Berlin GesundHeits GmbH Deutschland Berlin

Bilanz zum

Anlagen (Jahresabschluss) Bilanz

E-Bilanz: Was ändert sich? Sitzung des IHK-Gremiums Rosenheim

addison E-Bilanz Konten 2012 Produktinfo Produktdokumentation Installation

E-Bilanz Welche Änderungen kommen auf Sie zu?

Inhaltsverzeichnis VII

F: Was ist der Hintergrund für die Einführung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen?

Anlage EÜR übermitteln

Nutzung von E-Bilanz-Daten für betriebswirtschaftliche Zwecke

Dazu: Mit den Einnahmen lt. Zeile 22 in Zusammenhang stehende tatsächliche Aufwendungen 104

Produktinformation ADNOVA finance

Die E-Bilanz in kleinen und

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Fallbeispiel: Alexander Herbst: Bilanzanalyse (03. Mai 2010) Folie 2

GCI BridgeCapital GmbH, München. Bilanz zum 31. Dezember B. Rückstellungen , ,80. C. Verbindlichkeiten ,

2 Inhaltliche und gesetzliche Grundlagen der E-Bilanz

Anlagespiegel XY Umb. des GJ zu AK/HK +/

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Transkript:

Seite 1 von 6 Allgemeines Die HGB-Taxonomie 6.0 vom 01.04.2016 wurde mit BMF-Schreiben vom 24.05.2016 amtlich bekannt gegeben. Die Änderungen ergeben sich aus den folgenden Hinweisen I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie II. Änderungen im Einzelnen I. Inhaltliche Änderungen / Weiterentwicklung der Taxonomie Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates - (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilRUG) sind für Bilanzierende grundlegende handelsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Zum Teil führen diese Änderungen auch zu einem entsprechenden Anpassungsaufwand der E-Bilanz-Taxonomie. Dies gilt vor allem für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung. Da die Taxonomie künftig nicht nur für Zwecke der Offenlegung beim Bundesanzeiger und der E- Bilanz Anwendung findet, sondern auch für das ELBA-Projekt 1 der deutschen Kreditwirtschaft (ELBA ist Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung), wurden ergänzende Anforderungen der Kreditwirtschaft ebenfalls in das Datenschema aufgenommen. Zusätzliche Pflichtangaben für Übermittler einer E-Bilanz an die Finanzverwaltung ergeben sich hierdurch nicht. Darüber hinaus erfolgte eine weitere Qualitätssicherung der Taxonomie aufgrund von Hinweisen aus Wirtschaft und Verwaltung. 1. Überarbeitung der Bezeichner in der Taxonomie Vom Umfang her ergeben sich die bedeutendsten Änderungen nochmals aus der Überarbeitung der Bezeichner in der Taxonomie. Diese teilen sich auf in - Standardbezeichner (Standardlabel) - Kurzbezeichner (Terselabel) - Kurzbezeichner, begrenzt auf 60 Zeichen (Terselabel60). 2. Anlagenspiegel Die Vorgängertaxonomien enthielten bisher 3 Datenschemata für den Anlagenspiegel: - Brutto-Anlagenspiegel - Brutto-Anlagenspiegel Kurzform - Netto-Anlagenspiegel Der Netto-Anlagenspiegel wird mit der Taxonomie 6.0 terminiert, d.h. für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, ist die Übermittlung dieses Anlagenspiegel-Schemas ausgeschlossen. Der Brutto-Anlagenspiegel Kurzform wird mit der Taxonomie 6.0 von der Übermittlung an die Finanzverwaltung ausgeschlossen. 1 ELBA = elektronische Bilanzabgabe

Seite 2 von 6 Die Werteentwicklung des Brutto-Anlagenspiegels wurde in den Mindestumfang nach 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG einbezogen und als Mussfelder ausgezeichnet. Die Mussfeldeigenschaft ist gültig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen. 3. Überarbeitung der Positionserläuterungen Insbesondere die Mussfeld-Positionen der Taxonomie werden durch die so genannten DefinitionGuidance als integrierter Bestandteil der Taxonomie erläutert. Damit wird die Erwartungshaltung der Finanzverwaltung, in welcher Position bestimmte Sachverhalte abgebildet werden sollen, beschrieben. Diese DefinitionGuidance wurde durchgehend auf Aktualität überprüft und in Teilen überarbeitet. II. Wesentliche Änderungen im Einzelnen Die nachfolgend aufgeführten Änderungen resultieren aus - Rückmeldungen aus der Wirtschaft (z.b. aus dem ELSTER-Herstellerforum) - Anforderungen aus dem Risikomanagement System der Finanzverwaltung (RMS) - Übrigen Rückmeldungen aus der Finanzverwaltung - Anforderungen aus der AG HGB-Taxonomie des XBRL-Deutschland e.v. (rein handelsrechtliche Änderungen) An dieser Stelle werden die wesentlichen Änderungen in der Taxonomie beschrieben. Im Detail können die Änderungen aus den Vergleichsdokumenten abgelesen werden. 1. GCD Ergänzung der Identifikationsmerkmale Die Position Geschäftstätigkeit wurde als Mussfeld ausgezeichnet. Das mit der Taxonomie 5.4 eingeführte Feld Anlagenverzeichnis ist nunmehr auch in den GCD als Berichtsbestandteil anzukündigen. Der bisherige Berichtsbestandteil steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften wird umbenannt in steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren. Notwendig wurde diese Änderung vor dem Hintergrund, dass dieser Berichtsbestandteil nunmehr für folgende Sachverhaltsvarianten zu nutzen ist: E-Bilanzen von Mitunternehmerschaften (als Unterlage zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) und für E-Bilanzen von Einzelunternehmern, soweit der Betrieb nicht im Finanzamtsbezirk des Wohnsitzfinanzamts veranlagt wird (als Unterlage zur Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung). Bei den Rechtsformen standen für die Übermittlung von Sonder- bzw. Ergänzungsbilanzen drei Rechtsform-Ausprägungen zur Verfügung: Mitunternehmer (natürliche Person)

Seite 3 von 6 Mitunternehmer (KapG) Mitunternehmer (PersG) Diese wurden in der Taxonomie 6.0 gelöscht und durch die Ausprägung Mitunternehmer ersetzt. 2. Änderungen im GAAP / BRA alle Berichtsbestandteile Diverse Strukturoptimierungen (insbesondere Pflege der so genannten Terselabel und Terselabel60) 3. Änderungen im GAAP / BRA Bilanz Ergänzungen aus den Anforderungen des ELBA-Projekts der Kreditwirtschaft Beispiel: Unterhalb der Position Waren 2 wurde eingefügt: Neuwaren Gebrauchtwaren Ergänzung der Position steuerlicher Ausgleichsposten 3 um die Position steuerliches Mehr-/Minderergebnis lfd. Jahr (Mussfeld) außerdem wurde die Position steuerlicher Ausgleichsposten - des letzten Stichtags als Mussfeld ausgezeichnet. 4. Änderungen im GAAP / BRA GuV Neugliederung der Gewinn- und Verlustrechnung lt. BilRUG Die Position Ergebnis nach Steuern wurde eingefügt und kann verwendet werden, für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 01.01.2016 oder später. Die Position Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurde terminiert und kann für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, nicht mehr berichtet werden. Alle bisherigen Unterpositionen werden unter die Position Ergebnis nach Steuern verlagert. Die Position Steuern vom Einkommen und Ertrag wird samt Unterpositionen ebenfalls unter die Position Ergebnis nach Steuern verschoben. 2 [bs.ass.currass.inventory.finishedandmerch.merchandise] 3 [bs.eqliab.equity.netincome.taxbalancegenerally]

Seite 4 von 6 Der Ausweis des außerordentlichen Ergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung ist durch das BilRUG weggefallen. Die Position außerordentliches Ergebnis 4 wurde daher terminiert und kann für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, nicht mehr berichtet werden. Gleiches gilt für die darunter liegenden Positionen. Ausnahmen gelten für die folgenden Taxonomiepositionen außerordentliche Erträge, aus der Anwendung des EGHGB außerordentliche Erträge, Erträge durch Verkauf von bedeutenden Grundstücken außerordentliche Erträge, Erträge durch Verschmelzung und Umwandlung außerordentliche Aufwendungen, aus der Anwendung des EGHGB außerordentliche Aufwendungen, Verluste durch Verschmelzung und Umwandlung außerordentliche Aufwendungen, Aufwendungen für Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen welche unter die sonstige betriebliche Erträge bzw. sonstige betriebliche Aufwendungen verlagert wurden. Die Position Herabsetzungsbetrag nach 7g Abs. 2 EStG 5 wurde aus dem Bereich sonstige betriebliche Aufwendungen in den Bereich Abschreibungen unterhalb der Position außerplanmäßige, Sonderabschreibungen und sonstige Abzüge verschoben. Dies entspricht der buchtechnischen Verarbeitung in den Finanzbuchhaltungssystemen. Aufgrund der Neudefinition der Umsatzerlöse durch das BilRUG ( 277 Abs. 1 HGB) wurden folgende Positionen, die bisher den sonstigen betrieblichen Erträgen zugeordnet waren, den Umsatzerlösen zugeordnet: davon Erlöse aus Vermietung und Verpachtung davon Erlöse aus Provisionen, Lizenzen und Patenten davon Erträge aus Verwaltungskostenumlagen Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge erfolgte eine Neuordnung der Positionen zu Erträgen aus dem Abgang des Anlagenvermögens. Hintergrund sind sowohl Vorschläge aus der FinVerw als auch aus Teilen der Wirtschaft. Der Vorschlag der Wirtschaft (insoweit nur optionale Übermittlungsmöglichkeit) ermöglicht es, die für die Steuerdeklaration benötigten Informationen bereits in der Rechnungslegung und anschließend in der Taxonomie prozessübergreifend zu verwenden. Dies führt zu einer Optimierung der internen Deklarationsprozesse. 4 [is.netincome.extraord] 5 [is.netincome.regular.operatingtc.othercost.deductvalueestg7g_2]

Seite 5 von 6 Im gleichen Zusammenhang wurden unterhalb der Position: steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 8 ff UStG 6 folgende Positionen eingefügt: steuerfreie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung 4 Nr. 12 UStG (Mussfeld) übrige nach 4 Nr. 8 ff UStG steuerfreie Umsätze 5. Änderungen in den Berichtsteilen Bilanz und GuV der Spezialtaxonomien (FI,PI, INS) Alle vorstehenden Änderungen wurden soweit übertragbar analog auch auf die Spezialtaxonomien übertragen. 6. Änderungen im GAAP / BRA Anhang Für den Brutto-Anlagenspiegel wurde die Werteentwicklung in den Mindestumfang nach 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG einbezogen und entsprechende Mussfelder ausgezeichnet. 7. Änderungen im FI Anhang Der handelsrechtliche Anlagenspiegel lt. RechKredV geht über den des 284 Abs. 3 HGB hinaus. Insofern wurde der Anlagespiegel nunmehr technisch in zwei Tabellen modelliert, um die Mussfeldauszeichnungen differenziert vornehmen zu können. 8. Änderungen im GAAP (alle Taxonomie-Arten) Steuerliche Gewinnermittlung (außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen) Folgende Positionen wurden ergänzt: Abrechnungen, nach 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.v.m. 3 Nr. 40 sowie 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns Abrechnungen, nach 8b KStG steuerfreie Erträge, nach 4 Abs. 7 Satz 1 UmwStG i.v.m. 8b KStG steuerfreier Übernahmegewinn Abrechnungen, nach 8b KStG steuerfreie Erträge, nach 4 Abs. 7 Satz 1 UmwStG i.v.m. 8b KStG steuerfreier Übernahmegewinn Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach 3c EStG, übrige nach 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 6 [is.netincome.regular.operatingtc.grosstradingprofit.totaloutput.netsales.grosssales.taxexemptust G4_8]

Seite 6 von 6 Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach 3c EStG, übrige nach 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Zurechnungen, zuzüglich nach 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust Zurechnungen, zuzüglich Einnahmen i.s. des 7 UmwStG