Frau Rechtsanwältin Gabriele Quardt

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Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen Recht und seiner Ausstrahlung A) Die Geschichte des heutigen französischen Rechts B) Die Ausstrahlung des französischen Rechts 2. Das Verfassungsrecht der V. Republik A) Die wichtigsten Organe (Präsident der Republik, Regierung und sein Premierminister, Parlament, Verfassungsrat) B) Rechtsquellen (Normenpyramide, der Titel XV über der Europäischen Union) 3. Der Gerichtsaufbau A) Die ordentliche Gerichtsbarkeit, B) Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, C) Das Tribunal des conflits (Kompetenzkonflikthof), D) Das Gerichtsverfahren 4. Verwaltungsrecht A) Die Verwaltungsorganisation, B) Verwaltungsakte, C) Die Klagen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, D) Die Verwaltungsaufgaben: police administrative und Service Public, E) Die Prüfung: Verwaltungsakte/Recht der EU 5. Zivilrecht A) Rechtsbegriffe B) Rechtssubjekte C) Schadenshaftung D) Verträge 6. Strafrecht

Anwendungsbereich im Raum: strafrechtliche Handlungen auf den frz. Gebiet begangen Art. 113-2 CP: Prinzipien Territorialitätsprinzip Art. 113-2, al1 CP: frz. Strafgesetz auf das Hoheitsgebiet Frankreichs anwendbar: o Festland: frz. Mutterland + Überseedepartement/Überseeregionen (=département et région d outre mer) + überseeische Gebietskörperschaft (=collectivité d outre mer) o Meeresraum: Meeresstreifen von 12 Seemeilen entlang der Küste o Luftraum: Luftsäule über dem Festland und den Meeresraum Art. 113-2, al2 CP: strafrechtliche Handlung vollständig in Frankreich begangen -> Territorialitätsprinzip strafrechtliche Handlung nur teilweise in Frankreich begangen -> Problem Grundsatz: Territorialitätsprinzip trotzdem anwendbar

Anwendungsbereich im Raum: strafrechtliche Handlungen auf den frz. Gebiet begangen Erweiterung des Territorialitätsprinzip (Art. 113-3 bis 113-5 CP): Luftfahrzeuge und Schiffe Akt des Mittäters: Haupttatbestand in Frankreich - Akt des Mittäters ins Ausland: frz. Strafgesetz für Haupttatbestand + Akt des Mittäters anwendbar Haupttatbestand ins Ausland Akte des Mittäters in Frankreich: frz. Strafgesetz nicht anwendbar wegen Regelung: Mittäter folgt das Schicksal des Haupttäters Problem: wenn Mittäter die frz. Staatsangehörigkeit hat -> kann nicht in Frankreich bestraft werden + kann nicht im Ausland bestraft werden (Frankreich seine Staatsangehörigen nicht ausliefert) -> keine Strafe für den Akt des Mittäters code pénal erweitert die Anwendbarkeit des frz. Strafgesetzes

Anwendungsbereich im Raum: strafrechtliche Handlungen auf den frz. Gebiet begangen (Haupttatbestand ins Ausland Akte des Mittäters in Frankreich:) (code pénal erweitert die Anwendbarkeit des frz. Strafgesetzes) Bedingungen: o strafrechtliche Handlung muss ebenso von dem frz. Strafgesetz wie von dem Strafgesetz im Ausland bestraft werden: Prinzip der Gegenseitigkeit des Tatvorwurfs o strafrechtliche Handlung muss ein Verbrechen oder ein Vergehen sein o Haupttatbestand im Ausland muss schon im Ausland bestraft geworden sein + mit rechtskräftigem Urteil

Anwendungsbereich im Raum: strafrechtliche Handlungen ins Ausland begangen strafrechtliche Handlung von ein frz. Staatsangehöriger ins Ausland begangen Persönlichkeitsprinzip: aktive Persönlichkeit (113-6 CP) frz. Straftäter kann in Frankreich verurteilt werden Staatsangehörigkeit berücksichtigt: zum Zeitpunkt der Strafverfolgung Bedingungen für die Anwendung des frz. Strafgesetzes: strafrechtliche Handlung wird in Frankreich wie ein Verbrechen bestraft Straftäter kann nicht von einem rechtskräftigen Urteil, einem Strafvollzug oder der Verjährung seiner Straftat für die betroffene Straftat beweisen Gleichheit des Tatvorwurfs Verfolgung nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft möglich Verfolgung nur nach einer Klage des Opfers oder nach Anzeige des Staates in dem die strafrechtliche Handlung begangen wurde

Anwendungsbereich im Raum: strafrechtliche Handlungen ins Ausland begangen strafrechtliche Handlung von ein Ausländer ins Ausland begangen gegen das Interesse Frankreichs: Art. 113-10 CP frz. Strafgesetz anwendbar gegen einen frz. Staatsangehöriger: Art. 113-7 CP frz. Strafgesetz für Verbrechen und Vergehen anwendbar Prinzip der passiven Persönlichkeit