Klippen bei der Nachweisführung und wie man sie erfolgreich umschifft. Teil I: Entsorgungsnachweis

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Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: /

Transkript:

Dann klappt s auch mit dem Nachweis! Klippen bei der Nachweisführung und wie man sie erfolgreich umschifft Teil I: Entsorgungsnachweis Dagmar Pekow Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Berliner Str. 27a, 14467 Potsdam Tel. (0331) 27 93-46, Fax (0331) 27 93-20 dagmar.pekow@sbb-mbh.de

Information und Beratung Informationen und Unterlagen rund um die Entsorgung von gefährlichen Abfällen Formulare / Merkblätter Stammdatenabfrage Rechtstexte Entsorgungsanlagen Informationen zu ZEDAL Ansprechpartner bei Behörden SBB-FORUM Ł www.sbb-mbh.de Nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beratung bei der SBB Ł Info-Telefon: (0331) 27 93 27 Folie 2 von 36

Notwendige Dokumente Bundesrecht KrW-/AbfG, NachwV Landesrecht SAbfEV, SoAbfEV Vorabkontrolle EN + V D ZB VF S Verbleibskontrolle BGS BGS BGS ÜS Erläuterungen siehe Abkürzungsliste Folie 3 von 36

Der Entsorgungsnachweis EN Deckblatt VE Verantwortliche Erklärung DA Deklarationsanalyse AE Annahmeerklärung BB Behördliche Bestätigung füllt Erzeuger/Beförderer aus füllt Entsorger aus Folie 4 von 36

Nachweisarten EN SN Einzelentsorgungsnachweis Inhaber: konkreter Abfallerzeuger Sammelentsorgungsnachweis Inhaber: Beförderer/Einsammler für Abfallerzeuger mit < 20 t / AS / a PV Privilegiertes Verfahren seit 01.02.2007 für ausgewählte AS auch für SN ( 9 Abs. 3 NachwV) Entsorger benötigt Freistellungsnr. (Ziff. 2.8 AE) Bestätigung durch Behörde entfällt Vorteile: schneller und kostengünstiger Folie 5 von 36

Deckblatt EN Angabe hat Antragscharakter, d.h. in Brandenburg/Berlin erfolgt die Einstufung Verwertung/Beseitigung durch die SBB in Abstimmung mit den Fachaufsichten der beiden Bundesländer. Folie 6 von 36

Stammdaten Erzeuger Betreiber (Hauptsitz) Anfallstelle Deckblatt (EN) Verantwortliche Erklärung (VE 1) Folie 7 von 36

Stammdaten Beförderer Beförderer (Hauptsitz) Beförderer (Hauptsitz) Deckblatt (EN) Verantwortliche Erklärung (VE 1) Folie 8 von 36

Grundsätzliches zu Stammdaten EN: SN: Erzeuger-Nr. richtet sich nach Anfallstelle, nicht nach Hauptsitz nicht selbstständige NL fährt mit Beförderer-Nr. des Hauptsitzes Firmierung: exakt gemäß aktueller HR-Eintragung Grundsatz: Die Angaben im Entsorgungsnachweis müssen identisch sein mit denen, die unter der Erzeugernummer beim Landesumweltamt Brandenburg bzw. bei der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hinterlegt sind. Folie 9 von 36

Stammdatenabfrage (1) PE1234567 Folie 10 von 36

Stammdatenabfrage (2) Folie 11 von 36

VE 2: Abfallbeschreibung (1) Beschreibung d. Abfalls mit eigenen Worten: z.b. Bahnschwellen Wurde der Abfall vorbehandelt? z.b. durch Sortieren, Zerkleinern etc. exakte Angabe gemäß AVV z.b. 170204 Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten... Folie 12 von 36

VE 2: Abfallbeschreibung (2) Konsistenz Bahnschwellen z.b. fest Farbe Bahnschwellen z.b. braun-schwarz Geruch Bahnschwellen z.b. nach Teer Das Formblatt DA ist notwendiger Bestandteil des EN! Folie 13 von 36

VE 2: Abfallmenge Menge: Angabe bestimmt auch Laufzeit / ggf. Gebühren des Entsorgungsnachweises Bsp. 1: Eintragung 5-_-_-_-_ 25 t, Laufzeit 5 Jahre Bsp. 2: Eintragung 5-0-0-0-0 5 t, Laufzeit 1 Jahr Abgabehäufigkeit Fällt der Abfall einmalig an (z.b. Bauabfall) oder kontinuierlich (z.b. Produktionsabfall)? Folie 14 von 36

VE 2: nicht vergessen ;o) Folie 15 von 36

DA 1: Analytik (1) Probenahmeprotokoll Laborbericht Maßeinheiten beachten! Folie 16 von 36

DA 2: Analytik (2) Probenahmeprotokoll Laborbericht Ziff. 42 51 Angabe weiterer Parameter möglich z.b. Feststoffwerte Folie 17 von 36

DA 2: Analytik (3) Probenahmeprotokoll Laborbericht Ziff. 52 z.b. Nr. des Laborberichts, verbale Beschreibung der Abfallentstehung/ - zusammensetzung Folie 18 von 36

Grundsätzliches zur Analytik Probenahme_ protokoll Laborbericht realistisches Bild vom Abfall hinsichtlich Beschaffenheit Zusammensetzung Hauptschadstoffe Besonderheiten Alle Annahmeparameter der Entsorgungsanlage bestimmt? Folie 19 von 36

AE 1: Stammdaten Entsorger Betreiber (Hauptsitz) Anlagenstandort Entsorgernummer auch hier Stammdatenabfrage möglich Folie 20 von 36

AE 1: Entsorgungsverfahren Entsorgungsverfahren gem. Anhang IIa und IIb des KrW-/AbfG R Verwertung (recovery) D Beseitigung (disposal) z.b. Vorbehandlung D14/R12 reine Lagerung D15/R13 Folie 21 von 36

AE 1: Freistellung Freistellung bei privilegiertem Verfahren erforderlich Folie 22 von 36

AE 2: nicht vergessen ;o) Folie 23 von 36

SBB-Vorblatt Das SBB-Vorblatt wird benötigt zur Andienung Einholung der Annahmeerklärung durch die SBB Beratung hinsichtlich alternativer Entsorgungsmöglichkeiten Folie 24 von 36

SBB-Vorblatt (1) Angaben zum andienungspflichtigen Abfallerzeuger wie auf Deckblatt und VE-1 Folie 25 von 36

SBB-Vorblatt (2) Entsorgung im privilegierten Verfahren beabsichtigt? Folie 26 von 36

SBB-Vorblatt (3) gewünschte Entsorgungsanlage Betreiber Anlagenstandort Entsorgernummer Folie 27 von 36

SBB-Vorblatt (4) Vollmacht zur Einholung der Annahmeerklärung durch SBB Folie 28 von 36

SBB-Vorblatt: nicht vergessen ;o) Ort Datum Unterschrift (Firmenstempel) Folie 29 von 36

SBB-Datenblatt (1a) Angaben zum andienungspflichtigen Abfallerzeuger wie auf Deckblatt und VE-1 Folie 30 von 36

SBB-Datenblatt (1b) Angaben zum Abfall (AS, Bezeichnung) Entsorgungsanlage Folie 31 von 36

SBB-Datenblatt (2) Beauftragung (Rechnungslegung) beauftragte Firma mit Anschrift Ort, Datum, Unterschrift (Firmenstempel) der beauftragten Firma Folie 32 von 36

SBB-Datenblatt (3) Bevollmächtigung (Antragsverfahren) bevollmächtigte Firma mit Anschrift Ort, Datum, Unterschrift (Firmenstempel) der bevollmächtigten Firma Folie 33 von 36

SBB-Datenblatt (4) Beauftragung und/oder Bevollmächtigung gewünscht? Ort, Datum, Unterschrift (Firmenstempel) des Auftraggebers Folie 34 von 36

Gebühren Rechtsgrundlagen: Sonderabfallgebührenordnungen der Länder Brandenburg (SAbfGebO) Berlin (SoAbfGebO) Bestätigungsgebühr: Die behördliche Bestätigung eines Entsorgungsnachweises in Verbindung mit einer Zuweisung kostet 102,26 zzgl. MwSt. Zuweisungsgebühr: Derzeit 3 % der laufenden Entsorgungskosten (fakturiert anhand der Kopien von Begleitscheinen und Entsorgungsrechnungen). Folie 35 von 36

Ausnahmen zur Bestätigungsgebühr Privilegiertes Verfahren (PV) Die Bestätigungsgebühr von 102,26 oder mehr entfällt. Es besteht Überlassungspflicht (siehe Abfallsatzungen der Landkreise). Die Gebühr für die Nachweisbestätigung wird nach einer mengenabhängigen Tarifstruktur erhoben (Tarifstelle 5 a und b). Abfall zur Verwertung Die Gebühr für die Nachweisbestätigung wird nach einer mengenabhängigen Tarifstruktur erhoben (Tarifstelle 5 a und b). Folie 36 von 36