NATIONALE UMSETZUNG DER EU-VERBRAUCHERRECHTE- RICHTLINIE ("GRUNDTARIFTHEMATIK")
GESETZLICHE VORGABEN ZUM "GRUNDTARIF" Regelung zum Grundtarif in der neuen Fassung von 312a BGB Abs. 5 Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass der Verbraucher den Unternehmer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag über eine Rufnummer anruft, die der Unternehmer für solche Zwecke bereithält, ist unwirksam, wenn das vereinbarte Entgelt das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt Gesetzesbegründung zu 312a BGB Abs. 5 Absatz 5 sieht vor, dass eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass der Verbraucher den Unternehmer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag über eine Rufnummer anruft, die der Unternehmer für solche Zwecke bereithält, unwirksam ist, wenn das vereinbarte Entgelt das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt (Satz 1). Dadurch, dass der Verbraucher für einen Anruf bei einer Kundendienst-Hotline des Unternehmers nicht mehr als die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes zu vergüten hat, soll sichergestellt werden, dass der Unternehmer aus dem Betrieb der Hotline keine Gewinne zieht. In Deutschland gewährleisten dies zurzeit unter anderem folgende im TKG genannte Rufnummern: 4. Rufnummern für Service-Dienste im Sinne von 3 Nummer 8b TKG, wenn von dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes für das Gespräch kein Entgelt an den Unternehmer abgeführt wird, 2
GESETZLICHE VORGABEN ZUM "GRUNDTARIF" FAZIT Nutzung von 0180-Rufnummern für Kontakte im verhältnis 0180-Rufnummern können von Unternehmen weiterhin auch für Fragen oder Erklärungen im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse genutzt werden. Allerdings darf das Unternehmen für Fragen oder Erklärungen im verhältnis grundsätzlich kein Entgelt erhalten. Auszahlungen sind lediglich noch möglich, wenn: es sich nicht um einen Kontakt mit einem Verbraucher handelt, die vom gewählte 0180-Rufnummer von dem Unternehmen nicht für Fragen oder Erklärungen im Rahmen des bereitgehalten wird und der Vertrag fällt unter eine der Ausnahmeregelungen (siehe nächste Folie) Ist wenigstens eine dieser Voraussetzungen erfüllt, darf für das Gespräch ein Entgelt an das Unternehmen gezahlt werden. 3
AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR 312A BGB ABS. 5 Ausnahmeregelungen g für folgende Verträge Reiseleistungen gem. 651a BGB, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde Personenbeförderung Bankdienstleistungen und Versicherungen Vermietung von Wohnraum Behandlungsverträge nach 630a BGB Soziale Dienstleistungen Verträge über die Nutzung von Münz- und Kartentelefonen Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die Leistung sofort erbracht und bezahlt wird und bei denen das Entgelt 40 nicht übersteigt Notariell beurkundete Verträge Verkauf von Grundstücken und Bau von Gebäuden Verkauf beweglicher Sachen aufgrund von Zwangsvollstreckungen Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte Unter Verwendung von Warenautomaten Einzelne Telefon-, Fax- oder Internetverbindungen Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz im Rahmen häufiger oder regelmäßiger Fahrten geliefert werden 4
POTENZIELLE LÖSUNGSANSÄTZE Keine 0180 im bestehenden Vertrag 0180 im bestehenden Vertrag ohne WKZ Nutzung z.b. 0800- oder Local Service Call- Rufnummern für Kontakte im bestehenden Vertrag anstelle der 0180-Rufnummern Für ggf. bestehende 0180-Rufnummern für andere Zwecke kann weiter WKZ gezahlt werden Für Kontakte in- und außerhalb bestehender Verträge werden weiterhin 0180-Rufnummern genutzt Für die 0180-Rufnummern für Kontakte außerhalb bestehender Verträge wird WKZ gezahlt, für Anrufe auf den anderen Nummern nicht 1 2 Korrigierte WKZ-Abrechnung Grundsätzlich wird WKZ gezahlt, das Call Center teilt der Telekom aber im Nachgang mit, welcher Teil der Verbindungen/Minuten in bestehende Verträge fiel Für diesen Anteil der Verbindungen/Minuten erfolgt eine Rückverrechnung des WKZ 3 5
OPTION 1 KEINE 0180 IM BESTEHENDEN VERTRAG Verwendung von 0180 und 0800/LSC Kontakt außerhalb eines Kontakt innerhalb eines Auswirkungen Aufwand für die Kommunikation einer neuen Servicenummer (freecall 0800 oder Local Service WKZ-Zahlung Call) 0180 Verlust des WKZ für Anrufvolumina aus verhältnissen, stattdessen mehr oder weniger hohe Routingkosten Schwenk von Verkehr, der nicht im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen steht, ist zu erwarten Diese Verkehrsverlagerung erhöht den Verlust des WKZ bzw. den Kostenanstieg Call Center Vermutlich Anstieg des Gesprächsvolumens Chance: Umsatzsteigerung t durch mehr telefonische Kundenkontakte Risiko: Anstieg der Telekommunikations- und 0800 / LSC Call Center-Kosten ohne Umsatzeffekt Routing-Kosten 6
OPTION 2 0180 IM BESTEHENDEN VERTRAG OHNE WKZ Kein WKZ für ausgewählte Rufnummern Kontakt außerhalb eines WKZ-Zahlung Auswirkungen Aufwand für Kommunikation einer neuen 0180call- Rufnummer 0180 Verlust des WKZ für Anrufvolumina aus verhältnissen, ABER: keine bzw. sehr geringe Routingkosten Call Center Keine Verlagerung von Verkehren aus bestehenden Verträgen auf die neue 0180call-Rufnummer zu erwarten, da kein Kostenvorteil für den Kein Anstieg des Gesprächsvolumen durch unveränderten tarif Kontakt innerhalb eines 0180 Keine WKZ-Zahlung 7
OPTION 3 KORRIGIERTE WKZ-ABRECHNUNG WKZ-Zahlung abhängig vom Anrufgrund Kontakt außerhalb eines Auswirkungen Kein Aufwand für die Kommunikation einer neuen Servicenummer Information darüber, ob der Anruf in ein bestehendes Vertragsverhältnis fällt, muss bei der Anrufgrundkodierung immer erfasst werden 0180 Kontakt innerhalb eines Call Center % WKZ-Zahlung Anrufgrundkodierung Regelmäßige Meldung des Anteil der Calls bzw. Minuten aus bestehenden Verträgen an den Netzbetreiber Im Einzelfall ll möglicherweise i Diskussionen i mit Endkunden, kein Nachweis auf der Ebene von Einzelverbindungen möglich 8
VIELEN DANK!