Gesetze, Verordnungen und Abkürzungen

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9 Gesetze, Verordnungen und Abkürzungen ADR ADSp AEG AFB AGG AHB AKB AktG AltTZG AO ArbGG ArbNErfG ArbPlSchG ArbSchG ArbZG AVB AWB AWG AWV BBankG BBergG BBiG BEEG BetrAVG BetrVG BewG BFH BGB BImSchG BKGG BörsG BUrlG CMR DepotG DGR DrittelbG EBRG EFTA EGV EinzelhG ENeuOG EntgFG ErbStG EStG EU EVO FGO FG FVG GBO GebrMG GenG GeschmMG GewO GewStG GG GGBefG GGVE GGVS GmbHG GrEStG Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (European Agreement Concerning the international Carriage of Dangerous Goods by Road) Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen Allgemeines Eisenbahngesetz Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Aktiengesetz Altersteilzeitgesetz Abgabenordnung Arbeitsgerichtsgesetz Arbeitnehmererfindungsgesetz Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz) Gesetz zur Vereinheitlichung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitgesetz) Allgemeine Versicherungsbedingungen Allgemeine Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden Außenwirtschaftsgesetz Außenwirtschaftsverordnung Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz) Bundesberggesetz Berufsbildungsgesetz Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Betriebsverfassungsgesetz Bewertungsgesetz Bundesfinanzhof Bürgerliches Gesetzbuch Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Bundeskindergeldgesetz Börsengesetz Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Convention relativ au Contrat de transport international de Marchandises par Route (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) Dangerous Goods Regulations Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) Gesetz über Europäische Betriebsräte European Free Trade Association EG-Vertrag Einzelhandelsgesetz Eisenbahnneuordnungsgesetz Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Einkommensteuergesetz Europäische Union Eisenbahn-Verkehrsordnung Finanzgerichtsordnung Finanzgericht Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz) Grundbuchordnung Gebrauchsmustergesetz Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz) Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (Geschmacksmustergesetz) Gewerbeordnung Gewerbesteuergesetz Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutverordnung Eisenbahn Gefahrgutverordnung Straße Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Grunderwerbsteuergesetz

10 GrStG GsiG GüKG GVG GWB HGB IHK IHKG InsO InVG JArbSchG KAGG KraftStG KSchG KStG KWG LMBG LuftVG MarkenG MG MitbestG MuSchG MÜK NachwG PAngV PartGG PatG PfandBG PflVG PostG ProdHaftG PTNeuOG PublG RKW ROG RVO ScheckG SGB SGG SigG StGB StPO StVZO TACT TKG TVG UmweltHG UStG UWG VAG VermBG VerpackV VGB VHB VVG VwVfG WAK WG WHG WoPG WTO ZK ZollV ZollVG ZPO Grundsteuergesetz Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Güterkraftverkehrsgesetz Gerichtsverfassungsgesetz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Handelsgesetzbuch Industrie- und Handelskammer Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Insolvenzordnung Investmentgesetz Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften Kraftfahrzeugsteuergesetz Kündigungsschutzgesetz Körperschaftsteuergesetz Gesetz über das Kreditwesen Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) Luftverkehrsgesetz Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montan-Mitbestimmungsgesetz) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) Montrealer Übereinkommen Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) Verordnung zur Regelung der Preisangaben (Preisangabenverordnung) Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) Patentgesetz Pfandbriefgesetz Gesetz über die Pflichtversicherung bei Kraftfahrzeughaltern Postgesetz Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz) Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft Raumordnungsgesetz Reichsversicherungsordnung Scheckgesetz Sozialgesetzbuch Sozialgerichtsgesetz Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz) Strafgesetzbuch Strafprozessordnung Straßenverkehrszulassungsordnung The Air Cargo Tariff Telekommunikationsgesetz Tarifvertragsgesetz Umwelthaftungsgesetz Umsatzsteuergesetz Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Fünftes Vermögensbildungsgesetz Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Wohngebäudeversicherung Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Hausratversicherung Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) Verwaltungsverfahrensgesetz Warschauer Abkommen Wechselgesetz Wasserhaushaltsgesetz Wohnungsbau-Prämiengesetz World Trade Organisation EG-Zollkodex Zollverordnung Zollverwaltungsgesetz Zivilprozessordnung

Grundlagen des Wirtschaftens 11 1 Grundlagen des Wirtschaftens Der Mensch braucht Güter, um existieren und ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Mit der Produktion und Bereitstellung von Gütern dient die Wirtschaft also dem Menschen. 1.1 Notwendigkeit des Wirtschaftens Ursache des Wirtschaftens sind die Wünsche der Menschen nach Gütern, ihre Bedürfnisse. 1.1.1 Bedürfnisse und Bedarf»Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge«(Wilhelm Busch). Der Mensch hat Bedürfnisse. Sie sind unbegrenzt, unterschiedlich, wandelbar, von verschiedenen Bedingungen abhängig und im Einzelnen mehr oder minder dringlich. Nach der Dringlichkeit der Bedürfnisse unterscheidet man: a) Existenzbedürfnisse. Ihre Befriedigung ist notwendig zur Erhaltung des Lebens. Beispiele: Bedürfnisse nach ausreichender Nahrung, Kleidung, Wohnung und Grundbildung; Bedürfnisse nach reiner Luft, sauberem Trinkwasser und gesunder Umwelt. b) Kultur- und Luxusbedürfnisse. Ihre Befriedigung erhöht den Lebensstandard und steigert das Lebensgefühl. Beispiele: Bedürfnisse nach verfeinerter Kost, anspruchsvoller Kleidung, gehobener Bildung, sozialer Geltung, Kunstgenuss und vielfältigen Möglichkeiten der Urlaubs- und Freizeitgestaltung. Die Bedürfnisse treiben den Menschen an, zu ihrer Befriedigung tätig zu werden. In welchem Maße die Menschen ihre Bedürfnisse befriedigen können, hängt ab von ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Leistungsbereitschaft und den verfügbaren Mitteln (Einkommen und Vermögen). Bedarf im wirtschaftlichen Sinne ist nur der Teil der Bedürfnisse, den der Mensch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln befriedigen will und kann. Da nur der am Markt wirksam werdende Teil der Bedürfnisse zu Umsätzen führt, versuchen Industrie und Handel, den Bedarf insgesamt und in seiner Zusammensetzung zu beeinflussen. Dies gelingt umso mehr, als durch günstige Preise die Kaufkraft der Verbraucher erhöht wird. 1.1.2 Güter Die Mittel, die zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse dienen können, nennt man Güter. Einen Überblick über die Güter, unter denen man nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Güter (Rechte) und Dienstleistungen versteht, gibt das folgende Bild.

12 Grundlagen des Wirtschaftens Güter freie Güter* Sonnenlicht Produktionsgüter Sachen Konsumgüter knappe Güter Rechte* Markenzeichen, Patente, Mietrecht Dienstleistungen* Transport von Waren, Zahlungsvermittlung, Versicherungsschutz Verbrauchsgüter Treibstoffe für Lieferwagen Gebrauchsgüter Ladeneinrichtung, Lieferwagen Verbrauchsgüter Lebensmittel, Treibstoffe für Privatwagen Gebrauchsgüter Wohnungseinrichtung, Privatwagen * Freie Güter, Rechte und Dienstleistungen können sowohl Produktions- als auch Konsumgüter sein. Die Bedürfnisse der Menschen sind unbegrenzt, nicht aber die zu ihrer Befriedigung benötigten Güter. Nur wenige Güter sind ausreichend vorhanden, sodass der Mensch seine Bedürfnisse nach ihnen ohne Mühe und Aufwand befriedigen kann. Man nennt sie freie Güter. Beispiele: Luft, Sonnenlicht, Regenwasser. Die meisten Güter sind knappe Güter. Die Gründe dafür sind: Die meisten Stoffe und Kräfte kommen in der Natur nur in begrenzter Menge vor, sodass sich bei wachsendem Bedarf die Grenzen des Wirtschaftswachstums immer deutlicher abzeichnen. Der Mensch muss die benötigten Stoffe und Kräfte der Natur erst mühevoll abringen, und zwar unter Einsatz seiner ebenfalls begrenzten Arbeitskraft und seiner begrenzten technischen Mittel, die zuvor produziert werden müssen. Die meisten Güter sind in den verschiedenen Wirtschaftsräumen in ungleicher Menge vorhanden. Politische Grenzen, die oft auch wirtschaftliche Grenzen sind, können gebietsweise die Knappheit verschärfen. Die Knappheit der meisten Güter zwingt den Menschen zu wirtschaften, d.h., geistige und körperliche Kraft aufzubringen, um die Knappheit weitgehend zu überwinden. Dabei sind die hervorgebrachten Güter sparsam zu verwenden und, soweit möglich, nach ihrer Nutzung wiederum in die Güterproduktion zurückzuführen (Recycling). Nur so kann nachhaltig und dauerhaft der Unbegrenztheit der menschlichen Bedürfnisse eine möglichst große Gütermenge gegenübergestellt werden. Beispiel: Nach der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 müssen Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen (Kisten, Paletten, Kanister) diese vom Kunden zurücknehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführen. Nur die knappen Güter sind Gegenstand des Wirtschaftens. Man nennt sie deshalb Wirtschaftsgüter. Produktionsgüter werden zur Herstellung eines neuen Gutes benötigt, während Konsumgüter unmittelbar der Befriedigung von Bedürfnissen dienen. Nur einmal verwendbare Güter werden Verbrauchsgüter, mehrmals zu benutzende Güter werden Gebrauchsgüter genannt.

Grundlagen des Wirtschaftens 13 1.1.3 Ökonomisches Prinzip Um ein möglichst hohes Maß an Bedürfnisbefriedigung zu erreichen, bemühen sich die Menschen, die knappen Wirtschaftsgüter sparsam und vernünftig einzusetzen. Sie handeln damit nach dem Vernunft- oder Rationalprinzip. Für das wirtschaftliche Handeln lassen sich daraus folgende Prinzipien ableiten: Das Maximalprinzip. Es verlangt, dass mit gegebenen Mitteln eine möglichst hohe Leistung erzielt wird. Beispiel: Die Werbeabteilung einer Großhandlung kann über 100.000 EUR verfügen. Sie soll damit einen möglichst hohen Umsatz vorbereiten. Das Minimalprinzip. Es verlangt, dass eine vorbestimmte Leistung mit möglichst geringen Mitteln erzielt wird. Beispiel: Eine Möbelgroßhandlung beabsichtigt, in einer Sonderaktion 50 Küchen zu verkaufen. Der dafür erforderliche Werbeaufwand soll möglichst niedrig sein. Ungeachtet des Unterschieds verwendet man für beide Prinzipien den Ausdruck»wirtschaftliches oder ökonomisches Prinzip«. Das Handeln nach dem ökonomischen Prinzip ist Leitsatz für alle Unternehmen, Betriebe und Haushalte. 1.2 Betriebe als Orte der Leistungserstellung und Leistungsverwertung Wirtschaftliches Handeln vollzieht sich in erster Linie in Betrieben. Betriebe sind Wirtschaftseinheiten, die der Leistungserstellung und Leistungsverwertung dienen. a) Leistungserstellung (Produktion). Durch den planmäßigen Einsatz von Arbeit und sachlichen Mitteln werden Wirtschaftsgüter erzeugt, die mittelbar oder unmittelbar der Bedarfsdeckung dienen. Dieser Produktionsprozess vollzieht sich in Stufen von der Rohstoff- und Energiegewinnung bis zur Bereitstellung der Güter in Einzelhandels- oder sonstigen Dienstleistungsbetrieben (Tabelle, Seite 15). Da die Leistungserstellung vornehmlich in Betrieben erfolgt, werden die Begriffe Betrieb, Unternehmung und Unternehmen oft gleichgesetzt. b) Leistungsverwertung (Absatz). Die in den einzelnen Produktionsstufen erstellten Leistungen werden über den Absatzmarkt an andere Betriebe oder Haushalte abgesetzt. 1.2.1 Private und öffentliche Betriebe In aller Regel findet der betriebliche Leistungsprozess in privaten Unternehmungen statt; aber auch die öffentlichen Gemeinwesen (EU, Bund, Länder und Gemeinden) sind an der Produktion von Gütern, insbesondere von Dienstleistungen, beteiligt. Besonders stark ist die öffentliche Hand vertreten im Banken-, Versicherungs- und vornehmlich im Verkehrswesen.

14 Grundlagen des Wirtschaftens Private Unternehmungen als erwerbswirtschaftliche Betriebe In der Marktwirtschaft wird die Güterproduktion hauptsächlich von privaten Unternehmungen getragen. Sie bestimmen ihre Produktionspläne selbst und orientieren sich dabei über die Preise an der Nachfrage am Markt. Beispiel: In einer Unternehmung der Fahrzeugindustrie geht wegen starker ausländischer Konkurrenz der Pkw-Absatz nachhaltig zurück. Um die Lagerhaltung zu verringern, müssen beträchtliche Preisabschläge und kostspielige Sonderleistungen gewährt werden, sodass nicht mehr kostendeckend produziert werden kann. Andererseits kann die gestiegene Nachfrage nach kraftstoffsparenden Kleinwagen zur Zeit nur nach langen Lieferfristen befriedigt werden. Die Unternehmungsleitung plant deshalb, eines ihrer Automobilwerke auf Kleinwagenproduktion umzustellen. Die privaten Inhaber wollen durch die Unternehmertätigkeit ihren Lebensunterhalt erwerben. Sie sind deshalb persönlich daran interessiert, für die am Markt verkauften Produktionsleistungen so hohe Erlöse zu erzielen, dass die Kosten für den Einsatz der Produktionsfaktoren gedeckt sind und darüber hinaus ein Gewinn erzielt werden kann. Das Gewinnstreben ist charakteristisches Merkmal für die erwerbswirtschaftliche Zielsetzung der privaten Unternehmungen. Ob dabei immer auf den höchstmöglichen Gewinn (Gewinnmaximierung) hingearbeitet wird, ist umstritten. Vielfach gilt das erwerbswirtschaftliche Prinzip schon dann als befolgt, wenn ein angemessener Gewinn angestrebt wird. Zum Wesen des Unternehmers gehört auch die Bereitschaft zur Übernahme des Unternehmerrisikos. Dies besteht in der Möglichkeit des Irrtums bei unternehmerischen Entscheidungen. Es beginnt schon bei der Gründung mit der Wahl des Betriebszweigs, des Standorts und der Betriebskapazität. Das Unternehmerrisiko kann dem Unternehmer nicht abgenommen werden. Er trägt es selbst mit dem Risiko des Kapitalverlustes. Gesamtwirtschaftlich verwirklichen die Unternehmungen durch die erwerbswirtschaftliche Zielsetzung das ökonomische Prinzip (Abschnitt 1.1.3) und tragen zu einer insgesamt optimalen Leistungserstellung und gesamtwirtschaftlichen Bedarfsdeckung bei. Öffentliche Gemeinwesen als gemeinwirtschaftliche Betriebe Neben den privaten Unternehmungen treten auch die öffentlichen Gemeinwesen (EU, Bund, Länder und Gemeinden) als Produzenten von Gütern, insbesondere von Dienstleistungen, auf. In der sozialen Marktwirtschaft sollte sich der Staat nur in solchen Bereichen wirtschaftlich betätigen, in denen erwerbswirtschaftliche Betriebe nicht für ein ausreichend gesichertes Güterangebot zu erträglichen Preisen sorgen, bei der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Energie und Verkehrsleistungen. Staatliche und kommunale Behörden verkaufen ihre Leistungen in der Regel nicht, sondern stellen sie häufig ohne unmittelbare Gegenleistung zur Verfügung. Die erforderlichen Mittel werden durch Steuern aufgebracht oder durch Kredite, die ihrerseits durch Steuereinnahmen zu verzinsen und zu tilgen sind. Eine Ausnahme bilden bestimmte Leistungen, für die Gebühren oder Beiträge nach festgesetzten Sätzen erhoben werden. Beispiel: Eine Gemeinde erstellt einen Bebauungsplan für ein neues Gewerbegebiet. Sie lässt mit Steuergeldern Straßen, Versorgungsleitungen und Abwasserkanäle bauen. Die neu angesiedelten Gewerbeunternehmungen kommen sofort in den Genuss dieser Anlagen, müssen aber Anliegerbeiträge und regelmäßig Grundund Gewerbesteuer bezahlen. Für die Eintragung des Grundeigentums müssen sie Grundbuchgebühren entrichten. Die öffentlichen Gemeinwesen können auch unmittelbar oder durch Beteiligung Träger von Wirtschaftsunternehmen sein. Auch solche Unternehmen streben, von Ausnahmen abgesehen, nach Gewinn. Soweit kein Gewinn erzielt werden kann, suchen sie Kostendeckung zu erreichen oder wenigstens mit möglichst geringem Verlust zu wirtschaften (Verlustminimierung). Ein Verlust muss indes aus dem allgemeinen Steueraufkommen getragen werden.

Grundlagen des Wirtschaftens 15 Gemeinwirtschaftliche Betriebe arbeiten nach dem Versorgungsprinzip; sie streben, soweit kein Gewinn erzielt werden kann, nach Kostendeckung bzw. Verlustminimierung. Beispiel: Größere Gemeinden betreiben gemeindeeigene Wasserwerke. 1.2.2 Leistungsfunktionen verschiedener Wirtschaftszweige Der Prozess der Leistungserstellung, den sich die Unternehmen als wirtschaftliche Zielsetzung und Aufgabe gewählt haben, unterscheidet sich bei den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Er kann in der Produktion von Sachleistungen und/oder von Dienstleistungen bestehen: Funktion der Leistungserstellung a) Produktion von Sachleistungen 1. Rohstoff- und Energiegewinnung 2. Rohstoffbe- und -verarbeitung b) Produktion von Dienstleistungen 1. Sammlung und Verteilung (Distribution) von Wirtschaftsgütern 2. Beförderung von Personen, Sachgütern und Nachrichten 3. Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr 4. Versicherungsschutz 5. Sonstige Dienstleistungen Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energiewirtschaft verarbeitende Industrie, Warenhandwerk Handel Absatzhelfer (Vertreter, Kommissionäre, Makler) Verkehrswirtschaft (Postdienste, Telekommunikationsdienste, Eisenbahnverkehr, Kraftverkehr, Luftverkehr, Schiffsverkehr, Speditionen, Reisebüros) Geld- und Kreditwirtschaft (Banken, Sparkassen) Versicherungswirtschaft (Individual- und Sozialversicherungen) Beratungsunternehmen, Reparatur- und Reinigungsgewerbe, Hotels und Restaurants, Bildungsvermittlung, Gesundheitsdienste, soziale Dienste, DV-Beratung und -Betreuung Man kann die verschiedenen Wirtschaftszweige in folgende Wirtschaftssektoren zusammenfassen: a) Primärsektor: Stoffe- und Energiegewinnung. b) Sekundärsektor: Stoffebe- und -verarbeitung sowie Investitionsgüterindustrie. c) Tertiärsektor: Handel und Dienstleistungsbereich. Der vierte (quartäre) Sektor ist mit der Tätigkeit der öffentlichen Gemeinwesen, der fünfte (quintäre) Sektor mit der Tätigkeit der privaten Haushalte ausgefüllt. 1.2.3 Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren Produktionsfaktoren sind die Mittel und Kräfte, mit denen Sachgüter und Dienstleistungen erstellt werden.

16 Grundlagen des Wirtschaftens Elementarfaktoren und dispositiver Faktor Bei der Leistungserstellung unterscheidet man die Elementarfaktoren und den dispositiven Faktor (Bild unten). Elementarfaktoren a) Arbeitsleistung. Darunter versteht die Betriebswirtschaftslehre hauptsächlich körperliche (ausführende) Arbeit. Die geistige (schöpferisch-planende, organisatorisch-anordnende, kontrollierende und repräsentierende) Arbeit wird im dispositiven Faktor zusammengefasst. Eine scharfe Trennung ist jedoch nicht möglich, da jede Arbeit körperliche, geistige und seelische Kräfte beansprucht, wenn auch in unterschiedlicher Gewichtung. b) Betriebsmittel. Dies sind Anlagen und alle Einrichtungen, die die technische Voraussetzung zur betrieblichen Leistungserstellung bilden. Dazu gehören Grundstücke und Gebäude für Erzeugung, Lagerung, Verwaltung und Vertrieb, Maschinen, maschinelle Anlagen und Werkzeuge, Einrichtungen für die Informationsübermittlung und zur Kommunikation, Anlagen zur Versorgung des Betriebes mit Wasser, Wärme, Gas, Strom, Frischluft, Transporteinrichtungen für Material, Erzeugnisse und Menschen, Vorrichtungen zur Lagerung von Material, Erzeugnissen, Werkzeugen, Schriftstücken, Zeichnungen, Büchern, Einrichtungen für die Betriebsangehörigen: Kantinen, Erholungsheime, Heime für jugendliche Arbeitnehmer, Wohnungen, Einrichtungen zur Weiterbildung der Arbeitskräfte: Ausbildungswerkstätten, Werkschulen, Büchereien, Vorrichtungen zum Schutz der Menschen und Anlagen: Feuerschutzgeräte, Unfallverhütungseinrichtungen, Anlagen zur Entsorgung von Abfällen, Altmaterial, Chemikalien, Abwasser und Abgasen. Betrieb Dispositiver Faktor Kombination Faktor Arbeit körperlich geistig Kombination (Zielsetzung, Faktor Betriebsmittel Grundstücke Maschinen Planung, Kombination Organisation, Ziel und Zweck Leistungserstellung Faktor Werkstoffe und Waren Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe Fertigteile Kontrolle, Faktor Rechte Patente Lizenzen Gebrauchsmuster Markenzeichen Kombination Rechenschaftslegung, Repräsentation)

Grundlagen des Wirtschaftens 17 c) Werkstoffe und Waren. Dies sind Güter, die verarbeitet oder unverarbeitet für den Umsatzprozess verwendet werden. Dazu gehören Rohstoffe. Das sind Stoffe, die im Fertigungsprozess als Hauptbestandteile in das Erzeugnis eingehen (Holz in der Möbelherstellung). Hilfsstoffe. Das sind Stoffe, die als Nebenbestandteile in das Produkt eingehen (Leim und Lack bei der Möbelherstellung). Betriebsstoffe. Das sind Stoffe, die nicht in das Erzeugnis eingehen, aber bei der Durchführung des Fertigungsprozesses verbraucht werden (Schmiermittel, Dieselöl, Strom). bezogene Fertigteile. Das sind Teile, die unverändert Bestandteile des Produkts werden (Beschläge, Schlösser). Waren. Das sind Güter, die unverarbeitet dem Umsatzprozess dienen (Accessoires beim Möbelverkauf). d) Rechte. Darunter versteht man insbesondere behördliche Betriebsgenehmigungen (Konzessionen) sowie gewerbliche Schutz- und Nutzungsrechte (Patente, Lizenzen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Markenzeichen). Dispositiver Faktor Es handelt sich dabei um die Fähigkeit des Menschen, die Elementarfaktoren zum Zwecke der Leistungserstellung zu kombinieren, also darum, Leitungsfunktionen auszuüben. Man unterscheidet folgende Leitungsfunktionen: Zielsetzung, Planung, Organisation, Kontrolle, Rechenschaftslegung, Repräsentation. Das Geld spielt eine bedeutsame Rolle bei der Leistungserstellung und Leistungsverwendung. Es ist aber kein unmittelbarer, eigenständiger Produktionsfaktor, sondern nur Hilfsmittel bei der Beschaffung der Produktionsfaktoren. Kombination und Substitution der Produktionsfaktoren In der modernen Wirtschaft werden zur Leistungserstellung immer mehrere Produktionsfaktoren miteinander verbunden, die sich zweckmäßig ergänzen. Die jeweilige Kombination der Produktionsfaktoren zum Zwecke der Leistungserstellung nennt man Betrieb. Die Erfahrung lehrt, dass die Ausstattung eines Betriebes mit Produktionsfaktoren verschiedene Kombinationen zulässt. Beispiele: 1. Um eine Tonne Weizen zu produzieren, genügt auf einer großen Bodenfläche ein verhältnismäßig geringer Einsatz von Düngemitteln, Maschinen und Arbeit. Steht aber wenig Bodenfläche zur Verfügung, kann der gleiche Ertrag nur erzielt werden, wenn der Boden unter Verwendung von Dünger intensiv bearbeitet wird. 2. Durch den Einsatz von automatisierten Anlagen in der Fertigung und von Datenverarbeitungsanlagen in der Verwaltung wurden in den vergangenen Jahrzehnten Arbeitsleistungen weitgehend durch Betriebsmittel (Kapital) ersetzt. 3. Zum Aushub einer Baugrube von 1.600 m 3 brauchten früher 20 mit Pickel, Schaufel und Schubkarren ausgerüstete Arbeiter 48 Stunden. Dies entspricht einer Leistung je Arbeiter und Stunde von 1,67 m 3. Heute leisten 2 Arbeiter mithilfe eines Baggers die gleiche Arbeit in 12 Stunden, was einer Leistung je Arbeiter und Stunde von 66,7 m 3 entspricht. Nach dem ökonomischen Prinzip kommt es darauf an, die einzelnen Produktionsfaktoren in solcher Güte und Menge bei der Faktorenkombination zu verwenden, dass der Aufwand für den Faktoreinsatz in einem möglichst günstigen Verhältnis zum Ertrag steht (Abschnitt 1.1.3). Unter dem Druck der Preiskonkurrenz werden dabei laufend in den Betrieben teurer gewordene Produktionsfaktoren durch andere, verhältnismäßig kostengünstigere, ersetzt. Den Austausch der Produktionsfaktoren bei der Leistungserstellung nennt man Substitution der Produktionsfaktoren.

18 Grundlagen des Wirtschaftens 1.2.4 Aufbau von Betrieben Zur Erfüllung seiner Funktionen benötigt jeder Betrieb einen organisatorischen Aufbau, der sich in erster Linie nach den zu erfüllenden Aufgaben und der Betriebsgröße richtet. In Mittel- und Großbetrieben werden für die verschiedenen Aufgaben Abteilungen gebildet und die dort anfallenden Tätigkeiten auf entsprechende Fachkräfte übertragen. Der Aufbau eines Handelsbetriebes gliedert sich üblicherweise in vier Abteilungen: Handelsbetrieb Unternehmensleitung Einkauf Lagerung Marketing Verwaltung Bedarfsermittlung Warenannahme Verkauf Personalverwaltung Lager Verkauf Inland Anlagenverwaltung Bestellung Warenausgabe Verkauf Ausland Rechnungswesen Bezugsquellenermittlung Lieferungsüberwachung Lagerbüro Versand Finanzwesen Der Aufbau eines Industriebetriebes kann folgendermaßen organisiert sein: Industriebetrieb Unternehmensleitung Kaufmännische Leitung Technische Leitung Beschaffung Verwaltung Marketing Hilfsabteilungen Fertigungsplanung Produktion Bestellwesen Rechnungswesen Auftragsbearbeitung Entwicklung Produktion Erzeugnis A Reparaturwerkstatt Warenannahme Personalwesen Fakturierung Arbeitsvorbereitung Produktion Erzeugnis B Fuhrpark Lagerwesen Organisation Werbung Versand In Kleinbetrieben gibt es keine ausgeprägte Abteilungsbildung. Vielfach nimmt hier der Geschäftsinhaber neben den planenden, anordnenden und überwachenden Aufgaben selbst auch ausführende Arbeiten wahr. 1.2.5 Zusammenwirken betrieblicher Funktionsbereiche Für den Betrieb sind die Produktionsfaktoren Wirtschaftsgüter, die auf den einschlägigen Beschaffungsmärkten gegen Geld erworben werden müssen. Innerhalb der Betriebe vollzieht sich nach vorgegebenem Plan ein kürzerer oder längerer Prozess der Verkoppelung

Grundlagen des Wirtschaftens 19 und Verschmelzung von Wirtschaftsgütern, an dessen Ende die produzierten Leistungen stehen, die ihrerseits gegen Geld auf dem Absatzmarkt verkauft werden. Das für den Erwerb erforderliche Geld stammt vor allem aus den Verkaufserlösen der fertigen Leistungen, aber auch aus anderen Quellen (Einlagen des Unternehmers oder Fremdkapital). So gibt es in jedem Unternehmen zwei gegenläufige Ströme: der Güterstrom in Richtung auf die Absatzmärkte, der Geldstrom in Richtung auf die Beschaffungsmärkte. Überblickt man das Geschehen, so stellt man fest, dass in jeder Unternehmung weitgehend unabhängig vom Gegenstand der Leistungserstellung ihrer Betriebe bestimmte Aufgaben (Funktionen) zu erfüllen sind. Sie werden in der Abbildung dargestellt. Leitung Management (dispositiver Faktor) Leitungsfunktionen: Zielsetzung, Planung, Organisation, Kontrolle, Rechenschaftslegung, Repräsentation. Funktionen im Güterstrom Beschaffung Produktion Absatz Funktionen im Geldstrom Zahlung Finanzierung Erlös Kapital Funktionen im Güterstrom a) Beschaffung. Sie umfasst alle vorbereitenden und ausführenden Tätigkeiten, die der Bereitstellung von Sachgütern, Rechten und Dienstleistungen für Betriebszwecke dienen (Grundstücke, Maschinen, Werkstoffe, Waren, Patente, Arbeitskräfte, Transportleistungen, Geld und Kapital). Bei der Beschaffung werden Kaufverträge sowie Dienstleistungsverträge (Dienst-, Werk-, Miet-, Pacht-, Leih-, Darlehensverträge) abgeschlossen (Abschnitte 4 und 6). b) Produktion (Leistungserstellung). Durch den planmäßigen Einsatz von Arbeit, Betriebsmitteln und Werkstoffen werden durch die Gewinnung und Umformung von Gütern neue Wirtschaftsgüter hergestellt. Die Produktion ist somit die Hauptaufgabe des Industriebetriebes (Abschnitt 13). Leistungen werden aber auch in den Betrieben anderer Wirtschaftszweige erstellt, z. B. in Verkehrs-, Handels-, Bank- und Versicherungsbetrieben (Abschnitt 9, 12, 14 und 15). c) Absatz. Darunter versteht man alle vorbereitenden und ausführenden Tätigkeiten, die der entgeltlichen Verwertung von Betriebsleistungen am Absatzmarkt dienen. Wenn auch die Leistungsverwertung zeitlich der Leistungserstellung (Beschaffung, Produktion) folgt, so wirkt sie doch nach Art und Umfang bestimmend auf die Leistungserstellung zurück (Abschnitt 8). Eine weitere Funktion im Güterstrom ist die Lagerung, die bei Beschaffung, Produktion und Absatz eine wichtige Rolle spielt (Abschnitt 7).

20 Grundlagen des Wirtschaftens Funktionen im Geldstrom a) Finanzierung. Sie umfasst alle Maßnahmen, die der Beschaffung und Bereitstellung von Geld und Sachmitteln für die betriebliche Leistungserstellung dienen. Sie ist nicht nur eine einmalige, bei der Gründung zu lösende Aufgabe, sondern eine laufende Tätigkeit des Beschaffens, Freisetzens und Wiedereinsetzens von Mitteln (Abschnitt 11). Diese Finanzierungsmaßnahmen finden ihren Niederschlag in der Kapital- und Vermögensausstattung der Betriebe (Abschnitt 3.1.3). b) Zahlung. Sie hat vor allem die Aufgabe, den Geldstrom in Richtung auf die Beschaffungsmärkte weiterzuleiten. Außerdem dient sie zur Leistung von Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge). Zahlungen werden mithilfe von Geldinstituten und der Deutschen Post AG geleistet (Abschnitt 10.2). Zahlung und Finanzierung sind übergreifende Funktionen, d.h., sie spielen eine Rolle bei der Beschaffung (Finanzierung und Zahlung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen), Fertigung (Finanzierung und Zahlung von Löhnen) und beim Vertrieb (Finanzierung und Zahlung von Werbemaßnahmen). Leitungsfunktionen Die Beschaffung, die Produktion und der Absatz müssen wirtschaftlich erfolgen. Es bedarf daher der Lenkung durch die Leitungsorgane (dispositiver Faktor). Die wichtigsten Aufgaben der Leitung sind Zielsetzung, Planung, Organisation und Kontrolle (Abschnitt 5). 1.2.6 Supply Chain Management Das Konzept des Supply Chain Management (SCM) hat in den letzten Jahren Einfluss auf Managemententscheidungen ausgeübt. SCM berücksichtigt die gesamte Versorgungskette vom Rohstofflieferanten bis zum Endverbraucher. Dies betrifft somit nicht nur den Fertigungsprozess des jeweiligen Unternehmens, sondern bezieht ebenso die physischen Beziehungen zu Lieferanten und Kunden mit ein. Ein vernetztes Denken in den Beziehungen und der Einsatz moderner IT-Systeme sind notwendige Voraussetzungen für ein effektives Supply Chain Management. Nur dadurch ist gewährleistet, dass der Informationsfluss sämtliche Kunden-Lieferanten-Beziehungen optimal nutzt. Beispiel: Ein Kfz-Händler bestellt im Zentrallager online 100 Scheibenwischer-Blätter. Kann dieser Bedarf nicht durch vorhandene Fertigprodukte gedeckt werden, so löst diese Information unmittelbare Aktivitäten beim Produzenten (Fertigung, Beschaffung von Fertigteilen), bei den verschiedenen Lieferanten (Metallbügel, Wischergummi, Verpackungsmaterial), bei deren Lieferanten (Papierfabrik) sowie deren Spediteuren aus.? 1.»Ein jeder Wunsch, wenn er erfüllt, kriegt augenblicklich Junge.«a) Belegen Sie diesen Satz von Wilhelm Busch mit Beispielen aus Ihrem persönlichen Leben. b) Auf welche Eigenschaften der menschlichen Bedürfnisse können Sie daraus schließen? c) Nennen Sie Beispiele dafür, dass Bedürfnisse individuell verschieden, wandelbar, von verschiedenen Bedingungen abhängig sind. d) Erörtern Sie, wie die Wirtschaft eines Landes beschaffen sein muss, damit sie den Eigenschaften der Bedürfnisse bei der Güterversorgung möglichst gerecht wird.