Spezielle Regelungen. Defensiver Notstand: 228 Satz 1 BGB Aggressiver Notstand: 904 Satz 1 BGB Medizinisch-soziale Indikation: 218 a Abs.

Ähnliche Dokumente
Rechtfertigungsgründe

Übersichtsblatt: Rechtfertigender Notstand, 34

Examensrepetitorium Strafrecht AT

III. Rechtfertigender Notstand ( 34 StGB) Kühl Strafrecht AT 8

Einführung in das Strafrecht

Tutorium. Die Rechtswidrigkeit

Strafrecht und Ethik. Der Abschuss gekaperter Flugzeuge

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I

Hausaufgabe 4. Stunde: Rechtfertigungsgründe

(B verlangt später Schadenersatz für den zerbrochenen Schirm von A. H verlangt die Tierarztkosten für die Behandlung seines Hundes.

Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil I. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

Einführung in das Strafrecht

Anwendungskurs Strafrecht SoSe 2010 Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Wiederholungsfall - Fall 1 - Gutachten

Inhaltsverzeichnis Teil 1. Einleitung... 1 A. Problemaufriss... 1 B. Bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion der Mehrlingsreduktion 2 Teil 2. Meh

Fall 3 I. Strafbarkeit des T 1. Tatbestand

Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser Skript zur Vorlesung Strafrecht AT. 17: Rechtfertigender Notstand. I. Rechtfertigender Notstand ( 34 StGB)

Beispielfall: Notwehr und Notstände (StrafR AT)

Mustergutachten zu Fall 1 im Modul 1

Sven-Markus Thiel. Die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen PETER LANG. Europäischer Verlag der Wissenschaften

Vorlesung Strafrecht AT (WS 11/12) KK 210

Lösungshinweise Fall 11

Keine unmittelbare tatbestandsmässige Handlung durch P. [+] Erfüllung des objektiven Tatbestandes durch L. [+]

Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge

Wintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.

Modul Strafrecht I Wintersemester 2011/12

Fall 10. A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Jura Online - Fall: Wedel - Lösung

Stalleinbrüche, Whistleblowing und verdeckte Videos: Die rechtliche Situation. Prof. Dr. Jose Martinez

DE Daniel Ennever. Unterbringung und Sicherung

Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Mittelbare Täterschaft -

Vorlesung Grundkurs I bei Professor Dr. Gerhard Dannecker. Strafrecht Allgemeiner Teil Rechtfertigender Notstand (Fortsetzung)

Vorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt Rechtswidrigkeit

Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe

Nichterfüllungsschaden

6 Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (Delikt)

Inhaltsverzeichnis. Erster Teil Einleitung. II. Gegenstand der Untersuchung III. Ziel der Untersuchung... 8

E. Rechtswidrigkeit 1

Examinatorium Medizinrecht

Rechtswissenschaftliches Institut Rechtswidrigkeit

Deutsches Staatsrecht

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) 14 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis

Die steuerstrafrechtliche Behandlung des einkommenslosen Ehegatten bei der Zusammenveranlagung

Strafrecht I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. 14. Unzumutbarkeit

Notwehr und Notwehrüberschreitung

20: Der verantwortungsausschließende Notstand und verwandte Fälle

Jan Seibel. Straf- und zivilrechtliche Probleme des beratenen" Schwangerschaftsabbruchs. nach 218a Absatz 1 StGB

Privatrecht. 59. Was ist eine unerlaubte Handlung?

Julia Victoria Pörschke SS 2010 Wiss. Mitarbeiterin Prof. Dr. Kelker/ Prof. Dr. Hecker

Lösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+)

Selbstverteidigung Notwehr (Quellen: Wessels/Beulke, Strafrecht AT (36. Aufl.); Fischer StGB und Nebengesetze (55. Aufl.)

1004 BGB als Grundlage von Beweisverboten

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Fall 9 - Folien Wintersemester 2012/13

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

20: Der verantwortungsausschließende Notstand und verwandte Fälle

Fachhochschule für Polizei Sachsen Studienjahr 2001/2002 Dozent Ass. iur. Jens Ph. Wilhelm. Der Spanner-Fall (BGH, NJW 1979, 2053)

Deutsche Lebens-Rettungs Gesellschaft

A. Tatbestand I. Tatsubjekt (Täter) und Tatobjekt (Opfer, Geschädigte) II. Erfolg 1. Totschlag ( 212) 2. Körperverletzung ( 223 I) a.

Das private Festnahmerecht nach 127 Abs.1 S. 1 StPO und seine Bedeutung als Rechtfertigungsgrund

Strafrecht Allgemeiner Teil

Lösungsskizze zum Übungsfall Der schlagkräftige Rentner S

Rechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein. Holland. Tel.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe* Kleiner Waffenschein ( 10 Abs. 4 S.

Erfolgsqualifikationen. 226 StGB schwere. Körperverletzung. 227 StGB. Körperverletzung. mit Todesfolge

Lösungsvorschlag Fall 4 Tatkomplex 1: Die Begegnungen zwischen N und V

Strafrechtliche Grenzen für MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen. Karin Bruckmüller (JKU Linz/ LMU München) Gewalt in der Pflege AK Stmk 1.6.

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Strafrecht Allgemeiner Teil I

Probeklausur. Am Himmelfahrtstag joggen K und J früh morgens auf dem Elberadweg.

NOTWEHR. Notwehr 32 StGB, 227 BGB

Problemdarstellung. Problemdarstellung

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka

Einführung 1. Der dreistufige Deliktsaufbau 10. A. Einleitung und Grundlagen 10 B. Der T atbestand 10 C. Die Rechtswidrigkeit 11 D.

Grundprobleme des entschuldigenden Notstands ( 35 StGB)

Auswirkungen der Unmöglichkeit auf den Erfüllungsanspruch

Lösungsskizze Fall 6

Fall 4 Lösungshinweise

1. Ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt? persönlicher Schutzbereich. sachlicher Schutzbereich (geschützte Sphäre und Ansprüche)

Strafrecht I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. StGB I RF - Irrtum

11: Grundfragen der Unrechtslehre

INHALTSVERZEICHNIS. Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 EINLEITUNG 1

15: Amts- und Zwangsrechte; behördliche Genehmigung. (Teil 1)

Themenübersicht. Definition Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz Strafgesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) PsychKG und VwVG der Länder

Eingriffsmöglichkeiten

Kausalität. Objektive Zurechenbarkeit

Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Sommersemester 2016

Repetitorium Kern Fall 3 Strafrecht. Hauer, Bräuer und Stecher

1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - )

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Strafgesetzbuch Notwehr

Inhaltsverzeichnis Band I

Strafrecht Allgemeiner Teil

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Transkript:

StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 1 Rechtfertigender Notstand Spezielle Regelungen Defensiver Notstand: 228 Satz 1 BGB Aggressiver Notstand: 904 Satz 1 BGB Medizinisch-soziale Indikation: 218 a Abs. 2 StGB Allgemeine Regelungen 34 StGB StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 2 Grundgedanke des 34 StGB Notstandslage Gefahr für irgendein Rechtsgut Kollision verschiedenwertiger Interessen Lösung Rechtfertigung bei einem Überwiegen des geschützten Interesses

StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 3 Grundgedanke des 35 StGB Notstandslage Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit (existenzbedrohende Konfliktsituation ohne Vorrang des geschützten Interesses) Lösung Entschuldigung wegen Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 4 Notstand: Prüfungsabfolge im Vergleich zur Notwehr 1. Notwehrlage a) Angriff (auf ein notwehrfähiges Rechtsgut) b) Gegenwärtigkeit 1. Notstandslage a) Gefahr (für ein notstandsfähiges Rechtsgut) b) Gegenwärtigkeit c) Rechtswidrigkeit 2. Verteidigungshandlung a) Erforderlichkeit b) Gebotenheit 3. Verteidigungswille 2. Verteidigungshandlung a) Erforderlichkeit (fehlende anderweitige Abwendbarkeit) b) Überwiegen des geschützten Interesses c) Angemessenheit 3. Rettungswille

StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 5 Defensiver Notstand gem. 228 BGB Defensives Verhalten des Notstandstäters gegenüber gefahrträchtigem Eigentum Abwägung Einwirkungsschaden darf nicht außer Verhältnis zum drohenden Schaden (Gefahr) stehen. StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 6 Aggressiver Notstand gem. 904 BGB Aggressives Verhalten des Notstandstäters gegenüber unbeteiligtem Eigentum Abwägung Gegenüber dem Einwirkungsschaden muss der drohende Schaden unverhältnismäßig groß sein.

StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 7 Notstandsbefugnisse von Hoheitsträgern 1. Strafprozessrechtliche und sonstige Amtsrechte, z. B. 100 c StPO 2. Notstand gem. 34 StGB Rückgriff auf 34 StGB ausgeschlossen in Fällen abschließender gesetzlicher Regelung von Eingriffen Rückgriff auf 34 StGB möglich zur Gefahrenabwehr im Staatsnotstand und in staatsnotstandsähnlichen Fällen StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 8 Gegenwärtigkeit der Gefahr und Dauergefahr Gefahr Schadenseintritt wahrscheinlich Gegenwärtige Gefahr Schadenseintritt in allernächster Zeit Notstandshandlung Dauergefahr Permanente Gefährdung; der Schaden kann sofort, aber auch erst später eintreten. Notstandshandlung

StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 9 Notstand gem. 34 StGB: Interessenabwägung Stufenfolge: unersetzliche persönliche Rechtsgüter ersetzbare wirtschaftliche Rechtsgüter formale Ordnungsbelange StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 10 Notstand gem. 34 StGB: Angemessenheit des Mittels (Satz 2) Funktion Korrektiv zur Begrenzung des Aufopferungszwanges nach 34 Satz 1 StGB Anwendungsbereiche Begrenzung der Duldungspflicht Unbeteiligter bei Eingriffen in unantastbare Freiheitsrechte Versagung einer Rechtfertigung bei besonderen Gefahrtragungspflichten des Täters Versagung einer Rechtfertigung, sofern rechtlich geordnete Verfahren zur Gefahrenabwendung zur Verfügung stehen

StrafR AT 9 Rechtfertigender Notstand 11 Nötigungsnotstand 1. Struktur nötigt zu einer rechtswidrigen Tat gegen A B C 2. Problem Ist B gem. 34 StGB gerechtfertigt oder (nur) gem. 35 StGB entschuldigt? nach h. M. nur Entschuldigung gem. 35 StGB Hauptargument: Notwehrprobe 3. Lösung A B C 32 StGB C soll sich gegen den rechtswidrigen Angriff des B wehren dürfen.