AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 25 Donnerstag, 17. Juli 2014 Seite: 204 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Sitzung des Kreistags am 21.07.2014... 205 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Landshut Kelheim Dingolfing-Landau... 205 Haushaltssatzung für den Gewässerunterhaltungszweckverband Landshut - Kelheim - Dingolfing-Landau für das Haushaltsjahr 2014... 206 Erweiterung und Betrieb einer bestehenden Biogasanlage mit Verbrennungsmotoren für den Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) durch die Johann Pusl GbR, Goldern 41, 84100 Niederaichbach, auf dem Grundstück Flur-Nr. 325 der Gemarkung Hüttenkofen... 207 Leistungserhöhung der BHKW-Anlage von einer bisherigen elektrischen Gesamtleistung von 364 kw auf 420kW sowie Errichtung und Betrieb eines Gärrestlagers auf dem Grundstück Flur-Nrn. 1515 der Gemarkung Berghofen, Gemeinde Eching, durch die Firma Bioenergie Lohhuber GbR, Dorfstraße 7, 84174 Berghofen... 208 Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage mit Verbrennungsmotoren für den Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) auf dem Grundstück Flur-Nr. 898 der Gemarkung Weihmichl, Gemeinde Weihmichl, durch die Firma Schwaiger Biogas GbR, Ebensland 1, 84107 Weihmichl... 208 Herausgabe, Druck und Vertrieb: Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 84036 Landshut Tel. 0871/408-0 Fax 0871/408-1001 Internet: www.landkreis-landshut.de E-Mail: amtsblatt@landkreis-landshut.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Donnerstag. Laufender Bezug des Amtsblattes direkt durch den Landkreis Landshut. Bezugspreis: Jährlich 78,00, Einzelexemplar 2,00
Seite 205 BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG Am Montag, 21.07.2014, um 14:00 Uhr findet im Landratsamt Landshut, großer Sitzungssaal eine Sitzung des Kreistags mit folgender Tagesordnung statt. 1 Fraktionswechsel und Besetzung der Ausschüsse 2 Bestellung von Kreisräten in den Zweckverband Sparkasse Landshut 3 Resolution zur Unterbringung der Asylbewerber 4 Antrag der ÖDP-Kreistagsfraktion auf Unterstützung von Einwendungen der Büfa Landshut zur Stilllegung und Abbau des AKW Isar I 5 Vorstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes 6 Veranstaltungen von politischen Parteien in Kreiseinrichtungen 7 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf Bestellung eines Integrationsbeauftragten 8 Ehrenamtliche Richter zum Verwaltungsgericht Regensburg 9 Haushaltswürdigung der Regierung von Niederbayern (Nr. 1 vom 10.07.2014) 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Landshut Kelheim Dingolfing-Landau Aufgrund des Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit erlässt der Gewässerunterhaltungszweckverband Landshut Kelheim Dingolfing-Landau nachstehende Satzung: 1 7 Abs. 2 der Satzung des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Landshut Kelheim Dingolfing-Landau (Amtsblatt des Landkreises Landshut Nr. 28 vom 29.07.2009) in der Fassung vom 21.07.2010 (Amtsblatt des Landkreises Landshut Nr. 24 vom 28.07.2010) wird mit folgendem Satz 3 ergänzt: Soweit beide verhindert sind, kann auch ein vom jeweiligen Verbandsmitglied bestellter Bediensteter das Amt wahrnehmen. Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. 2 Landshut, den 10.07.2014 Gewässerunterhaltungszweckverband Landshut Kelheim Dingolfing-Landau Gez. Daffner Verbandsvorsitzender (Nr. 20-6419.5 vom 14.07.2014)
Seite 206 H A U S H A L T S S A T Z U N G für den Gewässerunterhaltungszweckverband Landshut - Kelheim - Dingolfing-Landau für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des Art. 63 ff der Bayer. Gemeindeordnung (GO) i. V. m. Art. 41 KommZG erlässt der Gewässerunterhaltungszweckverband Landshut - Kelheim - Dingolfing-Landau folgende Haushaltssatzung, die hiermit gemäß Art. 24 KommZG bekannt gemacht wird: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 488.000,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 67.000,00 festgesetzt. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 1 2 3 4 1. Verwaltungsumlage a) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 306.000,00 festgesetzt und gemäß 20 der Satzung nach Hektargleichwerten auf die Mitglieder des Verbandes umgelegt. b) Für die Berechnung der Umlage werden die vom Wasserwirtschaftsamt Landshut festgesetzten Hektargleichwerte der Mitgliedsgemeinden herangezogen. c) Die Umlage wird daher je Hektargleichwert auf 1,55 festgesetzt. 2. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000,00 festgesetzt. 6 Mitgliedsgemeinden sind: Abensberg, Adlkofen, Aham, Aiglsbach, Bad Abbach, Bodenkirchen, Buch a.erlbach, Dingolfing, Frontenhausen, Furth, Geisenhausen, Gerzen, Gottfrieding, Herrngiersdorf, Hohenthann, Kelheim, Kröning, Landau a.d.isar, Langquaid, Loiching, Mainburg, Mamming, Marklkofen, Neustadt a.d.donau, Niederaichbach, Niederviehbach, Riedenburg, Rohr i.nb, Saal a.d.donau, Schalkham, Siegenburg, Teugn, Tiefenbach, Vilsbiburg, Volkenschwand. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Seite 207 II. Das Landratsamt Landshut hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2014 mit Schreiben vom 08.07.2014 rechtsaufsichtlich gewürdigt. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. 1 der Bekanntmachungsverordnung BekV während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Landshut Kelheim Dingolfing-Landau, Veldener Str. 15, 84036 Landshut innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit. Landshut, 10.07.2014 Gewässerunterhaltungszweckverband Landshut - Kelheim - Dingolfing-Landau gez. Daffner Verbandsvorsitzender (Nr. 20-9410.1 vom 14.07.2014) Erweiterung und Betrieb einer bestehenden Biogasanlage mit Verbrennungsmotoren für den Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) durch die Johann Pusl GbR, Goldern 41, 84100 Niederaichbach, auf dem Grundstück Flur-Nr. 325 der Gemarkung Hüttenkofen; hier: Bekanntgabe nach 3a Satz 2 HS 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Johann Pusl GbR hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 16 Abs. 1 i.v.m. 10 BImSchG zum Betreiben der vorgenannten Maßnahme beantragt. Gemäß 3a Satz 1, 3 c UVPG sowie Nrn. 1.2.2.2 und 1.11.1.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche Nachteile wie Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens -ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG- überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3 a Satz 2 HS 2 UVPG bekanntgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Nähere Informationen können beim Landratsamt Landshut, Sg. 43, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Tel. 0871/408-3183, eingeholt werden. Landshut, 16.07.2014 Landratsamt Landshut Sachgebiet Immissionsschutz (Nr. 43-1318-2012-IMMG vom 16.07.2014)
Seite 208 Leistungserhöhung der BHKW-Anlage von einer bisherigen elektrischen Gesamtleistung von 364 kw auf 420kW sowie Errichtung und Betrieb eines Gärrestlagers auf dem Grundstück Flur-Nrn. 1515 der Gemarkung Berghofen, Gemeinde Eching, durch die Firma Bioenergie Lohhuber GbR, Dorfstraße 7, 84174 Berghofen hier: Bekanntgabe nach 3a Satz 2 HS 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Bioenergie Lohhuber GbR hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 Abs. 1 i. V. m. 10 BImSchG zum Betreiben der vorgenannten Maßnahme beantragt. Gemäß 3a Satz 1, 3 c UVPG sowie Nrn. 1.2.2.2 und 1.11.1.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche Nachteile wie Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens -ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG- überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3 a Satz 2 HS 2 UVPG bekanntgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Nähere Informationen können beim Landratsamt Landshut, Sg. 43, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Tel. 0871/408-3183, eingeholt werden. Landshut, 16.07.2014 Landratsamt Landshut Sachgebiet Immissionsschutz (Nr. 43-1334-2012-IMMG vom 16.07.2014) Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage mit Verbrennungsmotoren für den Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) auf dem Grundstück Flur-Nr. 898 der Gemarkung Weihmichl, Gemeinde Weihmichl, durch die Firma Schwaiger Biogas GbR, Ebensland 1, 84107 Weihmichl hier: Bekanntgabe nach 3a Satz 2 HS 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Schwaiger Biogas GbR hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 4 Abs. 1 i. V. m. 10 BImSchG zum Betreiben der vorgenannten Maßnahme beantragt. Gemäß 3a Satz 1, 3 c UVPG sowie Nrn. 1.2.2.2 und 1.11.1.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche Nachteile wie Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens -ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG- überprüft.
Seite 209 Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3 a Satz 2 HS 2 UVPG bekanntgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist. Nähere Informationen können beim Landratsamt Landshut, Sg. 43, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, Tel. 0871/408-3183, eingeholt werden. Landshut, 16.07.2014 Landratsamt Landshut Sachgebiet Immissionsschutz (Nr. 43-1659-2013-IMMG vom 16.07.2014) Landshut, den 17.07.2014 Landratsamt gez. Dreier Landrat