Leitfaden. für Fotografen in der DLRG

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Transkript:

Leitfaden für Fotografen in der DLRG

Impressum Leitfaden für Fotografen in der DLRG Stand: 2007 1. Auflage Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. - Präsidium Im Niedernfeld 2, 31542 Bad Nenndorf Die in dieser Broschüre veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Kein Teil dieser Ausgabe darf ohne schriftliche Zustimmung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, in irgendeiner Form - durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungs-anlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Auch die Rechte der Wiedergabe durch Vortrag, Funk- und Fernsehsendung, im Magnettonverfahren oder auf ähnlichem Wege bleiben vorbehalten. Jede im Bereich eines gewerblichen Unternehmens hergestellte oder benutzte Kopie dient gewerblichen Zwecken und verpflichtet zum Schadenersatz, der gerichtlich festzustellen ist. Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit vorheriger Zustimmung des Präsidiums der DLRG, Bad Nenndorf, gestattet. Der Ausdruck für verbandsinterne Zwecke ist den Mitgliedern der DLRG erlaubt.

Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern für die DLRG - Was muss der Fotograf beachten? Ein Leitfaden Einleitung "Ein Bild sagt mehr als tausend Worte." Diesen Merksatz kennt jeder - und so sind auch in den Gliederungen der DLRG zahlreiche Fotografen und Öffentlichkeitsarbeiter mit der Kamera unterwegs, um die eigene Arbeit zu dokumentieren, Bilder für Schaukästen, Verbandszeitschriften oder Infobriefe zu produzieren oder die besten Momente für die Presse festzuhalten. Doch damit fängt häufig auch der Zweifel an: Was und wer darf fotografiert werden, wann und wer muss vor dem Fotografieren gefragt werden und wie sieht das mit der Weitergabe der Bilder an Dritte beispielsweise an die Presse aus? Um hier für ein wenig mehr Sicherheit im Umgang mit den Objekten des Fotografen zu sorgen, hat das Ressort Verbandskommunikation diesen Leitfaden entwickelt, der die wesentlichen rechtlichen Fragen erläutert und mögliche Problemstellungen und Lösungswege beim Fotografieren für die DLRG aufzeigen soll. Natürlich erhebt dieser Leitfaden keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Verbindlichkeit, er ist lediglich eine Handlungsanleitung, mit der sich in der Praxis die meisten Klippen umschiffen lassen. Mit bestem Gruß Achim Wiese Leiter Verbandskommunikation 3

Wer auf einem Bild zu erkennen ist, muss der Veröffentlichung zugestimmt haben. Das Recht am eigenen Bild Die Veröffentlichung eines Bildes muss von der Person, die auf dem Bild zu sehen, bzw. zu erkennen ist, genehmigt werden. ( 22 KunstUrhG) Die Genehmigung kann mündlich oder schriftlich gegeben werden eine schriftliche Abtretungserklärung ist in Streitfällen allerdings sicherer. Die Erlaubnis zur Veröffentlichung können nur der Abgebildete, sein gesetzlicher Vertreter (bei Minderjährigen) oder bei einem Verstorbenen dessen Angehörige (bis zu zehn Jahre nach dem Tod) geben. Übrigens: Augenbalken oder ähnliche Maßnahmen reichen zur Anonymisierung der Person dann nicht aus, wenn diese aus dem Kontext des Bilder oder aufgrund anderer Merkmale dennoch eindeutig zu erkennen ist. Fotografieren von Kindern Da Kinder nicht geschäftsfähig sind, muss die Abtretungserklärung zwingend von dem/ den gesetzlichen Vertreter/n erfolgen. Fotografieren von Personen der Zeitgeschichte ( 23 Abs. 1 KUG) Fotos von Personen der Zeitgeschichte also von Promis dürfen ohne Nachfragen veröffentlicht werden, solange sie im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Rolle stehen. Befindet sich eine Person der Zeitgeschichte auf einem Foto in einer erkennbar privaten Situation, muss sie der Veröffentlichung dieses Bildes zustimmen. 4

Die deutsche Rechtsprechung unterscheidet zwischen absoluten Personen der Zeitgeschichte und relativen Personen der Zeitgeschichte. Absolute Person der Zeitgeschichte ist, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht (Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert und das Material darf verbreitet werden.) Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (z.b. Sportler während eines Wettkampfes oder Einsatzkräfte beim Elbehochwasser). Bilder dieser Personen dürfen im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden (s. auch Gruppen- oder Einzelfotos von Protagonisten bei öffentlichen Veranstaltungen und Bilder des öf- Elbehochwasser: DLRG Einsatzkräfte sind hier relative Personen fentlichen Interesses). der Zeitgeschichte Künstlerische Porträts Ein Sonderfall des Porträts Ein Bild, das nicht auf Bestellung angefertigt wurde, und dessen Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient, darf ohne Erlaubnis des Porträtierten veröffentlicht werden. Das höhere Interesse der Kunst ist Auslegungssache. Eine Abtretungserklärung des Models sollte daher dennoch eingeholt werden. 5

Fotos von auf Veranstaltungen agierenden Personen (Künstlern) Personen, die bspw. für Auftritte bei Veranstaltungen ein Honorar erhalten, treten in der Regel auch das Bildrecht an den Veranstalter ab, der dann wiederum akkreditieren Fotografen das Fotografieren und die Veröffentlichung dieser Bilder ermöglichen kann. Fotos im öffentlichen Raum a) Fotos mit Menschen als Beiwerk Michy Reincke beim NIVEA Cup 2004. Die DLRG hatte Fotos genehmigt. Fotos bei denen Personen als Beiwerk neben [...] einer Örtlichkeit erscheinen, dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Beispiel: Architekturfotos in der Innenstadt. Die Örtlichkeit muss eindeutig der Hauptaspekt des Bildes sein. b) Gruppenfotos bei öffentlichen Veranstaltungen (Masse) Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, fotografiert zu werden. Für die Veröffentlichung eines Bildes das die Teilnehmer als Masse zeigt, ist keine Genehmigung erforderlich. Die "Masse" im Bild Sind einige Teilnehmer auf dem Foto deutlicher zu erkennen als andere, werden sie im Bericht namentlich erwähnt oder können sie im Zusammenhang mit der Berichterstattung zweifelsfrei dem Thema zugeordnet werden, bedarf die Veröffentlichung der Genehmigung. Dies ist zum Teil auch eine Frage des Mediums, in dem das Bild veröffentlicht wird. 6

c) Gruppen- oder Einzelfotos von Protagonisten bei öffentlichen Veranstaltungen Muss der Fotografierte damit rechnen, dass er im Zusammenhang mit seinem Tun in einer gewissen Öffentlichkeit steht (im Falle der DLRG beispielsweise der Vorsitzende bei öffentlichen Auftritten oder auch der Jahreshauptversammlung oder die Teilnehmer an Wettkämpfen) so entfällt die Pflicht eine Fotogenehmigung einzuholen. Wird der Betreffende bei der öffentlichen Veranstaltung in einer erkennbar privaten Situation fotografiert, muss wieder eine Genehmigung eingeholt werden Bilder des öffentlichen Interesses Besteht an der Veröffentlichung von Fotos ein erhebliches öffentliches Interesse (beispielsweise im Zuge der Berichterstattung über Katastrophenschutz-Einsätze) haben die abgebildeten Personen in der Regel die Veröffentlichung hinzunehmen. Werden die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten in einem erheblichen Maße beeinträchtigt, muss für die Veröffentlichung wieder die Zustimmung eingeholt werden. (Dies kann beim Beispiel Katastropheneinsatz Die Veröffentlichung von Bildern verletzter Personen erfordert besondere Sensibilität bedeutsam sein, bei Fotos von verletzten oder auch getöteten Personen) 7

DLRG Beispielfälle: 1) KatS-Einsatz. Ein Foto der Helfer im Einsatz kann ohne Rückfrage veröffentlicht werden, ebenso auch das Einzelfoto eines erschöpft auf einem Sandsackhaufen schlafenden Helfers, wenn damit dokumentiert werden soll, wie Kräfte zehrend der Einsatz ist. Wird der Helfer durch die Bildunterschrift jedoch namentlich identifiziert, muss eine Genehmigung erfolgen. 2) Sportveranstaltung. Fotos der Teilnehmer im Wettkampf können ohne Genehmigung veröffentlicht werden, ebenso Einzelfotos eines Siegers, selbst wenn dieser in der Bildunterschrift namentlich benannt ist (relative Person der Zeitgeschichte) Ebenso können Bilder der Zuschauer auf der Tribüne ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Eine Zustimmung ist erforderlich, wenn einzelne Zuschauer aus der Masse heraus erkennbar sind, oder namentlich zugeordnet werden, oder wenn der Sportler nach dem Wettkampf z.b. beim Essen fotografiert wird. 3) Jahreshauptversammlung. Wird zu einer Jahreshauptversammlung die Presse eingeladen (auch DLRG interne) müssen die Funktionsträger des Verbandes einer Veröffentlichung nicht zustimmen, solange die Bilder im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Rolle stehen. Gruppenfotos der Vereinsmitglieder bedürfen ebenfalls keiner Zustimmung, wohl aber Porträts. Schließt sich an den offiziellen Teil ein geselliges Beisammensein an, darf auch der Vorsitzende auf sein Recht am eigenen Bild beharren, besser ist es aber, die Presse vorher aus dem Raum zu schicken :-) 8

4) Kinderfotos bei Veranstaltungen, Kindergartentag oder Strandfest Da Kinderfotos der Einwilligung der Eltern bedürfen, müssen diese die Chance erhalten eine Veröffentlichung ablehnen zu können, entweder durch eigene Anwesenheit oder durch Vorabinformation, dass bei einer Veranstaltung fotografiert wird. Gruppenfotos sind dabei in der Regel unproblematisch, wenn Sie die Veranstaltung als solche dokumentieren. Bei Porträtfotos ist die Einwilligung der Eltern notwendig. Ein Rücken kann entzücken: Solch ein Kinderbild ist unproblematisch. 9