STÄDTEBAUFÖRDERUNG Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Kommunales Netzwerk Samtgemeinde Aue Chancen für den

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Transkript:

STÄDTEBAUFÖRDERUNG Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Kommunales Netzwerk Samtgemeinde Aue Chancen für den ländlichen Raum

KOMMUNALE STRUKTURKONFLIKTE DURCH DEMOGRAFISCHE VERÄNDERUNGEN Die Samtgemeinde Aue als kommunales Netzwerk ist in das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen worden. Sie steht, wie viele Gemeinden in Niedersachsen vor der großen Herausforderung, gegen die Abwanderungs- und Alterungsprozesse infolge der demografischen Veränderungen und gegen die Wirtschafts- und Arbeitsmarktprobleme als Ergebnis des wirtschaftlichen Strukturwandels zu kämpfen. Die Samtgemeinde Aue und deren Mitgliedsgemeinden sind angehalten, trotz steigender Kosten des Sozialhaushaltes die vorhandene öffentliche Infrastruktur der Daseinsvorsorge mit weniger Mitteln zu unterhalten. Eine kostenbedingte Aufgabe/Schließung wichtiger örtlicher Bezugspunkte der Daseinsvorsorge bedingt oftmals erhebliche Funktions- und Attraktivitätsverluste der Kommune und stellt für die Bewohner weniger Anreize dar, in der Kommune sesshaft zu werden bzw. in der Gemeinde zu bleiben. PROGNOSE FÜR DIE NÄCHSTEN JAHRZEHNTE : BEVÖLKERUNGSRÜCKGANG 15 20 % (BERTELSMANN STIFTUNG) 8000 7000 EINWOHNERZAHLEN HAUPTWOHNSITZ 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2011 JAHRE SG Bodenteich SG Wrestedt

ZIELRICHTUNG DES FÖRDERPROGRAMMS Das Förderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden zielt auf den Erhalt und die Entwicklung ländlicher Infrastruktur der Daseinsvorsorge ab und kann somit nicht nur den steigenden Kosten des Sozialhaushaltes entgegenwirken, sondern auch die Kommunen bei der Erhaltung und Entwicklung kommunaler Infrastrukturen unterstützen. Programmziel ist ebenfalls die Erreichung regionaler Chancengleichheit sowie die Sicherung und Schaffung attraktiver Wohn- und Lebensstandorte. Entscheidend für die Aufnahme ins Förderprogramm ist die Bündelung von Kräften und Ressourcen in den von Abwanderung betroffenen Regionen. Durch aktives Zusammenarbeiten von Gemeinden sollen kostenintensive Doppelstrukturen vermieden werden. Gemeinsame Lösungsansätze z. B. Angebot gemeinsamer Infrastrukturen oder die Organisation eines gemeinsamen Nutzen-Lasten-Ausgleichs kann ein effizientes Leistungsangebot in der betroffenen Region ermöglichen. In Niedersachsen bezieht sich die Förderung besonders auf Kommunen, die im Sinne des niedersächsischen Zukunftsvertrages mit anderen Kommunen fusioniert haben. Dies trifft somit auch auf die Samtgemeinde Aue zu, die aus der Fusion der beiden ehemaligen Samtgemeinden Bodenteich und Wrestedt entstanden ist.

Die Samtgemeinde Aue mit den Gemeinden Bad Bodenteich, Lüder, Soltendieck und Wrestedt erarbeitet aktuell ein integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept. Das Konzept soll Strategien und Wege entwickeln, um den Folgen des Strukturwandels gestärkt entgegen zu blicken. WIE WIRD DIE ÖFFENTLICHKEIT EINGEBUNDEN? In vielen Arbeitskreisen zu Themen, die die Daseinsvorsorge umfassen, werden Diskussionen geführt, wie künftig mit den bestehenden infrastrukturellen Einrichtungen umgegangen werden soll. Die Liste der Themen ist lang: Feuerwehr Freibäder Medizinische Versorgung Wirtschaft Kinderbetreuung und Schulen Seniorenversorgung Tourismus Vereine Dorfleben & Nahversorgung

DIE ARBEITSKREISE Zu allen Arbeitskreisen werden Menschen eingeladen, die sich speziell mit diesen Themenbereichen, sei es beruflich oder in der Freizeit, auseinander setzen. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme wird versucht, die Ausrichtung der Samtgemeinde Aue auf die nächsten 10 15 Jahre zu erarbeiten. Arbeitskreissitzung Wirtschaft: Arbeitskreissitzung Freibäder: Arbeitskreissitzung Medizinische Versorgung:

Arbeitskreissitzung Schulen und Kinderbetreuung: Arbeitskreissitzung Vereine: Arbeitskreissitzung Dorfleben & Nahversorgung: Abschlussveranstaltung (öffentlich) am 24.04.2013:

DIE LENKUNGSGRUPPE Nach den jeweiligen Arbeitskreisen tagt eine Lenkungsgruppe, die sich aus den Bürgermeistern, einzelnen Sprechern der Fraktionen, Vertretern der Verwaltung und den Planern zusammensetzt. In dieser Gruppe werden die Ergebnisse der Arbeitskreise nochmals diskutiert, und es wird festgelegt, welche Schwerpunkte in das Integrierte Entwicklungskonzept aufgenommen werden sollen. Darüber hinaus setzt sich die Lenkungsgruppe mit zusätzlichen Themen, wie die Erarbeitung eines Leitbildes für die Samtgemeinde Aue, die Umnutzung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, dezentrale Energieversorgung, auseinander.

BAULICHE MASSNAHMEN In den Gruppen werden auch konkrete bauliche Maßnahmen erarbeitet, die von dem Förderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden bezuschusst werden können. Erste Maßnahmen wurden bereits beantragt und auch bewilligt. Dazu gehört die Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Soltendieck, das für 930.000 Euro zu einem Multifunktionsgebäude und einer zentralen Begegnungsstätte umgebaut werden soll. Die Bezuschussung aus dem Förderprogramm beträgt 2/3 der Gesamtkosten, das sind 620.000 Euro. Maßnahme 1: Dorfgemeinschaftshaus mit Spielkreis und Turnhalle in Soltendieck

GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN Das fertig gestellte Integrierte Entwicklungskonzept stellt einen umfassenden Leitfaden für die mittelfristige Zukunft der Samtgemeinde Aue dar, an dem sich die politischen Gremien orientieren können. Die Förderung von konkreten baulichen Maßnahmen stärkt die Region und sichert die wesentlichen infrastrukturellen Einrichtungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, dem demographischen Wandel gestärkt entgegen zu treten. Städtebauförderung in Niedersachsen 24. September 2012 Gesetzliche Grundlagen der städtebaulichen Programmkomponente Kleinere Städte und Gemeinden Baugesetzbuch 136 171 regelt die gesetzlichen Vorgaben Land Niedersachsen Richtlinien zur Städtebauförderung (R- StBauF) Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (VV- BauGB) Städtebauförderung in Niedersachsen (Zuständigkeiten) Städtebebauförderungsprogramm des Landes: Kleinere Städte und Gemeinden regelt die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen 18. September 2012 1. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) Erteilung Programmaufnahmebescheid jährliche Programmanmeldung zum 01. Juni Programmlaufzeit/ Einsatz der StBauF-Mittel 2. N-Bank Bewilligungsbehörde für StBauF-Mittel in Nds. ist die N-Bank (R-StBauF Nr. 7.2) Bewilligungsantrag/Mittelanforderung (Aufteilung in Haushaltsjahre) N-Bank = Prüfbehörde für Verwendungsnachweise Städtebebauförderungsprogramm des Landes: Kleinere Städte und Gemeinden Ansprechpartner: Samtgemeindebürgermeister Harald Benecke Tel.: 05802 955 25 Mail: h.benecke@sg-aue.de Bauverwaltung: Heinz Foth Tel.: 05802 955 28 Mail: h.foth@sg-aue.de