Nr. 630 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler und Mag. Schmidlechner an die Landesregierung (Nr. 512 der Beilagen der 2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) ressortzuständige Beantwortung durch Landesrat DI Dr. Schwaiger betreffend Landesbedienstete in Karenz Hohes Haus! Zur Beantworung der Anfrage der Abg. Riezler und Mag. Schmidlechner betreffend Landesbedienstete in Karenz vom 26. März 2014 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie viele Landesbedienstete befinden sich derzeit in Elternkarenz (Aufgliederung nach männlich und weiblich)? Im Zuständigkeitsbereich der Personalabteilung sind derzeit 75 Frauen und zwei Männer auf Elternkarenz. Zu Frage 2: Wie viel beträgt die durchschnittliche Karenzzeit? Die durchschnittliche Dauer der Karenzzeit stellt sich für den Landesdienst ohne SALK und ohne LandeslehrerInnen unter Betrachtung der letzten zehn Jahre wie folgt dar: ds Dauer in Abwesenheitsgrund Monaten Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) 19 Karenzurl. ohne Bezug im Anschl. an Muttersch. Karenz 18 Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz (VKG) 04 Nicht einbezogen wurden die Mutterschutz-/Beschäftigungsverbotszeiten und der "Papamonat". Zu Frage 3: Wie viele Mitarbeiter haben bereits die Möglichkeit des sogenannten "Papamonats" genutzt? 1
Bis zum Stichtag 14. April 2014 haben vier Mitarbeiter des Landes ohne SALK und ohne LandeslehrerInnen den "Papamonat" in Anspruch genommen. Zu Frage 3.1.: Wie wird das "Papamonat" beworben? Die Einführung des sogenannten Papamonats wurde im Rahmen der entsprechenden Novelle des Landes-Beamtengesetzes und des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes im Jahr 2012 medial begleitet. Die Möglichkeit eines Frühkarenzurlaubs für Väter ist Teil der Beratungsleistungen der Personalabteilung für werdende Eltern im Landesdienst. Zu Frage 4: Welche Karriere-Karenz-Modelle und Modelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bietet der Arbeitgeber Land Salzburg seinen MitarbeiterInnen und welche sind geplant? Die entsprechenden Modelle hängen von den individuellen Vorstellungen und Planungen der (werdenden) Mütter und Väter ab und werden einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Möglichkeiten und betrieblichen Erfordernisse sowie in Abstimmung mit den jeweiligen Dienststellen erarbeitet. Insbesondere wird auch bei Führungspositionen auf die speziellen Erfordernisse von Frauen mit Kinderbetreuungspflichten geachtet. Grundsätzlich besteht ein breites Angebot an familienfreundlichen Maßnahmen für Mitarbeiter- Innen im Salzburger Landesdienst, wie Geburtenbeihilfe, Weihnachtsgabe, Kinderzulage, Pflegefreistellung und Sonderurlaub für Kinderbetreuung, Elternteilzeit, Telearbeit, Papamonat sowie ein sehr hohes Angebot an Teilzeitmodellen. Zu Frage 5: Wie werden Väter zur Karenz motiviert und werden auch Teilzeitmodelle für junge Väter befürwortet? Teilzeitmodelle für junge Väter werden nicht nur befürwortet, vielmehr besteht für Väter ein im Väter-Karenzgesetz näher geregelter gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum Ablauf des siebenten Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Zu Frage 6: Inwiefern werden MitarbeiterInnen während der Karenz aktiv auf Weiterbildungen etc. hingewiesen? Von der Salzburger Verwaltungsakademie wurden in den letzten Jahren spezielle Seminar- Workshopreihen für WiedereinsteigerInnen angeboten. Die hierfür in Frage kommenden MitarbeiterInnen wurden durch persönliches Anschreiben auf dieses Weiterbildungsangebot hingewiesen. Insgesamt wurde dieses Weiterbildungsangebot von 33 Mitarbeiterinnen genützt. Eine 2
Reihe von Seminaren musste jedoch wegen zu geringer TeilnehmerInnenzahl wieder abgesagt werden. Zu Frage 7: Inwiefern werden MitarbeiterInnen während der Karenz in interne Veranstaltungen, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, etc. eingebunden? Die Einbindung erfolgt im Wege der jeweiligen Dienststellen. Zu Frage 8: Wie werden die Führungskräfte des Landes über die flexiblen Modelle für WiedereinsteigerInnen nach der Karenz informiert? Vergleiche Antwort zu Frage 4 die Information erfolgt einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der individuellen Planungen. Darüber hinaus werden die DienststellenleiterInnen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Personalgespräche mit dem Leiter der Personalabteilung auf die flexiblen Modelle hingewiesen. Zu Frage 9: Werden Schulungen für Führungskräfte hinsichtlich der Information für ihre MitarbeiterInnen zu flexiblen Arbeitszeitmodellen nach der Karenz geschult? Zu Frage 9.1.: Wenn ja, welche Schulungen werden genau angeboten? Zu Frage 9.2.: Wenn ja, sind diese für Führungskräfte verpflichtend? Gesonderte Schulungen zu diesem Thema werden nicht angeboten. Zu Frage 10: Wie viele MitarbeiterInnen haben nach Rückkehr aus der Karenz einen gewünschten Telearbeitsplatz erhalten? Bis zum 14. April 2014 wurde mit 27 Mitarbeiterinnen und einem Mitarbeiter nach der Rückkehr aus der kindbedingten Abwesenheit eine Vereinbarung über Telearbeit getroffen (ohne SALK und ohne LandeslehrerInnen). Zu Frage 11: Wie viele MitarbeiterInnen sind derzeit in Elternteilzeit? Zum Stichtag 14. April 2014 nehmen 34 Mitarbeiterinnen eine Elternteilzeit in Anspruch (ohne SALK und ohne LandeslehrerInnen). Zu Frage 12: Kann auch eine Führungskraft die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, ohne ihre Position zu verlieren? 3
Die einschlägigen Bestimmungen zur Elternteilzeit sehen keine Unterscheidung nach beruflichen Positionen vor. Zu Frage 13: Gibt es Fälle, in denen die Elternteilzeit nicht genehmigt wurde? Zu Frage 13.1.: Wenn ja, was war die Begründung? Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung sind mit dem Dienstgeber zu vereinbaren, wobei die betrieblichen Interessen und die Interessen der Dienstnehmer zu berücksichtigen sind. Das Verfahren ist im MSchG bzw. VKG näher geregelt und sieht auch Bestimmungen für den Fall vor, dass keine Einigung zu Stande kommt (Antrag zur gütlichen Einigung bzw. Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht). Im Bereich der Personalabteilung ist kein solches Verfahren bekannt. Zu Frage 14: Weshalb erhalten MitarbeiterInnen in Elternkarenz keine Informationen über interne Ausschreibungen und aktuelle Änderungen des Arbeitgebers "Land Salzburg"? Im Zuge von internen Ausschreibungen werden die jeweiligen Dienststellen ausdrücklich ersucht, die in Betracht kommenden Bediensteten des dortigen Bereiches (auch jene, die auf Karenzurlaub oder auch sonst vorübergehend abwesend sind) von der Ausschreibung in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen. Zu Frage 14.1: Was ist geplant, um den Zugang zum Intranet auch während der Karenz zu gewährleisten? Seit mehreren Jahren hat auch die Personalabteilung das Thema externes Portal für MitarbeiterInnen des Landes mit der Landesinformatik forciert, damit u. a. auch den karenzierten KollegInnen der Zugang zum Intranet und damit alle laufenden Informationen in gleicher Art zur Verfügung gestellt werden, wie den gerade aktiven KollegInnen. Mit Einführung einer neuen Wiki- Technologie wurden 2013 die Rahmenbedingungen geschaffen und im September 2013 das Teilprojekt "Zugang für Karenzierte" begonnen, wo auch die Personalabteilung eingebunden war. Das Projekt ist derzeit in der Umsetzungsendphase und wird voraussichtlich im Juli 2014 veröffentlicht, indem alle Betroffenen über die neuen Möglichkeiten schriftlich informiert werden. Alle MitarbeiterInnen des Landes werden dann auch während einer Abwesenheit einen Zugriff auf das externe Mitarbeiterportal haben. Die Anmeldung am Portal erfolgt über das Internet mit der dienstlichen e-mailadresse und einem Handy-Tan. Mit dieser Authentifizierung sind dann alle maßgeblichen Informationen wie 4
die ON-Meldungen, die Jobbörse, das Aus- und Weiterbildungsangebot, die Veranstaltungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, der Zugriff zu myipis (Selfservice-Portal für Personalangelegenheiten) mit Lohnzettel und sämtlichen eigenen Personalinformationsdaten und die Personalvertretungsinformationen sowie die abteilungsbezogenen Informationen in den Abteilungs-Wikis zugänglich. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 30. April 2014 DI Dr. Schwaiger eh. 5
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