Kriterien der Gemeinde Saaldorf-Surheim für die Vergabe von Bauland an Einheimische

Ähnliche Dokumente
Kriterien der Gemeinde Anger für die Vergabe von Bauland an Einheimische

Gemeinde Schondorf. Vorbemerkung

Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West

Gemeinde Oberschleißheim

Neuer Kriterienkatalog zur Vergabe von Bauland an einheimische Gemeindebürger.

zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur

Baulandbeschaffungsprogramm für Einheimische der Gemeinde Putzbrunn

Richtlinie der Gemeinde Ampfing

Allgemeines. 1. Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt, bauwilligen Bürgern preisgünstig erschlossene Bauplätze zur Verfügung stellen zu können.

Bereitstellung von Bauland für Einheimische in der Gemeinde Forstinning (Gemeinderatsbeschluss vom ) - Stand:

Gemeinde Neustetten. Landkreis Tübingen. Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken (GR-Beschluss vom

Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Deizisau

A. Vergabevoraussetzungen

Die Gemeinde Hohenkammer ist bemüht, bauwilligen Gemeindebürgern insbesondere jungen Familien, preisgünstige Bauparzellen zur Verfügung zu stellen.

Gemeinde Westerheim. Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke. vom 18. Juli 2017

Vergabekriterien für städtische Baugrundstücke

VERGABERICHTLINIEN. für vergünstigtes Bauland der Gemeinde Siegsdorf. vom 11. September 2017

Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Forchheim

Vergabesystem zum Einheimischen-Programm der Gemeinde Valley

Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze der Gemeinde Aspach ab dem

Bewerbungsbogen für Bauland für Einheimische in der Gemeinde Bergkirchen

Richtlinien über die Vergabe und Verkauf gemeindeeigener Grundstücke

1. Antragsberechtigter Personenkreis:

Richtlinien. Stand Vorbemerkungen:

Vergabekriterien Einheimischenbauland Eglharting, Bucher Straße Stand:

A. Grundsätzliche Erwerbsvorraussetzungen für das Familienmodell Typ I

Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Baugebiet Bayerniederhofen Kirchstraße

Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Marktgemeinde Peißenberg

Grundstücksvergabe. Vergabekriterien

Richtlinien. der. für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung

Einheimischenmodell. Fragebogen

Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn Baulandmodell I

I. Einheimischen-Modell der Gemeinde Forstern

Bewerbung für das Einheimischenmodell der Gemeinde Brunnthal

Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Baiersdorf

Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

Programm zur besonderen Förderung von Familien mit Kindern

Liegenschaftsverwaltung

-LESEFASSUNG- Richtlinien der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zur Vergabe von Baugrundstücken und Wohnungen im Einheimischenmodell

Richtlinie. über die Vergabe von. städtischen Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten. vom 06. November 2007

Richtlinien zur Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken in der Gemeinde Hallbergmoos nach dem Baulandmodell für das Baugebiet Jägerfeld-West

Antrag. im Baugebiet Zwischen Oberfeldweg und Moosburger Straße

Verkauf von Bauparzellen im Baugebiet Kirschgarten

Stufe 1 80 /m². Antragsberechtigung Einheimische Einheimische Einheimische Einheimische/ Einheimische Hauptwohnsitz in Gemeinde

Neufassung der Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach

Richtlinien. der. für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für Einheimische

Bewerbungsunterlagen für das Einheimischen-Modell der Gemeinde Moorenweis

Vergabekriterien für das Einheimischenmodell Hunklingerwiese

B E W E R B U N G S B O G E N

Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu

Gemeinde Oberpframmern

Wohnungsbauförderprogramm für Familien mit Kindern, junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern

1. Die Bauplätze werden grundsätzlich verkauft. Die Bestellung von Erbbaurechten ist nicht möglich.

BEWERBUNG FÜR EIN GRUNDSTÜCK, EINE WOHNUNG, EIN HAUS IN DER GEMEINDE AXAMS ERHEBUNGSBOGEN

Gemeinde Leinburg. Exposé. Verkauf eines Wohnbaugrundstücks im Baugebiet Föhrenhölzle der Gemeinde Leinburg, Gemeindeteil Unterhaidelbach

Einheimischen-Programm Forstweg/Am Neuen Weg Vergabe von 14 Doppelhausgrundstücken

WBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung)

Anlage A Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

Antrag. für den Kauf/die Vergabe eines städtischen Wohnbaugrundstückes in Bad Soden-Salmünster. Kinderzahl: Gemarkung: Flur:.. Flurstück:..

Gemeinde Bernbeuren. Baulandrichtlinie zur Förderung der Schaffung von Wohneigentum für die Gemeinde Bernbeuren

Baugebiet Ohrwege - "Südlich Mastenweg"

Stand: Vorbemerkungen

Bewerbung um ein Baugrundstück der Stadt Ibbenbüren zur Eigennutzung

Das Tuttlinger Wohnbauförderprogramm für die Gesamtstadt mit Stadtteilen

Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Schmittsberg II

Richtlinie zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Soziale Eigenheimförderung

I. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche II. Verfahren III. Sonstige Bestimmungen. I. Allgemeine Beschreibung der Förderbereiche

BEWERBUNGSBOGEN. Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Gemeinde Haag a. d. Amper, Rathausplatz 1, Zolling. Angaben zur Bewerbung für ein Grundstück

Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken

ANTRAG auf Gewährung einer WOHNSTARTHILFE

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Stadtverwaltung Rutesheim

DWL 1. zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum

Baugrundstücke zu verkaufen

PRÄAMBEL. I. Antragsberechtigung

R I C H T L I N I E N

ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt lebend In der Gemeinde Oberhaching wohnhaft seit:. Im Landkreis München wohnhaft seit:..

A Sicherung und Ausweisung von Bauland für Einheimische

Gemeinde Bad Bayersoien Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn

Richtlinien zur Wohnungsvergabe in der Gemeinde Kirchheim b. München Stand 2017 PRÄAMBEL

Seite 1 von 8. Gemeinde Ohlstadt Landkreis Garmisch-Partenkirchen RICHTLINIEN

Die Bauleitplanung als eine zentrale Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde soll

hiermit bewerbe(n) ich/wir uns mit beigefügten Bewerbungsbogen für ein Baugrundstück im Wohnbaugebiet Hagenäcker II.

Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum

Bewerbungsunterlagen für das Baugebiet Waltershofen- Ost III

Richtlinien zur Gewährung einkommensabhängiger Mietzuschüsse an Bad Homburger Familien und Einzelpersonen

Richtlinien für die Zusatzförderung im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (Bayerische Zusatzförderungsrichtlinien - BayZfR)

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Zukunft Innenentwicklung Alheim unterstützt junge Familien

Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn

Gemeinde Egling. Bewerber. Ehe-/Lebenspartner. ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt lebend / seit. Geburtsdatum, Geburtsort

Richtlinie über die Stundung von Wasser- und Abwasserbeiträgen für eigengenutzte Wohngrundstücke

Richtlinien. zur Förderung von Familienheimen und. familiengerechten Eigentumswohnungen. Förderprogramm. Baukindergeld

MARKTGEMEINDE VÖSENDORF

Transkript:

Gemeinde Saaldorf-Surheim Kriterien der Gemeinde Saaldorf-Surheim für die Vergabe von Bauland an Einheimische (Stand: 25. Februar 2016) Grundgedanke dieser Maßnahme sind planerisch-städtebauliche Ziele, in der die Wohnbedürfnisse Einheimischer besonders berücksichtigt werden, um die gewachsenen Strukturen der Gemeinde zu fördern und zu erhalten. Aufgrund der Bayer. Verfassung (Art. 12) und der Gemeindeordnung ist es den Gemeinden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen. Unter anderem ist die Förderung des Sozialen Wohnungsbaues Aufgabe der Gemeinden. Hierbei müssen jedoch die sozialen Verhältnisse (Familienstand, Kinderzahl, finanziellen Verhältnisse usw.) bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage wurden vom Gemeinderat für die Vergabe von Bauland an Einheimische nachfolgende Kriterien festgelegt. Antragsberechtigter Personenkreis a) Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und volljährige Ledige, die mindestens seit fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Saaldorf-Surheim haben. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern genügt es, wenn einer der beiden Ehegatten/Lebenspartner die Voraussetzung erfüllt. b) Bewerber, die zum Stichtag 1. Sept. des Vergabejahres nicht mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Saaldorf-Surheim gemeldet sind, aber früher mindestens 5 Jahre auch mit Unterbrechungen gemeldet waren und ihren Hauptwohnsitz nicht länger als 10 Jahre aufgegeben haben. c) Bewerber, die zum Stichtag 1. September des Vergabejahres keine 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Saaldorf-Surheim haben, aber bereits früher einen Hauptwohnsitz von mindestens 5 Jahren in der Gemeinde nachweisen können. d) Ausgeschlossen von der Antragstellung sind Bewerber, denen bereits 2-mal ein Grundstück von der Gemeinde zugeteilt wurde und dieses nicht angenommen haben. Einkommensgrenze Bei den Bewerbern, bei denen die Summe der zu versteuernden Einkommen aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet 90.000,-- zuzüglich 7.000,-- pro Kind übersteigt, werden ausgeschlossen. Bei Alleinstehenden beträgt der Höchstbetrag 45.000,-- (zuzüglich 7.000,-- je Kind). Negative Einkünfte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

Vermögen Das Gesamtvermögen (= Immobilieneigentum/Erbpacht/dingliches Wohnrecht und sonstiges Vermögen) des Bewerbers und des Ehepartners/Lebenspartners, sowie der im Haushalt lebenden Kinder darf in den vergangenen 3 Jahren vor der Antragstellung insgesamt 180.000,-- nicht überschreiten (Vermögensobergrenze). Nicht antragsberechtigt sind Antragsteller mit Haus- und Grundbesitz. Ausnahmen sind nicht bebaubare Grundstücke (u.a. landwirtschaftliche Flächen) und der Besitz einer nicht familiengerechten Eigentumswohnung. Vergabekriterien nach Punktesystem 1. Wohnsitz: 1.1. Hauptwohnsitz (lt. Einwohnermeldeamt und tatsächlichem Lebensmittelpunkt) im Gemeindebereich (mindestens ein Ehegatte erfüllt die Voraussetzung) zum Stichtag 1. Sept. jeden Vergabejahres. Die Punkte werden nur an eine Person vergeben. a) Bis 10 Jahre je vollendetes Jahr 1 Punkt b) Ab 10 Jahre je vollendetes Jahr 3 Punkte, max. jedoch Insgesamt 50 Punkte 2. Familienverhältnisse a) Verheiratete Bewerber, eingetragene Lebenspartner 50 Punkte b) alleinerziehende Personen 50 Punkte c) Anzahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder je Kind bis zu 6 Jahren einschl. nachgewiesene Schwangerschaft bis 18 Jahre über 18 Jahre 20 Punkte d)behinderung des Antragstellers oder eines mit im Haushalt lebenden Familienmitgliedes Grad der Erwerbsminderung über 50 % ab 80 % 20 Punkte

e) Pflegebedürftige nahe Angehörige, die bereits bisher, aber auch künftig im Haushalt des Antragstellers aufgenommen werden je Pflegefall Stufe 1 je Pflegefall Stufe 2 und 3 Eine gleichzeitige Gewährung von Punkten für eine vorhandene Behinderung und eine Pflegestufe ist möglich. 3. Wirtschaftliche Verhältnisse Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen lt. Steuerbescheid des Antragstellers bzw. hinzuzurechnender Haushaltsangehöriger die künftig das Gebäude bewohnen im Jahr vor der beabsichtigten Vergabe gemäß beizulegendem Steuerbescheid. Unter 40.000,-- Zwischen 40.000,-- und 50.000,-- Zwischen 50.000,-- und 60.000,-- Über 60.000,-- 15 Punkte 5 Punkte 0 Punkte 4. Sonstiges: Jede antragberechtigte Person kann nur ein gemeindeeigenes Grundstück erwerben. Ehepaare oder Lebensgemeinschaften können nur ein Grundstück erwerben. Die Grundstücke werden an die Bewerber in der Reihenfolge mit der jeweils höchsten Punktezahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheidet in der Reihenfolge höhere Kinderzahl, niedrigeres Einkommen. Die Gemeinde setzt durch Beschluss die Anzahl der zu vergebenden Grundstücke fest. Sollte ein Bewerber, nachdem er einen Zuschlag erhalten hat, von seinem Anspruch zurücktreten, wird dieses Grundstück im selben Jahr nicht weiter vergeben. Bewerber, die bei vorherigen Vergabeterminen unberücksichtigt geblieben sind, müssen sich neu bewerben. Bei der erneuten Bewerbung (in den darauf folgenden Jahren) sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neu zu erklären Die Finanzierbarkeit des Grundstückes sowie des Wohngebäudes ist durch eine Finanzierungsbestätigung eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts nachzuweisen. Die Finanzierungsunterlagen sind bis spätestens Ende Februar des auf das Vergabejahr folgenden Jahr vorzulegen.

Der Nachweis der Einkünfte des Bewerbers erfolgt auf der Grundlage der Steuerbescheide. Heranzuziehen ist das zu versteuernde Einkommen ohne Anrechnung der Freibeträge nach 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibeträge).Sollten in den maßgeblichen Jahren keine Steuerbescheide ergangen sein oder noch nicht vorliegen, so hat der Bewerber die Berechnung durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Die Angaben zum Vermögen sind auf Anforderung der Gemeinde Saaldorf-Surheim durch entsprechende Nachweise und rechtsverbindliche Erklärungen (Vermögenszusammenstellung) zu belegen. Zum Immobilienvermögen zählen bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen und Erbpachtrechte usw. Kreditbelastungen für die Immobilien werden wertmindernd berücksichtigt. Sollte ein Bewerber der Auffassung sein, dass dieser Wert nicht den tatsächlichen Wert wiederspiegelt, kann er dies durch entsprechende Nachweise (Wertgutachten, vergleichbare Kaufangebote usw.) darlegen. Zum sonstigen Vermögen gehören u.a. Spareinlagen, Bankguthaben, Aktien, sonstige Beteiligungen. Altersvorsorgeverträge werden beim Vermögen nicht mitgerechnet. Falsche Angaben zum Vermögen führen bei Bekanntwerden zu einer Rückübertragung (solange unbebaut) bzw. zur Zahlung eines Kaufpreiszuschlages zuzüglich 10 %. Jede Bewerbung ist einer Einzelprüfung vorbehalten, ein Rechtsanspruch auf einen Bauplatz besteht nicht. 5. Baupflicht, Selbstnutzung und Veräußerungsverbot Der Hausbau muss nach der notariellen Beurkundung innerhalb von zwei Jahren begonnen und innerhalb von fünf Jahren bezugsfertig sein. Der Bewerber muss das Haus selbst bewohnen. Das Grundstück darf innerhalb von 20 Jahren nicht weiterveräußert, mit einem Dauerwohnrecht oder Erbbaurecht belastet oder sonst zugunsten eines Dritten darüber verfügt werden. Das gilt nicht bei der Überlassung an den Ehegatten oder Abkömmlinge, wenn diese die Verpflichtung für die restliche Laufzeit übernehmen. 6. Wiederkaufsrecht bzw. Vertragsstrafe Bei der Nichterfüllung dieser Bedingungen behält sich die Gemeinde, solange das Grundstück unbebaut ist, ein Wiederkaufsrecht vor. In diesem Fall gilt als Kaufpreis der Erwerbspreis zuzüglich Erschließung, aber ohne Verzinsung. In den anderen Fällen (Verkauf innerhalb 20 Jahren usw.) kann die Gemeinde einen Kaufpreiszuschlag verlangen Dieser bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem ortsüblichen Preis für unerschlossenes Bauland zum Zeitpunkt des Wiederkaufsfalles lt. der zu diesem Zeitpunkt gültigen Bodenrichtwertliste des Landkreises Berchtesgadener Land. Für die Dauer des vertragstreuen Verhaltens wird ein Abschlag von 1/20 für jedes vollendete Jahr ab Vertragsabschluss gewährt.

Bei einem Verstoß gegen diese Vergaberichtlinien, bei falschen Angaben (z.b. Verschweigen von Vermögen, falscher Angaben über Einkünfte usw.) übt die Gemeinde, solange das Grundstück unbebaut ist, ein Rückkaufrecht aus. Der Kaufpreis wird unverzinst zurückgezahlt. Bei Bekanntwerden nach diesem Zeitpunkt ist ein Kaufpreiszuschlag in Höhe der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem ortsüblichen Preis für unerschlossenes Bauland zum Zeitpunkt des Wiederkaufsfalles lt. der zu diesem Zeitpunkt gültigen Bodenrichtwertliste des Landkreises Berchtesgadener Land zu entrichten. Die Kürzung von je 1/20 jährlich entfällt in diesem Falle. Neben dem Kaufpreiszuschlag ist eine Vertragsstrafe von 10% der Zuschlagssumme zusätzlich zu bezahlen.