Verantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz

Ähnliche Dokumente
Raumordnungs- und Baurecht

Hochwasser in Oberösterreich

Präsentation Bauen und Wassergefahren

LAND NÜTZEN MENSCHEN SCHÜTZEN: RISIKOMANAGEMENT VON HEUTE, MORGEN ODER VORGESTERN? RAUMORDNUNG UND NATURGEFAHREN IV

Raumordnungsgesetze und Baurecht in Bezug auf Naturgefahren. Ass.-Prof. Dr. Arthur Kanonier, TU Wien

Raumplanung und Hochwasserschutz

Raumordnungsrecht. Teil 2. Carsten Roth SS 2015

Örtliche Raumplanung und Hochwasserschutz

Workshop: Raumordnung und Naturgefahren

FloodRisk II. Vertiefung und Vernetzung zukunftsweisender Umsetzungsstrategien zum integrierten Hochwassermanagement Haftung der Gemeinden bzw Städte

Teil 2. (weitere) Konkretisierung der baulichen Nutzungsmöglichkeit von Grundstücken 32 Oö ROG 1994

Bodenschutz ist auch Hochwasserschutz

Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes

Risiko Wasser Sicheres Bauen. 8. März 2012, Wien

PlannerInnentag Sachprogramm Hochwasser der steirische Weg. DI Urs Lesky A14 - Wasserwirtschaftliche Planung, Land Steiermark

Präsentation Bauen und Wassergefahren

Information über Hochwasser und Gefahrenzonenplan aus Sicht der Raumplanung

Raumordnung und Hochwasser künftige Rolle der örtlichen und überörtlichen Raumplanung

Gefahrenzonenplan und Raumordnung. >> Die Verankerung des Gefahrenzonenplanes im

Instrumente der Raumordnung

Raumplanung und Wasserwirtschaft

Inhaltsverzeichnis Einfachgesetzliche Grundlagen des Raumplanungsrechtes

Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung. Alexandra Bednar, ÖROK

Öffentliche Aufgabenerfüllung und Reformbedarf aus verfassungs- und verfahrensrechtlicher Sicht

Gegenwart der Gefahrenzonenplanung in der Bundeswasserbauverwaltung

Ausweisung HQ 30 /HQ 100

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER

Raumordnungs- und Baurecht

----- FLÄCHENWIDMUNGS- & BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN der stoff aus dem realitäten sind!

Hochwasserkonzept NÖ

Raumordnungsrecht. Daniel Ennöckl

Raumordnungs- und Baurecht

BESONDERHEITEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DEN HOCHWASSERUTZ OBERÖSTERREICHS

Bedeutung des Nachbarbegriffs Parteistellung im Bewilligungsverfahren Parteistellung im Anzeigeverfahren gemäß 25 Abs 1 Z 1 und 2 Oö BauO

Fachtagung Emissionsbeurteilung Landwirtschaft. Aktuelle Rechtsprechung VwGH-Erkenntnisse aus landwirtschaftlichen Bauverfahren

Verordnung betreffend die nach dem Raumordnungsgesetz 1998 verlangten Nutzungserklärungen - Musterformulare

Gemeinde Pasching, Leondinger Straße 10, 4061 Pasching), zu Recht erkannt:

GERASDORF BEI WIEN, DEN BEWILLIGUNGSBESCHEID ZUR ERWEITERUNG DER BETONMISCHANLAGE

Studie. Naturgefahren im österreichischen Raumordnungsrecht

Rechtsrelevante Empfehlungen aus FloodRisk II Workpackage Recht

ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG

Rechtliche Aspekte bei Errichtung und Betrieb von Ladesystemen (Stromtankstellen, Batterieladestationen)

Oö. Raumordnungsgesetz

bbl baurechtliche blätter:bbl Geländeveränderungen nach dem stmk BauG Bewilligungspflicht und (nachträgliche) rechtliche Sanierung

D. VORBEHALTSFLÄCHEN II.Flächen und Objekte die ersichtlich zu machen sind... 62

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung

5 Bauplatzeignung. Dick umrandete Bereiche bitte nicht ausfüllen. Bauplatzeignung für das Grundstück. Bezirk* Straße* Nr.* KG * Gst. Nr.* EZ. EZ.

Das steiermärkische Sachprogramm Wind ( Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie )

Klimawandel häufigere und extremere Unwetter Folge: mehr Überschwemmungen. Hochwasserschutzzentrale Köln

Örtliches Raumordnungsprogramm 2010

alle andere Bauvorhaben nach 25 Abs 1: keine Parteistellung, da 31 gem 25 a Abs 5 Oö BauO nicht anwendbar

Und täglich grüßen neue Heraus(Über)forderungen in der Gemeindeverwaltung

Gefahrenzonenplan Inhalte, Ablauf, Grundlage für die Raumordnung

Bauen und Naturgefahren - Bauvorsorge / Bauplatzeignung

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung

Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen

Zunehmende Naturgefahren Höhere Anforderungen an die Planung

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

IM NAMEN DER REPUBLIK

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Abkürzungsverzeichnis... III. Abschnitt

Örtliches Raumordnungsprogramm 2004

Internet: DVR: Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

Baupolizeiliche Aufträge

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

Vertragsraumordnung. Faire Raumordnung für Oö. Gemeinden durch Raumordnungsverträge. Raumordnungsverträge aus rechtlicher Sicht.

Willkommen zum IMMODay 2015

Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung

VU VERFAHRENSRECHT. Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 1)

Gemeinde Söding Söding, Schulplatz 1, Tel /6130, Fax 03137/ Bezirk Voitsberg,

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Ordnungsgemäße Verbringung von Niederschlagswässern

Bezirk Gmunden, O.ö Grünau im Almtal, Im Dorf /8255-0, FAX 07616/8255-4

Inhaltsübersicht. Gesamtübersicht

Berufungsentscheidung

Baulandmobilisierung & Raumordnung Hemmnisse, Fallstricke und Ansatzpunkte

Vau I hoch I drei Tag der Raumordnung II, Dornbirn

Raumordnungs- und Baurecht

Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet

Teil 1: Ziele und Instrumente der Raumplanung

Bürmoos Dorfbeuern Göming Lamprechtshausen Nussdorf Oberndorf St. Georgen

Klausurenkurs Verwaltungsrecht. WS 2009/10 Kurt Reindl

GZ: VGW-211/041/5144/2015/A-7 Wien, B. K. Scn

Raumordnungs- und Baurecht

Berufungsentscheidung

Fragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen zur Stoffreflexion

Fragenkatalog 100 offene Prüfungsfragen zur Stoffreflexion

Raumordnungsrecht und Baurecht

Absicherung von Haftungen kommunaler Organwalter. Dr. Helmut Tenschert Konsulent / HYPO NOE Versicherungsservice St. Pölten,

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

MARKTGEMEINDE MAUERBACH BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG NR. 8

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Marktgemeinde Wildon. Kainach Nord Gewerbezone [OT Weitendorf] Anhörung

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM

Raumplanung und Klimawandelanpassung

2. Abschnitt Bebauungsbestimmungen

ĞƌŝĐŚƚ ĂŶ ĚĞŶ 'ĞŵĞŝŶĚĞƌĂƚ ϭϯ ϭϲ ϭ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶ ϭ ŶĚĞƌƵŶŐ WƵĐŚůĞŝƚŶĞƌǁĞŐ ĞƐĐŚůƵƐƐ ϭ ƵƐŐĂŶŐƐůĂŐĞ

Entwurf eines Gesetzes über die Raumordnung im Land Salzburg (Salzburger Raumordnungsgesetz 2008 ROG 2008)

Transkript:

Verantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz Eckpunkte für Bürgermeister Ass.-Prof. Dr. Karim GIESE

Querschnittsmaterie Präventiver Hochwasserschutz Wasser-, Forst-, Raumordnungs-, Baurecht eigener Wb der Gemeinden (Art 118 Abs 3 B-VG): örtliche Raumplanung, örtliche Baupolizei 2

Hochwasserschutz in der Raumplanung Raumordnungsziele Überörtliche Raumplanungsprogramme Örtliche Raumplanung: Baulandwidmungsverbote 3

Raumordnungsziele Vermeidung und Verminderung des Risikos von Naturgefahren für bestehende und künftige Siedlungsräume ( 2 Abs 1 Z 2a oö ROG) Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Vermeidung von Gefährdung durch Naturgewalten und Umweltschäden durch entsprechende Standortauswahl ( 3 Abs 2 stmk ROG) 4

Überörtliche Raumplanungsprogramme Ersichtlichmachung von Gefahrenzonen (zb 3 Abs 3 Z 5 krnt ROG, 10 Abs 4 lit a stmk ROG) Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen (zb sbg Landesentwicklungsprogramm, stmk Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume 5

Örtliche Raumplanung - Flächenwidmungsplan (Bauland-) Widmungsverbote für Grundflächen, die sich auf Grund der natürlichen Verhältnisse (zb Hochwassergefahren, Grundwasserstand) nicht zur Bebauung eignen Gebietsweise Prüfung 6

(Nicht-) Definition des Gefährdungsbereiches Bis in jüngste Zeit: weite Auslegungs- und Beurteilungsspielräume Trend zur genaueren Determinierung: zb - Absolutes Widmungsverbote im 30- jährlichen Hochwasserabfluss - Relative Widmungsverbote im 100- jährlichen Hochwasserabfluss 7

Bestehendes Bauland im Hochwassergefährdungsbereich zt Bausperre; Vorbehalt Aufschließungsgebiet zt besondere Rückwidmungsverpflichtung (zb in NÖ für unbebautes Bauland) allgemeine (verfassungsunmittelbare) Rückwidmungsverpflichtung - rechtswidrige Flächenwidmungen - invalidierte Flächenwidmungen 8

Rechtsfolgen bei Rückwidmung Entschädigungspflichten - zt keine (zb in NÖ bei Rückwidmung von unbebautem Bauland) - Aufwendungen für Baureifmachung; zt auch für eingetretene Wertminderungen Fortbestand rechtskräftig bewilligter Baunutzungen 9

Hochwasserschutz im Baurecht Bauplatzeignung Bebauungsgrundlagen Bautechnische Vorschriften 10

Bauplatzeignung Keine Gefährdung durch Hoch- bzw aufsteigendes Grundwasser - Gesetzlicher Maßstab, sonst 30- jährliche Hochwassergefahr (VwGH) - Berücksichtigung hochwasserbezogener Sicherheitsmaßnahmen Detailprüfung ; auch bei Baulandwidmungen 11

Bebauungsgrundlagen Höhenlage (Gelände, Bau, Erdgeschoß) Situierungsbindungen Beschränkung der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstückes Errichtung/Gestaltung von Einfriedungen 12

Bautechnische Vorschriften Baukörper: zb Abdichtung des Untergrundes, Schutzmaßnahmen bei Gebäudeöffnungen, wasserbeständige Baustoffe, auftriebssichere Verankerung, Fußbodenoberkanten (20 cm über Niveau des Hochwassers), Maßnahmen gegen Kanalrückstau Außenbereich: zb massive Einfriedungen, Erddämme uä 13

Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten Besondere Regelungen in den BauO Allgemeine Regelung im AVG 14

Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten - BauO Sbg, OÖ, Tirol: Vorschreibung nachträglicher Auflagen - bautechnisch durchführbare Schutzmaßnahmen - Wahrung des Wesens der Baunutzung - objektive Verhältnismäßigkeit - zt Amtspflicht 15

Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten - AVG 68 Abs 3 AVG (allgemein): nachträgliche Abänderung bzw Aufhebung von Baubewilligungen - Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen - Abwehr schwerer volkswirtschaftlicher Schäden 16

Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten - AVG Ermessen der Behörde zt Ermessensreduktion auf Null (bei Schutz von Leben, Gesundheit) relative Verhältnismäßigkeit Lastenvergleich keine Änderungsschränken materiellrechtliche Deckung aber erforderlich keine Entschädigung 17

Amtshaftung Garantenpflicht der Gemeinden AHG: Garantenstellung, dass mit Hochwassergefahren auf der betreffenden Grundfläche nicht zu rechnen ist (mittelbare) Pflicht zur nachträglichen Vorschreibung von Auflagen/Aufhebung der Baubewilligung OGH: auch Amtshaftungsansprüche des Baubewilligungswerbers selbst 18