Verantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz Eckpunkte für Bürgermeister Ass.-Prof. Dr. Karim GIESE
Querschnittsmaterie Präventiver Hochwasserschutz Wasser-, Forst-, Raumordnungs-, Baurecht eigener Wb der Gemeinden (Art 118 Abs 3 B-VG): örtliche Raumplanung, örtliche Baupolizei 2
Hochwasserschutz in der Raumplanung Raumordnungsziele Überörtliche Raumplanungsprogramme Örtliche Raumplanung: Baulandwidmungsverbote 3
Raumordnungsziele Vermeidung und Verminderung des Risikos von Naturgefahren für bestehende und künftige Siedlungsräume ( 2 Abs 1 Z 2a oö ROG) Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Vermeidung von Gefährdung durch Naturgewalten und Umweltschäden durch entsprechende Standortauswahl ( 3 Abs 2 stmk ROG) 4
Überörtliche Raumplanungsprogramme Ersichtlichmachung von Gefahrenzonen (zb 3 Abs 3 Z 5 krnt ROG, 10 Abs 4 lit a stmk ROG) Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen (zb sbg Landesentwicklungsprogramm, stmk Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume 5
Örtliche Raumplanung - Flächenwidmungsplan (Bauland-) Widmungsverbote für Grundflächen, die sich auf Grund der natürlichen Verhältnisse (zb Hochwassergefahren, Grundwasserstand) nicht zur Bebauung eignen Gebietsweise Prüfung 6
(Nicht-) Definition des Gefährdungsbereiches Bis in jüngste Zeit: weite Auslegungs- und Beurteilungsspielräume Trend zur genaueren Determinierung: zb - Absolutes Widmungsverbote im 30- jährlichen Hochwasserabfluss - Relative Widmungsverbote im 100- jährlichen Hochwasserabfluss 7
Bestehendes Bauland im Hochwassergefährdungsbereich zt Bausperre; Vorbehalt Aufschließungsgebiet zt besondere Rückwidmungsverpflichtung (zb in NÖ für unbebautes Bauland) allgemeine (verfassungsunmittelbare) Rückwidmungsverpflichtung - rechtswidrige Flächenwidmungen - invalidierte Flächenwidmungen 8
Rechtsfolgen bei Rückwidmung Entschädigungspflichten - zt keine (zb in NÖ bei Rückwidmung von unbebautem Bauland) - Aufwendungen für Baureifmachung; zt auch für eingetretene Wertminderungen Fortbestand rechtskräftig bewilligter Baunutzungen 9
Hochwasserschutz im Baurecht Bauplatzeignung Bebauungsgrundlagen Bautechnische Vorschriften 10
Bauplatzeignung Keine Gefährdung durch Hoch- bzw aufsteigendes Grundwasser - Gesetzlicher Maßstab, sonst 30- jährliche Hochwassergefahr (VwGH) - Berücksichtigung hochwasserbezogener Sicherheitsmaßnahmen Detailprüfung ; auch bei Baulandwidmungen 11
Bebauungsgrundlagen Höhenlage (Gelände, Bau, Erdgeschoß) Situierungsbindungen Beschränkung der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstückes Errichtung/Gestaltung von Einfriedungen 12
Bautechnische Vorschriften Baukörper: zb Abdichtung des Untergrundes, Schutzmaßnahmen bei Gebäudeöffnungen, wasserbeständige Baustoffe, auftriebssichere Verankerung, Fußbodenoberkanten (20 cm über Niveau des Hochwassers), Maßnahmen gegen Kanalrückstau Außenbereich: zb massive Einfriedungen, Erddämme uä 13
Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten Besondere Regelungen in den BauO Allgemeine Regelung im AVG 14
Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten - BauO Sbg, OÖ, Tirol: Vorschreibung nachträglicher Auflagen - bautechnisch durchführbare Schutzmaßnahmen - Wahrung des Wesens der Baunutzung - objektive Verhältnismäßigkeit - zt Amtspflicht 15
Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten - AVG 68 Abs 3 AVG (allgemein): nachträgliche Abänderung bzw Aufhebung von Baubewilligungen - Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen - Abwehr schwerer volkswirtschaftlicher Schäden 16
Nachträglicher Schutz von Bestandsbauten - AVG Ermessen der Behörde zt Ermessensreduktion auf Null (bei Schutz von Leben, Gesundheit) relative Verhältnismäßigkeit Lastenvergleich keine Änderungsschränken materiellrechtliche Deckung aber erforderlich keine Entschädigung 17
Amtshaftung Garantenpflicht der Gemeinden AHG: Garantenstellung, dass mit Hochwassergefahren auf der betreffenden Grundfläche nicht zu rechnen ist (mittelbare) Pflicht zur nachträglichen Vorschreibung von Auflagen/Aufhebung der Baubewilligung OGH: auch Amtshaftungsansprüche des Baubewilligungswerbers selbst 18