Interessentenabfrage zum Verkauf von Wohnbaulandflächen Baugebiet Wohnen am Frisiasee, Norden

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Transkript:

Stadt Norden Norden, Mai 2009 Interessentenabfrage zum Verkauf von Wohnbaulandflächen Baugebiet Wohnen am Frisiasee, 26506 Norden Expose Stand: 04.05.2008 Seite 1 von 10

1. Ziel der Ausschreibung Die Abfrage richtet sich an Investoren und Bauträger, die in Zusammenarbeit mit Architekten und Stadtplanern ein Wohnungsbauprojekt in exquisiter Wohnlage realisieren wollen. Die Stadt Norden und eine Erbengemeinschaft beabsichtigen gemeinsam den Verkauf von zusammenhängenden Grundstücken mit einer Gesamtgröße von ca. 4,6 ha an einen Investor, der das Gelände beplant und eine Wohnsiedlung mit ca. 40 Wohneinheiten errichtet. 2. Lage Das zu planende Baugebiet befindet sich am südöstlichen Rand des in der 2. Hälfte des vergangenen Jahrhunderts gewachsenen, im Wesentlichen mit Einfamilienhäusern bestandenen Norder Wohnquartiers Neustadt in exquisiter Lage. Dem Baugebiet angegliedert ist der Frisia-See, eine ehemalige Kiesgrube, die zeitweilig als Naturfreibad genutzt wurde. Die Entfernung zur Stadtmitte beträgt 1,2 km und ist mit dem Fahrrad / bzw. dem PKW bequem zu erreichen. Ein ÖPNV-Anschluss in der benachbarten Parkstraße bzw. Norddeicher Str. besteht ebenfalls. Die Einkaufszentren Gewerbestr. und Mühlenpark sind 400 bzw. 800 m entfernt und damit fußläufig erreichbar, ein Bäcker, eine Sportplatzanlage, die GS Linteler Schule und natürlich das Frisia-Bad als Hallenbad befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. 3. Derzeitiger Bestand Das Gebiet ist Bestandteil eines in Nord-Südrichtung verlaufenden Grünstreifens, der sich von der Ostermarscher Landstraße bis zum Linteler Wäldchen erstreckt. Jahrzehntelang ist die im Eigentum der Stadt Norden befindliche Grünfläche als sog. Grabeland genutzt worden. Da mit den Nutzern jedoch keine Pachtverträge bestehen, ist die Fläche jederzeit verfügbar. Es besteht seitens der Stadt Norden die Absicht, bei Bedarf den Grabelandnutzern Grünflächen an anderer Stelle im Norder Stadtgebiet anzubieten. Seite 2 von 10

4. Bauleitplanerische Voraussetzungen Im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Norden sind die betreffenden Flächen als Grünflächen Parkanlage dargestellt bzw. festgesetzt. Die entsprechenden Änderungen sind entsprechend der beabsichtigten Nutzungen als Wohngebiet in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Norden vorzunehmen. 5. Verfahren Die Interessentenabfrage soll die direkte Grundstücksvergabe oder die später eventuell gem. dem Vergaberecht erforderliche europaweite Ausschreibung vorbereiten. Sie dient insbesondere der Stadt Norden dazu, die Chancen für eine Realisierbarkeit der Errichtung eines zeitgemäßen Wohnquartiers mit hohen städtebaulichen und ökologischen Ansprüchen einzuschätzen. Die betreffenden Flächen werden vom erfolgreichen Bieter zum Zwecke der Planung und Realisierung eines Wohngebietes erworben. Gegebenenfalls wird zur Sicherung der Planung und Realisierung mit dem späteren Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Bei der Vergabe berücksichtigt wird neben der gebotenen Höhe des Kaufpreises auch die Qualität eines vorzulegenden Bebauungskonzeptes, das sich den folgenden städtebaulichen Kriterien anlehnen soll: - Allgemeines Wohngebiet (WA) mit Beschränkungen der Wohnungen auf 2 Wohneinheiten pro Gebäude - Grundflächenzahl: 0,3 bei Einzel- und Doppelhäusern, 0,4 bei Hausgruppen - Geschossflächenzahl: 0,4 bei Einzel- und Doppelhäusern, 0,8 bei Hausgruppen - Maximalhöhe der Gebäude: 11,00 m - Schaffung von Kommunikationsbereichen im öffentlichen Raum, davon ist auf diesen Flächen ein Kinderspielplatz bzw. eine Fläche für Bewegung und Spiele mit einer Größe von mind. 500 qm zu errichten Die Stadt Norden erwartet darüberhinaus von den interessierten Bietern die Vorlage eines innovativen und ökologisch, wie sozial nachhaltigen Wohnbaukonzeptes und wünscht sich die Berücksichtigung folgender Aspekte: - Anschluss der Wohngebäude an das Blockheizkraftwerk Frisiabad/Linteler Schule oder Betrieb eines zusätzlichen BHKW mit den Wirtschaftsbetrieben der Stadt Norden Seite 3 von 10

- Reduktion des Energieaufwandes beim Betreiben der Wohngebäude: Verringerung des Heizaufwandes deutlich unter dem geltenden Niedrigenergiehausstandart gem. EnEV 2007; bei Erreichen des Passivhausstandarts können die BHKW- Anschlüsse entfallen - Erzeugung von Stromenergie durch Photovoltaikanlagen insbesondere auf den Gebäudedächern - Vorlage eines innovativen Entwässerungskonzeptes; z.b. Verwendung des an den Gebäuden anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser ; Natürliche Oberflächenwasserversickerung und Einleitung in das benachbarte Gewässer Frisiasee - Berücksichtigung und Weiterentwicklung regional üblicher Gestaltungselemente bei den Gebäuden; die Bieter sollen sich mit den in Norden seit Jahren verwendeten örtlichen Bauvorschriften, die aus der regionalen Bautradition abgeleitet wurden, auseinandersetzen, von diesen aber zugunsten einer zeitgemäßen architektonischen Formensprache abweichen können - Ermöglichung von Mehrgenerationenwohnprojekten und Begünstigung von Nachbarschaftskommunikation (s.o.); Als Richtpreis ist der für dieses Gebiet aktuelle Bodenrichtwert von 80,-- für Grundstücke mit Einfamilienhäusern (bei voller Erschließung) anzusehen. Bei Rückfragen stehen der Städtische Baudirektor der Stadt Norden Herr Memmen (Tel.: 04931 / 923 310, e-mail: johann.memmen@norden.de) bzw. der Leiter des Fachdienstes Stadtplanung und Bauaufsicht Herr Wolkenhauer (Tel.: 04931 / 923 334, e-mail: karlheinz.wolkenhauer@norden.de) zur Verfügung Anlagen: Übersichtskarte Karte: Eigentumsverhältnisse ALK-Auszug Luftbild Fotos Seite 4 von 10

Übersichtskarte Seite 5 von 10

Karte: Eigentumsverhältnisse Seite 6 von 10

Auszug aus der Liegenschaftskarte ALK: Seite 7 von 10

Luftbild Seite 8 von 10

Fotos Seite 9 von 10

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