Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katrin Schmidt, LL.M. Offshore Windenergieanlagen

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Transkript:

Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katrin Schmidt, LL.M. Offshore Windenergieanlagen in der AWZ

Inhaltsverzeichnis Bau eines Offshore Windparks Entwicklungsstand in Europa und Deutschland Genehmigung der Offshore Windenergieanlagen Rechtsschutz gegen den Bau von Offshore Windenergieanlagen Ausblick auf die Zukunft der Offshore Windenergie

Gesamtmaße ca. 200 m ca. 83 m

536 WEA 1640 MW 340 WEA 725,8 MW WEA 54 210,3 MW

Seerechtübereinkommen der Vereinten Nationen Art. 56 SRÜ normative Zuordnung einzelner wirtschaftlicher Nutzungsrechte z.b. Hoheitsbefugnisse über Anlagen und Bauwerke Art. 2 i.v.m. Art. 3 SRÜ im Bereich des Küstenmeeres volle Gebietshoheit der BRD

Gesetzliche Rahmenbedingungen Seeaufgabengesetz Belange der Seeschifffahrt 9 Abs. 1 Nr. 4a i.v.m 1 Nr. 10 a SeeAufG > Verordnungsermächtigung für die Prüfung, Zulassung und Überwachung von Anlagen seewärts der Begrenzung zum Küstenmeer

Gesetzliche Rahmenbedingungen Seeanlagenverordnung Rechtsvorschrift für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen zentrale Genehmigungsvoraussetzungen

Das Verfahren

Zuständige Behörde: BSH Das Verfahren Genehmigung für: Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderungen Anlagentyp einfacher Bauart evtl. Genehmigungsfrei

Das Verfahren Beinhaltete kein Konzentrationswirkung Problem: mehr als 24 weitere Behörden entscheiden Genehmigung nach dem Prioritätsprinzip Problem: Was bedeutet Genehmigungsfähig Umweltverträglichkeitsprüfung Problem: Umfang der UVP/ Stromkabel

Ablauf des Verfahrens

Projektantrag an BSH Vollständig JA Nein Nachbesserung Antragsteller 1. Beteiligungsrunde Information und Stellungnahme TÖB und WSD Auswertung 2. Beteiligungsrunde Stellungnahme TÖB, WSD und Interessenverbände Auswertung Information Information 1. Anhörung Öffentlichkeit Auslage de Antragsunterlagen im BSH Antragskonferenz Vorstellung Projekt, Diskussion entgegenstehender Belange, Festlegung des Untersuchungsrahmens der UVS und der Risikoanalyse

Antragskonferenz Vorstellung Projekt, Diskussion entgegenstehender Belange, Festlegung des Untersuchungsrahmens der UVS und der Risikoanalyse UVS/Risikoanalyse an BSH Weiterleitung an BfN/WSD Erörterungstermin Abschließende Stellungnahme TÖB, WSD, Interessenverbände 2. Öffentliche Anhörung Auslage der Antragsunterlagen im BSH Finale Auswertung Bewertung Genehmigung des Projektantrag + Nebenbestimmungen ca. 3 Jahre

Versagungsgründe 3 SeeAnlV Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Beeinträchtigung des Betriebs oder der Wirkung von Schifffahrtsanlagen und zeichen Benutzung der Schifffahrtswege/ Luftraum / Schifffahrt Gefährdung der Meeresumwelt Verschmutzung der Meeresumwelt Vogelzug

Versagungsgründe 3 SeeAnlV Erfordernisse der Raumordnung AWZ Nordsee ROG / AWZ Ostsee ROG Sonstige überwiegende öffentliche Belange Militär Freizeit & Tourismus

Rechtsschutz

Allgemeines BSH = Bundesoberbehörde Vorverfahren nach 68 Abs. 1 VwGO Verletzung von eigenen Rechten und Pflichten 42 Abs. 2 VwGO Vorsicht: Besonderheit der AWZ kein Gebietshoheit der BRD

Rechtsschutz für Inselgemeinden Klagebefugnis aus 3 SeeAnlV Begriff Verschmutzung der Meeresumwelt lediglich allgemein, stellt nicht auf einen evtl. zu schützenden Personenkreis ab

Rechtsschutz für Hochseefischer Klagebefugnis aus Art. 12 GG Berufsfreiheit Die Grundlage zur Ausübung des Berufes wird nicht entzogen

Rechtsschutz für Naturschutzverbände Altruistische Vereinsklage nach UmwRG bisherige Rechtslage 2 Abs. 1 UmwRG Rechtsbehelfe gegen Rechtsvorschriften die dem Umweltschutz dienen Rechte einzelner begründen für die Entscheidung von Bedeutung sein können

Umsetzung der RL Forderungen der RL Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit weiten Zugang zu Gerichten zu ermöglichen Klagevoraussetzung: ausreichendes Interesse oder alternativ Rechtsverletzung Umsetzung im UmwRG (+) Zugang zu Gerichten Klagevoraussetzung: Rechtsverletzung