Prognose der Verschattungen im Umfeld der nach dem Bebauungsplan XIV-245ba-1 zulässigen

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Transkript:

Prognose der Verschattungen im Umfeld der nach dem Bebauungsplan XIV-245ba-1 zulässigen Hochbauten Aktualisiertes Gutachten Land Berlin Sonnenallee 228 12057 Berlin Berichtsdatum: 29.01.2016

Art der Anlage: Hochbauten auf dem Grundstück Sonnenallee 228, Bebauungsplan XIV-245ba-1 Standort: Bundesland: Berlin Stadt: Berlin Gemarkung: Neukölln Sonnenallee 228 12057 Berlin Auftraggeber: K. M. C. Kommunikations- und Medien-Center GmbH Sonnenallee 225 12057 Berlin Tel. 030 / 6831-0 Fax 030 / 6831-2345 für das Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Karl-Marx-Straße 83 12040 Berlin Bearbeiter: SFI Sachverständige für Immissionsschutz GmbH Bearbeiter: Prüfer: Gneisenaustraße 44/45 10961 Berlin Dipl.-Phys. Thomas Lung Dipl.-Ing. Andreas Kutschke Telefon: (030) 22 50 54 71 0 Fax: (030) 22 50 54 71 9 E-Mail: lung@sfimm.de weitere beteiligte Institute: Berichtsumfang: Berichtsnummer: keine 44 Seiten SFI-235-2015-8-1 Berichtsdatum: 29.01.2016 Hinweise zur Vervielfältigung und Verbreitung Dieser Bericht oder Teile des Berichtes dürfen von Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung der Fa. SFI-Sachverständige für Immissionsschutz GmbH vervielfältigt und/oder weitergegeben werden. Davon ausgenommen sind die bestimmungsgemäße Verwendung zur Beteiligung von Behörden und Gerichten und die öffentliche Auslegung im Rahmen von Bauleitplan- und Genehmigungsverfahren. Eine digitale Verbreitung ist ohne schriftliche Zustimmung der Fa. SFI-Sachverständige für Immissionsschutz GmbH nicht gestattet. LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 2 von 44

Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis... 4 II Verwendete Unterlagen... 6 III Gesetze und Verordnungen... 7 IV Verwendete Software... 7 1 Auftrag und Problemstellung... 8 2 Voraussetzungen zur Verschattungssimulation und rechtliche Einordnung der Berechnungsergebnisse... 9 3 Bebauungsplansituation...11 4 Untersuchte Bezugsorte...14 5 Schattenwurfprognose...15 5.1 Verschattungssimulation für durchgehend wolkenlosen Himmel... 15 5.2 Berücksichtigung der Bewölkung für Berlin... 15 6 Berechnungsergebnisse der Verschattungsdauer ohne Meteorologie...16 7 Berechnungsergebnisse der Verschattungsdauer mit Berücksichtigung dichter Bewölkung...19 8 Berechnungsergebnisse der maximalen täglichen Verschattungsdauer...22 9 Ergebnisse der Prüfung nach DIN 5034-1 auf ausreichende Besonnungsdauer...26 10 Verschattungsszenarien im Modellgebiet...27 11 Zusammenfassende Beurteilung...29 Anhang 1 Auszug aus dem Bebauungsplan XIV-245ba-1...31 Anhang 2 - Auszug aus dem Flächennutzungsplan Berlin...33 Anhang 3 - Verschattungsszenarien 17. Januar...35 Anhang 4 - Verschattungsszenarien 21. März...39 LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 3 von 44

I Abkürzungsverzeichnis Azimut Horizontalwinkel (des Sonnenstandes) 0 C Grad Celsius cm B BauGB BauNVO BGF BImSchG Deklination Zentimeter Gebäudebreite Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bruttogeschossfläche Bundes-Immissionsschutzgesetz Erhebungswinkel über dem Himmelshorizont DIN Deutsches Institut für Normung e. V. DN DWD E EG Elevation FH GOK h Dachneigung Deutscher Wetterdienst Energie Erdgeschoss Höhenwinkel (des Sonnenstandes) Firsthöhe Geländeoberkante Stunde ha Hektar (10.000 m 2 ) HW kw L LAI Mg MEZ MW NN NHN OG Hochwert Kilowatt Gebäudelänge Länderausschuss für Immissionsschutz Megagramm (1 Mg = 1 Tonne = 1.000 kg) Mitteleuropäische Zeit Megawatt Normal Null bei Höhenangaben Normalhöhennull bei Höhenangaben Obergeschoss LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 4 von 44

OK RW t T TH VDI Z Oberkante Rechtswert Tonne (1 000 kg oder 1 Mg) Gebäudetiefe Traufhöhe Verein Deutscher Ingenieure Zahl der Vollgeschosse LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 5 von 44

II Verwendete Unterlagen Top 50 CD, Version 4.0, Amtl. Topographische Karten Berlin Auszug aus der Liegenschaftskarte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin, Abt. III, FIS-Broker Auszug aus dem Landeskartenwerk, Maßstab 1 : 5.000, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin (FIS-Broker) Flächennutzungsplan Berlin, aktuelle Arbeitskarte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin (FIS-Broker) Flächennutzungsplan Berlin, Stand Neubekanntmachung 2015, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin (FIS-Broker) Luftbildaufnahmen des B-Plangebietes Sonnenalle 228, 12057 Berlin Bebauungsplan XIV-245ba-1 für das Grundstück Sonnenallee 228 sowie für einen angrenzenden Abschnitt der Sonnenallee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln, Planungsstand: 04. Februar 2015 Bebauungsplan XIV-245ba-1 für das Gelände zwischen der Sonnenallee, der geplanten BAB A 100, der Bahnfläche und dem Neuköllner Schifffahrtskanal im Bezirk Neukölln, Ortsteil Neukölln (nicht rechtsverbindlicher Entwurf). Planungsstand: 15. Januar 2016 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in Kraft getreten am 10. Juli 2011), Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Standortbegehungen durch den Verfasser des Gutachtens am 24.02.2015 und am 27.03.2015 LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 6 von 44

III Gesetze und Verordnungen BauGB BauNVO BImSchG EnEG LBO Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bundes-Immissionsschutzgesetz Energieeinspargesetz Landesbauordnung DIN 5034 Tageslicht in Innenräumen, Juli 2011 IV Verwendete Software Print2Cad 2015, 6th Generation, Kazmierczak Technology Group mh-software, Karlsruhe, RaumGEO PC-Programmmodul zur Berechnung der Beschattungszeiten LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 7 von 44

1 Auftrag und Problemstellung Mit Datum vom 1. Dezember 2014 wurde die Firma SFI-Sachverständige für Immissionsschutz GmbH mit der Erstellung eines Schattenwurfgutachtens für die nach B-Plangebiet XIV-245ba-1, Sonnenallee 228 in 12057 Berlin-Neuköllen zulässigen Hochbauten beauftragt. Dort sind nach dem vorgenannten Bebauungsplan Bauten bis zu Oberkantenhöhen von 214,5 m über NHN ausgewiesen. Das vorliegende Gutachten berücksichtigt die aktuelle Planung gemäß dem B-Planentwurf vom 15. Januar 2016, nach der das zulässige Gebäudeensemble im B-Plangebiet um einige Meter nach Süden versetzt ist. Im folgenden Abschnitt werden die Grundlagen zur Berechnung und Beurteilung von Verschattungswirkungen durch Gebäude und die Voraussetzungen zur Verschattungssimulation beschrieben. Anschließend werden die nach B-Plan zulässigen Gebäude mit ihren Grundrissen dargestellt. Nach der Standortbeschreibung und der Festlegung der beurteilungsrelevanten Bezugsorte werden die Berechnungsergebnisse grafisch und numerisch dargestellt. Zusammenfassend erfolgt eine Beurteilung der Verschattungswirkungen durch die untersuchten Gebäude. Zunächst werden die nach B-Plan zulässigen Gebäude nach ihren Grundrissen und Oberkantenhöhen digitalisiert. Für eine repräsentative Auswahl an beurteilungsrelevanten Bezugsorten innerhalb des Einwirkungsgebietes werden die Besonnungszeiten nach DIN 5034-1 an den betreffenden Hausfassaden in verschiedenen Höhen berechnet und in Tabellenform ausgewiesen. Innerhalb des Rechengebietes werden die jahresdurchschnittlichen Verschattungsstunden für durchgehend wolkenlosen Himmel und für eine Monatsstatistik der Tage mit dichter Bewölkung prognostiziert und in Isoflächendarstellungen ausgewiesen. Des Weiteren wird die maximale Anzahl der täglichen Verschattungsminuten berechnet und grafisch dargestellt. Es wird ein 3D-Modell der geplanten und bestehenden Gebäude für einen Ausschnitt des Rechengebietes erstellt und Verschattungsszenarien in einstündigen Abständen für den 17. Januar und den 21. März berechnet und isometrisch dargestellt. LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 8 von 44

2 Voraussetzungen zur Verschattungssimulation und rechtliche Einordnung der Berechnungsergebnisse Die Schattenwurfprognose wird im vorliegenden Fall mit einem Simulationsprogramm erstellt, das auf einem validierten Algorithmus zur Berechnung des standort-, tages- und uhrzeitabhängigen Sonnenstandes sowie der Gebäudegeometrie beruht. Folgende Annahmen liegen den Berechnungen zugrunde: Es werden ausschließlich Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude berechnet (keine Bestandsbauten außerhalb des B-Plangebietes) Verschattung durch Vegetation werden aufgrund der verhältnismäßig großen Entfernungen zu den Bezugsorten und der Ausdehnung des Rechengebietes nicht berücksichtigt die Sonne wird als punktförmige Lichtquelle angenommen eine Lichtbrechung in der Atmosphäre wird nicht berücksichtigt es werden nur Sonnenstände größer gleich 6 Grad Erhöhung über Horizont berücksichtigt (DIN 5034-1) es wird keine Differenzierung zwischen Kern- und Halbschatten vorgenommen die Schattenwurfzeiten werden mit einer Genauigkeit von 1 Minute berechnet die Schattenstunden werden über das Kalenderjahr mit 365 Tagen aufsummiert es wird die maximale Anzahl der Schattenminuten pro Tag berechnet die Prognose geht von maximalen Gebäudehöhen der im B-Plan ausgewiesenen Höhenwerte aus Das Rechengebiet wird auf 3400 m x 3400 m beschränkt (siehe Abschnitt 4) Höhenniveauunterschiede werden aufgrund der geringen Varianz im Rechengebiet vernachlässigt Alle Zeitangaben beziehen sich auf MEZ (Sommerzeit wird nicht berücksichtigt) Gemäß DIN 5034-1 ist zur Berechnung der Beschattungs- bzw. Besonnungsdauer von wolkenlosem Himmel auszugehen. Zusätzlich zu dieser Vorgabe wird ein weiteres Szenario beurteilt, das die Anzahl der Tage mit dichter Bewölkung nach einer langjährigen Statistik für Berlin berücksichtigt. Für städtebauliche Planungen liegen keine rechtsverbindlichen Grenz- oder Richtwerte bezüglich der Besonnungs- bzw. der Beschattungsdauer vor. Eine Rechtmäßigkeit des konkreten Planungsvorhabens ergibt sich ausschließlich nach den Maßstäben des Abwägungsgebotes und der Verhältnismäßigkeit. Hierbei sind unterschiedliche Interessen und Belange zu gewichten und zu bewerten und einer sachgerechten Abwägung zugänglich zu machen. Ansonsten sind die allgemein gefassten Abwägungshinweise des Baugesetzbuches und der Berliner Bauordnung hinsichtlich der Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse zu beachten: LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 9 von 44

BauGB 1 Abs. 5 Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. BauGB 1 Abs. 6 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zur berücksichtigen: 1. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 3 Allgemeine Anforderungen (1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Zur Bewertung ausreichender natürlicher Belichtungsverhältnisse in Wohn- und Arbeitsräume wird gewöhnlich die Norm DIN 5034-1 (2011) mit ihren Orientierungswerten herangezogen. Darin heißt es: Vor allem für Wohnräume ist die Besonnbarkeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal, da eine ausreichende Besonnung zur Gesundheit und zum Wohlbefinden beiträgt. Deshalb sollte die mögliche Besonnungsdauer in mindestens einem Aufenthaltsraum einer Wohnung zur Tagund Nachtgleiche 4 h betragen. Soll auch eine ausreichende Besonnung in den Wintermonaten sichergestellt sein, sollte die mögliche Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 h betragen. Als Nachweisort gilt die Fenstermitte in Fassadenebene. Die DIN 5034-1 enthält für Arbeitsräume keine diesbezüglichen Anforderungen, doch werden die vorgenannten Besonnungszeiten auch für eine Bewertung der Besonnung am Estrel Hotel, Sonnenallee 225, sowie an den Gewerbe- und Arbeitsräumen, Sonnenallee 260, herangezogen. Die Ergebnisse der vorliegenden Verschattungssimulationen treffen keine Aussage zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens, sondern dienen als Abwägungsgrundlage im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 10 von 44

3 Bebauungsplansituation Das B-Plangebiet befindet sich in Berlin-Neukölln auf den Fluren 122 und 127 östlich an den Schifffahrtskanal anschließend, im Norden durch die Sonnenalle und im Süden durch Gleisanlagen der S-Bahn begrenzt. Nach dem Flächennutzungsplan für Berlin liegt das B-Plangebiet in einer gemischten Baufläche (siehe Anhang 2). Das Estrel Hotel, Sonnenallee 225, befindet sich ca. 50 m nördlich des B-Plangebietes in einem als gemischte Baufläche M2 ausgewiesenen Areal. Die nächstliegenden Wohnnutzungen liegen westlich auf Wohnbauflächen W1 und östlich auf Wohnbauflächen W2. Abb. 1 Vogelperspektive auf das B-Plangebiet Sonnenallee 228 mit umliegenden Bezugsorten I1 bis I6 LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 11 von 44

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin hat den Bebauungsplan XIV-245ba-1 im Entwurf vom 15. Januar 2016 aufgestellt, wonach auf dem Grundstück Sonnenallee 228, begrenzt durch die Sonnenallee nördlich, den Neuköllner Schifffahrtskanal westlich sowie die S-Bahn-Gleisanlage südlich ein Ensemble aus fünf unterschiedlich hohen Gebäuden zulässig ist. In dem Entwurf sind Höhenangaben für die Oberkanten der zu errichtenden Gebäude ausgewiesen, die in Verbindung mit der maßgeblichen Geländehöhe von 34,2 m die im Rahmen des Verschattungsgutachtens anzusetzenden Gebäudehöhen bestimmen (siehe Abb. 2 und Anhang 1). In der folgenden Tabelle sind die die Oberkantenhöhen der im Rahmen des B-Planverfahrens zulässigen Gebäude mit den daraus abgeleiteten Gebäudehöhen aufgeführt: Tabelle 1: Nach B-Plan XIV-245ba-1 im B-Plangebiet zulässige Gebäudeoberkanten bzw. Gebäudehöhen Gebäude Oberkanten über NHN [m] Gebäudehöhe über Grund [m] A 214,5 180,3 B 68,5 34,3 C 96,5 62,3 D 54,5 20,3 E 68,5 34,3 F 38,5 4,3 L 38,5 4,3 Die Größe des Gebietes, in dem die Verschattungsdauer zu berechnen ist, leitet sich aus der maximalen Gebäudehöhe (Gebäude A mit 180 m) und dem Mindestwinkelmaß von 6 Grad aus der DIN 5034-1 ab, wonach sich ein Rechengebiet mit dem Radius von ca. 1700 m um das höchste zulässige Gebäude ergibt. Die Verschattungssimulation zur Flächendarstellung der Verschattungsdauer wie zur Prüfung auf ausreichende Besonnung nach DIN 5034-1 wird ausschließlich auf der Grundlage der in Tab. 1 aufgelisteten Gebäuden durchgeführt. Eigenverschattungen durch Bestandsgebäude außerhalb des B-Plangebietes, insbesondere an den nachfolgend beschriebenen Bezugsorten, werden auftragsgemäß nicht betrachtet. LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 12 von 44

Abb. 2 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan XIV-245ba1 (Entwurf vom 15. Januar 2016, nicht maßstäblich) mit Angaben der zulässigen Gebäudehöhen (OK) LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 13 von 44

4 Untersuchte Bezugsorte Zur Prüfung der Verschattungswirkung auf außerhalb des B-Plangebietes liegende Orte werden die Empfehlungen der DIN 5034-1 auf ausreichende Besonnungsdauer für eine Auswahl beurteilungsrelevanter Bezugsorte am Estrel Hotel sowie in der nächstgelegenen westlichen und östlichen Wohnbebauung festgelegt. Alle anderen Bestandsgebäude sind entweder weiter als die vorgenannten Wohnbebauungen vom B-Plangebiet entfernt oder auf Gewerbeflächen angesiedelt, für die nach DIN 5034-1 keine Besonnungsdauer vorgeschrieben ist. Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenstellung dieser Bezugsorte mit Lagebezeichnungen, Nutzungen, Koordinaten und Bezugshöhen (siehe hierzu auch Abb.1): Tabelle 2: Lagebezeichnung, Nutzung, Koordinaten und Bezugshöhen der untersuchten Einwirkungsorte Bezeichnung Lage Nutzung x-koord. [m] y-koord. [m] Geschoss Höhe über Grund [m] I1.1 4599229 5816519 EG 3 I1.2 Sonnenallee 225 Hotel 4599232 5816527 3. OG 10 I1.3 4599236 5816537 6. OG 20 I2.1 Saalestraße 38 Wohnhaus 4598967 5816484 EG 3 I2.2 3. OG 10 I3.1 Saalestraße 39 Wohnhaus 4599007 5816556 EG 3 I3.2 3. OG 10 I4.1 Aronsstraße 118 Wohnhaus 4599568 5816414 EG 3 I4.2 3. OG 10 I5.1 Aronsstraße 132 Wohnhaus 4599623 5816470 EG 3 I5.2 3. OG 10 I6.1 Sonnenallee 260 Büroräume, 4599459 5816290 EG 3 Gewerberäume I6.2 3. OG 10 Eine Prüfung der Eigenverschattung des untersuchten Gebäudeensembles innerhalb des B-Plangebietes anhand der DIN 5034-1 erfolgt nicht. LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 14 von 44

5 Schattenwurfprognose Die Schattenwurfprognose für das im B-Plan ausgewiesene Gebäudeensemble wurde mit einem Simulationsprogramm unter den in Abschnitt 3 genannten Randbedingungen und Annahmen durchgeführt. Als geografischer Bezugspunkt zur Bestimmung von Sonnenauf- und -untergangszeiten sowie des Sonnenstandes wurde das B-Plangebiet mit folgenden geografischen Koordinaten in Dezimalgrad vorgegeben: Longitude: 13,46 Latitude: 52,47 Als schattenwerfende Hindernisse werden die fünf Gebäude auf der Grundlage ihres im B-Plan angegebenen Grundrisses und der in Tabelle 1 aufgeführten Gebäudehöhen für die Verschattungsprognose angesetzt. Die Aufpunkthöhen, an denen die Verschattungen zu berechnen sind, betragen 3 m, 10 m und 20 m über Grund. Die Schattenwurfzeiten werden mit einer zeitlichen Auflösung von einer Minute über 365 Tage eines Kalenderjahres punktgenau an den Bezugsorten sowie an den 341 x 341 Aufpunkten des vorstehend beschriebenen Rechengebietes prognostiziert (Aufpunktabstand 10 m). Zur Bewertung der Besonnungsdauer nach DIN 5034-1 am 17. Januar und am 21. März werden die Sonnenauf- und -untergangszeiten für Berlin der beiden vorgenannten Tage bzw. die Zeiten mit Sonnenständen (Elevation) von mehr als 6 Grad zugrunde gelegt: 5.1 Verschattungssimulation für durchgehend wolkenlosen Himmel Die Prüfung der Besonnungsdauer an den in Tab. 1 genannten Bezugsorten nach DIN 5034-1 erfolgt für durchgehend unbewölkten Himmel, d. h. für maximal mögliche Sonnenscheindauer. 5.2 Berücksichtigung der Bewölkung für Berlin Zusätzlich zu den Festlegungen der DIN 5034-1 wird die Verschattungsdauer auch mit Berücksichtigung der relativen Wahrscheinlichkeit für Sonnenschein berechnet. Vom Institut für Meteorologie der FU Berlin liegen Mittelwerte der Bewölkung über eine langjährige Referenzperiode vor. 1 Danach werden folgende mittlere Anzahlen trüber Tage mit dichter Bewölkung bzw. einer Bedeckung von mehr als 80 Prozent für Berlin-Dahlem genannt: Tabelle 3: Anzahl der Tage mit Bewölkung von mehr als 80 Prozent für Berlin-Dahlem Monat Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Anzahl der Tage 17,4 14,1 13,0 10,3 8,3 8,0 8,4 7,0 8,4 11,3 16,1 18,4 Prozent 56,1 50,4 41,9 34,3 26,8 26,7 27,1 22,6 28,0 36,5 53,7 59,4 1 Freie Universität Berlin, Institut für Meteorologie, Messstelle Podbielskiallee 62, Internationale CLINO- Referenzperiode LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 15 von 44

6 Berechnungsergebnisse der Verschattungsdauer ohne Meteorologie Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Berechnungsergebnisse der Verschattungsprognose für die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude als Isoflächendarstellungen der Verschattungsdauer: Abb. 3 Verschattungsdauer in Stunden pro Kalenderjahr für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude; Bezugshöhe 3 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 16 von 44

Abb. 4 Verschattungsdauer in Stunden pro Kalenderjahr für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude; Bezugshöhe 10 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 17 von 44

Abb. 5 Verschattungsdauer in Stunden pro Kalenderjahr für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude; Bezugshöhe 20 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 18 von 44

7 Berechnungsergebnisse der Verschattungsdauer mit Berücksichtigung dichter Bewölkung Abb. 6 Verschattungsdauer in Stunden pro Kalenderjahr für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude mit Berücksichtigung dichter Bewölkung, Bezugshöhe 3 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 19 von 44

Abb. 7 Verschattungsdauer in Stunden pro Kalenderjahr für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude mit Berücksichtigung dichter Bewölkung, Bezugshöhe 10 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 20 von 44

Abb. 8 Verschattungsdauer in Stunden pro Kalenderjahr für Verschattungen durch die im B- Plangebiet zulässigen Gebäude mit Berücksichtigung dichter Bewölkung, Bezugshöhe 20 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 21 von 44

8 Berechnungsergebnisse der maximalen täglichen Verschattungsdauer Abb. 9 Maximale tägliche Verschattungsdauer in Minuten pro Tag für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude; Bezugshöhe 3 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 22 von 44

Abb. 10 Maximale tägliche Verschattungsdauer in Minuten pro Tag für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude; Bezugshöhe 10 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 23 von 44

Abb. 11 Maximale tägliche Verschattungsdauer in Minuten pro Tag für Verschattungen durch die im B-Plangebiet zulässigen Gebäude; Bezugshöhe 20 m über Boden LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 24 von 44

Die vorstehenden Ergebnisgrafiken zeigen die Verschattungswirkungen durch die im B-Plangebiet modellierten Gebäude; Eigenverschattungen durch Bestandsbauten außerhalb des B-Plangebietes sind mit Blick auf die Aufgabenstellung nicht berücksichtigt. Grundsätzlich lassen sich die Verschattungszeiten an beliebigen Bezugsorten innerhalb des Rechengebietes mit Berücksichtigung der umliegenden Bestandsbauten ermitteln, wenn dort die vorhandene Bebauung mit ausreichender räumlicher Auflösung modelliert wird. Allgemein lassen sich die Berechnungsergebnisse hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Verschattungsdauer und maximaler Entfernung zum höchsten zulässigen Gebäude wie folgt zusammenfassen: Für eine Bezugshöhe von 10 m werden bei durchgehend wolkenlosem Himmel für 10 bzw. 100 Verschattungsstunden pro Jahr maximale Entfernungen in Südwest- und Südost-Richtung von ca. 1,10 km bzw. 0,39 km berechnet (Abb. 4). Mit Berücksichtigung dichter Bewölkung auf der Grundlage einer langjährigen Bewölkungsmessung für Berlin verminderten sich die Entfernungen für die beiden Werte der Anzahl der Verschattungsstunden auf 0,68 km bzw. 0,20 km (Abb. 7). Des Weiteren werden für die gleiche Bezugshöhe bei durchgehend wolkenlosem Himmel bezogen auf maximale tägliche Verschattungszeiten von 10 bzw. 100 Minuten Entfernungen von ca. 1,38 km bzw. 0,21 km berechnet (Abb. 10). LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 25 von 44

9 Ergebnisse der Prüfung nach DIN 5034-1 auf ausreichende Besonnungsdauer Die Berechnung der Verschattungszeiten für das Gebäude-Ensemble des B-Plans an den in Tabelle 2 genannten Einwirkungsorten ohne Berücksichtigung der Bestandsbauten führt zu folgenden Ergebnissen: Tabelle 4: Ergebnisse der Prüfung nach DIN 5034-1 auf ausreichende Besonnungsdauer Bezeichnung Lage Nutzung x-koord. [m] y-koord. [m] Besonnungsdauer 21. März [h] 17. Jan. [h] I1.1 4599229 5816519 > 4 > 1 I1.2 Sonnenallee 225 Hotel 4599232 5816527 > 4 > 1 I1.3 4599236 5816537 > 4 > 1 I2.1 Saalestraße 38 Wohnhaus 4598967 5816484 > 4 > 1 I2.2 > 4 > 1 I3.1 Saalestraße 39 Wohnhaus 4599007 5816556 > 4 > 1 I3.2 > 4 > 1 I4.1 Aronsstraße 118 Wohnhaus 4599568 5816414 > 4 > 1 I4.2 > 4 > 1 I5.1 Aronsstraße 132 Wohnhaus 4599623 5816470 > 4 > 1 I5.2 > 4 > 1 I6.1 Sonnenallee 260 Büroräume, 4599459 5816290 > 4 > 1 Gewerberäume I6.2 > 4 > 1 LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 26 von 44

10 Verschattungsszenarien im Modellgebiet Zur Veranschaulichung der Verschattungswirkung und zum Studium der Schattenüberlagerungen in komplexer Bebauung werden in einem ca. 1 km x 1 km großen Areal um das B-Plangebiet neben den geplanten bzw. nach B-Plan zulässigen Gebäuden die Bestandsbauten auf der Grundlage des Landeskartenwerkes modelliert. Die Gebäudehöhen wurden der automatisierten Liegenschaftskarte für Berlin entnommen. In den folgenden beiden Abbildungen sind die Verschattungsszenarien für den 17. Januar und den 21. März jeweils für 9 Uhr dargestellt. Den Anhängen 3 und 4 sind die übrigen Szenarien für die beiden Tage jeweils in stündlichen Zeitabständen zu entnehmen: Abb. 12 Isometrische Darstellung der Verschattungen für das Modellgebiet aus südöstlicher Richtung am 17. Januar um 9 Uhr (y-koordinatenpfeil weist in Nordrichtung) LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 27 von 44

Abb. 13 Isometrische Darstellung der Verschattungen für das Modellgebiet aus südöstlicher Richtung am 21. März um 9 Uhr (y-koordinatenpfeil weist in Nordrichtung) LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 28 von 44

11 Zusammenfassende Beurteilung Im vorliegenden Gutachten wurden die Verschattungszeiten von fünf im Bebauungsplan XIV- 245ba-1, Sonnenallee 128, Berlin-Neukölln, ausgewiesenen Hochbauten in deren Einwirkungsbereich berechnet. Nach dem vorgenannten mit Datum vom 15. Januar 2016 in aktualisierter Fassung vorliegenden B-Planentwurf sind dort Bauten bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 180 m zulässig. Das Rechengebiet zur Prognose der Verschattungszeiten wurde nach dem Mindestwinkelmaß der DIN 5034-1 mit einem Radius von ca. 1,7 km um das höchste im B-Plan aufgeführte Gebäude festgelegt. Gegenüber der Erstfassung des Verschattungsgutachtens vom 19. Mai 2015 wird in der vorliegenden Fassung die Verschiebung der im B-Plangebiet zulässigen Gebäude in südliche Richtung nach dem vorgenannten aktuellen B-Planentwurf berücksichtigt. Nach DIN 5034-1 wurde an den nächsten beurteilungsrelevanten Bezugsorten eine Prüfung auf ausreichende Besonnungsdauer für den 17. Januar und den 21. März vorgenommen, bei der ausschließlich Verschattungswirkungen durch das im B-Plan ausgewiesene Gebäude-Ensemble berücksichtigt wurden. Als Bezugsorte für eine Prüfung nach DIN 5034-1 wurden das Estrel Hotel, Sonnenallee 225, die nächstgelegenen westlichen Wohnnutzungen, Saalestraße 38 und 39, sowie die in östlicher Richtung nächstgelegenen Wohnnutzungen Aronsstraße 118 und 132 sowie Sonnenallee 260 festgelegt. Die Schattenwurfzeiten wurden mit einer zeitlichen Auflösung von einer Minute über 365 Tage eines Kalenderjahres punktgenau an den beurteilungsrelevanten Bezugsorten sowie für die Rastergrafiken an 341 x 341 Aufpunkten des Rechengebietes bei einer Maschenweite von 10 m berechnet. Die Prognose wurde für Beschattungszeiten ohne Berücksichtigung der Meteorologie sowie mit Berücksichtigung dichter Bewölkung durchgeführt. Die Bezugshöhen zur Berechnung der Verschattungszeiten wurden mit 3 m, 10 m und 20 m über Grund vorgegeben. Für eine Bezugshöhe von 10 m werden bei durchgehend wolkenlosem Himmel für 10 bzw. 100 Verschattungsstunden pro Jahr maximale Entfernungen in Südwest- und Südost-Richtung von ca. 1,10 km bzw. 0,39 km berechnet (Abb. 4). Mit Berücksichtigung dichter Bewölkung auf der Grundlage einer langjährigen Bewölkungsmessung für Berlin verminderten sich die Entfernungen für die beiden Werte der Anzahl der Verschattungsstunden auf 0,68 km bzw. 0,20 km. Des Weiteren werden für die gleiche Bezugshöhe bei durchgehend wolkenlosem Himmel bezogen auf maximale tägliche Verschattungszeiten von 10 bzw. 100 Minuten Entfernungen von ca. 1,38 km bzw. 0,21 km berechnet. Die Prognose der durch das Gebäude-Ensemble des B-Plans an den beurteilungsrelevanten Einwirkungsorten ohne Berücksichtigung der Bestandsbauten verursachten Verschattungsdauer ergab keine Hinweise gemäß DIN 5034-1 auf nicht ausreichende Besonnungszeiten. LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 29 von 44

Dieses Gutachten umfasst 44 Seiten und enthält 13 Abbildungen sowie 4 Tabellen Berlin, den 29.01.2016 verfasst durch: geprüft durch: Thomas Lung. Andreas Kutschke LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 30 von 44

Anhang 1 Auszug aus dem Bebauungsplan XIV-245ba-1 LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 31 von 44

LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 32 von 44

Anhang 2 - Auszug aus dem Flächennutzungsplan Berlin LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 33 von 44

LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 34 von 44

Anhang 3 - Verschattungsszenarien 17. Januar 10 Uhr 11 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 35 von 44

12 Uhr 13 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 36 von 44

14 Uhr 15 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 37 von 44

16 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 38 von 44

Anhang 4 - Verschattungsszenarien 21. März 7 Uhr 8 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 39 von 44

10 Uhr 11 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 40 von 44

12 Uhr 13 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 41 von 44

14 Uhr 15 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 42 von 44

16 Uhr 17 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 43 von 44

18 Uhr LUN-KUT Fassung vom 29.01.2016 Seite 44 von 44