Aus der Stadtratssitzung vom 19. Juli 2005 Vernehmlassung zur eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung Der Stadtrat teilt dem kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandwesen zu Handen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) mit, dass er das Bürgerrechtsgesuch eines serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen dem Gemeinderat zur Annahme empfehlen wird, sobald der Bewerber im Besitz der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ist und die erforderlichen Akten vorlegen kann. Übernahme von Leistungen durch die Stadt am 26. Frauenfelder Stadtlauf Der 26. Frauenfelder Stadtlauf wird wie in den Vorjahren am letzten August-Wochenende, nämlich am 27. August 2005, als gemeinsame Veranstaltung von SATUS, Stadtturnverein, KTV und Laufsportverein durchgeführt. Am Abend soll wiederum das Stadtfest in den Hallen der Kaserne Stadt über die Bühne gehen. Für die Durchführung des Stadtlaufs liegen die Zustimmung der Eidgenössischen Waffenplatzverwaltung für die Benützung des Kasernenareals sowie diejenige des kantonalen Polizeikommandos für die Sperrung der Staatsstrassen vor. Gegen die Belegung der Gemeindestrassen durch den Stadtlauf hat der Stadtrat nichts einzuwenden, hingegen ist die Sperrung der Innenstadt ab 1400 Uhr weiterhin ohne Präjudiz zu verstehen. Die Stadt Frauenfeld übernimmt zusammen mit den Firmen Huber & Co. AG und sia Abrasives Industries AG das Patronat für den 26. Frauenfelder Stadtlauf. Die Innenstadt wird durch die Organe des Elektrizitätswerks beflaggt. Das vom Bauamtswerkhof benötigte Material wird gratis zur Verfügung gestellt. Die Veranstalter haben eine Kaution von 500 Franken zu hinterlegen. Absenden des eidgenössischen Schützenfestes am 10. September 2005: Übernahme von Leistungen durch die Stadt Frauenfeld Das Absenden des Eidgenössischen Schützenfestes findet am 10. September 2005 in der Region des Bahnhofs statt. Auf dem Oberen Mätteli soll ein grosses Zelt für 2000 Personen aufgestellt werden. Das OK sieht für die Abgabe der Sektionspreise die Benutzung des P+R-Halle vor. Die Einzelpreise sollen in der ID-Halle der Stadtkaserne übergeben werden. Mit Schreiben vom 5. Juli 2005 ersucht Arthur Stacher, Chef Absenden, den Stadtrat um die Unterstützung in folgenden Bereichen: - Reservation und Sperrung des Oberen Mätteli vom Mittwoch, 7. September 2005, von 7.00 Uhr bis Montag 12. September 2005, 18.00 Uhr;
436 - Reservation und Sperrung der P+R-Halle Freitag, 9. September, 20.00 Uhr, bis Samstag, 10. September 18.00 Uhr: - schmücken der P+R-Halle mit allen Kantonsfahnen der Schweiz; - Beflaggung des Bereichs Bahnhofsareal bis Oberes Mätteli; - Sperrung der Bahnhofstrasse vom Schweizerhof-Kreise bis unterirdischer Kreisel; - Unterstützung durch die Werkbetriebe im Bereich Strom, Wasser, Abwasser; - Beschilderung und unentgeltliche Zurverfügungstellung von Material durch den Werkhof. Der Stadtrat erachtet die Sperrung der Bahnhofstrasse vom Schweizerhof-Kreisel bis zum unterirdischen Kreisel als unverhältnismässig, vor allem in Anbetracht des personellen Aufwandes. Zudem sprechen wirtschaftliche Gründe dagegen. Die Zufahrt zum Einkaufszentrum "Passage" muss gewährleistet sein. Entsprechend gross ist das Verkehrsaufkommen an einem Samstag. Eine besondere Beachtung ist dem Sicherheitsaspekt zu schenken. Die Fussgänger-Übergänge zwischen Festplatz (Oberes Mätteli) und P+R-Halle müssen gesichert sein. Der Stadtrat entspricht dem Gesuch von Arthur Stacher um Übernahme von Leistungen im gewünschten Umfang. Das OK wird aufgefordert, mit dem Werkhof frühzeitig Kontakt aufzunehmen, damit das benötigte Material unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann. Das OK hat zudem mindestens zwei Personen für die Sicherung des Fussgängerüberganges zwischen Festplatz und P+R-Halle einzusetzen. Strassensanierungen Feldhofstrasse West Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 415 vom 27. Juli 2004 dem Ingenieurbüro SJB.Kempter.Fitze AG, Frauenfeld, die Projektierungsarbeiten für die Sanierung der Feldhofstrasse West im Abschnitt Maiholz- bis Grundstrasse übertragen. Bei der Detailprojektierung wurde festgestellt, dass sich die alten, aus Zementrohren bestehenden Kanalisationsleitungen in einem schlechten Zustand befinden und nicht mehr den heutigen Gewässerschutzvorschriften entsprechen. Die Leitungen können mittels Kanalrelining saniert werden. Über die Reliningsarbeiten wurde unter drei Firmen eine Submission durchgeführt. Die Abteilung Tiefbau beantragt dem Stadtrat, die Arbeiten dem preisgünstigsten Offertsteller, zu vergeben dies unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien für Arbeitsvergebungen (öffentliches Beschaffungswesen RRV 38). Der Stadtrat folgt diesem Antrag und vergibt die Arbeiten für das Rohrrelining zum Nettobetrag von Fr. 61'255.95. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro SJB.Kempter.Fitze AG, Frauenfeld, übertragen. Der Stadtrat gibt den erforderlichen Kredit für die Rohrreliningsarbeiten frei. Die Aufwendungen für die genannten Arbeiten werden dem Konto Nr. 2150.50100.123 Kanalisation "Feldhofstrasse, Sanierung" der Investitionsrechnung 2005 belastet.
437 Grundstrasse West Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 415 vom 27. Juli 2004 dem Ingenieurbüro SJB.Kempter.Fitze AG, Frauenfeld, die Projektierungsarbeiten für die Sanierung der Grundstrasse West im Abschnitt Maiholz- bis Feldhofstrasse übertragen. Bei der Detailprojektierung wurde festgestellt, dass sich die alten, aus Zementrohren bestehenden Kanalisationsleitungen in einem schlechten Zustand befinden und nicht mehr den heutigen Gewässerschutzvorschriften entsprechen. Die Leitungen können mittels Kanalrelining saniert werden. Über die Reliningsarbeiten wurde unter drei Firmen eine Submission durchgeführt. Die Abteilung Tiefbau beantragt dem Stadtrat, die Arbeiten dem preisgünstigsten Offertsteller zu vergeben dies unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien für Arbeitsvergebungen (öffentliches Beschaffungswesen RRV 38). Der Stadtrat folgt diesem Antrag und vergibt die Arbeiten für das Rohrrelining zum Nettobetrag von Fr. 71'780.85. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro SJB.Kempter.Fitze AG, Frauenfeld, übertragen.
438 Der erforderliche Kredit für die Rohrreliningsarbeiten wird freigegeben. Die Aufwendungen für die genannten Arbeiten werden dem Konto Nr. 2150.50100.125 Kanalisation "Grundstrasse, Sanierung" der Investitionsrechnung 2005 belastet. Wielsteinstrasse Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 413 vom 27. Juli 2004 dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, die Projektierungsarbeiten für die Sanierung der Wielsteinstrasse im Abschnitt Hörnli- bis Kanzlerstrasse übertragen. In der Detailprojektierung wurde festgestellt, dass ein Teil der Kanalisation ersetzt werden muss und der Rest mit Relining saniert werden kann. Ab der Hörnlistrasse wurde in der Zwischenzeit die alte Kanalisationsleitung auf einer Länge von ca. 70 m ausgewechselt. Die restlichen Leitungen können mittels Kanalrelining saniert werden. Über die Reliningsarbeiten wurde unter drei Firmen eine Submission durchgeführt. Die Abteilung Tiefbau beantragt dem Stadtrat, die Arbeiten dem preisgünstigsten Offertsteller zu vergeben dies unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien für Arbeitsvergebungen (öffentliches Beschaffungswesen RRV 38). Der Stadtrat folgt diesem Antrag und vergibt die Arbeiten für das Rohrrelining zum Nettobetrag von 129'963 Franken. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, übertragen. Der erforderliche Kredit für die Rohrreliningsarbeiten wird freigegeben. Die Aufwendungen für die genannten Arbeiten werden dem Konto Nr. 2150.50100.123 Kanalisation "Wielsteinstrasse, Hörnli- bis Kanzlerstrasse, Sanierung" der Investitionsrechnung 2005 belastet. Baubewilligung Zusatz zur Baubewilligung vom 13. Januar 2004 (SRB Nr. 22) Der Stadtrat erteilt der Firma Schneider & Partner, Generalunternehmer AG, Römerstrasse 47, 8400 Winterthur, die Baubewilligung für Projektänderungen bei den vier Mehrfamilienhäusern auf Parzelle Nr. 20516 am Wellhauserweg 54-56 A (Grundbuch Herten). Die Lage des Bauvorhabens befindet sich in der Wohnzone W3, Lärmempfindlichkeitsstufe II. Beim Bauvorhaben handelt es sich um Grundriss- und Fassadenänderungen bei allen Mehrfamilienhäusern sowie um eine Zweckänderung der Gewerberäume in eine 4½-Zimmerwohnung im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses Wellhauserweg 56. Stadtbach Neuhauserstrasse 38 52 A: Genehmigung des Baulinienplans und Weiterleitung an das Departement für Bau und Umwelt Der Werkhof hat dem Ingenieurbüro Fröhlich, Wasserbau AG, Frauenfeld, Ende 2004 den Auftrag erteilt, ein Sanierungsprojekt des Stadtbachs im Abschnitt General Weber-Strasse bis Chileweg zu erarbeiten.
439 Der Bach fliesst heute in einem engen und monotonen Korsett aus alten Steinplatten und Eisenbahnschwellen. Diese bestehenden harten Uferverbauungen sind über weite Strecken stark beschädigt und am Ende ihrer Lebensdauer. Sie sind zudem sehr naturfremd und bilden eine Barriere für Kleinlebewesen am und im Gewässer. Das durch das Ingenieurbüro ausgearbeitete Projekt verfolgt folgende Zielsetzungen: - Sicherstellung einer angemessenen Hochwassersicherheit im Bereich der Durchlässe Untere Weinacker- und General-Weber-Strasse; - Verbesserung der ökologischen und landschaftlichen Qualität des Bachabschnittes (bessere Vernetzung zwischen Bach und Umland durch flachere Ufergestaltung, vielfältigere Fliessverhältnisse, artenreiche Bachgehölze); - Verhinderung von Folgeschäden an Grundstücken, Bauten und Anlagen; - Unterhaltsfreundliche Gestaltung, wenig erosionsanfällige, flexible Bauweisen: ingenieurbiologische Massnahmen, punktuelle Ufersicherungen, Blockrampen als Sohlensicherungen; - ansprechende, ästhetische Gestaltung (Spaziergänger), den Bach als Lebensraum erlebbar machen. Eine öffentliche Planauflage des Bachprojektes erfolgte in der Zeit vom 11. Februar bis 2. März 2005. Es sind zwei Einsprachen eingegangen. In Verhandlungen mit dem Amt für Umwelt, Abteilung Wasserbau, und den Einsprechern konnten auf das Projekt abgestimmte Gewässerabstandslinien festgelegt werden. Damit werden die Einsprachen bei einer Genehmigung zurückgezogen. Mit Entscheid Nr. 332 vom 12. April 2005 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt das Bachkorrektionsprojekt. Im Baulinienplan "Stadtbach; Neuhauserstrasse 38 bis 52A" vom 13. Juni 2005 sind die neuen Baulinien für Bauten und Anlagen sowie die Anlagebaulinie (Vorplatz) dargestellt. Dieser Plan wurde vom Vorsteher der Verwaltungsabteilung Tiefbau mit der Verfügung Nr. 7 vom 16. Juni 2005 genehmigt. Eine öffentliche Planauflage des Baulinienplans erfolgte in der Zeit vom 24. Juni bis 13. Juli 2005. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Der Stadtrat heisst den Baulinienplan "Stadtbach Neuhauserstrasse 38-52A" vom 13. Juni 2005 gut und leitet ihn an das Departement für Bau und Umwelt mit dem Ersuchen weiter, dem Baulinienplan die Genehmigung zu erteilen. Kreditfreigabe für den Einbau von Duschen samt Renovation der Zimmer im zweiten Stock Haus Talbach des Alters- und Pflegeheims Das Haus Talbach wurde 1982 in Betrieb genommen. Im Bereich Altersheim verfügen im 3. und 4. Stock sämtliche Zimmer über eine eigene Nasszelle mit Dusche. Im 1. und 2. Stock wurden Pflegeabteilungen eingerichtet. Die Einerzimmer verfügen über eine Nasszelle, jedoch ohne Dusche. Für jeweils zwei Zweierzimmer wurde eine Nasszelle ohne Dusche konzipiert. Im Jahr 2000
440 wurden aufgrund der steigenden Nachfrage nach Einerzimmern im 2. Stock die Zweierzimmer in Einerzimmer umfunktioniert und in der Hälfte der Zimmer Nasszellen mit Duschen eingebaut. Um den veränderten Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung zu tragen, sollen in den nächsten Jahren auch im 1. und 2. Stock, analog Haus Ergaten, alle Zimmer mit einer eigenen Nasszelle inkl. Dusche ausgestattet werden. Im Voranschlag 2005 ist ein Kredit von 270'000 Franken enthalten, wovon ursprünglich 190'000 Franken vorgesehen waren für den Umbau von Zweierzimmer in Einerzimmer im 1. Stock sowie 80'000 Franken für den Einbau von 4 Duschen in Nordzimmern im 1. und 2. Stock. Es hat sich nun gezeigt, dass es aufgrund der langen Warteliste sinnvoller ist, den gesamten Betrag von 270'000 Franken für den Einbau von insgesamt 9 Duschen (4 Duschen in den Nordzimmern im 1. und 2. Stock sowie 5 Duschen im 2. Stock) zu verwenden und die vorgesehene Umwandlung von Zweierzimmer in Einerzimmer im 1. Stock zu verschieben. Zudem sind auf Grund von Vorgaben des Elektroinspektorats die Unterverteilungen zu ersetzen. Im Voranschlag 2006 ist ein weiterer Betrag von 190'000 Franken vorgesehen für die Renovation und Umrüstung der noch verbleibenden sechs Nasszellen im 2. Stock. Der Stadtrat folgt dem Antrag der Abteilung Gesundheit und gibt den mit dem Voranschlag 2005 bewilligten Kredit von 270'000 Franken frei. Die Aufwendungen werden dem Konto 50303 der Investitionsrechnung 2005 belastet.