Personaldienstleistungen mit Qualität und Fairness Vortrag bei der IHK Düsseldorf am 28.10.2010 RA Werner Stolz (igz - Hauptgeschäftsführer)
Gliederung Definitionen Qualität, Fairness Zeitarbeit. Mittelstand. igz. Leitbild Faire Zeitarbeit Allensbacher Umfrage Beschädigung der Branche Reaktionen der Politik u.a. Nutzen der Zeitarbeit Wirtschaftliche Herausforderungen Studie Mittelständische Zeitarbeit Bundesregierung zur Guten Zeitarbeit Herausforderungen der Zukunft Zeitarbeitsmodell mit Akzeptanz
Definition Qualität In der Wirtschaftslehre bezeichnet Qualität den Wert oder die Güte einer Sach- oder Dienstleistung aus der Sicht des Anwenders. Die Qualität einer Dienstleistung ist der Grad ihrer Eignung, den Verwendungszweck zu erfüllen. Qualität ist ein Gesamteindruck aus verschiedenen unerlässlichen Kriterien. Ist die Qualität einer Personaldienstleistung mangelhaft, kann sie den geforderten Nutzen für Kundenbetriebe und Arbeitnehmer nicht bringen. Eine Dienstleistung, die niemandem nutzt, kann sich am Markt nicht behaupten.
Definition Fairness Fairness geht als Begriff auf das englische Wort fair ( anständig, ordentlich ) zurück. Fairness drückt eine (nicht nur gesetzlich geregelte) Vorstellung individueller Gerechtigkeit aus. Fairness lässt sich im Deutschen mit akzeptierter Gerechtigkeit und Angemessenheit gleichsetzen.
Zeitarbeit. Mittelstand. igz. igz als Arbeitgeberverband für mittelständische Zeitarbeitsunternehmen steht für über 1.700 Personaldienstleister bundesweit eine marktgerechte und faire Tarifpolitik offensive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche erstklassige Serviceleistungen (z.b. Rechtsberatung) Diskussionsfreude (Foren bei XING, FACEBOOK)
Leitbild Faire Zeitarbeit gute Arbeitsbedingungen angemessene Entlohnung berufliche Perspektiven
Allensbacher-Umfrage zur Zeitarbeit (9.10.2010)
Was hat dem Branchen-Image massiv geschadet? Konzerninterne Drehtüreffekte ( Schlecker ) Unterlaufen der eigenen Konzerntarife Einsatz als reines Kostensenkungsinstrument Austausch von Stammbeschäftigten gegen ZAN Dumping-Vereinbarungen ( Christliche Haustarife ) geile Leute geile Preise ; Lohnabsenkungs-/Verrechnungsklauseln Löhne unter den Branchenflächentarifen ab 3 Euro Anwendungs-Tricksereien Schwarze Schafe in der Branche (11. AÜG-Bericht der Bundesregierung) falsche Eingruppierungen, Urlaub, Entgeltfortzahlung etc.
Schlechte Vorbilder
Reaktionen der Politik (Regierungslager) Volker Kauder (FV): Ziel ist, dass der Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommt wie der Festangestellte. Ich wünsche mir, dass die Tarif - Vereinbarung in der Stahlindustrie auch in anderen Branchen Schule macht. (Hamburger Abendblatt vom 4.10.2010) Birgit Homburger (FV): Wir wollen den Grundsatz des Equal Pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) im Bereich der Zeitarbeit stärken. Die Angleichung an die Entlohnung der Stammbelegschaft des Entleihers ist sachgerecht und dient den Interessen der Zeitarbeitnehmer besser als ein Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche. (Südwestpresse vom 15.07.2010) CDA-Bundesvorstand: Die CDA tritt dafür ein, dass nach einer Einarbeitungszeit der Equal-Pay-Grundsatz gelten muss ohne Möglichkeit, davon (wie derzeit durch Zeitarbeitstarifverträge) abzuweichen. (Beschluss des CDA-BV vom 03.09.2010)
Reaktionen der Politik (Opposition) Antrag vom 23.03.2010: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist so zu ändern, dass nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz Gleiche Arbeit gleiches Geld ohne Ausnahme gilt. Antrag vom 27.01.2010: Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird der Tarifvorbehalt gestrichen und sichergestellt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz von Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten während der Verleihzeiten ab dem ersten Tag der Arbeitnehmerüberlassung gilt. Antrag vom 13.01.2010: Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden sämtliche Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestrichen.
Weitere Reaktionen in der Gesellschaft Gleiches Geld muss die Regel für Leiharbeit werden. (Initiative GLEICHES GELD FÜR GLEICHE ARBEIT der IG Metall) Die Möglichkeit, durch Tarifverträge mit ungünstigeren Arbeitsbedingungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz abzuweichen im AÜG, ist aufzuheben. Beschluss des DJT am 23.09.2010 in Berlin :angenommen 177 ja:119 nein:4 Enthaltungen
Unstrittig: Zeitarbeit ist unverzichtbar! Überstunden und Urlaubssperre Zeitarbeit Kurzarbeit und Entlassung Die Alternative zu Überstunden, Urlaubssperre oder Entlassungen: Realisierung einer Pufferfunktion durch den gezielten Einsatz von Zeitarbeit.
Wirtschaftliche Herausforderungen Globalisierung Zeitarbeit puffert die zunehmenden Schwankungen ab Risikoarmes Austesten von Strukturen und Projekten mit Zeitarbeit Demografischer Wandel Zeitarbeit etabliert sich als Makler / Agent für junge Fachkräfte Übernahme von Älteren in die Zeitarbeit Beschäftigungsfähigkeit erhalten Wandel der Lebensstile Gestaltung weicher Übergänge durch Zeitarbeit in den Arbeitsbiografien Karriereentwicklung mit gezielten Einsatzfeldern in Zeitarbeit
Studie: Mittelständische Zeitarbeit 2010 www.flex4work.de,universität Greifswald, Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie Prof. Dr. Manfred Bornewasser
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EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 Tarifniveau sichern Unterbietungswettbewerb vermeiden Aufstocken reduzieren Wertschätzung der Zeitarbeit garantieren Positives Branchenimage erhalten
Herausforderung Qualifizierung / Weiterbildung Demografische Entwicklung Fachkräftemangel Wettbewerb um Talente Besser statt billiger Ausbildung Qualifizierung
Neues Berufsbild Personaldienstleistungskaufleute
Herausforderung Gesundheitsschutz (VBG) 1. Bestandsaufnahme Harte Faktoren Entwicklung der Unfallzahlen Klassifizierung der Unfallarten und Gefahrenbereiche Weiche Faktoren Sicherheitsbewusstsein analysieren bei Versicherten/Arbeitnehmern 2. Zielfestlegung Senkung der Unfallzahlen (Prozente bis Zieljahr) angestrebte Gefahrklassen bis GT- Zeitraum 3. Präventionsmaßnahmen finanzielle Anreize für vorbildliche Präventionssysteme AMS 4. Evaluation
Zeitarbeitsvergütungssysteme in Europa In der EU gibt es für die Bezahlung von Zeitarbeitern Vorgabe EU-RL Zeitarbeit: angemessenes Schutzniveau sichern
Stahl-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer Neu Einwirkungspflicht! Stahlunternehmen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Zeitarbeitsunternehmen Anspruch auf Schadensersatz Neu gegen das Stahlunternehmen auf Differenz zum Vergleichsentgelt, wenn es der Einwirkungspflicht nicht nachgekommen Arbeitsleistung Zeitarbeitnehmer Arbeitsvertrag Neu Vergleichsentgelt Dieser Tarifvertrag tritt am 1.1.2011 in Kraft und ist erstmals zum 1.10.2012 kündbar. Gleichwertige betriebliche Regelungen bleiben durch diesen Tarifvertrag unberührt. Das Vergleichsentgelt bemisst sich nach der Einarbeitungsstufe der für die Stahlindustrie jeweils gültigen Lohn- und Gehaltstabellen für die ausgeübte Tätigkeit zzgl. etwaiger Zuschläge, bei Fehlen einer Einarbeitungsstufe nach der um eine Stufe abgesenkten Entgeltgruppe.
Zeitarbeitsmodell mit allgemeiner Akzeptanz Handlungsbedarfe des Gesetzgebers: - Missbräuche á la Schlecker bekämpfen (Drehtüreffekte vermeiden) - Nur tariffähige Akteure an der Tarif-Rechtsetzung beteiligen (BAG) - Zeitarbeit in das ArbEntsendegesetz aufnehmen bzw. Lohnunterschranke (AÜG) festsetzen - Umsetzung der EU-RL Zeitarbeit (Begriff Leiharbeit weg, Bauhauptgewerbe zulassen) - Kein Paradigmenwechsel zum Agenturprinzip wie etwa in Frankreich Handlungsbedarfe der Tarifpartner: - Bei wechselnden ZA-Einsätzen: eigenes Vergütungssystem durch Branchentarifverträge - Dynamische Weiterentwicklung der Branchentarifverträge (z.b. Lohnangleichungen etc.) - Branchen-Mindestlohntarifvertrag (Lohnunterschranken) - Selbstkontrollmechanismen gegen Schwarze Schafe (Tarifgütestellen etc.) - Ausgestaltung der Bildungs-/Qualifizierungsklausel (igz-dgb-tarifvertrag)
Katalog von Qualitätskriterien in der Zeitarbeit Die Qualität der Zeitarbeit muss konkret, sichtbar und verbindlich werden. Was versteht die Zeitarbeitsbranche unter einem gut organisierten und geführten Zeitarbeitsunternehmen sowie einem wirkungsvollen Überlassungsprozess? Wie sieht ein qualitativ guter und effizienter Einsatz von Zeitarbeitern aus?
Kriterien für Fairness in der Zeitarbeit Fairness in der Zeitarbeit bedeutet u.a.: Anerkennung und Einhaltung der gesetzlichen / tariflichen Spielregeln respektvoller Umgang mit den Unternehmenskräften Fähigkeit zur Selbstkritik und Distanz auf gleiche Chancen und Bedingungen achten das Gewinnmotiv zu begrenzen
Zeitarbeit hat Zukunft, wenn: Fair. Flexibel. Sicher. Weitere Infos unter www.ig-zeitarbeit.de