Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Rettungswegekonzept 2 Bestehende Gebäude

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Transkript:

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Rettungswegekonzept 2 Bestehende Gebäude

Rettungswegekonzept 15 (4) LBauO Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen; Zwei voneinander unabhängige Rettungswege; Nicht zu ebener Erde notwendige Treppe; Ø Hochhäuser Gerät der Feuerwehr als 2. RW zulässig; Wenn geeignete Geräte vorhanden; Anleiterbare Stelle in GK 1 und 2 < 8 m über Geländeoberfläche; Ein Rettungsweg genügt, falls Sicherheitstreppenraum; Feuer und Rauch kann nicht eindringen;

Rettungswege Welche Faktoren bestimmen die Notwendigkeit von einem oder mehreren baulichen Rettungswegen? Höhenlage der NE über ebener Erde; zulässige Rettungsweglänge; Anzahl der Personen; vorhandene Rettungsgeräte der Feuerwehr; Ein Rettungsweg genügt, falls Sicherheitstreppenraum; Feuer und Rauch kann nicht eindringen; 3

Rettungswege Welche Art des Rettungsweges genügt den Anforderungen entsprechend der Nutzung? 1 Treppenraum oder 2 Treppenräume? 1 Sicherheitstreppenraum? 1 Treppenraum und eine Treppe oder Notleiter? 1 Treppenraum und ein anleiterbares Fenster? 4

Treppenräume u. Ausgänge Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraums sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein notwendiger Treppenraum oder ein Ausgang ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein. Sind mehrere notwendige Treppenräume erforderlich, so sind sie so zu verteilen, dass die Rettungswege möglichst kurz sind. 5

6 Treppenräume u. Ausgänge Wie wird die Rettungsweglänge gemessen?

7 Treppenräume u. Ausgänge Gebäudeklasse 3 und 4 Wie viele NE dürfen an den Treppenraum anbinden? Welchen Einfluss hat dies auf die Wände?

8 Treppenräume u. Ausgänge Gebäudeklasse 3 Was ist der Unterschied zwischen einer Brandwand u. einer Wand in der Bauart einer Brandwand?

9 Treppenräume u. Ausgänge Gebäudeklasse 3 Alternative - Wo liegen die Unterschiede zum erweiterten Treppenraum?

10 Treppenräume u. Ausgänge GK 4, außenliegender TR

11 Treppenräume u. Ausgänge Wann ist ein zweiter bauliche Rettungsweg notwendig? Wenn die Rettungsweglänge > 35 m ist!

Treppenräume u. Ausgänge 12 Notwendigkeit eines zweiten baul. Rettungsweges, da Rettungsweglänge zum linken Treppenraum > 35 m ist!

13 Treppenräume u. Ausgänge Keller Wie viele Rettungswege müssen vorhanden sein?

14 Notwendige Flure a) In Gebäuden der Gebäudeklasse 4 müssen in Geschossen mit mehr als vier Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe vor Treppenräumen notwendige Flure angeordnet werden. [LBauO 34 (5)] b) In Nutzungseinheiten die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und deren Nutzfläche in einem Geschoss mehr als 400 m² beträgt. [LBauO 35 (1) Nr.3]

15 Notwendige Flure Gebäudeklasse 4 Abschlüsse der Wohnungen und Nutzungseinheiten (A < 200 m²)?

16 Notwendige Flure Gebäudeklasse 4 Abschlüsse der Wohnungen und Nutzungseinheiten (A < 200 m²)? dicht schließend!

17 Notwendige Flure Was bedeutet dicht schließend? Türen mit stumpf einschlagendem oder gefalztem, vollwandigem Türblatt mit einer mindestens dreiseitig umlaufenden Dichtung

18 Notwendige Flure Welche Anforderungen bestehen an Notwendige Flure? Die benutzbare Breite notwendiger Flure muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Notwendige Flure von mehr als 30 m Länge sollen durch nicht abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Türen unterteilt werden. Stufen in Fluren sind nur als Folge von mindestens drei Stufen zulässig.

19 Notwendige Flure Wände notwendiger Flure sind in Gebäuden der 1. Gebäudeklasse 4 feuerhemmend und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen oder feuerhemmend und mit einer gegen Brandeinwirkung widerstandsfähigen Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen, 2. Gebäudeklasse 3 feuerhemmend herzustellen Feuerwiderstand = 30 Minuten

20 Notwendige Flure Kurzzusammenfassung der Anforderungen: Feuerwiderstand der Wände (Decken) = 30 Minuten Maximale Rettungsweglänge = 35 m Flurunterteilung mittel RS nach max. = 30 m Türen zu NE < 200 m² = dicht schließend

21 LBauO Schutzziele vs. Restrisiko Welches maximale Rettungswegszenario lässt der Verordnungsgeber zu?

22 LBauO Schutzziele vs. Restrisiko Welches maximale Rettungswegszenario lässt der Verordnungsgeber zu? Offene Türen 35 m Rettungsweg 30 m verrauchter Flur

23 LBauo 15 (4) Brandschutz Sicherheitstreppenräume Ein baulicher Rettungsweg ausreichend! wenn Feuer und Rauch nicht eindringen können!

24 Treppenräume u. Ausgänge GK 4, außenliegender TR

25 Treppenräume u. Ausgänge GK 4, innenliegender TR, weniger als fünf Geschosse ü. GOF

26 Treppenräume u. Ausgänge GK 4, innenliegender TR mehr als fünf Geschosse ü. GOF

27 LBauo 15 (4) Brandschutz Sicherheitstreppenräume Es gibt zwei Möglichkeiten das Eindringen von Feuer und Rauch in den Sicherheitstreppenraum zu verhindern: a) über einen im freien Windstrom angeordneten offenen Gang oder b) durch eine Sicherheitsschleuse bei Überdruck im Treppenraum

28 LBauo 15 (4) Brandschutz Sicherheitstreppenräume (Beispiele) über einen im freien Windstrom angeordneten offenen Gang oder

29 LBauo 15 (4) Brandschutz Sicherheitstreppenräume (Beispiele) über einen im freien Windstrom angeordneten offenen Gang oder

30 LBauo 15 (4) Brandschutz Sicherheitstreppenräume (Beispiele) über einen im freien Windstrom angeordneten offenen Gang oder

LBauo 15 (4) Brandschutz 31 Sicherheitstreppenräume durch eine Sicherheitsschleuse bei Überdruck im Treppenraum (Anforderungen) Wände u. Decken F 90 A Fußbodenbelag A Feuerhemmende selbstschließende Türen T 30 Breite mindestens 1,5 m Türabstand mindestens 3,0 m Lüftungsanlage (Überdruck)

Teil II Schutzziele des Brandschutzes 15 Abs. 4 Mindestens zwei unabhängige Rettungswege 2. Rettungsweg auch Gerät der Feuerwehr GK 2 und 3 bis 8m sonst Nachweis oder Sicherheitstreppenraum

Teil II Rettungsgeräte der Feuerwehr 1. DLK 23 / 12 Drehleiter mit Korb, Nennrettungshöhe 23 m bei 12 m Ausladung 23 m 12 m

Teil II Rettungsgeräte der Feuerwehr 2. DLK 18 / 12 Drehleiter mit Korb, Nennrettungshöhe 18 m bei 12 m Ausladung 18 m 12 m

Teil II Rettungsgeräte der Feuerwehr 3. DLK 16 / 4 Nennrettungshöhe: 16 m bei 4 m Ausladung Neue Bezeichnung nach DIN: DLK 12 / 9 16 m 4 m

Teil II Rettungsgeräte der Feuerwehr 4. Dreiteilige Schiebeleiter Transportlänge: 5,65 m Länge ausgezogen: 14,00 m Gewicht: ~ 72 kg Bei einem Anstellwinkel von 70 und drei Sprossen Überstand: Rettungshöhe ~ 12,50 m bzw. 4. OG 12,50 m

Teil II Rettungsgeräte der Feuerwehr 5. Vierteilige Steckleiter Länge 1 Teil: 2,70 m Länge 2 Teile: 4,60 m Länge 3 Teile: 6,50 m Länge 4 Teile: 8,40 m Gewicht: 4 Teile ~ 40 kg Mit (nicht ganz 3 Sprossen) Überstand: Rettungshöhe ~ 8 m bzw. 2. OG 8 m

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Rettungswegekonzept 2 Ziele des Fachstudiums 3 Bestehende Gebäude

Teil I Ziele der Fachstudiums Brandschutzplanung bis zum Gesamtkonzept Planungsphasen in Anlehnung an HOAI (iterativ) LP1 Grundlagenermittlung: Ermittlung der Beurteilungsgrundlagen LP2 Vorentwurfsplanung: Rettungswege, geometrische Randbedingungen LP3 Entwurfsplanung: Abstimmung mit Fachplanungen und Genehmigungsbehörden LP4 Genehmigungsplanung: Brandschutzkonzept für Bauantragsplanung (Text und Pläne)

Teil I

Teil I

Teil I

Teil I Ziele der Fachstudiums Brandschutzplanung bis zum Gesamtkonzept Erläuterungsbericht Allgemeine Beschreibung der baulichen Anlage Bauordnungsrechtliche Beurteilungsgrundlage Objektspezifische Risikobewertung Konkrete Anforderungen und ggf. Abweichungen

Teil I Ziele der Fachstudiums Brandschutzplanung bis zum Gesamtkonzept Visualisierung der Anforderungen Grundrisspläne mit farbigen Eintragungen Separierende Bauteile Rettungswege, bauliche und über das Gerät der Feuerwehr Ggf. anlagentechnische Maßnahmen

Teil I

Teil I

Teil I Ziele der Fachstudiums Genehmigungsverfahren Brandschutzkonzept, Brandschutznachweis, Brandschutzgutachten Teil der Unterlagen zum Bauantrag Genehmigung nach Prüfung durch Genehmigungsbehörde Genehmigung nach Prüfung durch Sachverständigen Prüfung durch Sachverständigen in RLP Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Geregelte Sonderbauten

Teil I Ziele der Fachstudiums Brandschutzplanung aus Sicht der prüfenden Behörde Wer übernimmt die fachtechnische Prüfung? Berufsfeuerwehren oder Brandschutzdienststellen in den Landkreisen Abteilung vorbeugender Brandschutz einer Berufsfeuerwehr Feuerwehrtechnischer Bediensteter Funktion der Fachbehörde im Baugenehmigungsverfahren Beratende Stellung der Berufsfeuerwehr Stellungnahme als Empfehlung für Genehmigungsbehörde

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Rettungswegekonzept 2 Bestehende Gebäude

Bestehende Gebäude Bauliche Anlagen ( 3 (1) LBauO) Generalklausel zur Gefahrenabwehr, die aber nachfolgend (2) und (3) sowie in weiteren Abschnitten der LBauO konkretisiert wird; Anordnen, Ändern, Instandhalten; Öffentliche Sicherheit und natürliche Lebensgrundlage; Gilt für Änderungen, Benutzung und Abbruch;

Bestehende Gebäude Bestandsschutz einfachgesetzlich übergesetzlich Art. 14 (1) GG Gesetz z.b. 35 (4) BauGB aktiver passiver Unterhaltung Instandhaltung formell legal materiell legal Modernisierung

Bestehende Gebäude Schutz für rechtmäßig (legal) errichtete und genutzte bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen Passiver Bestandsschutz: Schutz vor Anpassungsverlangen der Bauaufsichtsbehörde Betrifft eine bauliche Anlage und deren Nutzung Beliebige Nutzung ist nicht geschützt

Bestehende Gebäude Schutz für rechtmäßig (legal) errichtete und genutzte bauliche Anlagen gegenüber nachträglichen staatlichen Anforderungen Aktiver Bestandsschutz: Nicht nur Schutz vor Anpassungsverlangen Sondern auch Recht auf Änderungen in gewissem Rahmen (Identität): Instandhaltung und Modernisierung (begrenzte Erweiterung z.b. Garage)

Bestehende Gebäude Ende: Funktionsverlust Substanzverlust Veränderungen, mehr als Unterhaltung oder Instandsetzung Endgültige Aufgabe der Nutzung Entfällt der Bestandsschutz, müssen für eine weitere Nutzung die aktuellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Bestehende Gebäude 85 LBauO Nachträgliche Anforderungen Absatz 1 Rechtmäßig begonnene oder bestehende bauliche Anlagen Abwehr von erheblichen Gefahren Öffentliche Sicherheit (Leben und Gesundheit) gefährdet Gefahr im Verzug: eingeschränkte Nutzung / Nutzungsuntersagung

Bestehende Gebäude 85 LBauO Nachträgliche Anforderungen Absatz 2 Wesentliche Änderung rechtmäßig bestehender Anlagen Anpassung unberührter Teile kann verlangt werden Anpassung an gültiges Baurecht oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften Voraussetzung: wirtschaftlich zumutbar

Bestehende Gebäude 69 LBauO Abweichungen Absatz 1 Abweichungen können zugelassen werden, wenn: soweit mit Zweck der jeweiligen Anforderung und den nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind im Gesetz oder anderen Vorschriften nichts anderes geregelt ist.

Beispiel

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme Bestandsunterlagen auswerten Beispiel: Bauantrag Hochhaus mit einer Länge von 125 m Baugenehmigung vom 12.02.1972

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme Bestandsunterlagen auswerten

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme Gültige Baugenehmigung auswerten Brandschutztechnische Auflagen und Bedingungen Bauliche Ausführung: Feuerwiderstand von Bauteilen ggf. Bauteiluntersuchungen, statische Berechnungen Rettungswegekonzept ableiten und visualisieren Anlagentechnische Brandschutzanforderungen Prüfberichte von Sachverständigen für Haustechnik

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme Bestandsunterlagen auswerten

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme Gebäudebegehungen Genehmigte Planung mit Gebäudebestand vergleichen Einrichtungen und Bauteile aufnehmen: Feuerschutzabschlüsse Leitungsanlagen Sicherheitstechnische Einrichtungen (BMA, RWA, SpA etc.)

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme Bestandsunterlagen auswerten lfd. Nr. Auflagennummer Bescheid Nr. L1 L2 L3 L4 3 L1 2 04.04.5 Errichtung eines Verwaltungshochhauses Einbau Wetterschutzgitter Übergänge Fluchttürme Einbau eines Geräteraumes im Treppenturm Nord Brandschutztechnische Maßnahmen Foyer (14.OG) LBO Landesbauordnung für RLP vom 15. November 1961 Kapitel BSA SOLL IST Die Türen von der Galerie zu den innenliegenden Fluren sind in rauchdichter und selbstschließender Ausführung herzustellen. Vorhandene Türen entsprechen den Vorgaben an rauchdichte Türen aus der Zeit der Errichtung. Die Türen sind zweiflügelig und nicht mit einer Hand leicht zu öffnen!

Brandschutztechnische Bestandsaufnahme Gebäudebegehungen

Brandschutztechnische Analyse Bauteile Statische Berechnungen auswerten, ggf. zerstörungsfreie Untersuchungen (Ultraschall, Endoskop etc.) durchführen Brandsimulationsberechnungen durchführen, tatsächlich erforderlichen und vorhandenen Feuerwiderstand ermitteln Feuerschutzabschlüsse auf Funktion und Einbau überprüfen Leitungsschottungen überprüfen und bewerten Brandschutzklappen prüfen und bewerten

Brandschutztechnische Analyse lfd. Nr. Auflagennummer Bescheid Nr. 2 L1 2 04.04.5 3 L1 2 04.04.5 Kapitel BSK SOLL IST Bewertung Die Türen vom Sicherheitstreppenraum zur offenen Galerie (Loggia) sind in feuerbeständiger und rauchdichter Ausführung gemäß DIN 18081 auszuführen. Die Türen von der Galerie zu den innenliegenden Fluren sind in rauchdichter und selbstschließender Ausführung herzustellen. Es sind gekennzeichnete Brandschutztüren T90 vorhanden, die doppelt überfälzt ausgeführt sind, was zur Zeit der Errichtung als rauchdicht galt Vorhandene Türen entsprechen den Vorgaben an rauchdichte Türen aus der Zeit der Errichtung. Die Türen sind zweiflüglig und nicht mit einer Hand leicht zu öffnen! Anforderungen erfüllt, sofern Türen mechanisch voll funktionstüchtig, d.h. im Einzelnen prüfen. Türanlagen grundsätzlich bestandsgeschützt; bei Tausch rauchdichte Türen nach DIN 18095.

Brandschutztechnische Analyse

Brandschutztechnische Analyse

Brandschutztechnische Analyse

Brandschutztechnische Analyse Bauteile Flurtrennwände nach Baugenehmigung und Hochhausrichtlinie feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen; Trennwandaufbau: Trockenbaukonstruktion; zwei äußeren Gipslagen ca. 20 mm; Kerndämmung aus je 2 x 10 mm Polystyrol und 20 mm mineralischer Dämmstoff; Konstruktion an Türzargen (regelmäßige Abstände) befestigt; Orientierender Brandversuch, Ergebnis: etwa F60;

Maßnahmen: Ertüchtigung bzw. Kompensation Bauliche Kompensationsmaßnahmen Beschichtung oder Beplankung von Bauteilen zur Erzielung eines klassifizierten Feuerwiderstands; Bauliche Änderungen, z.b. neue Ausgänge oder zusätzliche Treppen; Einbau zusätzlicher Feuerschutz- oder Rauchschutzabschlüsse; Ergänzung von Abschottungen an Leitungsanlagen; Änderung der Rettungswegsystematik, Wechsel vom notwendigen Flur zur Nutzungseinheit;

Maßnahmen: Ertüchtigung bzw. Kompensation Technische Kompensationsmaßnahmen Vernetzte Rauchwarnmelder; Automatische Brandmeldeanlage in Verbindung mit akustischer Alarmierung; Löschanlagen (Sprinkleranlage, Gaslöschanlage, Hochdruckvernebelungsanlage etc.); Rauch- und Wärmeableitungsanlage (RWA: NRA, MRA, RDA);

Maßnahmen: Ertüchtigung bzw. Kompensation Beispiele Hochhaus Türen durch klassifizierte Rauchschutztüren ersetzen; Neues klassifiziertes Fugensystem einbauen; Bezug auf Entwurf einer Lüftungsanlagenrichlinie von 1972; Flurtrennwand flächendeckende automatische Brandmeldeanlage;

Zusammenfassung Brandschutztechnische Anforderungen im Bestand Detaillierte Bestandsaufnahme brandschutztechnischer Einrichtungen (baulich und anlagentechnisch); Auswertung der gültigen Baugenehmigung; Abgleich des Gebäudebestands mit der Genehmigungslage; Ggf. vorhanden Differenzen feststellen und bewerten; Maßnahmen zur Ertüchtigung bzw. Kompensation wirtschaftlich zumutbar festlegen;