Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude Praktische Hinweise für Architekten

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1 Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude Praktische Hinweise für Architekten Referent: Dipl.- Ing. Oliver Hilla Bauaufsichtlich zugelassener Prüfsachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Vorsitzender des Verbandes der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Hessen e.v. - vpb

2 Einheitliche Betrachtungsweisen Ansprechpartner für Architekten und Fachplaner Mitwirkung bei der Novellierung von Bauvorschriften Regelmäßiger Erfahrungsaustauch zwischen den Mitgliedern Vpb-Hessen Kontakt zum Ministerium Mitwirkung an Informationsveranstaltungen Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Feuerwehren Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Bauaufsichten

3 Systematische Vorgehensweise bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten: Die Erstellung von Brandschutzkonzepten für Bestandsgebäude unterscheiden sich grundlegend von der Vorgehensweise bei Neubauten. Während sich bei Neubauten die Randbedingungen in der Regel nur nach dem aktuellen Baurecht und den Vorstellungen des Bauherren und Architekten ergeben, sind bei Bestandsgebäuden zusätzlich die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen! Die Erstellung von Brandschutzkonzepten für Bestandsgebäude ist dadurch oft wesentlich komplexer als bei Neubauten!

4 Brandschutzkonzepte für Neubauten: Prüfung der Vorplanung Grundlagenermittlung/ Vorplanung Abstimmung mit Auftraggeber (Bauherr/Architekt) Erstellung eines Vorkonzeptes Abstimmung mit Fachplanern Entwurfs-/ Genehmigungsplanung Abstimmung mit den zuständigen Behörden Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes

5 Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude: Definition Aufgabenstellung Prüfung der Bestandsunterlagen Vorabanalyse in Form einer Erstbegehung Kontaktaufnahme mit den Planungsbeteiligten Erstellung eines Vorkonzeptes

6 Erstellung eines Vorkonzeptes Abstimmung mit dem Auftraggeber Abstimmung mit den zuständigen Behörden Machbarkeitsprüfung des Vorkonzeptes vor Ort gegebenenfalls detaillierte Mängelaufnahme Gegebenenfalls Anpassung des Vorkonzeptes und Ausarbeitung von weiteren Kompensationsmaßnahmen Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes

7 Definition der Aufgabenstellung Es sollte im Vorfeld mit dem Auftraggeber geklärt werden, aus welchem Grund das Brandschutzkonzept erstellt werden soll: - Nutzungsänderungen? - genehmigungspflichtige Umbauten bzw. Erweiterungen? - Legalisierung einer nicht genehmigten Situation? - Empfehlung aus einer Sonderbaukontrolle oder Brandverhütungsschau? Es empfiehlt sich gleich am Anfang zu klären, ob ein Termin zur Abgabe des Brandschutzkonzeptes seitens der Behörden vorgegeben wurde!

8 Eine Ortsbegehung ist bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes Pflichtprogramm!Eine reine Betrachtung vom Schreibtisch aus ist in der Regel nicht zielführend! Zitat aus einem Brandschutzkonzept Der Treppenraum muss auf die aktuelle Hessischen Bauordnung angepasst werden.

9 Ziel der Erstbegehung: - Erster Eindruck des brandschutztechnischen Zustandes - Abschätzung des Arbeitsaufwandes für die Kalkulation - Gegebenenfalls Besprechung und Anpassungen der Zielvorstellungen des Auftraggebers bzw. der Behörden übliche Mängel? hoher Installationsgrad? mangelhafte Installation?

10 Liegen die richtigen Genehmigungsunterlagen vor? Wurden die Genehmigungen im Bestand auch umgesetzt?

11 Ist das vorliegende Brandschutzkonzept Teil der Baugenehmigung?

12 Liegen die Prüfberichte der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die sicherheitstechnischen Anlagen vollständig vor? Sind die sicherheitstechnischen Anlagen betriebssicher und wirksam?

13 Kontaktaufnahme mit den Planungsbeteiligten Neben dem Architekten und den Fachplanern sind in Bestandsgebäuden gegebenenfalls auch Personen die das Gebäude und insbesondere die Betriebsabläufe kennen von Bedeutung! - Hausmeister - Gebäudemanager - Wartungspersonal - Betriebsleiter -Brandschutzbeauftragte

14 Erstellung eines Vorkonzeptes Das Vorkonzept dient als Orientierungshilfe bei der Machbarkeitsprüfung!

15 Die Verhältnismäßigkeit muss passen! Man kann zu viel<<.. <.aber auch zu wenig machen! Das Ziel sollte es sein, dass Gebäude auf das Sicherheitsniveau des gültigen Baurechtes zu bringen und nicht das Gebäude so sicher wie möglich zu machen!

16 Bei der Machbarkeitsprüfung sollten die brandschutztechnischen Maßnahmen auch mit den Betriebsabläufen abgeglichen werden! Ist die Umsetzung der Maßnahmen ggf. auch im laufenden Betrieb möglich? Baulicher Brandschutz der nur wenig in die Belange des Nutzers eingreift wird in der Nutzung auch nur wenig unterlaufen! Viele Brandschutztüren (ohne Feststellanlagen oder Freilauftürschließer) = viele Holzkeile, etc.

17 Eine zu große Ausweitung des Treppenraumes im Kellergeschoss führt zwangsläufig zur Lagerung von brennbaren Materialien im Treppenraum! Den Treppenraum ohne größere Erweiterung abzutrennen, ist in der Regel die bessere Lösung!!

18 Gutachten- bzw. Konzepterstellung Der Aufbau des Gutachtens soll dem Auftraggeber Aufschluss geben über: - den SOLL-Zustand (baurechtliche Regelungen) - den IST- Zustand (Bestand) - die Sanierungsvorschläge (Maßnahmenkatalog)

19 Neubau Bestandsgebäude Prüfung der Vorplanung Definition Aufgabenstellung Prüfung der Bestandsunterlagen Vorabanalyse in Form einer Erstbegehung Abstimmung mit Auftraggeber (Bauherr/Architekt) Abstimmung mit Fachplanern (Technische Gewerke) Kontaktaufnahme mit den Planungsbeteiligten Erstellung eines Vorkonzeptes Erstellung eines Vorkonzeptes Abstimmung mit dem Auftraggeber Abstimmung mit den zuständigen Behörden Abstimmung mit den zuständigen Behörden Machbarkeitsprüfung des Vorkonzeptes vor Ort, gegebenenfalls detaillierte Mängelaufnahme Gegebenenfalls Anpassung des Vorkonzeptes und Ausarbeitung von weiteren Kompensationsmaßnahmen Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes

20 Wann besteht Bestandsschutz? Brandschutz hat keinen Bestandsschutz! Bestehende Gebäude die eine gültige Baugenehmigung haben, besitzen prinzipiell Bestandsschutz! Bestandsschutz liegt nicht vor: -bei Gebäuden die nicht nach den Vorgaben der Baugenehmigung umgesetzt worden sind - bei Baumängeln die bei Abnahmen nicht erkannt worden sind - bei dem Vorliegen einer konkreten Gefahr -gegebenenfalls bei baulichen Maßnahmen die den Gebäudetypus wesentlich verändern!

21 Lösungsansatz für die im Bestand vorhandenen Bauteile eines Gründerzeithauses 1 Betroffene Geschossdecke ertüchtigen 2 Vernetzte Rauchwarnmelder im Treppenraum (Holztreppen) 3 Rauchabzug 4 Treppenraumabschluss der betroffenen Wohneinheit DS/S 5 Kellerzugang T30-RS, Gegebenenfalls Verlegung des Abschlusses Keller Maisonettewohnung Nicht ausgebauter Dachraum ,0 m

22 Wie verhält sich der Bestandsschutz bei Baumaßnahmen die die Gebäudeklasse verändern? Bei einer Baumaßnahme die einen Gebäudeklassensprung verursacht, ergibt sich aus dem Baurecht kein Automatismus bezüglich des Entfalls des Bestandsschutzes! Es sollte jedoch kritisch hinterfragt werden, ob sich durch die baulichen Änderungen ein höheres Risiko für das Gebäude ergibt! Die Vorgehensweise bezüglich der Anwendung des Bestandsschutzes bzw. der Erforderlichkeit von Abweichungsanträgen sollte mit der zuständigen Bauaufsicht und gegebenenfalls mit einem Juristen geklärt und dokumentiert werden!

23 Dachboden Gebäudeklassensprung durch die Herstellung einer Maisonetteeinheit Bestandsschutz ist brandschutztechnisch vertretbar: Nicht ausgebauter Dachraum -Keine zusätzliche Nutzungseinheit im Gebäude -Keine Erhöhung der Personenanzahl im Gebäude Keine Risikoerhöhung! Maisonettewohnung 15,3 m = GK5 11,5 m = GK4 Keller

24 Dachboden Gebäudeklassensprung durch die Herstellung einer Nutzungseinheit mit mehr als 400m² Bestandsschutz ist brandschutztechnisch vertretbar: -Keine zusätzliche Nutzungseinheit im Gebäude NE > 400m² -Kein zusätzliches Geschoß Keine Risikoerhöhung<< <..sofern sich die Personenanzahl im Gebäude nicht signifikant erhöht!

25 Dachboden Gebäudeklassensprung durch die Herstellung einer neuen Wohneinheit im Dachgeschoss Ist der Bestandsschutz brandschutztechnisch vertretbar? -zusätzliche Nutzungseinheit im Gebäude -Erhöhung der Personenanzahl im Gebäude Grenzfall! sollte gegebenenfalls im Einzelfall juristisch geklärt werden! Keller Nicht ausgebauter Dachraum 15,3 m = GK5 11,5 m = GK4

26 Gebäudeklassensprung durch die Aufstockung eines Gebäudes Hier kann kein Bestandsschutzgeltend gemacht werden, da das Gebäude Grundlegend verändert wird? Gegebenenfalls kann ein Gebäude auch mal nicht die Voraussetzungen für eine Aufstockung haben?

27 Gebäudeklassensprung durch die Veränderung des Baurechts Nach dem vorliegenden MBO Entwurf wird nicht mehr die Oberkante des Rohfußbodens sondern die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsräumen bei der Bemessung der Höhe zur Gebäudeklassifizierung angesetzt!? Nicht ausgebauter Dachraum 13,1 m Keller

28 Bei der Anwendung des Bestandsschutzes sollte die fachliche Beurteilung nicht komplett entfallen! Die Axt zur Sicherstellung des Rettungsweges aus dem Aufzugsvorraum?

29 Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Bestandsgebäude! 1.) Bestandsaufnahme durchführen! 2.) Genaue Prüfung der Bestandsunterlagen! 3.) Verhältnismäßigkeit der gegebenenfalls geplanten brandschutztechnischen Kompensationsmaßnahmen prüfen! 4.) Die geplanten brandschutztechnischen Maßnahmen mit den Belangen des Nutzers abgleichen! 5.) Den Bestandsschutz auch mal fachlich hinterfragen und bei Anwendung des Bestandsschutzes in Grenzfällen mit der zuständigen Bauaufsicht abstimmen und dokumentieren!

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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