Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude Praktische Hinweise für Architekten
|
|
- Andreas Schmidt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude Praktische Hinweise für Architekten Referent: Dipl.- Ing. Oliver Hilla Bauaufsichtlich zugelassener Prüfsachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Vorsitzender des Verbandes der Prüfsachverständigen für Brandschutz in Hessen e.v. - vpb
2 Einheitliche Betrachtungsweisen Ansprechpartner für Architekten und Fachplaner Mitwirkung bei der Novellierung von Bauvorschriften Regelmäßiger Erfahrungsaustauch zwischen den Mitgliedern Vpb-Hessen Kontakt zum Ministerium Mitwirkung an Informationsveranstaltungen Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Feuerwehren Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit den Bauaufsichten
3 Systematische Vorgehensweise bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten: Die Erstellung von Brandschutzkonzepten für Bestandsgebäude unterscheiden sich grundlegend von der Vorgehensweise bei Neubauten. Während sich bei Neubauten die Randbedingungen in der Regel nur nach dem aktuellen Baurecht und den Vorstellungen des Bauherren und Architekten ergeben, sind bei Bestandsgebäuden zusätzlich die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen! Die Erstellung von Brandschutzkonzepten für Bestandsgebäude ist dadurch oft wesentlich komplexer als bei Neubauten!
4 Brandschutzkonzepte für Neubauten: Prüfung der Vorplanung Grundlagenermittlung/ Vorplanung Abstimmung mit Auftraggeber (Bauherr/Architekt) Erstellung eines Vorkonzeptes Abstimmung mit Fachplanern Entwurfs-/ Genehmigungsplanung Abstimmung mit den zuständigen Behörden Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes
5 Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude: Definition Aufgabenstellung Prüfung der Bestandsunterlagen Vorabanalyse in Form einer Erstbegehung Kontaktaufnahme mit den Planungsbeteiligten Erstellung eines Vorkonzeptes
6 Erstellung eines Vorkonzeptes Abstimmung mit dem Auftraggeber Abstimmung mit den zuständigen Behörden Machbarkeitsprüfung des Vorkonzeptes vor Ort gegebenenfalls detaillierte Mängelaufnahme Gegebenenfalls Anpassung des Vorkonzeptes und Ausarbeitung von weiteren Kompensationsmaßnahmen Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes
7 Definition der Aufgabenstellung Es sollte im Vorfeld mit dem Auftraggeber geklärt werden, aus welchem Grund das Brandschutzkonzept erstellt werden soll: - Nutzungsänderungen? - genehmigungspflichtige Umbauten bzw. Erweiterungen? - Legalisierung einer nicht genehmigten Situation? - Empfehlung aus einer Sonderbaukontrolle oder Brandverhütungsschau? Es empfiehlt sich gleich am Anfang zu klären, ob ein Termin zur Abgabe des Brandschutzkonzeptes seitens der Behörden vorgegeben wurde!
8 Eine Ortsbegehung ist bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes Pflichtprogramm!Eine reine Betrachtung vom Schreibtisch aus ist in der Regel nicht zielführend! Zitat aus einem Brandschutzkonzept Der Treppenraum muss auf die aktuelle Hessischen Bauordnung angepasst werden.
9 Ziel der Erstbegehung: - Erster Eindruck des brandschutztechnischen Zustandes - Abschätzung des Arbeitsaufwandes für die Kalkulation - Gegebenenfalls Besprechung und Anpassungen der Zielvorstellungen des Auftraggebers bzw. der Behörden übliche Mängel? hoher Installationsgrad? mangelhafte Installation?
10 Liegen die richtigen Genehmigungsunterlagen vor? Wurden die Genehmigungen im Bestand auch umgesetzt?
11 Ist das vorliegende Brandschutzkonzept Teil der Baugenehmigung?
12 Liegen die Prüfberichte der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die sicherheitstechnischen Anlagen vollständig vor? Sind die sicherheitstechnischen Anlagen betriebssicher und wirksam?
13 Kontaktaufnahme mit den Planungsbeteiligten Neben dem Architekten und den Fachplanern sind in Bestandsgebäuden gegebenenfalls auch Personen die das Gebäude und insbesondere die Betriebsabläufe kennen von Bedeutung! - Hausmeister - Gebäudemanager - Wartungspersonal - Betriebsleiter -Brandschutzbeauftragte
14 Erstellung eines Vorkonzeptes Das Vorkonzept dient als Orientierungshilfe bei der Machbarkeitsprüfung!
15 Die Verhältnismäßigkeit muss passen! Man kann zu viel<<.. <.aber auch zu wenig machen! Das Ziel sollte es sein, dass Gebäude auf das Sicherheitsniveau des gültigen Baurechtes zu bringen und nicht das Gebäude so sicher wie möglich zu machen!
16 Bei der Machbarkeitsprüfung sollten die brandschutztechnischen Maßnahmen auch mit den Betriebsabläufen abgeglichen werden! Ist die Umsetzung der Maßnahmen ggf. auch im laufenden Betrieb möglich? Baulicher Brandschutz der nur wenig in die Belange des Nutzers eingreift wird in der Nutzung auch nur wenig unterlaufen! Viele Brandschutztüren (ohne Feststellanlagen oder Freilauftürschließer) = viele Holzkeile, etc.
17 Eine zu große Ausweitung des Treppenraumes im Kellergeschoss führt zwangsläufig zur Lagerung von brennbaren Materialien im Treppenraum! Den Treppenraum ohne größere Erweiterung abzutrennen, ist in der Regel die bessere Lösung!!
18 Gutachten- bzw. Konzepterstellung Der Aufbau des Gutachtens soll dem Auftraggeber Aufschluss geben über: - den SOLL-Zustand (baurechtliche Regelungen) - den IST- Zustand (Bestand) - die Sanierungsvorschläge (Maßnahmenkatalog)
19 Neubau Bestandsgebäude Prüfung der Vorplanung Definition Aufgabenstellung Prüfung der Bestandsunterlagen Vorabanalyse in Form einer Erstbegehung Abstimmung mit Auftraggeber (Bauherr/Architekt) Abstimmung mit Fachplanern (Technische Gewerke) Kontaktaufnahme mit den Planungsbeteiligten Erstellung eines Vorkonzeptes Erstellung eines Vorkonzeptes Abstimmung mit dem Auftraggeber Abstimmung mit den zuständigen Behörden Abstimmung mit den zuständigen Behörden Machbarkeitsprüfung des Vorkonzeptes vor Ort, gegebenenfalls detaillierte Mängelaufnahme Gegebenenfalls Anpassung des Vorkonzeptes und Ausarbeitung von weiteren Kompensationsmaßnahmen Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes
20 Wann besteht Bestandsschutz? Brandschutz hat keinen Bestandsschutz! Bestehende Gebäude die eine gültige Baugenehmigung haben, besitzen prinzipiell Bestandsschutz! Bestandsschutz liegt nicht vor: -bei Gebäuden die nicht nach den Vorgaben der Baugenehmigung umgesetzt worden sind - bei Baumängeln die bei Abnahmen nicht erkannt worden sind - bei dem Vorliegen einer konkreten Gefahr -gegebenenfalls bei baulichen Maßnahmen die den Gebäudetypus wesentlich verändern!
21 Lösungsansatz für die im Bestand vorhandenen Bauteile eines Gründerzeithauses 1 Betroffene Geschossdecke ertüchtigen 2 Vernetzte Rauchwarnmelder im Treppenraum (Holztreppen) 3 Rauchabzug 4 Treppenraumabschluss der betroffenen Wohneinheit DS/S 5 Kellerzugang T30-RS, Gegebenenfalls Verlegung des Abschlusses Keller Maisonettewohnung Nicht ausgebauter Dachraum ,0 m
22 Wie verhält sich der Bestandsschutz bei Baumaßnahmen die die Gebäudeklasse verändern? Bei einer Baumaßnahme die einen Gebäudeklassensprung verursacht, ergibt sich aus dem Baurecht kein Automatismus bezüglich des Entfalls des Bestandsschutzes! Es sollte jedoch kritisch hinterfragt werden, ob sich durch die baulichen Änderungen ein höheres Risiko für das Gebäude ergibt! Die Vorgehensweise bezüglich der Anwendung des Bestandsschutzes bzw. der Erforderlichkeit von Abweichungsanträgen sollte mit der zuständigen Bauaufsicht und gegebenenfalls mit einem Juristen geklärt und dokumentiert werden!
23 Dachboden Gebäudeklassensprung durch die Herstellung einer Maisonetteeinheit Bestandsschutz ist brandschutztechnisch vertretbar: Nicht ausgebauter Dachraum -Keine zusätzliche Nutzungseinheit im Gebäude -Keine Erhöhung der Personenanzahl im Gebäude Keine Risikoerhöhung! Maisonettewohnung 15,3 m = GK5 11,5 m = GK4 Keller
24 Dachboden Gebäudeklassensprung durch die Herstellung einer Nutzungseinheit mit mehr als 400m² Bestandsschutz ist brandschutztechnisch vertretbar: -Keine zusätzliche Nutzungseinheit im Gebäude NE > 400m² -Kein zusätzliches Geschoß Keine Risikoerhöhung<< <..sofern sich die Personenanzahl im Gebäude nicht signifikant erhöht!
25 Dachboden Gebäudeklassensprung durch die Herstellung einer neuen Wohneinheit im Dachgeschoss Ist der Bestandsschutz brandschutztechnisch vertretbar? -zusätzliche Nutzungseinheit im Gebäude -Erhöhung der Personenanzahl im Gebäude Grenzfall! sollte gegebenenfalls im Einzelfall juristisch geklärt werden! Keller Nicht ausgebauter Dachraum 15,3 m = GK5 11,5 m = GK4
26 Gebäudeklassensprung durch die Aufstockung eines Gebäudes Hier kann kein Bestandsschutzgeltend gemacht werden, da das Gebäude Grundlegend verändert wird? Gegebenenfalls kann ein Gebäude auch mal nicht die Voraussetzungen für eine Aufstockung haben?
27 Gebäudeklassensprung durch die Veränderung des Baurechts Nach dem vorliegenden MBO Entwurf wird nicht mehr die Oberkante des Rohfußbodens sondern die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsräumen bei der Bemessung der Höhe zur Gebäudeklassifizierung angesetzt!? Nicht ausgebauter Dachraum 13,1 m Keller
28 Bei der Anwendung des Bestandsschutzes sollte die fachliche Beurteilung nicht komplett entfallen! Die Axt zur Sicherstellung des Rettungsweges aus dem Aufzugsvorraum?
29 Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätze bei der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Bestandsgebäude! 1.) Bestandsaufnahme durchführen! 2.) Genaue Prüfung der Bestandsunterlagen! 3.) Verhältnismäßigkeit der gegebenenfalls geplanten brandschutztechnischen Kompensationsmaßnahmen prüfen! 4.) Die geplanten brandschutztechnischen Maßnahmen mit den Belangen des Nutzers abgleichen! 5.) Den Bestandsschutz auch mal fachlich hinterfragen und bei Anwendung des Bestandsschutzes in Grenzfällen mit der zuständigen Bauaufsicht abstimmen und dokumentieren!
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Brandschutz im Lebenszyklus eines Gebäudes
WERKFEUERWEHRVERBAND BAYERN E.V. ARBEITSGEMEINSCHAFT BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ 16.06.2016 Mainz, Vortragsveranstaltung Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. Quelle: Präsentation von Martin Wilske, WFV
MehrBestandsschutz. W. Klemm Brandrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
Bestandsschutz Der Begriff Bestandsschutz beschreibt allgemein im öffentlichen Recht das Phänomen, dass eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt,... Bestandsschutz... obwohl neuere Gesetze
MehrBrandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO
Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr
MehrAbweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen
Brandassessor, Dipl.-Ing. Christian Töpfel VDI Energieberater (HWK) Abweichungen von der Bauordnung Chancen und Verpflichtungen Brandschutz und Bauordnung In 20 Artikeln der Bayerischen Bauordnung sind
MehrAktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz
Andreas Bell Aktuelle bauordnungsrechtliche Fragen beim Brandschutz I. Änderungen in der BayBO zum 01.01.2013 Sonderbautatbestände Änderung der BayBO zum 01.01.2013 in Art. 2 Abs. 4 Sonderbautatbestände:
Mehr1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt
1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei
MehrBRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG
PTI BRANDSCHUTZ + BAUPLANUNG Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bär Dipl.-Ing. (TU) Architekt Christian Bergmann T30-RS Schloßstraße 22 66953 Pirmasens Telefon: 06331 259933 0 Telefax: 06331 259933 29 www.brandschutz
MehrBRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN
Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November
MehrHoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau
IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser
MehrMerkblatt. Planung von Brandschutz-Anlagen
Merkblatt MB 14-01 Planung von Brandschutz-Anlagen Dezember 2015 Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde sorgfältig von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Präsidium der vfdb verabschiedet. Der
MehrFeuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Thomas Gulitz Seestraße 3 45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209 1704235 E-Mail: thomas.gulitz@gelsenkirchen.de Feuer und Flamme für Wohngemeinschaften. Brandschutz ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. am
MehrUniversität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke
Universität Siegen FB Bauingenieurwesen Prüfung Brandschutz Uni-/Master-Studiengang (2,0 h) Prof. Dr.-Ing. Falke 26.09.2008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Σ
Mehr2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010
2. Bodensee Brandschutzfachtag in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 Neuerung in der LBO Baden-Württemberg Auswirkungen und Systematik bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes Ralf Kludt Dipl.-Ing.
MehrTÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer
TÜV Rheinland Group Ingeniertechnische Betrachtung des Gesamtbrandschutzes als Bewertungsgrundlage für den Betreiber und Versicherer Gunther Sohn TÜV Anlagentechnik GmbH Elektro- u. Gebäudetechnik ++49
MehrBauliche Anlagen nach 38 LBO sind hierbei insbesondere:
Rechts- und Ordnungamt Brand- und Katastrophenschutz Ansprechpartner: KBM Oliver Surbeck Durchwahl: 0751 / 85-5140 Telefax: 0751 / 85-5107 E-Mail: kreisbrandmeister @landkreis-ravensburg.de Dienstgebäude:
MehrBrandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze
Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze 18.09.2009 Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Brandschutz im Bestandsgebäude ein Generationenkonflikt Vorangegangene Generationen haben
MehrAnlagenarten und deren Abnahmen
Anlagenarten und deren Abnahmen Erfahrungsaustausch für VdS - anerkannte Errichter von Brandmeldeanlagen in Hamburg am 28. Februar 2012 Frank Döhler Anlagenarten und deren Abnahme Überblick Bestimmungen
MehrLandratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008
Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes
MehrRettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten
Rettungswege Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten 1 2 Rettungswege Rettung für wen? wie? 3 Rettungswege Rettung für
MehrBrandschutzleitfaden für Kindertageseinrichtungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen
Brandschutzleitfaden für Kindertageseinrichtungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen Bearbeitet von Andreas Heitmann 1. Auflage 2013. Taschenbuch. ca. 126 S. Paperback ISBN 978 3 8167 8785 3 Format (B x L):
MehrAllgemeine Fachbegriffe
Allgemeine Fachbegriffe Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein
MehrBrandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis
Brandschutz in Gründerzeithäusern - Probleme und Lösungen aus der Praxis Datum: 27.05.2009 Vortrag von: Brandrat Thorsten Ante, Stadt Leipzig, Branddirektion 1 Gliederung des Vortrages Charakteristika
MehrBranchentreff Vorbeugender Brandschutz
Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Wechselwirkung Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des AK VB/G der AGBF Bund
MehrFLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG KOMPETENZ IM BRANDSCHUTZ
FLEXIBILITÄT QUALITÄT VERANTWORTUNG BRANDSCHUTZTECHNIK ICB Engineering GmbH leistet als Ingenieurbüro eine umfangreiche Planungs-, Beratungs- und Prüfungsleistung für Brandschutzanlagen. In Industrie und
MehrBauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn
Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer
MehrTitel: Entwurfsplanung (Element 09) Regelt den Ablauf der Entwufsplanung
Titel: Entwurfsplanung (Element 09) Zweck: Verantwortung: Bereich Regelt den Ablauf der Entwufsplanung Projektleiter Projektdurchführung 1. Bericht Grund- teilausgefüllte PL PL/ MA lagenermittlung CL ENTWURF
MehrBayerische Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf
MehrPrüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind
Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais
MehrI. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben
Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der
MehrBrandschutz im Bestand
Brandschutz im Bestand zwischen Sanierungspflicht und Kompensationsmöglichkeiten Forum Arbeitssicherheit der HIS- Hochschul-Informations-System GmbH am 03.Dezember 2012 in der Johann- Wolfgang- von Goethe
MehrBrandschutz Aufgaben und Herausforderungen
Brandschutz Aufgaben und Herausforderungen Ing. Peter Kovacs Leiter des Objektmanagements in der MA 34 Vorstandsvorsitzender-Stv. der Facility Management Austria Leiter des AK Facility Management im Österreichischen
MehrThüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004
Thüringer Innenministerium Neue Thüringer Bauordnung 2004 Liebe Thüringer Bürgerinnen und Bürger - liebe Bauherren! Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung in Kraft. Sie passt die Bauordnung
MehrDER RAUCH MUSS RAUS! Aber sicher! Der Ratgeber zum Thema: Funktionserhalt von RWA- Anlagen. Beratung Projektierung Lieferung Montage Service
DER RAUCH MUSS RAUS! Beratung Projektierung Lieferung Montage Service Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH Langbehnstraße 13 22761 Hamburg Telefon (040) 89 71 200 Telefax (040) 89 02 373 Internet www.btr-hamburg.de
MehrBrandschutz im Industrie- und Gewerbebau
www.bauforumstahl.de Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau Dipl.-Ing. Hans-W. Girkes Goldbeck GmbH Muster-Industriebaurichtlinie 03 / 2000 Büro- und Verwaltungsgebäude DASt Richtlinie 019 2 Industriebau
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Rettungswegekonzept 2 Bestehende Gebäude
Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Rettungswegekonzept 2 Bestehende Gebäude Rettungswegekonzept 15 (4) LBauO Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen; Zwei voneinander unabhängige Rettungswege;
MehrStadt Eschborn. Rathaus und Stadthalle Stadt Eschborn. 2. Sachstandsbericht Beseitigung TÜV-Mängel Bestandsaufnahme Brandschutz Datum:
Rathaus und Stadthalle 2. Sachstandsbericht Beseitigung TÜV-Mängel Bestandsaufnahme Brandschutz Datum: 02.04.2014 1 Inhaltsverzeichnis Teil 1 - Beseitigung TÜV-Mängel Teil 2 - Brandschutztechnische Betrachtung
MehrFachbauleitung Brandschutz
Fachbauleitung Brandschutz Vortragender: Michael Lischewski Fachbauleitung Brandschutz Seite 1 Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept stellt die Grundlage aller erforderlichen baulichen und technischen
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN
Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015
MehrBrandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert?
Brandheiße Themen: PrüfVO Was hat sich geändert? Was bedeuten die Änderungen für Betreiber und Bauherren? (Verschiebung hin zum Betreiber? PrüfVO, BetrSichV) Was gilt für bestehende Anlagen? Folie 1 Was
MehrBauleitung und Qualitätssicherung im Brandschutz. Brandschutzfachtag 14. April 2016 Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart
Bauleitung und Qualitätssicherung im Brandschutz Brandschutzfachtag 14. April 2016 Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart 1 Brandschutzfachtag 14.04.2016 Agenda > Anlass für Fachbauleitung > Behörde,
MehrBegründung zur Änderung der Betriebs-Verordnung - BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010
- BetrVO Auszug aus der Vorlage Nr. 16/254 vom 28. Juni 2010 A. Begründung: a) Allgemeines Die geltende Betriebs-Verordnung richtet sich einerseits an Betreiberinnen und Betreiber bestimmter baulicher
MehrPrüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger
Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger Prüfung des Lüftungsgesuchs Grundlagen: Bauordnung des Landes NRW BauO NRW besonders 3, 42 Baugenehmigung
MehrErstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden
Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Aufhebung der Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden Genehmigungsfähigkeit higkeit an
MehrAufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Kommentar zur Musterbauordnung von Prof. Messer und Thorsten Häßler Definitionen: Nutzungseinheiten Unter einer Nutzungseinheit versteht man ein oder mehrere Aufenthaltsräume, die von einem Nutzer so genutzt
MehrSteinhofer Beratung Brandschutz. Brandschutz im Dialog. ein Mehrwert für unsere Kunden.
Steinhofer Beratung Brandschutz Brandschutz im Dialog. ein Mehrwert für unsere Kunden. Faszination Brandschutz. So individuell wie unsere Mitarbeiter. so individuell ist unsere Dienstleistung für Sie.
MehrSchreiben SenBauWohn V A /12/03/7 vom 26. Februar 1986
Betr.: BauO Bln 85 Hier: Auswirkungen auf die Herstellung von Lageplänen für Bauvorlagen 5 Anlagen (nur Anlage 2, 4 und 5 beigefügt) Sehr geehrte Damen und Herren, die Änderung der Definition Vollgeschoß
MehrFall 4: Bauen im Außenbereich
Fall 4: Bauen im Außenbereich Auf dem Außenbereichsgrundstück des E in der kreisfreien Stadt M befindet sich eine Scheune, die früher dem Einlagern von Futter und als Unterstand für Tiere diente. Diese
MehrBrandschutz im Bild. Aktuelle Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz für Bauvorhaben, Bauteile, Baustoffe
Brandschutz im Bild Aktuelle Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz für Bauvorhaben, Bauteile, Baustoffe von Frieder Kircher, Brandassessor Dipl.-Ing. (FH) M.Eng. Sebastian Wiederer Grundwerk
MehrPROF. MICHAEL LANGE Ingenieurgesellschaft mbh. Gutachten. Fassadenplanung. 1 Grundlagenermittlung. 4 Genehmigungsplanung. 5 Ausführungsplanung
1 Grundlagenermittlung 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe DG-Bank, Hannover 7 Mitwirken bei der Vergabe 8 Objektüberwachung Gutachten DG-Bank,
MehrDie Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen
Die Schutzziele des Brandschutzes Risiken und Lösungsansätze für Senioreneinrichtungen Frieder Kircher Leitender Branddirektor Berliner Feuerwehr 30. August 2012 Brandschutz für Senioren Unsere Aufgaben
MehrDenkmalschutz und Energieeffizienz?
Denkmalschutz und Energieeffizienz? EnergieeinsparVerordnung EnEV Prinzipiell auch im Denkmalschutz Ausnahmen: Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde Nachrüstungsanforderungen Anforderungen im Modernisierungsfall
Mehr21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1
21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE
MehrBrandschutz im Bestand als Integrale Planungsaufgabe. Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken. Brandschutz und Intelligente Gebäudetechnologien
Gliederung und Inhalte Herausforderungen der Gesetze und Richtlinien Grundlagen des Bauordnungsrechts Aufgabenstellung bei Neubauten Aufgabenstellung bei bestehenden Bauwerken Brandschutz und Intelligente
MehrFachbauleitung Projektorganisation. Abnahmemanagement heute und morgen. Umsetzungsprobleme im Zuge der Fachbauleitung
Vortragsgliederung Fachbauleiter - Öffentliches Baurecht Privatrecht Ursprung der Aufgabenübertragung bertragung Die Einrichtung eines Fachbauleiters Brandschutz wird von den Bauaufsichtsbehörden Bauschein
MehrOliver Brune Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Oliver Brune Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg ABH 31 - Bautechnik, Baubestimmungen, Marktüberwachung Übersicht Top 1 Vorstellung des Referenten Top 2 Aufgaben des Referats ABH 31 Top 3 Rechtsgrundlagen
MehrAnwendung von Bauprodukten im Brandschutz. Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern
Anwendung von Bauprodukten im Brandschutz Michael Binz, Geschäftsbereichsleiter Brandschutz Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern Inhalt Inverkehrbringen / Anwenden von Bauprodukten im Brandschutz
MehrGenehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
MehrOberste Bauaufsichtsbehörde der Freien Hansestadt Bremen
Oberste Bauaufsichtsbehörde der Freien Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Organisation Oberste Bauaufsichtsbehörde beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Baurecht (FB-01) n.n. Herr Melzer
MehrPLANUNGSBÜRO SJ Kerim Stahlkopf & Andreas Jaschinski GbR
PLANUNGSBÜRO SJ Kerim Stahlkopf & Andreas Jaschinski GbR Schwerpunkt: Technische Gebäudeausrüstung Heizung Lüftung Kälte Sanitär- und Sprinklertechnik Ihr kompetenter Partner für Bauvorhaben aller Art
MehrLeitlinien für energieeffizientes Bauen in der Stadtverwaltung
1 Leitlinien für energieeffizientes Bauen gibt es schon in vielen Kommunen sie sind grundsätzlich übertragbar, müssen örtlich angepasst werden Beispiele: Leitlinien Leverkusen Leitlinien Frankfurt a.main
MehrBrandschutz alter-nativ
Brandschutz alter-nativ Selbstbestimmt und gut betreut? Wie wohnen wir morgen? Vortrag zum 2. Berliner Brandschutz-Fachgespräch 30. August 2012 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Stubenrauchstraße
Mehrvon Anbau-Balkonen aus Aluminium
von Anbau-Balkonen aus Aluminium 1. Aufgabenstellung Das SCHÜCO Balkonsystem ist eine vorgesetzte Konstruktion mit freitragenden Stützen und einem Verankerungssystem im Wandbereich des Gebäudes. Nachfolgend
MehrBrandschutz in Windenergieanlagen
Inhalt Baurechtliche Vorschriften Brandursachen / -gefahren Brandschutzmaßnahmen Fazit Quelle: IB Kleinmann 1 Baurechtliche Vorschriften 13 HBO: Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen
MehrZutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin
MehrHandlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von m² in Schleswig-Holstein
Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz für den Bau und Betrieb von Discountermärkten in der Größe von 800 2.000 m² in Schleswig-Holstein Stand: August 2010 Allgemeines Die in Deutschland verbreitete
MehrPrüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark
Einbettung des Prüfsachverständigen für Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren Dipl.-Ing. Stefan Heitmann Prüfsachverständiger für Brandschutz Sitz: Dorfstraße 23701 Eutin-Fissau Tel.: 045 21 / 761 39
MehrAllgemein anerkannte Regeln der Technik
Allgemein anerkannte Regeln der Technik aus dem Blickwinkel der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure Symposium Mängelhaftung Berlin, 24.9.2013 Aon Risk Solutions UNIT Versicherungsmakler
MehrBHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
MehrVorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen
Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2
MehrK33. Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen. Bayerische Bauordnung (BayBO)
Allgemeine Informationen zum Brandschutz Rechtsgrundlagen Bayerische Bauordnung (BayBO) Am 1. Januar 2008 trat die neue Bayerische Bauordnung (BayBO) in Kraft. Die bisherige Systematik im vereinfachten
MehrLeistungsbeschreibung Vorbeugender Brandschutz
Bürovorstellung: Abteilung Vorbeugender Brandschutz Die GSE Ingenieur-Gesellschaft mbh Saar, Enseleit und Partner ist ein seit nunmehr 82 Jahren in Berlin ansässiges Büro. In dieser langjährigen Präsenz
MehrHHP Sachverständige Nord/Ost
7. AKG-Fachtagung Neue Normen im Krankenhausbau: Lüftung und Brandschutz HHP Sachverständige Nord/Ost Funktionsgerechte Konzepte Brandschutz im Krankenhausbau Dr. Ing. Rüdiger Hass http://www.hhp-nord-ost.de
MehrBrandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung
Brandschutznachweis nach 11 Bauvorlageverordnung 2008 als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Bauvorhaben: Bauort: Bauherr: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2 (3) BayBO
MehrArbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Sitzungsergebnis Oktober 2014 Empfehlungen zur Risikoeinschätzung von Brandlasten in Rettungswegen (2014-5) Die baurechtlichen Vorgaben zur zulässigen
MehrKurzzusammenfassung der fachlichen Vorträge Programm der Fachtagung Wo steht der Brandschutz im Kindergarten?
Block I: Einsatzbericht und rechtliche Grundlagen 1. Vortrag: Erfahrungsbericht aus Bränden in Kindergärten (Herr Dipl.-Chem. Dirk Schattka) Herr Dipl.-Chem. Dirk Schattka übernahm nach seinem Studium
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrBrandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit
Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit Reinhard Eberl-Pacan MODERNER HOLZBAU HERAUSFORDERUNGEN Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950
Mehr73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58
73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. 1 2 3 4 5 1*2*3 1*4*5 1-(6+7) % % % % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung
MehrOberste Bauaufsicht. Merkblatt zum Brandschutznachweis. 1. Allgemeines. 2. Brandschutznachweis. Fassung November 2014
Oberste Bauaufsicht Merkblatt zum Brandschutznachweis Fassung November 2014 1. Allgemeines Der Brandschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis gemäß 67 Abs. 1 BauO Bln, der für jedes Bauvorhaben, soweit
MehrMachbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5. Kurzbericht
F O R S C H U N G S P R O J E K T Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5 Kurzbericht Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5 Kurzbericht HFA-Nr.: F 776/2007 Gefördert
MehrMindestinhalt von Prüfberichten
Mindestinhalt von Prüfberichten 20. Februar 2015 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. 2015 Folie 1 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger
MehrInformation. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03
Information Feuerwehr STADT SCHWERTE Februar 2009 Empfehlungen für brandschutztechnische Anforderungen an Kindergärten Stadt Schwerte Feuerwehr Rathausstr. 31 Lohbachstrasse 8 58239 Schwerte Telefon: 0
MehrInformationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz
MehrBrandschutz Sorgen Sie vor!
FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang
MehrFolie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden
Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth
MehrSV-Prüfungen an Alarmierungsanlagen Bauaufsichtliche Abgrenzung zwischen Verordnung und Normen, Richtlinien
SV-Prüfungen an Alarmierungsanlagen Bauaufsichtliche Abgrenzung zwischen Verordnung und Normen, Richtlinien Übersicht Baurechtliche Forderung nach Alarmierung Grundsätzliche Unterschiede der Anlagen Personenalarmierung
MehrJan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 1
21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 Sacher GmbH Brandschutz-Forum München BS Vortrag 03 1 Themenübersicht Grundlagen (Art. 54 Bay BO) Schäden, die zu beheben sind
MehrPlanungshandbuch Treppe. Trittschall vermindern mit System.
Planungshandbuch Treppe. Trittschall vermindern mit System. Seite 3 Vorwort Seit jeher haben Treppen in der Architektur eine bedeutende Rolle gespielt. In früheren Zeiten hatten sie nicht nur die funktionale
MehrBauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),
Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium
MehrBrandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke. brennbarer Dämmstoffe
Brandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke -Grenzen und Einsatzmöglichkeiten brennbarer Dämmstoffe Wolfgang Klemm Landeshauptstadt München - Branddirektion Baustoffanforderung
MehrÄnderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Sachgebiet B 1/Ha Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden Württemberg (GABl) vom 27. Juli 2005 wurden auf Seite
MehrRechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand
Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen
MehrBremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) i.d. Fassung vom 23.3.1983 (Brem. GBl. S. 89) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften 13 1 Anwendungsbereich 13 2 Begriffe 13 3 Allgemeine Anforderungen 14 B.
MehrStadt Eschborn. Rathaus und Stadthalle Stadt Eschborn. 3. Sachstandsbericht Beseitigung TÜV-Mängel und Brandschutzertüchtigung Datum:
Rathaus und Stadthalle 3. Sachstandsbericht Beseitigung TÜV-Mängel und Brandschutzertüchtigung Datum: 05.11.2014 1 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Beseitigung TÜV-Mängel Teil 2 Brandschutzertüchtigung und Interimsbrandschutzkonzept
MehrGebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m
BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende
MehrErstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein
Genehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungskonzepte Brandschutzkonzepte für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude Erstellt von Aribert Herrmann 24.03.2010 Fachdienst Bauen und Wohnen Zusammenhänge
MehrBrandschutzforum Zum Thema: Neue Brandschutzvorschriften
Zum Thema: Neue Brandschutzvorschriften Herzlich Willkommen Bewährtes Klima. Für Mensch und Maschine. 60 Jahre Wie passt das mit uns (Otto Keller AG) zusammen? Bewährtes Klima. Für Mensch und Maschine.
Mehrgierhardt architekten - architekten ingenieure sachverständige
gierhardt architekten - architekten ingenieure sachverständige vita vorhaben in Hessen und den angrenzenden Bundesländern realisiert. Die Bandbreite unserer Projekte reicht von Wohnungs- - alle Bereiche
MehrAnlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel
Mehr