Aktuelle Vorhaben und Forderungen im Spannungsfeld zwischen Sicherheit der Betriebsrenten und weiterer Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung

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Transkript:

Hans Ludwig Flecken Die betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Sicherheit der Betriebsrenten und die weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland

Aktuelle Vorhaben und Forderungen im Spannungsfeld zwischen Sicherheit der Betriebsrenten und weiterer Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung I. Das Spannungsfeld in der Historie der Gesetzgebung II. III. IV. Die europäischen Normgebung Die Finanzierung des Pensions-Sicherungs-Vereins Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog -- Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung -- Vermeidung von Grundsicherung nach vollem Erwerbsleben

I. Das Spannungsfeld in der Historie der Gesetzgebung Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 1974 - Festigung der rechtlichen Position der Arbeitnehmer mit Ansprüchen und Anwartschaften auf BAV Die Rentenreform 1999 (Rentenreformgesetz 1999) - Erleichterungen bei der Anpassungsprüfungspflicht nach 16 BetrAVG Die Rentenreform 2001 (Altersvermögensgesetz) - Neue Formen von Versorgungszusagen und Anspruch auf BAV im Wege der Entgeltumwandlung anstelle obligatorischer zusätzlicher Altersvorsorge anstelle obligatorischer zusätzlicher Altersvorsorge

Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung Entwicklung der BAV-Anwartschaften 18 17,3 17,5 17 16,7 Anzahl in Mio. 16 15 14,4 15,1 15,5 15,7 14 13 12 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 * 2004 zur Jahresmitte, ansonsten zum Jahresende Stand *

Verbreitung der BAV in der Privatwirtschaft 14 Mio. Beschäftigte (sv-pflichtig) 12 10 8 6 4 2 Frauen Männer 0 Dez. 01 Dez. 03 Jun. 04 Dez. 05 Dez. 06 Dez. 07

II. Die europäische Normgebung Die Empfehlungen im Weißbuch der EU-Kommission vom 16. Februar 2012 zur Rentenpolitik: Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung, Abbau von Frühverrentungssystemen, Unterstützung längerer Arbeitsleben, Gleiches Renteneintrittsalter für Männer und Frauen, Förderung von Zusatzrentensystemen

II. Die europäische Normgebung Die Ankündigung von EU-Rechtssetzung zur betrieblichen Altersversorgung im Weißbuch: Neuer Anlauf für eine Portbilitäts-Richtlinie, Verbesserung des Insolvenzschutzes von Betriebsrenten (Überarbeitung der Pensionsfonds-Richtlinie)

II. Die europäische Normgebung Portabilitäts-Richtlinie Auffassung des BMAS: Zunächst sollte die europaweite Übertragung erworbener Betriebsrentenanwartschaften ( transferability ) geprüft werden. Allerdings: Details der beabsichtigten Neuregelung noch nicht bekannt Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags dürfte der Erlass einer künftigen Richtlinie nicht mehr dem Einstimmigkeitserfordernis unterliegen.

II. Die europäische Normgebung Pensionsfonds-Richtlinie Ankündigung der Überarbeitung der Richtlinie ab dem III. Quartal 2012 Auffassung des BMAS: Besonderheiten der deutschen bav (Arbeitgeberhaftung, Schutz über Pensions-Sicherungs-Verein) muss unbedingt berücksichtigt werden. Diese Position wurde der Kommission vom BMAS und BMF auf verschiedenen Ebenen erläutert

III. Die Finanzierung des Pensions-Sicherungs-Vereins Der 2009 vom PSV zu finanzierende Aufwand lag bei über 4 Mrd. Euro. Davon übernahmen die 150 größten Unternehmen die Hälfte. PSV-Beitragssatz 2008: PSV-Beitragssatz 2009: (bei 5 Jahres-Streckung) PSV-Beitragssatz 2011: (ggf. + 1,5 Promille der Beitragsbemessung 2009) Durchschnittlicher PSV-Beitragssatz seit 1975: 1,8 Promille 14,2 Promille 8,2 Promille 1,9 Promille 3,1 Promille

III. Die Finanzierung des Pensions-Sicherungs-Vereins Forderung insbesondere der Großunternehmen: Bessere Berücksichtigung von Schadensvorsorge und des individuellen Unternehmens-Insolvenzrisiko bei der Höhe des Beitrags zum PSV Sorge der Klein- und Mittelunternehmen: Sie befürchten, dass eine Entlastung der Großunternehmen beim PSV-Beitrag zu ihren Lasten geht.

III. Die Finanzierung des Pensions-Sicherungs-Vereins Sicherung der Betriebsrenten bei Pensionskassen Bei regulierten Pensionskassen über die Aufsicht der BaFin über Nachschussverpflichtung der Arbeitgeber Bei deregulierten Pensionskassen über die weitere Sicherung durch den gesetzlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungen Protektor

III. Finanzierung des Pensions-Sicherungs-Vereins Wichtige Aspekte für die Bundesregierung Keine Sicherungslücken Einfaches, kostengünstiges Verfahren Konsistentes System Vollständiger Übergang des ausgegliederten Vermögens auf PSV Haltung der Bundesregierung Forderungen, die regulierten Pensionskassen in das Schutzsystem des PSV aufzunehmen, hat die Bundesregierung bislang abgelehnt. Einen zwischen BDA und aba abgestimmten Vorschlag zu einem risikogerechten PSV-Beitrag wird die Bundesregierung ergebnisoffen prüfen.

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung - Ausgangslage in der gesetzlichen Rentenversicherung Bei Invalidität vor Alter 60 rd. 3% niedrigere Rente im Verhältnis zum bis Ende 2000 geltenden Recht (keine Abschläge / geringere Zurechnungszeit) Bei Invalidität ab Alter 60 keine Kompensation der Abschläge durch verlängerte Zurechnungszeit Die Niveauabsenkung über den Rentenanpassungsmechanismus wirkt sich ebenfalls auf die Erwerbsminderungsrenten aus

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung - Entwicklung der durchschnittlichen Rentenbeträge bei Zugang Männer und Frauen 2003 2006 2008 2010 715 676 647 640 Männer 2003 2006 2008 2010 763 714 677 667 Frauen 2003 2006 2008 2010 653 631 613 611

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung - Prüfungsauftrag aus dem Koalitionsvertrag ob und wie die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko im Bereich der Zusatzrenten kostenneutral verbessert werden kann.

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung - Handlungsoptionen in der betrieblichen Altersversorgung Forderung Obligatorische Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko bei arbeitnehmerfinanzierter BAV (Entgeltumwandlung) sowie bei Riester-Renten Haltung BMAS Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung auf freiwilliger Basis

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung - Handlungsoptionen aus Sicht der Bundesregierung: Bei der Riester-Rente Förderunschädliche Verwendung eines größeren Teils des Beitrags für die Absicherung des Invaliditätsrisiko In der gesetzlichen Rentenversicherung Verlängerung der Zurechnungszeit Bessere Bewertung der Zurechnungszeit Möglichkeit zur Zahlung von Zusatzbeiträgen

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung - Ausgangslage: Die Zurechnungszeit wird bis zum Alter 60 berechnet. Vorschlag im Rentendialog: Der Erwerbsminderungsschutz soll angemessen ausgebaut werden. heute: Arbeiten bis 65 künftig: Arbeiten bis 67 bei Erwerbsminderung Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung Zurechnungszeit Eintritt der Erwerbsminderung Unterstelltes weiteres Erwerbsleben bis Alter 60 Eintritt der Erwerbsminderung parallele Ausweitung der Zurechnungszeit bis Alter 62 Der Schutz bei Erwerbsminderung bleibt hinter der Anhebung der Altersgrenze zurück. Der Schutz bei Erwerbsminderung steigt mit dem längeren Erwerbsleben.

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Vermeidung von Grundsicherung nach vollem Erwerbsleben - Zentrale Frage zur Vermeidung künftiger Altersarmut ist: Sorgen Versicherte mit niedrigen Einkommen ausreichend für das Alter vor? Aussage im Koalitionsvertrag hierzu: Deshalb wollen wir, dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist.

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Vermeidung von Grundsicherung nach vollem Erwerbsleben - Opting Out als Lösung? Das Prinzip des Opting Outs Verpflichtende Aufnahme in ein Betriebsrentensystem mit der Option, das System verlassen zu können. Die maßgebenden Gesichtspunkte in der Diskussion Die Notwendigkeit eines Opting Outs Die Belastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen Die Änderung des Charakters der BAV Belastung des Bundeshalts durch ein Opting Out Der Überwachungsaufwand beim Opting Out Die Option der Tarifvertragsparteien für ein Opting Out

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Vermeidung von Grundsicherung nach vollem Erwerbsleben - Ausgangslage: Altersvorsorge wird später auf die Grundsicherung angerechnet. Vorschlag im Rentendialog: Eine neue Leistung, die Altersvorsorgebemühungen honoriert. 684 mtl. = 684 mtl. zus. AV 684 mtl. < 850 mtl. Grundsich. Grundsich. Grundsich. Zu- schuss- Rente zus. AV Rente Rente Rente Rente Selbst langjährige Altersvorsorge lohnt sich nicht immer. Langjährige Altersvorsorge lohnt sich immer.

IV. Die zusätzliche Altersversorgung im Rentendialog - Vermeidung von Grundsicherung nach vollem Erwerbsleben - Voraussetzungen in den ersten zehn Jahren (Zugang 2013 bis 2022): 40 Versicherungsjahre mit allen rentenrechtlichen Zeiten (Beschäftigung, Schule, Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft/Mutterschutz, freiwillige Rentenbeiträge z.b. bei Selbständigkeit ndigkeit) davon 30 Beitragsjahre (Pflichtbeitragszeiten) aus Beschäftigung (und auch Selbstständigkeit mit Pflichtversicherung in der GRV!), Wehr-,, Zivil- und Freiwilligendienst, Zeiten der Kindererziehung (einschließlich lich Berücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr) oder Pflege Voraussetzungen ab Zugang 2023 sind 45 Jahre Versicherungszeiten und 35 Jahre Beitragszeiten. Anforderungen an die zusätzliche Altersvorsorge werden schrittweise erhöht: ht: zum Start (Zugang 2013-2017) 2017) fünf f Jahre zusätzlicher Vorsorge ab 2018 Anstieg um jeweils ein Jahr von sechs auf dann 35 Jahre bis 2047

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit