Wer begleitet da wen? Vermeidung von Umweltschäden durch Umwelt-Baubegleitung - Erfahrungsbericht aus der Praxis -
1. Neue Anforderungen im Planungsbüro 2. Grundsätze für Umwelt-Baubegleitung 3. Leistungsprogramm Umwelt-Baubegleitung 4. Rückkoppelung aus/ auf LBP und sap 5. Beispiele aus der Praxis 6. Regelungsbedarf
1. Neue Anforderungen im Planungsbüro 1.1 Bisherige Regelungen und Grundlagen - LBP auf der Grundlage der Naturschutzgesetze der Länder
1.2 Neue Regelungen - Umweltschadensgesetz (USchadG)...
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- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. VS- und FFH-RL...
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Im Rahmen der sap sind grundsätzlich alle vorkommenden Arten der folgenden drei Gruppen zu berücksichtigen: Die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten sind im Hinblick auf die Verbotstatbestände des 42 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG und ggf. hinsichtlich dem Vorliegen der Ausnahmegründe des 43 Abs. 8 BNatSchG zu prüfen. Die über diese beiden Gruppen hinaus nur national streng geschützten Arten sind im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen ebenfalls zu prüfen. Quelle: Oberste Baubehörde im Bayer. STMI
- Prüfbögen am Bsp. NRW Prüfbogen Neuntöter:
Prüfbogen Kreuzkröte:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)...
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)......
1.3 Erweitertes Aufgabenfeld und Regelungsbedarf für UBB 1.3.1 Anzeigen - Anzeige wegen Verstoß gegen BArtSchV Sehr geehrter Herr Mück, gestern bei einer Wanderung stellte ich fest, dass bei den gefällten Bäumen auch ein Bau der roten Waldameise betroffen ist. Da nach der Fällung die Stümpfe beseitigt werden und die Fläche planiert, ist davon auszugehen, dass der Bau vernichtet wird. Das untersagt der Gesetzgeber klar. Für die Umsetzung des Baus ist ein Antrag bei der Oberen Naturschutzbehörde zu stellen. Dies müsste der ökologischen Bauaufsicht bekannt sein. Im Anhang drei Fotos. In der Vergrößerung ist die Rote Waldameise eindeutig zu identifizieren. Ich bitte um Mitteilung, wann der Bau umgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen (Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz)
- Anzeige wegen Baumschutzverordnung......
2. Grundsätze für UBB 2.1 UBB ist mehr als Baum- bzw. Flächenschutz - Biologisches Fachwissen (Bsp. Kenntnis von Lebensraumansprüchen und Aktivitätsmustern verschiedener Tierarten) - Bautechnisches Fachwissen (Bsp. LV-Erstellung, Baustellenablaufplanung) - Kontrolle der auflagenkonformen Umsetzung der Vorgaben zu Natur- und Artenschutz - Beratung der Bauleitung hinsichtlich der Umsetzung von umwelttechnischen und naturschutzrechtlichen Auflagen - Hinweispflicht zu möglichen, während der Bauausführung auftretenden Probleme aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz
2.2 Definition von Schnittstellen - UBB ist keine Bauleitung für Landschaftsbauarbeiten - Schnittstellen mit technischem Umweltschutz: - Altlastenproblematik - Einsatz von biologisch abbaubaren Schmier- und Betriebsstoffen - Bodenmanagement - Abfallrechtliche und technische Belange - Gewässerschutz - Bodenschutz - Immissionsschutz
3. Leistungsprogramm Umwelt-Baubegleitung 3.1 Grundsatz zur Umwelt-Baubegleitung Die Umwelt-Baubegleitung, Teil Naturschutz, dient der Einhaltung und Umsetzung der in den Genehmigungen festgeschriebenen naturschutzrelevanten Auflagen und Maßgaben sowie der Sorgfalt, Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt während der Abwicklung der Baumaßnahme möglichst zu vermeiden oder zu minimieren.
3.2 Leistungsprogramm Leistungsphase Leistung Zuständig Dokumentation 1 Grundlagenermittlung Einarbeiten in die Planunterlagen aus der Baurechtserlangung, Einschätzung des Konfliktpotentials zwischen Umwelt- und Naturschutz und Bauvorhaben 2 Auswertung Grundlagen; Abstimmung Ausführungsplanung 3 Vorbereitende Maßnahmen 4 Vorbereitung Bauausführung Zeitliche und fachliche Einordnung der Schutz-/ Minimierungsmaßnahmen in den Bauablauf, zu Gewerken und Baulosen; Schnittstellen: Schutzmaßnahmen, Sicherung von Pflanzen- und Tierbeständen, etc. gemeinsame Festlegung von Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen, etc. Prüfung der Inhalte der Fachplanungen, von Leistungs- und Baubeschreibungen auf sich aus Planfeststellung und Referenzplanung ergebendes Erfordernis von Schutz- und Minimierungsmaßnahmen; Prüfung und Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben in den Fachplanungen Information der Gewerke über naturschutzrelevante Vorgaben und Maßnahmen, wie - Schutz- und Minimierungsmaßnahmen -Schutzgebiete, Schutzzeiten - Artenschutzrechtliche Vorgaben, etc. Einweisung in Sinn und Zweck naturschutzfachlicher Maßnahmen sowie Baueinweisung in die entsprechenden Bau- und Schutzmaßnahmen (z.b. Amphibienleiteinrichtungen, Gestaltung Tierdurchlässe; Schutzmaßnahmen an Bäumen/Vegetationsbeständen; etc.) Projektleitung, Fachplaner, UBB Projektleitung, Fachplaner, UBB Projektleitung, Fachplaner, UBB Projektleitung, Fachplaner, UBB Planunterlagen Bauzeitenplan, Planmanagement; Fachbeitrag Umwelt im Protokoll Planmanagement, Planungsbesprechungen, Fachbeitrag Umwelt im Protokoll Kick-Offs ; Baueinweisungen; Bau- und Planungsbesprechungen, Fachbeitrag Umwelt im Protokoll
5 Bauausführung Bauüberwachung Naturschutz, insbesondere - Kontrolle Bautabuflächen - Kontrolle der Einhaltung von Schutz- und Minimierungsmaßnahmen - Hinweise auf spezielle, evtl. erst bei der Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs-/Schutzmaßnahmen - Mitwirkung bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben einschl. Abstimmung mit den zuständigen Behörden. 6 Nachbereitung Bauausführung - Herstellungskontrolle bei naturschutzfachlichen Bau- sowie Schutz- und Minimierungsmaßnahmen - Mitwirkung bei Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen (Oberbodenverteilung, Gestaltung von Tierdurchlässen, tierökologische Gestaltung von Gewässer-Durchlässen, etc.) - Mitwirkung bei der Abnahme von Vorleistungen zu Landschaftsbauarbeiten (z.b. Bodenverteilung, Böschungsausbildungen, ggf. Ingenieurbiologie, etc.) - Überwachung der Rekultivierung von Baubetriebs- und BE-Flächen - Abnahme von Landschaftsbauarbeiten, Ausgleichsflächen und naturschutzrelevanten Bauleistungen mit den zuständigen Behörden Projektleitung, Fachplaner, UBB Projektleitung, Fachplaner, UBB Regelmäßige Ortseinsichten und Besprechungen; Notizen; Fotos; Fachbeitrag Umwelt im Protokoll Durchführung bzw. Mitwirkung bei der Abnahme auch der Baugewerke; Fachbeitrag Umwelt in Bauabnahmeprotokollen; Abnahmeprotokolle für Abnahmen mit Naturschutz- /Forstbehörden
4. Rückkopplung aus/ auf LBP und sap 4.1 Bauzeiten Umsetzung artenschutzrechtlicher Vorgaben - Rodung - Baufeldräumung - Baubeginn
4.2 Ausschreibung/ LV - Verankerung im (meist) zeitlich nachrangigen Landschaftsbau nicht ausreichend - Berücksichtigung von Belangen der UBB bereits bei Ausschreibung des Hoch- und Tiefbaus Alternativ: - Baustellenvorbereitung und UBB als eigene Ausschreibung bzw. eigenständiges Los
4.3 Plausibilität und Durchführbarkeit von Vermeidungs-, Minimierungund Schutzmaßnahmen - Festlegung der Rodungszeiträume (Abstimmung Baubeginn mit Vorgaben bzw. Auflagen) - Jahres- bzw. tageszeitliche Beschränkung der Bautätigkeit in Abhängigkeit von betroffenen Arten
- artenschutzrechtliche Prüfungen vor Ort, z. B. Kontrolle von Nistaktivitäten Konsequenzen beachten: - Ist ein Baustopp möglich? - - Sind Ausnahmevoraussetzungen nach 43 Abs.8 BNatSchG in Planung geprüft? - Verwendung von biologisch abbaubaren Schmier- und Betriebsstoffen in Gewässern und deren Nahbereich (Berücksichtigung bereits bei Ausschreibung)
4.4 Plausibilität und Durchführbarkeit von CEF-Maßnahmen - Grunderwerb schwierig fehlender Investitionshaushalt - Gewährleistung der Funktionalität vor Baubeginn Vorlaufzeit, ggf. Verzögerung Baubeginn
5. Beispiele aus der Praxis 5.1 Schutzzäune, Schutzvorrichtungen, Absperrungen Schutz für Baumbestand
Schutzzaun für Gehölzbestand/ Abgrenzung Arbeitsbereich Stammschutz für Einzelbaum nicht ausreichend?
Schutzzaun für angrenzenden Bach Höhe ausreichend? Flatterband Abgrenzung Arbeitsbereich
5.2 Artenschutzrechtliche, praktische Prüfung vor Ort (Kontrolle von Baumhöhlen, Nestverpflanzungen, u. a.) Vorbereitung Umsiedlung Ameisenhaufen Umgesiedelter Ameisenbau
6. Regelungsbedarf - eindeutige Vorgaben fehlen freie Vereinbarung, Abrechnung nach Aufwand? - Baustellenkompetenz/ Weisungsbefugnis - Empfehlungen des BDLA zur Abrechnung von Leistungen, z. B. in Abhängigkeit von Baukosten und Schwierigkeitsgrad - Festlegungen in der HOAI - Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen und Brückenbau (HVA-F-StB) - Ausführungen in Teil 6, 6.50 Mustertexte der örtlichen Bauüberwachung Ziffer B Ergänzende Teilleistungen
Danke für f r Ihre Aufmerksamkeit!