Völkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil I

Ähnliche Dokumente
Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Vorlesung 3 Ziele. Jun.- Prof. Dr. Jörn Griebel IILCC 2011 Universität zu Köln

Völkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil II

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Die offensive Defensive: Das Recht der präventiven Selbstverteidigung?

Völkerrecht I: Zwischenstaatliche Beziehungen II

Völkerrechtssubjekte

Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung

Völkerrecht I: Vereinte Nationen

Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Die völkerrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit failed und failing States

Prof. Dr. Burkhard Schöbener WS 2015/16 VÖLKERRECHT II. 1. Kapitel: Grundprinzipien des Völkerrechts (vgl. Art. 2 UN-Charta)

B. Grundgesetz und materieller Gehalt der Öffnung zum Völkerrecht 139

REGISTER. zu Band 73 (2013) , Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

Priv.-Doz. Dr. Michaela Wittinger SS Staatsrecht III Teil 2 - Bezüge zum Völkerrecht -

Lektion 1 ALLGEMEINES VÖLKERRECHT UND RECHTSFRAGEN DER GLOBALISIERUNG 9/11

Übungen im Transnationalen Recht

Staatliche Beteiligung an terroristischen Gewaltaktionen

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Das Diplomatische Asyl im gegenwartigen Volkerrecht

Handbuch der Völkerrechtspraxis der Bundesrepublik Deutschland

Wasser und Frieden. Nomos. Katharina Kunzmann

Gewaltanwendung unter und neben der UN-Charta

Internationaler Menschenrechtsschutz

Polizei im Auslandseinsatz

Jurakompakt. Völkerrecht. Bearbeitet von Dr. Yvonne Dorf

1. Kapitel: Die Sezessionskonflikte in Georgien: Abchasien und Südossetien 31

Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16

Internationale Konfliktforschung I. Tutorat W12_ Ausblick: von «alten» zu «neuen» Kriegen

Der Begriff der Bedrohung des Friedens" in Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen

Immunität von Staatsoberhäuptern und der Schutz elementarer Menschenrechte - der Fall Pinochet

Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression

Dr. Thomas Schmitz WS 2004/05 STAATSRECHT III (Bezüge zum Völker- und Europarecht) Gliederung

Inhalt. Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und. Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe 164

Peacekeeping. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit

Schriftenreihe der juristischen Schulung/ Studium 182. Völkerrecht. von Prof. Dr. Bernhard Kempen, Dr. Christian Hillgruber. 1.

NomosGesetze. Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat Prof. Dr. Christian Walter. Völkerrecht. 7. Auflage. Nomos

Die Doktrinen U.S.-amerikanischer Sicherheitspolitik

Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht Völkerrecht Vorlesung 1: Einführung

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts 20. November Name Vorname Matrikelnummer

Unbemannte Luftfahrzeuge in Auslandseinsätzen

Inhaltsverzeichnis VII

Ohne Angriff keine Verteidigung

Völkerrecht I. Vorlesung am (Felix Machts) Gewaltverbot, Selbstverteidigungsrecht und kollektive Sicherheit

Humanitäre Intervention

Einführung in das Völkerrecht

Einführung ins Humanitäre. Völkerrecht I. Prof. Dr. Christine Kaufmann Vorlesung vom 23. November 2010 Herbstsemester 2010 Seite 1 von 5.

Inklusion als (Menschen-)Recht?! Input bei der Netzwerkversammlung des Bundesforums Familie 19. September 2014

Völkerrecht und Menschenrechte

Die von internationalen Strafgerichtshöfen anwendbaren Normen des Völkerstrafrechts

Übung: Konfliktforschung 2

Die neue Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur der Afrikanischen Union

Völkerrecht I: Internationaler Menschenrechtsschutz

Souveränität (nach Stephen Krasner)

Völkerrecht II (Besonderer Teil) Einführung

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung

Völkerrechtsquellen. Vorlesung vom 6. November 2013 Prof. Christine Kaufmann. Modul Transnationales Recht Bachelor of Law

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung

Völkerrecht I. Völkerrechtssubjekte. Prof. Dr. Christine Kaufmann Vorlesung vom 19. Oktober 2010 Herbstsemester 2010 Seite 1 von 8.

Institut für Völkerrecht. Völkerrechtsquellen. Vorlesung vom 30. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann. Modul Transnationales Recht Bachelor of Law

Die humanitäre Intervention durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Failed State"

Skript: Völkerrecht Allgemeiner Teil. 1. Naturrechtlicher Ansatz der Grundrechte und Grundpflichten der Staaten

I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts

Vorlesung Völkerstrafrecht

Grundzüge der Internationalen Beziehungen

Der Wandel in der arabischen Welt und die Rolle der internationalen Gemeinschaft

Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015

Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und das Völkerrecht. Vorbemerkungen

Prof. Dr. Ulrich Menzel TU Braunschweig. Die neuen Kriege und die Privatisierung des Friedens

1. Teil: Das Verhältnis des IStGH zum Sicherheitsrat aus Sicht des Römischen Statuts... 7

A. Die verschiedenen Arten militärischer Maßnahmen der Vereinten Nationen 4

Der Kampf um die Weltordnung

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Die Effektivitât des Internationalen Strafgerichtshofs

Generalversammlung. Vereinte Nationen A

Post-Conflict: Wiederherstellung von Staatlichkeit

STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT

Die Sezessionskonflikte im postsowjetischen Raum und das Selbstbestimmungsrecht der Völker

Die Geltung der Grundrechte für ein Handeln deutscher Organe im Ausland Jonas Eckert, Johannes Pogoda Europa-Universität Viadrina

INHALTSVERZEICHNIS. 4. Rechtsnatur des Völkerrechts 10. Inhaltsverzeichnis HINWEISE AUF LEHRMITTEL WICHTIGE INTERNETADRESSEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Frage 1: Wird der IGH auf das Begehren von G eintreten? (10 Punkte)

Grundrisse des Rechts. Staatsrecht III. Bezüge zum Völker- und Europarecht. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Christian Calliess, LL.M. Eur.

Die Rechte auf Arbeit und Bildung der Asylbewerber in der Europäischen Union

Der "billige" Krieg der NATO im Kosovo. Anmerkungen zum Verhältnis von Legalität und Legitimität in den internationalen Beziehungen

Völkerrecht I. Universität zu Köln Rechtswissenschaftliche Fakultät

Generalversammlung. Vereinte Nationen A. 37/10. Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten. A/RES/37/10 15.

Völkerrecht. Ein Lehrbuch. von. Dr. Dres. h.c. Karl Doehring. em. o. Professor an der Universität Heidelberg. 2., neubearbeitete Auflage

Univ.-Prof. MMag. Dr, LL.M. August Reinisch

Ziele. Der Völkerbund ( ) Organisationen zur Friedenssicherung, UNO. Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 7.

Kapitel II Mitgliedschaft. Artikel 3

UN Konvention über die Rechte des Kindes

UN Charta (Auszug) CHAPTER I: PURPOSES AND PRINCIPLES. KAPITEL I Ziele und Grundsätze. Textsammlung Staatsrecht III. Artikel 2

Zivile Konfliktbearbeitung

Internationales Wirtschaftsrecht

Das Recht der Internationalen Organisationen. Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig

Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung

Transkript:

: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil I Vorlesung vom 26. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele der Souveränen Gleichheit der Staaten verstehen Gewaltverbot und seine Ausnahmen kennen Interventionsverbot verstehen Verschiedene völkerrechtliche Immunitäten kennen 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 2 Souveräne Gleichheit der Staaten (1/3) Formale Gleichstellung aller Mitglieder der Staatenwelt Art. 2 Abs. 1 UN-Charta: Die Organisation beruht auf der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. Art. 18 Abs. 1 UN-Charta: Jedes Mitglied der Generalversammlung hat eine Stimme. Ausnahme Privilegierte Position der ständigen Mitglieder des UN- Sicherheitsrats durch ihr Veto-Recht (Art. 23 Abs. 1 Satz 2 UN-Charta) 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 3 Herbstsemester 2010 Seite 1 von 7

Souveräne Gleichheit der Staaten (2/3) Friendly Relations Declaration 1970 The Principle of sovereign equality of States All States enjoy sovereign equality. They have equal rights and duties and are equal members of the international community, notwithstanding differences of an economic, social, political or other nature. (a) States are juridically equal; (b) Each States enjoys the right inherent in full sovereignty; (c) Each State has the duty to respect the personality of other States; (d) The territorial integrity and political independence of the States are inviol able; (e) Each State has the right freely to choose and develop ist political, social, economic and cultural systems; (f) Each State has the duty to comply fully and in good faith with its international obligations and to live in peace with other States. 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 4 Souveräne Gleichheit der Staaten (3/3) Aus der souveränen Gleichheit der Staaten folgt Verbot der zwischenstaatlichen Gewaltanwendung Verbot des Eingriffs in innere Angelegenheiten fremder Staaten (Interventionsverbot) Kompetenz des Sicherheitsrates zu Zwangsmassnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens (Gewaltmonopol des Sicherheitsrates) Selbstverteidigungsrecht Staatenimmunität 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 5 Gewaltverbot (1/2) Art. 2 Abs. 4 UN-Charta: Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. Gewalt = Waffengewalt (nicht ökonomischer oder politischer Zwang) im zwischenstaatlichen Bereich Völkergewohnheitsrechtlich anerkannt Keine Anwendung auf innerstaatlichen bewaffneten Konflikt 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 6 Herbstsemester 2010 Seite 2 von 7

Gewaltverbot (2/2) Entstehung 19. Jahrhundert Krieg als Mittel der Politik Keine Beschränkungen Völkerbundsatzung 1919 Noch kein wirksames Instrument der Kriegsverhütung Briand-Kellogg-Pakt 1928 Ächtung des Krieges Vorbehalt Selbstverteidigungsrecht UN-Charta 1945 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 7 Ausnahmen vom Gewaltverbot Selbstverteidigungsrecht (Art. 51 UN-Charta) Zwangsmassnahmen (Kapitel VII UN-Charta) Humanitäre Intervention? Präventivschlag? Rettung eigener Staatsangehöriger im Ausland? 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 8 Selbstverteidigungsrecht : Art. 51 UN-Charta Voraussetzungen Antwort auf einen bewaffneten Angriff (Aggression), der aktuell oder unmittelbar bevorsteht, ausgelöst durch einen anderen Staat (oder zumindest von diesem geduldet) Notwendigkeit Verhältnismässigkeit 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 9 Herbstsemester 2010 Seite 3 von 7

Selbstverteidigungsrecht: Voraussetzungen(1/2) Aggressionsbegriff GV-Resolution 3314 (XXIX) von 1974 Erster Versuch einer Definition Nicaragua-Fall (Nicaragua v. USA) 1986, Rz. 195 ff. Entsenden bewaffneter Banden als bewaffneter Angriff Aktuell oder unmittelbar bevorstehend Normalfall: Angriff ist bereits erfolgt Präventive Selbstverteidigung: Caroline-Fall (1984) Bewaffneter Angriff droht unmittelbar, und Gefahr ist so überwältigend, dass keine Wahl eines anderen Mittels und keine Zeit zum Überlegen bleibt. 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 10 Selbstverteidigungsrecht: Voraussetzungen(2/2) Angriff durch einen anderen Staat Problematisch in Israel Siehe Sperrmauer Gutachten 2004, Rz. 138, 139 und dissenting opinion Richter Buergenthal, Rz. 5, 6 Problematisch Afghanistan Krieg Selbstverteidigungsrecht wird gegen Staat ausgeübt, von dessen Gebiet aus nicht-staatliche Gruppen angreifen Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit Iranian Oil Platforms Fall (Iran v. USA) 2003, Rz. 73 und 77 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 11 Humanitäre Intervention Militärische Intervention in einem fremden Staat zum Schutz der Opfer besonders schwerer Verletzung von Menschenrechten Opfer besitzen nicht die Staatsangehörigkeit des eingreifenden Staates Abzugrenzen von Massnahmen des UN-Sicherheitsrats unter Kapitel VII UN-Charta Beispiel Kosovo (Legalität v. Legitimität) 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 12 Herbstsemester 2010 Seite 4 von 7

Rettung eigener Staatsangehöriger im Ausland Weit verstandenes Selbstverteidigungsrecht ( inherent right ) oder Einschränkung des Gewaltverbots durch die humanitäre Zielsetzung Beispiele Flugzeugentführungen Bsp.: Entebbe, Uganda (1976) Geiselnahmen Bsp.: Max Göldi in Libyen 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 13 Interventionsverbot Art. 2 Abs. 7 UN-Charta Auch politischer und ökonomischer Zwang sind verboten Geht weiter als das Gewaltverbot Beispiel Nicaragua-Fall (Nicaragua v. USA) 1986, Rz. 205 ff. 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 14 Völkerrechtliche Immunität Immunität des Staates Immunität des Staatsoberhaupts Immunität der Diplomaten und Organe Immunität von internationalen Organisationen und ihren Organen 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 15 Herbstsemester 2010 Seite 5 von 7

Staatenimmunität (1/2) Schutz der staatlichen Souveränität bzw. der souveränen Gleichheit Maxime par in parem non habet imperium Sicherung des Rechtsfrieden Staat und dessen Amtsträger dürfen nicht vor Gerichten oder Justizbehörden anderer Staaten verklagt werden Abkehr von absoluter hin zur relativen Staatenimmunität Immunität gilt nur für acta iure imperii, nicht für acta iure gestionis Verzicht ist möglich 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 16 Staatenimmunität (2/2) Acta iure gestionis Privatrechtliches Handeln des Staates Staat geniesst keine Immunität Abgrenzung nach lex fori Acta iure imperii Hoheitsakte Staat geniesst Immunität Abgrenzung Nach Natur und Zweck des Aktes 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 17 Immunität von Staatsoberhäuptern Während der Amtszeit Staatsoberhaupt symbolisiert Staat Immunität für Amtshandlungen und private Handlungen Nach der Amtszeit Immunität bezüglich früherer Amtshandlungen Beispiele Pinochet (Chile) Al-Bashir (Sudan) 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 18 Herbstsemester 2010 Seite 6 von 7

Weitere Immunitäten Diplomaten und Konsuln Schutz der Repräsentanz des Entsenderstaates Schutz der internationalen Beziehungen Während Amtszeit Schutz für Amtshandlungen und private Handlungen Internationale Organisationen und ihr Organe Nach Massgabe des Gründungsstatuts Bsp.: Art. 105 UN-Charta, Art. 8 Gaststaatgesetz (SR 192.12) 26. Oktober 2010 Vorlesung, Prof. Christine Kaufmann Seite 19 Herbstsemester 2010 Seite 7 von 7