Peacekeeping. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit
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- Hansi Keller
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1 Peacekeeping Völkerrechtliche Verantwortlichkeit Vorlesung vom 27. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Themen der heutigen Vorlesung 1. Kollektive Friedenssicherung der UN (Fortsetzung) 2. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit, insbesondere Staatenverantwortung Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 2 1
2 Überblick: Friedenssicherung durch die UN Kapitel VI Friedliche Beilegung von Streitigkeiten Kapitel VII Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen Kapitel «VI-einhalb» friedenserhaltende Massnahmen (Peacekeeping) Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 3 Friedenserhaltende Massnahmen (Peacekeeping) Keine ausdrückliche Grundlage in der UN-Charta Voraussetzungen Empfehlung der GV oder Beschluss des SR nach Kapitel VI UN-Charta Zustimmung des Aufenthaltsstaates (Interventionsverbot) und der Konfliktparteien Waffenstillstand Rechtsgrundlage SR-Resolution oder GV-Resolution («Uniting for Peace») Aufenthaltsvertrag (Statusabkommen) Kapitel VII UN-Charta (sofern keine Zustimmung der Konfliktparteien; Peacekeeping der 3. Generation) Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 4 2
3 Friedenserhaltende Massnahmen (Peacekeeping) Aufgaben Kein Kampfauftrag, neutral Verhinderung von Kampfhandlungen (1. Generation) Administrative/zivile Tätigkeiten (2. Generation) Robuste, teilweise bewaffnete Mandate (3. Generation) Komplexe, multidimensionale Aufgaben (seit 2000, 4. Generation) Probleme Unklare Mandate («mission creep») Finanzierung Ausrüstung Dauer der Missionen Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 5 Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 6 3
4 Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 7 Völkerrechtliche Verantwortlichkeit «Kehrseite» der primären Verhaltensregeln des Völkerrechts: Verantwortlichkeit der Völkerrechtssubjekte für von ihnen begangene Verletzungen des Völkerrechts («Delikte») Formen der Verantwortlichkeit Staatenverantwortlichkeit Verantwortlichkeit von internationalen Organisationen Individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für Völkerrechtsverbrechen (Völkerstrafrecht) Problem: Durchsetzung der Verantwortlichkeit Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 8 4
5 Staatenverantwortlichkeit: Überblick Grundsatz der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit als allgemeiner Rechtsgrundsatz im Sinne von Art. 38 Abs. 1 lit.c IGH-Statut «Draft Articles on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts» Ausgearbeitet von der International Law Commission («ILC») «Kenntnisnahme» durch UN-Generalversammlung (Resolution GA 56/83[2001]) Grösstenteils kodifiziertes Völkergewohnheitsrecht Neuerungen: «soft law» Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 9 Staatenverantwortlichkeit: Voraussetzungen Tatbestand Vgl. Art. 2 ILC-Artikel 1. Verletzung einer völkerrechtlichen Pflicht durch Tun oder Unterlassen 2. Pflichtverletzung ist einem Staat zurechenbar Kein Rechtfertigungsgrund Vgl. Art. 20 ff. ILC-Artikel: Einwilligung Selbstverteidigung Gegenmassnahmen Höhere Gewalt Persönlicher Notstand Staatsnotstand («necessity») Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 10 5
6 Staatenverantwortlichkeit: Zurechnung (1/3) Handeln eines Staatsorgans Jegliches Handeln staatlicher Organe (Art. 4 ILC-Artikel) De-facto-Staatsorgane: «relationship of such complete dependence on the State that they cannot be considered otherwise than as organs of the State» (IGH, Genozid-Fall [Bosnia and Herzegovina v. Serbia and Montenegro], Urteil v , Rn. 397) Ultra-vires-Handeln (Art. 7 ILC-Artikel) Handeln von Gliedstaaten (vgl. LaGrand-Fall, IGH, Beschluss vom , Rn. 28) «Organleihe» (Art. 6 ILC-Artikel) Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 11 Staatenverantwortlichkeit: Zurechnung (2/3) Grundsätzlich keine Zurechnung des Verhaltens von Privatpersonen Ausnahmen (spezifischer Zurechnungsgrund): Parastaatliche Einrichtungen (Art. 5 ILC-Artikel; formalrechtliche Ermächtigung zur Ausübung öffentlicher Funktionen) Handeln auf Anweisung oder unter Kontrolle von Staatsorganen (Art. 8 ICL-Artikel) «Geschäftsführung ohne Auftrag» (Art. 9 ILC-Artikel) Anerkennung als Handeln des Staates (Art. 11 ILC- Artikel) Staat kommt Schutzpflicht aus speziellen Völkerrechtsnormen nicht nach (vgl. Teheraner Geiselnahme-Fall des IGH) Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 12 6
7 Staatenverantwortlichkeit: Zurechnung (3/3) Erforderlicher Grad der Kontrolle eines Staates über private Akteure (Art. 8 ILC-Artikel) IGH Nicaragua-Fall (Urteil v , Rn. 109, 115): «effective control» Genozid-Fall (Urteil v , Rn. 400, 406): «effective control» effektive Kontrolle über die Verletzungshandlung (strengerer Massstab) ICTY Tadić-Fall (Appeals Chamber, Urteil v , Rn. 131): «overall control» generelle Kontrolle über das Tätigkeitsfeld der privaten Akteure Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 13 Staatenverantwortlichkeit: Rechtsfolgen (1/2) Materielle Ansprüche des Verletzten; vgl. Art. 28 ILC- Artikel («to wipe out all consequences», StIGH, Chorzow-Fall, PCIJ Rep., Ser. A, No. 17 [1928], S. 47) Fortbestehen der Verpflichtung Anspruch auf Beendigung und Nichtwiederholung Wiedergutmachung («reparation») Naturalersatz Entschädigung (materieller Schaden) Genugtuung (immaterieller Schaden) Besondere Rechtsfolgen bei Verletzung einer zwingenden Norm des Völkerrechts (Art. 40, 41 ILC-Artikel) Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 14 7
8 Staatenverantwortlichkeit: Rechtsfolgen (2/2) Prozessuale/institutionelle Durchsetzungsmöglichkeiten Gegenmassnahmen/unilaterale Sanktionen Retorsion/Repressalie (Art. 22, 49 ff. ILC-Entwurf) Wirtschaftssanktion «self-contained regimes» (vgl. Teheraner Geiselnahme-Fall, Rn. 83 ff.) Kollektive Sanktionen Anrufen einer Streitbeilegungsinstanz Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 15 Haftung internationaler Organisationen Haftung der internationalen Organisation selbst Haftbarkeit als Folge der Völkerrechtsfähigkeit Entwurf der ILC im Jahr 2011 («DARIO 2011») Zusammenspiel mit Verantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten Fall Behrami v. Frankreich, EGMR, Urteil der Grossen Kammer vom 2. Mai 2007 Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 16 8
9 Ausblick (Montag) Gastvortrag von Valentin Zellweger (Direktor, Direktion für Völkerrecht, EDA), 10:15-12 Uhr, Raum KOL-H Humanitäres Völkerrecht Völkerstrafrecht Internationaler Menschenrechtsschutz Gastvortrag von Peter Bouckaert (Emergencies Director, Human Rights Watch) Völkerrecht Prof. Christine Kaufmann, Herbstsemester 2013 Seite 17 9
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