STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT"

Transkript

1 Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT VII. Auslandseinsätze der Bundeswehr 1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Auslandseinsätzen Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG: Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Verteidigung Kompetenzen der Exekutive im Verteidigungsfall: o Art. 115a GG: Antrag auf Feststellung des Verteidigungsfalls (aber: Verteidigungsfalls kann nicht ausschließlich von der Bundesregierung festgestellt werden) o Art. 115b GG: Bundeskanzler hat Befehls- und Kommandogewalt Organkompetenz geht vollständig auf die Exekutive über; Bündelung der Entscheidungskompetenzen in einer Hand, um effektiv entscheiden zu können Verfassungsrechtliche Schranken von Bundeswehreinsätzen o Art 87a Abs. 2 GG: außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich erlaubt Begriff der Verteidigung umfasst die Abwehr eines Angriffs auf das deutsche Staatsgebiet Einsätze im Bündnisfall o in Art. 5 NATO-Vertrag verpflichten sich die Mitglieder, einen Angriff gegen einen NATO-Staat als Angriff gegen alle anzusehen: Die Parteien vereinbaren, dass ein be- 1

2 waffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen [...] der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. [...] Begriff des Einsatzes: Verfolgung militärischer Zwecke, aber auch die Leistung humanitärer Hilfe, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt werden; Abschätzung des Risikos in jedem Einzelfall! o Auslandseinsätze: sofern es sich nicht um einen Einsatz im Bündnisfall auf dem Gebiet eines Bündnispartners handelt, muss sich ein Einsatz gemäß Art. 87a Abs. 2 GG auf eine ausdrückliche Grundlage im GG stützen können Bsp. für ausdrückliche Grundlagen: Art. 35 Abs. 2 und 3 GG; Art. 87a Abs. 3 und 4 GG (Einsätze im Inneren) (P): keine explizite Nennung von Auslandseinsätzen im GG teilweise wird vertreten, Art. 87a Abs. 2 GG beziehe sich nur auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren dann wäre für Auslandseinsätze keine gesonderte Grundlage notwendig, alle Auslandseinsätze wären bis zur materiellen Grenze des Art. 26 GG (Verbot eines Angriffskrieges) ohne weiteres verfassungsrechtlich zulässig aber: mögen sich Art. 87a Abs. 3 und 4 GG auch auf den Bundeswehreinsatz im Inneren beziehen, lässt sich daraus noch nicht schließen, dass dies auch für Abs. 2 gelten soll; der Wortlaut sieht diese Einschränkung nicht vor dass gerade eine so wichtige Frage wie der Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Ausland ohne grundgesetzliche Ermächtigung stets zulässig sein soll, widerspricht der Systematik des Grundgesetzes 2

3 als Grundlage für Auslandseinsätze wird daher Art. 24 Abs. 2 GG herangezogen (P): Art. 24 Abs. 2 GG betrifft die Beteiligung an Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit, erwähnt den Einsatz von Streitkräften im Ausland aber nicht ausdrücklich trotzdem soll Art. 24 Abs. 2 GG dem Erfordernis des Art. 87a Abs. 2 GG genügen Argument: verpflichtet man sich in einem System kollektiver Sicherheit zur Gegenseitigkeit, kann man sich nicht auf den Schutz der Gemeinschaft verlassen, ohne selbst zu entsprechender Hilfeleistung bereit zu sein; der Einsatz von Soldaten im Rahmen des Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit muss also grundsätzlich möglich sein die Vereinten Nationen sind als System gegenseitiger kollektiver Sicherheit i.s.v. Art. 24 Abs. 2 GG anerkannt BVerfG hat im Urteil zum Vertrag von Lissabon verneint, dass die EU ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit sei (BVerfGE 123, 267, 361); das ist problematisch für die Beteiligung deutscher Soldaten an der Mission Atalanta zur Pirateriebekämpfung vor der Küste von Somalia inhaltliche Grenze des Art. 24 Abs. 2 GG: Einsatz muss völkerrechtmäßig sein 2. Völkerrechtliche Zulässigkeit militärischer Gewaltanwendung (Überblick) vgl. Art. 2 Nr. 4 UN-Charta: grundsätzlich gilt ein Gewaltverbot vgl. Art. 51 UN Charta: eine Ausnahme zum Gewaltverbot besteht in Gestalt des Selbstverteidigungsrechts, das individuell, aber auch kollektiv wahrgenommen werden darf o Bsp. für die Ausübung eines Selbstverteidigungsrechts: militärische Reaktion einer Staatenkoalition auf den irakischen Einmarsch in Kuwait 1990; Einsatz militärischer Gewalt der USA und seiner Verbündeten gegen Afghanistan nach dem 11. September 2001 (str.) 3

4 Ermächtigung durch den Sicherheitsrat, wenn nach Art. 39 UN Charta ein Bruch des Friedens festgestellt worden ist keine eigenen Kampftruppen der UN; Staaten beteiligen sich freiwillig an VN-mandatierten Einsätzen Humanitäre Intervention als Rechtfertigungsgrund? o NATO-Staaten wendeten im Kosovo 1999 ohne UN Ermächtigung militärische Gewalt an, um die massive Verletzung von Menschenrechten zu beenden; ob dies unter Bezugnahme auf einen Rechtfertigungsgrund der humanitären Intervention legitimiert werden kann, ist bis heute umstritten weitere UN-Einsatzfelder unterhalb der Ermächtigung von Staaten zur militärischen Lösung einer friedensbedrohenden Situation: o Friedenstruppen (peace-keeping): so genannte Blauhelme o Staat, auf dessen Gebiet die Blauhelme stationiert werden, muss zustimmen o Tätigkeitsfelder: Überwachung von Waffenstillständen, Einrichtung von Pufferzonen/Schutzzonen zwischen verfeindeten Lagern, Entmilitarisierung o Einsatz von Waffengewalt zumeist nur zur Selbstverteidigung der Soldaten zulässig (abhängig von Reichweite des UN-Mandats) (P): Manche Einsätze lassen sich weder klar dem peace-keeping noch dem peace-enforcement zuordnen. Zunehmend wird daher gefordert, Blauhelme in bestimmten Regionen mit einem robusten Mandat auszustatten; dadurch soll verhindert werden, dass Blauhelme, wenn die Situation eskaliert, bei massiven Menschenrechtsverletzungen tatenlos zusehen müssen, weil sie nicht zum Einsatz von Waffengewalt über die bloße Selbstverteidigung hinaus ermächtigt sind. Vgl. die Hintergründe zur Rolle der niederländischen Blauhelmsoldaten im Bosnienkrieg (Massaker von Srebrenica) 3. Zur Verteilung der Organkompetenzen bei Auslandseinsätzen a) Parlamentsbeteiligung Bundeswehr wird als Parlamentsheer bezeichnet 4

5 BVerfG: Entscheidung über Krieg und Frieden ist so wesentlich, dass der Bundestag entscheiden muss (konstitutiver Parlamentsvorbehalt); fehlt die Zustimmung, ist der Einsatz verfassungswidrig (obwohl das Grundgesetz dies ausdrücklich so nicht sagt) o dazu BVerfGE 121, 135, 153: Das Grundgesetz hat die Entscheidung über Krieg und Frieden dem Deutschen Bundestag als Repräsentationsorgan des Volkes anvertraut. Das ist für die Feststellung des Verteidigungsfalls und des Spannungsfalls ausdrücklich festgelegt (Art. 115a Abs. 1, Art. 80a Abs. 1 GG) und gilt darüber hinaus allgemein für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte, auch in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Art. 24 Abs. 2 GG. o BVerfGE 90, 286, 383: Für den militärischen Einsatz von Streitkräften ist dem Grundgesetz das Prinzip des konstitutiven Parlamentsvorbehalts zu entnehmen. [...](S. 387) Bei Einsätzen bewaffneter Streitkräfte im Rahmen von Resolutionen des Sicherheitsrates ist die vorherige Zustimmung des Bundestages unabhängig davon erforderlich, ob den Streitkräften Zwangsbefugnisse nach Kapitel VII SVN eingeräumt sind und wie die Kommandostrukturen ausgestaltet sind. Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Einsatzformen von Friedenstruppen verbietet sich, weil die Grenzen zwischen den traditionellen Blauhelmeinsätzen und solchen mit der Befugnis zu bewaffneten Sicherungsmaßnahmen in der Realität fließend geworden sind. Auch wird der Begriff der Selbstverteidigung, die schlichten Friedenstruppen erlaubt ist, bereits in einem aktiven Sinne dahin definiert, dass sie auch den Widerstand gegen gewaltsame Versuchte einschließt, die Truppen an der Ausführung ihres Auftrags zu hindern [...]. auf die Qualifikation des Einsatzes, z.b. als Blauhelmeinsatz, kommt es nicht an, sondern nur darauf, ob die konkrete Gefahr der bewaffneten Auseinandersetzung besteht o BVerfGE 121, 135, 164: Für den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt kommt es nicht darauf an, ob bewaffnete Auseinandersetzungen sich schon im Sinne eines Kampfgeschehens verwirklicht haben, sondern darauf, ob nach dem jeweiligen Einsatzzusammen hang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist und deutsche Soldaten deshalb in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind [...]. Bundesregierung entscheidet aber über die tatsächliche Beteiligung und alle Details einer Beteiligung; d.h. die Bundesregierung kann einerseits nicht allein entscheiden, der Bundestag andererseits nicht gegen den Willen der Bundesregierung positiv über einen Einsatz bestimmen erfolgte Zustimmung des Bundestags kann nach dem Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Soldaten im Ausland (sog. Parlamentsbeteiligungsgesetz) widerrufen werden (sog. Rückholrecht ), z.b. bei politischer Neubewertung eines Einsatzes oder bei faktischen Änderungen 5

6 nachträgliche Billigung möglich, wenn wegen Gefahr in Verzug nicht vorher die Zustimmung eingeholt werden konnte (Operation Libelle, Operation Pegasus in Libyen) b) Einsatzmaßstäbe das GG sagt nichts darüber aus, was die Bundeswehr im Einsatz konkret darf Grenzen ergeben sich aus dem Völkerrecht: Bindung an die Regeln des humanitären Völkerrechts; aber auch Bindung an die sogenannten Rules of Engagement, die für die Soldaten, die an einem konkreten Einsatz teilnehmen, gelten (P): für den Einzelnen kann erhebliche Unsicherheit bestehen, welches Verhalten erlaubt ist und welches möglicherweise die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich zieht c) Kontrolle durch das BVerfG regelmäßig durch Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG), wenn der Bundestag (zumeist in Gestalt einer [Oppositions-]Fraktion, die in Prozessstandschaft für den gesamten Bundestag vorgeht) die Verletzung seiner Entscheidungsbefugnisse rügt (P): Wenn die Beteiligung erfolgt und dem Einsatz seitens des Bundestags zugestimmt wurde, erfolgt keine Kontrolle der materiellen Rechtmäßigkeit im Organstreitverfahren; das BVerfG kann im Organstreit nur formal prüfen, ob eine Zustimmung erfolgen musste; dass die Zustimmung beim Kosovo-Einsatz möglicherweise verfassungswidrig war, weil der Einsatz völkerrechtswidrig gewesen sein könnte und deshalb mit Art. 24 Abs. 2 GG nicht in Einklang stand, ist nicht Gegenstand des Verfahrens o BVerfGE 100, 266, 268f: Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht [...]. a) Das Grundgesetz ermächtigt den Bund, Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen und sich Systemen kollektiver Selbstverteidigung und gegenseitiger kollektiver Sicherheit anzuschließen. Darin ist auch die Befugnis eingeschlossen, sich mit eigenen Streitkräften an Einsätzen zu beteiligen, die im Rahmen solcher Systeme vorgesehen sind und nach ihren Regeln stattfinden. Allerdings bedarf der Einsatz bewaffneter Streitkräfte grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Bundestages (BVerfGE 90, 286 (381ff.)). Diese Zustimmung hat der Bundestag erteilt. 6

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht VII. Auslandseinsätze der Bundeswehr a) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Auslandseinsätzen o Art.

Mehr

Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Studien zum Öffentlichen Recht, Völker- und Europarecht 20 Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus Völker- und verfassungsrechtliche Aspekte Bearbeitet von Jan Thiele

Mehr

Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und das Völkerrecht. Vorbemerkungen

Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan und das Völkerrecht. Vorbemerkungen Vorbemerkungen 1. Das geltende Völkerrecht kennt nicht den "gerechten Krieg" 2. Die UN-Charta trifft folgende grundlegenden Regelungen zur Anwendung von Waffengewalt: a) Sie verbietet den Staaten die Erstanwendung

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 11 - Lösung Bündniseinsätze

Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht. Wintersemester 2008/2009. Übungsfall 11 - Lösung Bündniseinsätze sophie.oldenburg@rewi.hu-berlin.de http://schlink.rewi.hu-berlin.de/staff/so Sophie Oldenburg Raum PAL 117 Arbeitsgemeinschaft zum Staatsorganisationsrecht Wintersemester 2008/2009 Nach BVerfG 07.05.2008-2

Mehr

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Vorlesung vom 20. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law LVB HS 2013 an der RWF und der WWF Wir laden Sie

Mehr

Kurzübersicht über die Einsatzmöglichkeiten der deutschen Streitkräfte

Kurzübersicht über die Einsatzmöglichkeiten der deutschen Streitkräfte http://www.deutsches-wehrrecht.de Kurzübersicht über die Einsatzmöglichkeiten der deutschen Streitkräfte Voraussetzungen Umfang/Erläuterungen Artikel 87a Abs. 1 Satz 1 GG Verteidigung Einsatz der Streitkräfte

Mehr

Grundrechtepartei. Organklage. An das Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk Karlsruhe

Grundrechtepartei. Organklage. An das Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk Karlsruhe Grundrechtepartei»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen

Mehr

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 123, 267 Lissabon Am 13. Juli 2007 unterzeichneten die 27 EU-Mitgliedstaaten in Lissabon den als Lissabon-

Mehr

Erster Teil: Deutschland in der internationalen Staatengemeinschaft

Erster Teil: Deutschland in der internationalen Staatengemeinschaft Erster Teil: Deutschland in der internationalen Staatengemeinschaft A. Völkerrechtliche Grundlagen I. Begriff des Völkerrechts 1) Definition 2) Begriffliche Abgrenzungen II. Eigenarten des Völkerrechts

Mehr

Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen

Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen Zur Feindstaatenklausel in der Charta der Vereinten Nationen - Kurzinformation - 2007 Deutscher Bundestag WD 2-3000-147/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zur Feindstaatenklausel

Mehr

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung I. W as hat sich vom 13.11. bis zum 4.12.2015 ereignet? - Die rechtsbegründenden Tatsachen. 11. W ar die Bundesrepublik verpflichtet,

Mehr

Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung

Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung Sofia Santos Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Einleitung 13 I. Die Reform des

Mehr

Humanitäre Interventionen - Die Friedenssicherung der Vereinten Nationen

Humanitäre Interventionen - Die Friedenssicherung der Vereinten Nationen Politik Danilo Schmidt Humanitäre Interventionen - Die Friedenssicherung der Vereinten Nationen Studienarbeit FREIE UNIVERSITÄT BERLIN Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Wintersemester 2006/2007

Mehr

Die Entscheidung über den auswärtigen bewaffneten Streitkräfteeinsatz zwischen Regierung und Parlament. Von RRef. Matthias Niedzwicki

Die Entscheidung über den auswärtigen bewaffneten Streitkräfteeinsatz zwischen Regierung und Parlament. Von RRef. Matthias Niedzwicki Die Entscheidung über den auswärtigen bewaffneten Streitkräfteeinsatz zwischen Regierung und Parlament Von RRef. Matthias Niedzwicki A. Einleitung Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Juristische Fakultät 12.10.2012 Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Diese Skizze gibt nur mögliche Elemente der Lösung an. Die

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Überlegungen zur Änderung der verfassungsrechtlichen Praxis

Verfassungsrechtliche Grundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Überlegungen zur Änderung der verfassungsrechtlichen Praxis Verfassungsrechtliche Grundlagen für Auslandseinsätze der Bundeswehr Überlegungen zur Änderung der verfassungsrechtlichen Praxis 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen für Auslandseinsätze

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3859. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3859. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3. Deutscher Bundestag Drucksache 18/3859 18. Wahlperiode 28.01.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/3698 Fortsetzung

Mehr

Deutscher Bundestag. Beschlussempfehlung und Bericht. Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag. Beschlussempfehlung und Bericht. Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3. Deutscher Bundestag Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode 13.12.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/10347

Mehr

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt

Mehr

Völkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil I

Völkerrecht I: Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil I : Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen Teil I Vorlesung vom 26. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele der Souveränen Gleichheit der Staaten verstehen Gewaltverbot

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht

STAATSRECHT III. TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 2: Völkerrecht und Außenverfassungsrecht IV. Völkerrecht als Teil der deutschen Rechtsordnung 1. Innerstaatliche Geltung völkerrechtlicher Verträge

Mehr

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8762. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8762. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3. Deutscher Bundestag Drucksache 18/8762 18. Wahlperiode 09.06.2016 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Drucksache 18/8624 Fortsetzung

Mehr

Das staatliche Gewaltmonopol nach dem Grundgesetz

Das staatliche Gewaltmonopol nach dem Grundgesetz Sicherheitspolitisches Seminar der Landesgruppe Thüringen Sicherheitsarchitektur in Deutschland - Polizei und Bundeswehr Das staatliche Gewaltmonopol nach dem Grundgesetz Einsatz und Verwendung der Polizeien

Mehr

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen.

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen. Sachverhalt Fall 9 Sachverhalt Der Bundestag berät einen in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Gesetzentwurf zur Reform der sozialen Sicherungssysteme. Da die Struktur der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten Lösungshinweise Präsidentenanklage gem. Art. 61 I GG, 13 Nr. 4, 49 ff. BVerfGG wegen Verletzung von Art. 82 I 1 GG? Antragsbegehren des Bundestags Organstreitverfahren

Mehr

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. ["Deutschlandvertrag"]

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. [Deutschlandvertrag] Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten ["Deutschlandvertrag"] vom 26. Mai 1952 (in der Fassung vom 23. Oktober 1954) Die Bundesrepublik Deutschland, Die

Mehr

Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung

Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung Anne Faber Internationale Politik und Internationale Beziehungen: Einführung Die Bundesrepublik Deutschland als außenpolitischer Akteur 06.02.2012 Organisation Begrüßung TN-Liste Fragen? Veranstaltungsplan

Mehr

Fall: Die zu verbietende Partei

Fall: Die zu verbietende Partei Fall: Die zu verbietende Partei Seit vielen Jahren agiert die rechte N-Partei in der Bundesrepublik. Sie hat mehrere tausend Mitglieder. Vereinzelt ist sie mit einigen Abgeordneten in dens Volksvertretungen

Mehr

A) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008

A) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 Prof. Dr. Volker Röben, LLM, LLM Universität Swansea Schriftliche Stellungnahme zum offenen Berichterstattergespräch vor dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung am 25. September 2008.

Mehr

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG Fall 8 Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit I. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr.1 GG, 63 BVerfGG a) Tauglicher Antragssteller

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 10 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 10 - Lösung Fall 10 - Lösung Vorbemerkung Hinter der Vertrauensfrage steckt folgende Idee: Die Bundesregierung bringt nach Art. 76 I GG Gesetzgebungsinitiativen (Gesetzesvorschläge) in den Bundestag ein Folge: Die

Mehr

Die CHARTA der VEREINTEN NATIONEN

Die CHARTA der VEREINTEN NATIONEN Die CHARTA der VEREINTEN NATIONEN Einleitung Die Charta der Vereinen Nationen wurde zum Abschluss der Konferenz der Vereinten Nationen über internationale Organisationen am 26. Juni 1945 in San Francisco

Mehr

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, Biblis nachgebildet) 1. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts Lösungshinweise zu Fall 10: Bundesauftragsverwaltung (BVerfGE 104, 249 - Biblis nachgebildet) Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. I. Zulässigkeit des Antrags 1. Zuständigkeit

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

Völkerrecht I: Vereinte Nationen

Völkerrecht I: Vereinte Nationen : Vereinte Nationen Vorlesung vom 2. November 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen kennen Organe der Vereinten Nationen und deren Aufgaben

Mehr

Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien. Einheit Fall 9

Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien. Einheit Fall 9 Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 8 20.12.2007 Fall 9 Organstreitverfahren der Koalitionsfraktionen gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit

Mehr

Die humanitäre Intervention durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Failed State"

Die humanitäre Intervention durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Failed State Jürgen Bartl Die humanitäre Intervention durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Failed State" Das Beispiel Somalia Peter Lang Europäischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht II Wiederholungs- und Vertiefungsfall Die Partei Deutscher Faschisten (PDF) hat sich im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, in Großdeutschland eine

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten Gesetzentwurf (Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. April 2016) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem Der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils

Mehr

Christian Athenstaedt. Zur Zulässigkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen deutscher Bundesländer und Kommunen

Christian Athenstaedt. Zur Zulässigkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen deutscher Bundesländer und Kommunen Christian Athenstaedt Die Kompetenzverteilung in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit Zur Zulässigkeit entwicklungspolitischer Maßnahmen deutscher Bundesländer und Kommunen Herbert Utz

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 1

Staatsorganisationsrecht Fall 1 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 1 WS 2013/2014 Organisatorisches AG Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht annika.schmidl@jura.uni-augsburg.de 0821/598

Mehr

Auslandseinsätze der Bundeswehr Parlamentsbeteiligung und Völkerrecht

Auslandseinsätze der Bundeswehr Parlamentsbeteiligung und Völkerrecht Bibliothek Literaturtipp Auslandseinsätze der Bundeswehr Parlamentsbeteiligung und Völkerrecht Literaturauswahl 2013-2015 Die angezeigten Titel sind über den Bibliothekskatalog im Intranet zur Ausleihe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung B. Europäische Ebene... 5

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung B. Europäische Ebene... 5 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 1 B. Europäische Ebene... 5 I. Schaffung der ESVP... 5 1. Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)... 6 2. Westeuropäische Union (WEU)... 8 3. Bilaterale Verteidigungspolitik...

Mehr

Politische und rechtliche Bewertung

Politische und rechtliche Bewertung 1999 Politische und rechtliche Bewertung von Rechtsanwalt Dr. Peter Becker Stiftung Friedensbewegung Am Mühlgraben 2, 35037 Marburg Tel. 064 21 / 168 960 Peter Becker: peter.becker@ialana.de Jenny Louise

Mehr

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung)

Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) Übung bei Wiss.Ang. Mathis Bader Folien Einheit 10 17.1.2008 Übersicht: Ausführung der Gesetze (=Verwaltung) A) Die drei Ausführungstypen Grundsatz 1 : Ausführung als landeseigene Angelegenheit, Art. 30,

Mehr

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer Deutscher Bundestag Drucksache 18/9632 18. Wahlperiode 15.09.2016 Antrag der Bundesregierung Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN

Mehr

Einführung in das Völkerrecht

Einführung in das Völkerrecht Otto Kimminich Einführung in das Völkerrecht 4. ergänzte und verbesserte Auflage KG- Säur München London New York Paris 1990 5 Inhalt Vorwort. 11 Abkürzungen 13 1. Grundfragen 19 1.1 Das Studium des Völkerrechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 1 B. Völkerrechtlicher Begriff des Terrorismus... 5 I. Geschichtlicher Hintergrund des Terrorismus... 5 II. Völkerrechtliche Definition des Terrorismus... 6 1. Definition

Mehr

Pazifismus als Verfassungsgebot

Pazifismus als Verfassungsgebot Pazifismus als Verfassungsgebot Als Gegenentwurf [1] zum kurz zuvor überwundenen NS-Regime enthält das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 eine explizit pazifistische Grundsatzaussage:

Mehr

Souveränität (nach Stephen Krasner)

Souveränität (nach Stephen Krasner) Souveränität (nach Stephen Krasner) domestic sovereignty / innere Souveränität: Effektivität innerstaatlicher Herrschaft. interdependence sovereignty / Interdependenzsouveränität: effektive Kontrolle grenzüberschreitender

Mehr

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGS- POLITIK Artikel 42 (1) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfängerinnen und Anfänger. Lösung Besprechungsfall 1

Übung im Öffentlichen Recht für Anfängerinnen und Anfänger. Lösung Besprechungsfall 1 Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2007/2008 Übung im Öffentlichen Recht für Anfängerinnen und Anfänger Lösung Besprechungsfall 1 Aufgabe 1: A kann sich mit Erfolg gegen den Beschluss des Bundestages wehren,

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Freizügigkeit, Art. 11 GG 1. Schutzbereich

Mehr

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre.

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. Übungsklausur Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle,

Mehr

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten

8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten 8: Schutz durch und vor staatlichen Gerichten A. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) I. Allgemeine Bedeutung: Verfahrensgrundrecht i.s.v. Leistung(sgrundrecht) gerichtlichen Rechtsschutzes II. Tatbestandliche

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Humanitäre Intervention

Humanitäre Intervention Matthias Pape Humanitäre Intervention Zur Bedeutung der Menschenrechte in den Vereinten Nationen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhalt Vorwort 11 Einleitung 13 A. Humanitäre Intervention in der

Mehr

Das parlamentarische Zustimmungsverfahren zum Auslandseinsatz der Bundeswehr in der Praxis

Das parlamentarische Zustimmungsverfahren zum Auslandseinsatz der Bundeswehr in der Praxis Das parlamentarische Zustimmungsverfahren zum Auslandseinsatz der Bundeswehr in der Praxis A 2005/7960 Dr. jur. Florian gehröder Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin München INHALTSÜBERSICHT INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Fall: Die Qual der Wahl

Fall: Die Qual der Wahl Fall: Die Qual der Wahl Universität Leipzig Juristenfakultät AG Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht Sachverhalt Bei der anstehenden Bundestagswahl zeichnet sich ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen der immer

Mehr

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A.

Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des BKA und seiner Beamten im Zusammenhang mit der Verhaftung und Haft des A. Juristische Fakultät Universitätsrepetitorium - Sommersemester 2010 Bezüge zum Völker- und Europarecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Christoph

Mehr

Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG

Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Jochen Theurer Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Verlag Dr. Kova Hamburg 2011 Inhaltsübersicht Einleitung 11 I. Fragestellung und Ziel dieser Arbeit 11 II. Inkraftsetzung einer neuen Verfassung

Mehr

Antrag auf einstweilige Anordnung

Antrag auf einstweilige Anordnung Professor Dr. iur. Dietrich Murswiek An das Bundesverfassungsgericht Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe 9.3.2007 der Bundestagsabgeordneten Antrag auf einstweilige Anordnung in dem Organstreitverfahren 1.

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand Regelung des Luftsicherheitsgesetzes bei so genannten Renegate-Flugzeugen Gesetzliche Möglichkeiten des Abschusses von Flugzeugen, die von Terroristen gekapert wurden und als Waffe genutzt werden sollen

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht I Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht I Wiederholung Wenn sich nach einem Todesfall kein Erbe findet, erbt nach 1936 BGB das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz

Mehr

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen Völkerrechtssubjekte Völkerrechtsquellen Vorlesung vom 23. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Themen der heutigen Vorlesung 1. Weitere Völkerrechtssubjekte

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I, II GG 1.

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3246. Antrag. 18. Wahlperiode 19.11.2014. der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3246. Antrag. 18. Wahlperiode 19.11.2014. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/3246 18. Wahlperiode 19.11.2014 Antrag der Bundesregierung Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support Mission für die Ausbildung,

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.03 OVG 1 A 649/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. März 2004 durch den Vorsitzenden

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen?

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? I. Vorüberlegung Sinnvolle Verfahren? ANoKo? Organstreit gegen den Vermittlungsausschuss? gegen den Deutschen Bundestag?

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz 1 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz Frage 1: Verletzung von Mitwirkungsrechten der G-Fraktion Eine Verletzung der Mitwirkungsrechte

Mehr

Katja Keul. Mitglied des Deutschen Bundestages Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN. Planlos, sinnlos, rechtlos: Der geplante Bundeswehreinsatz in Syrien

Katja Keul. Mitglied des Deutschen Bundestages Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN. Planlos, sinnlos, rechtlos: Der geplante Bundeswehreinsatz in Syrien Katja Keul Mitglied des Deutschen Bundestages Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Planlos, sinnlos, rechtlos: Der geplante Bundeswehreinsatz in Syrien Nachdem bereits beim Einsatz im Nordirak die vom Grundgesetz

Mehr

Die UNIFIL ( ) als Beispiel für mangelhafte Effizienz friedenssichernder Operationen der Vereinten Nationen

Die UNIFIL ( ) als Beispiel für mangelhafte Effizienz friedenssichernder Operationen der Vereinten Nationen Frank Wullkopf Die UNIFIL (1978-1998) als Beispiel für mangelhafte Effizienz friedenssichernder Operationen der Vereinten Nationen LIT VI Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 1 1.1. Zum Hintergrund des

Mehr

A. Überblick: Gesetzgebungskompetenzen

A. Überblick: Gesetzgebungskompetenzen 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Gesetzgebungskompetenzen I. Geschriebene Kompetenzen 1. Grundsatz: Länder, Art. 30, 70 I GG (Bsp.: Schulrecht) 2. Ausschließliche

Mehr

Parlamentsbeteiligung bei internationalen Verträgen

Parlamentsbeteiligung bei internationalen Verträgen Bibliothek Literaturtipp Parlamentsbeteiligung bei internationalen Verträgen Literaturauswahl 1999-2015 Die angezeigten Titel sind über den Bibliothekskatalog im Intranet zur Ausleihe bestellbar. Falls

Mehr

dtv Rechtsstellung Deutschlands Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte

dtv Rechtsstellung Deutschlands Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte 410 Rechtsstellung Deutschlands Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte Atlantik-Charta Potsdamer Abkommen Deutschlandvertrag Viermächte-Abkommen über Berlin Transitabkommen Moskauer

Mehr

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Parlamentarische Zustimmungsvorbehalte bei Auslandseinsätzen der EU- und NATO-Mitgliedstaaten

Deutscher Bundestag. Sachstand. Parlamentarische Zustimmungsvorbehalte bei Auslandseinsätzen der EU- und NATO-Mitgliedstaaten Deutscher Bundestag Parlamentarische Zustimmungsvorbehalte bei Auslandseinsätzen der EU- und NATO-Mitgliedstaaten Seite 2 Parlamentarische Zustimmungsvorbehalte bei Auslandseinsätzen der EU- und NATO-

Mehr

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;

Mehr

STAATSRECHT III. 1. Einführung: Geltung des Völkerrechts in der deutschen Rechtsordnung

STAATSRECHT III. 1. Einführung: Geltung des Völkerrechts in der deutschen Rechtsordnung Prof. Dr. Alexander Proelß WS 2013/2014 STAATSRECHT III TEIL 2: VÖLKERRECHT UND AUßENVERFASSUNGSRECHT II. Völkerrecht als Teil der deutschen Rechtsordnung 1. Einführung: Geltung des Völkerrechts in der

Mehr

Die völkerrechtliche Definition von Krieg

Die völkerrechtliche Definition von Krieg Die völkerrechtliche Definition von Krieg - Sachstand - 2007 Deutscher Bundestag WD 2 3000-175/07 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserinnen: Die völkerrechtliche Definition von

Mehr

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz Menschen? Rechte? Unverzichtbar. Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz www.hausderdemokratie.de/unverzichtbar KR 1 Jeder junge Mensch hat das Recht nicht in Armut

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Sicherheitspolitik in unsicheren Zeiten - NATO und UNO im 21.

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Sicherheitspolitik in unsicheren Zeiten - NATO und UNO im 21. Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Sicherheitspolitik in unsicheren Zeiten - NATO und UNO im 21. Jahrhundert Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH- SYRISCHEN GRENZE. Fragen und antworten

DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH- SYRISCHEN GRENZE. Fragen und antworten DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH- SYRISCHEN GRENZE Fragen und antworten DER PATRIOT-EINSATZ AN DER TÜRKISCH-SYRISCHEN GRENZE Fragen und Antworten Die Außenminister der 28 NATO-Staaten haben am 4. Dezember

Mehr

Staatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel

Staatsrecht III. Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013. Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel Staatsrecht III Herzlich willkommen! Staatsrecht III Wintersemester 2012/2013 Universität zu Köln Jun.-Prof. Dr. Jörn Griebel Ziele der 1. Vorlesung Veranschaulichung der Bedeutung von Völkerrecht und

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Die Militärausgaben ausgesuchter Staaten von 1990 bis Wissenschaftliche Dienste WD /12

Deutscher Bundestag. Sachstand. Die Militärausgaben ausgesuchter Staaten von 1990 bis Wissenschaftliche Dienste WD /12 Deutscher Bundestag Die Militärausgaben ausgesuchter Staaten von 1990 bis 2012 Seite 2 Die Militärausgaben ausgesuchter Staaten von 1990 bis 2012 Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 8. November

Mehr

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen

Mehr

hiermit erstatten wir Anzeige wegen grundgesetzwidriger Vorbereitung eines Angriffkriegs gegen Syrien unter Bruch des Völkerrechts.

hiermit erstatten wir Anzeige wegen grundgesetzwidriger Vorbereitung eines Angriffkriegs gegen Syrien unter Bruch des Völkerrechts. Hans Hoyer Gaisbühlstraße 24 91056 Erlangen Isa Paape Nürnberger Str. 45 91052 Erlangen 12.12.2015 An den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe Strafanzeige gemäß Paragraf

Mehr

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/ Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht Universität Bonn Wintersemester 2010/11 20.01.2011 Überblick über diese Doppelstunde I. Besonderheiten im Staatsorganisationsrecht II. Übungsfall I. Besonderheiten

Mehr

Fallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b.

Fallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b. Welche Fragestellungen erwarten einen nun in der Klausur? Fallfragentyp 1: Rein materiellrechtliche Fragestellung, z.b. Ist ein Akt der Legislative/Exekutive/Judikative verfassungswidrig? Ist das Gesetz

Mehr

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung

Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung Zu den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung - Ausarbeitung - 2008 Deutscher Bundestag WD 3 3000 215/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zu den Grundrechten in

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ws 137/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5414 Ws 43/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 KLs 10/04 Landgericht Frankfurt/Oder 264 Js 20660/99 Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder

Mehr

1/5 - Grundgesetz (GG} für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai 1949

1/5 - Grundgesetz (GG} für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai 1949 1/5 - Grundgesetz (GG} für die Bundesrepublik Deutschland Vom 23. Mai 1949 Inhaltsverzeichnis Präambel Artikel (Menschenwürde, Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt) Artikel 2 (Handlungsfreiheit, Freiheit

Mehr

Grundsätze für Aufgabenzuordnung, Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung

Grundsätze für Aufgabenzuordnung, Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung Anlage zu BM vom 21. Januar 2005 Grundsätze für Aufgabenzuordnung, Organisation und Verfahren im Bereich der militärischen Spitzengliederung 1 - Militärische Spitzengliederung 1.1 - Leitung Der Bundesminister

Mehr

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Beck`sche Textausgaben Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Textausgabe mit ausführlichen Verweisungen sowie umfangreichem Sachregister von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle 62. Auflage Grundgesetz

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 4

Staatsorganisationsrecht Fall 4 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 4 WS 2013/2014 Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes a) Geschriebene Kompetenzen: Art. 70 ff. GG b) Ungeschriebene Kompetenzen

Mehr