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Transkript:

2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV) (Nr. 852/2004) über Lebensmittelhygiene Die regelmäßige, mind. 1 x jährliche Hygieneschulung von Mitarbeitern in Lebensmittelbetrieben ist Pflicht!

2005, Chart 2.3 a Die wichtigsten Aussagen: Hauptverantwortung liegt beim Lebensmittelunternehmer Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auf allen Stufen der Lebensmittelkette Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen gemäß Codex Alimentarus Schulung zur Anwendung der HACCP-Grundsätze Ziel ist es, die hygienisch einwandfreie Qualität von Lebensmitteln zu sichern.

2005, Chart 2.3 b Was bedeuten die Neuerungen? Die Dokumentation wird Pflicht! Dies geht aus Kapitel II Artikel 5 der Verordnung hervor: Absatz 1: Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP- Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Absatz 2: Hier sind die 7 HACCP-Grundsätze genannt inklusive der Dokumentation.

Gesetzliche Vorschriften Schulungschart 2.2 Lebensmittel und Lebensmittelhygiene sind an verschiedenen Stellen fest in der Gesetzgebung verankert. Lebensmittelsicherheit und -qualität sind somit wichtig, um Kunden nicht durch verdorbene oder minderwertige Ware in Gefahr zu bringen bzw. den Betrieb nicht in Verruf zu bringen. Wer gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel in Verkehr bringt, macht sich strafbar. Behr's Verlag, Hamburg Aktuelle übergeordnete Vorschriften: Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Das LFGB ist am 07. 09. 2005 in Kraft getreten. Es regelt den Umgang mit Lebens- und Futtermitteln vom Stall bis zum Tisch. Die gehört zum sogenannten Hygienepaket der EU und gilt verbindlich für alle Mitgliedstaaten ab dem 01.01.2006. Die Nationale Durchführungsverordnung (Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts) wurde am 14.08.2007 erlassen. Sie enthält in Artikel 1 die LMHV. Die LMHV (Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln) dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene. Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs). Die ehemalige Hackfleischverordnung ist in die Tierische Lebensmittelhygiene- Verordnung überführt worden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesundheitlichen Voraussetzungen, unter denen Mitarbeiter in bestimmten Lebensmittelbetrieben (bis auf wenige Ausnahmen) beschäftigt werden, legt Beschäftigungsverbote und Mitteilungspflichten fest ( 42) und fordert die Erst- und Folgebelehrung der Mitarbeiter ( 43 Abs. 1 und 4). Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die Haftung des Herstellers gegenüber Verbrauchern, die durch die Verwendung des Lebensmittels nachweislich einen Schaden erlitten haben. Die 30-Minuten-Hygieneschulung 10 02 10

Weitere Vorschriften: Die EU-Verordnung Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, die mit allen Teilen am 01. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Hierin sind wesentliche Definitionen und grundsätzliche Regelungen zur Lebensmittelhygiene getroffen worden, weshalb diese Verordnung kurz Basis-Verordnung genannt wird. Zu dem Hygienepaket der EU zählen u. a. die beiden folgenden Verordnungen: Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs Behr's Verlag, Hamburg Die 30-Minuten-Hygieneschulung 10 02 10

Die wichtigsten Aussagen Schulungschart 2.3 a Die vom 29.04.2004 gehört zum so genannten Hygienepaket der EU und gilt verbindlich für alle Mitgliedstaaten der EU seit dem 01.01.2006. Sie stellt eine generelle Basisregelung der Lebensmittelhygiene für alle Betriebe in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelkette einschließlich der Urproduktion dar. Sie gilt auch für die bislang gesondert geregelten Bereiche, wie z. B. Fleisch, Milch oder Fisch. Die fordert u. a.: Hauptverantwortung liegt beim Lebensmittelunternehmer Sicherheit der Lebensmittel ist auf allen Stufen der Lebensmittelkette zu gewährleisten Die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Urproduktion) einschließlich der Dokumentationsverpflichtung der HACCP-bezogenen Maßnahmen Schulung zur Anwendung der HACCP-Grundsätze für alle Mitarbeiter Die 30-Minuten-Hygieneschulung 06 03 02

Was bedeuten die Neuerungen? Schulungschart 2.3 b Die fordert u. a. die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Urproduktion) einschließlich der Dokumentationsverpflichtung der HACCP-bezogenen Maßnahmen: d. h. die Dokumentation von HACCP-Maßnahmen ist Pflicht! Merke: Durch die ist die Dokumentation der Hygienemaßnahmen Pflicht. Anders war es gemäß der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), dort war ein Eigenkontrollsystem vorgeschrieben, jedoch ohne Dokumentationspflicht. Quelle: Kapitel II, Artikel 5, Absatz 1 Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Kapitel II, Artikel 5, Absatz 2 Die 7 HACCP-Grundsätze nach Codex Alimentarius Die 30-Minuten-Hygieneschulung 06 03 02