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Transkript:

Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Projekts "Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach" in Siegen Auftraggeber Kreis Siegen-Wittgenstein Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Schallimmissionsprognose Nr. 03 0529 14 vom 24. Nov. 2014 Verfasser Dipl.-Ing. Christian Heicke Umfang Textteil 28 Seiten Anhang 20 Seiten Ausfertigung als PDF-Dokument Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen an den Standorten Ahaus und Berlin Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche www.uppenkamp-partner.de info@uppenkamp-partner.de Hauptsitz Ahaus Fon +49 (0) 25 61-44 91 5-0 Niederlassung Berlin Fon +49 (0) 30-69 53 999-60 Niederlassung Hamburg Fon +49 (0) 40-43 91 07 62-0 Kapellenweg 8 48683 Ahaus Zeughofstraße 21 10997 Berlin Kampstraße 9 20357 Hamburg

Inhalt Textteil Zusammenfassung... 4 1 Grundlagen... 5 2 Veranlassung und Aufgabenstellung... 7 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen... 9 4 Beschreibung des Vorhabens... 14 5 Beschreibung der Emissionsansätze... 16 5.1 Geräusche von Lkw... 16 5.1.1 Fahrvorgänge... 16 5.1.2 Weitere Lkw-Geräusche... 17 5.2 Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Containern... 18 5.3 Geräusche von im Freien betriebenen technischen Aggregaten... 18 5.4 Stationäre Geräuschquellen im Freien... 19 6 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse... 20 6.1 Untersuchte Immissionsorte... 20 6.2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens... 21 6.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen... 24 7 Weitere Hinweise... 25 7.1 Tonhaltigkeit... 25 7.2 Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum... 25 8 Angaben zur Qualität der Prognose... 26 Inhalt Anhang A B C D E F Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Windstatistik Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 2 von 28

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 20 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden 9 Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm 10 Tabelle 3: berücksichtigte Betriebsvorgänge bei Betrieb der geplanten Anlage 15 Tabelle 4: Schallleistungspegel für die stationären Geräuschquellen 19 Tabelle 5: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit 21 Tabelle 6: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum 24 Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 3 von 28

Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind Untersuchungen zum Projekt Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach in Siegen. Die Deponie befindet sich südwestlich des Stadtzentrums von Siegen an der Grenze zur Gemeinde Wilnsdorf. Seit Juli 2009 befindet sich die Deponie in der Stilllegungsphase, so dass nur noch Abfälle angenommen werden, die für Profilierungsmaßnahmen der Altdeponie verwertungsgeeignet sind. Der Kreis Siegen- Wittgenstein beabsichtigt eine Weiternutzung von Teilen des Geländes als Deponie der Deponieklasse 0 und 1, indem er von der Möglichkeit einer Deponie auf Deponie nach den Bestimmungen der Deponieverordnung Gebrauch machen möchte. Hierfür bereitet der Kreis einen entsprechenden Genehmigungsantrag vor. Für die Weiternutzung der Deponie ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb der Anlage die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm 1 einhält. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben Folgendes ergeben: Die geltenden Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den untersuchten Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen deutlich unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am Tag mindestens 20 db und nachts mindestens 14 db. Die Immissionsorte liegen somit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 db und nachts um mehr als 20 db überschreiten, sind nicht zu prognostizieren. Die Spitzenpegelkriterien nach Ziffer 6.1 der TA Lärm werden somit ebenfalls eingehalten. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit um deutlich mehr als 6 db kann nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet werden. Hinsichtlich des anlagenbezogenen Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum wurde festgestellt, dass eine Prüfung, ob organisatorische Maßnahmen eine Verringerung der Geräuschimmissionen bewirken können, nicht erforderlich ist. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 4 von 28

1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 4. BImSchV Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN 4109 RLS-90 Parkplatzlärmstudie Lkw-Lärmstudie Baumaschinen-Lärmstudie Studie Abfallbehandlung Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai 1990, Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen; Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 2, 2004 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft Nr. 1, 2002 F-Plan Flächennutzungsplan der Stadt Siegen, Stand Oktober 2012 Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 5 von 28

Geodaten 3D-Gebäudemodell (LoD1) und Digitales Geländemodell (DGM10) zur Erstellung des Berechnungsmodells; erworben bei der Bezirksregierung Köln, Stand August 2014 Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: den Auftraggeber, Kreis Siegen-Wittgenstein, vertreten durch Herrn Klose, den Planer, Fa. Umtec - Beratende Ingenieure und Geologen, vertreten durch Herrn Wemhoff, die Gemeinde Wilnsdorf (Fachdienst 4.2), vertreten durch Herrn Weber. Ein Ortstermin wurde am 10. Jul. 2014 durch den Berichtverfasser durchgeführt. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 6 von 28

2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens sind Untersuchungen zum Projekt Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung Altdeponie Fludersbach in Siegen. Die Deponie befindet sich südwestlich des Stadtzentrums von Siegen an der Grenze zur Gemeinde Wilnsdorf. Die Deponie weist eine Fläche von insgesamt 39,5 ha auf. Die Zu- und Abfahrt zur Deponie erfolgen über die Straße Fludersbach. Seit Juli 2009 befindet sich die Deponie in der Stilllegungsphase, so dass nur noch Abfälle angenommen werden, die für Profilierungsmaßnahmen der Altdeponie verwertungsgeeignet sind. Hierbei handelt es sich um inerte Stoffe, wie Erdaushub oder unbelastete Schlacken, die zur Abdeckung der Deponie dienen. Der Aufbau der temporären Oberflächenabdeckung läuft über mehrere Jahre. Auf dem Gelände der Deponie Fludersbach befindet sich eine Umladestation für kommunale Siedlungsabfälle. Siedlungsabfälle dürfen seit einigen Jahren nicht mehr deponiert werden, sondern sind einer Verwertung zuzuführen. Die Umschlagstation ist von der Deponiestilllegung nicht betroffen und bleibt in Betrieb. Der Kreis Siegen-Wittgenstein beabsichtigt eine Weiternutzung von Teilen des Geländes als Deponie der Deponieklasse 0 und 1, indem er von der Möglichkeit einer Deponie auf Deponie nach den Bestimmungen der Deponieverordnung Gebrauch machen möchte. Hierfür bereitet der Kreis einen entsprechenden Genehmigungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg vor. Ziel ist es, den Bauwilligen und den regionalen Unternehmen aus Bauwirtschaft, Gewerbe und Industrie für die nächsten 20 Jahre an der Deponie Fludersbach weiterhin Entsorgungsmöglichkeiten für Erdaushub und andere inerte Materialien zu bieten. Die Deponie Winterbach in Netphen wird voraussichtlich Ende 2015 - nach Fertigstellung der temporären Oberflächenabdeckung - keine inerten Materialien mehr annehmen können. Ein Teil der Abfallströme, die derzeit in die Deponie Winterbach fließen, wird bei Realisierung des Projektes in die Deponie Fludersbach umgelenkt werden. In der unmittelbaren Umgebung des vorgesehenen Anlagenstandortes sind schutzbedürftige Nutzungen vorhanden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 2 sind genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können bzw. verhindert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 7 von 28

Kriterien zur Ermittlung von Geräuschimmissionen und Beurteilung, dass die von der geplanten Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der TA Lärm 3 definiert. Für die Weiternutzung der Deponie ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb der Anlage die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm einhält. Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. 3 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 8 von 28

3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 1 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in db(a) Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 45 35 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) 55 40 60 45 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Industriegebiete (GI) 70 70 Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 9 von 28

In Tabelle 2 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 2: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 4 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70 db(a) 55 db(a) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Gemengelagen Für das Aneinandergrenzen von gewerblich bzw. industriell genutzten Gebieten und Wohngebieten (Gemengelagen) wird die folgende Regelung getroffen: Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage), können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich ist. 4 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 10 von 28

Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes nach Absatz 1 ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. Wesentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen zuerst verwirklicht wurde. Liegt ein Gebiet mit erhöhter Schutzwürdigkeit nur in einer Richtung zur Anlage, so ist dem durch die Anordnung der Anlage auf dem Betriebsgrundstück und die Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. 5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen. 6 5 siehe TA Lärm Ziffer 6.7 6 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 11 von 28

Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 7 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. 7 siehe TA Lärm Ziffer 3.2.1 Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 12 von 28

Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Wohngebieten tags 59 db(a) nachts 49 db(a) Mischgebieten tags 64 db(a) nachts 54 db(a) In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 13 von 28

4 Beschreibung des Vorhabens Die geplante Erweiterung sowie Stilllegung erfolgt auf dem Gelände der planfestgestellten Deponie Fludersbach. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg Teilabschnitt Oberbereich Siegen ist die betreffende Fläche als Freiraumbereich für Aufschüttungen und Ablagerungen mit der Zweckbestimmung Abfalldeponie dargestellt. Der Erweiterungsbereich wir zurzeit noch vom laufenden Deponiebetrieb geprägt. Er ist im Osten, Süden und Westen von Wald umgeben. Im Nordwesten befindet sich gewerbliche Bebauung zwischen den Straßen Fludersbach und Mathiasweg. Zu den bestehenden Anlagenteilen gehören die Umladestation für Bio- und Restabfall, die Deponiegasverwertung (zwei BHKW-Motoren) sowie weitere Nebeneinrichtungen (Waage, Büro- und Sozialgebäude usw.). Diese sind auf dem Betriebsgelände vorhanden und werden weitergenutzt. Die Bio- und Restabfälle werden mit Sammelfahrzeugen angeliefert, in Containerfahrzeuge umgeladen und wieder abtransportiert. Der Betrieb der Umladestation erfolgt werktags zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Es ist mit einem Fahraufkommen von bis zu 25 Lkw pro Tag zu rechnen. Dazu werden ein Radlader und ein Sortierbagger zum Verladen der Bio- und Restabfälle eingesetzt. Die Deponiegas-BHKW werden kontinuierlich von Montag bis Sonntag zwischen 00:00 und 24:00 Uhr betrieben. Durch den Weiterbetrieb der Deponie erhöht sich die Menge der angelieferten inerten Abfälle von 215.000 t/a im Jahr 2011 um insgesamt 78.500 t/a (63.500 t/a inertes Material aus Winterbach zuzüglich 15.000 t/a Abfälle Deponieklasse 1) auf 293.500 t/a. Es ist mit einem Fahraufkommen von bis zu 146 Lkw pro Tag zu rechnen. Die Anlieferung soll werktags zwischen 6:00 bis 22:00 Uhr erfolgen. Während dieser Betriebszeit erfolgen ebenfalls die Einbringungs- und Profilierungsarbeiten des Materials bzw. des Deponiekörpers. Hierzu kommen ein Radlader, eine Laderaupe, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze, ein Kettenbagger und ein Walzenzug zum Einsatz. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 14 von 28

Nachfolgend sind die in der Prognose berücksichtigten schalltechnisch relevanten Betriebsvorgänge aufgeführt: Tabelle 3: berücksichtigte Betriebsvorgänge bei Betrieb der geplanten Anlage Anlagenbezeichnung: Betriebszeitraum Betriebsvorgänge am Tag Betriebsvorgänge nachts An- und Abfahrt Bio- und Restabfall An- und Abfahrt inerte Materialien Betrieb Umladestation Betrieb Deponie Betrieb Deponiegas- BHKW 6 00 bis 22 00 Uhr 6 00 bis 22 00 Uhr 6 00 bis 22 00 Uhr 6 00 bis 22 00 Uhr 0 00 bis 24 00 Uhr An- und Abfahrt von 25 Lkw inkl. Rangier- und Ladevorgänge An- und Abfahrt von 146 Lkw inkl. Rangier- und Ladevorgänge 16 h/d Fahrbetrieb zur Verladung und Bewirtschaftung der Außenlagerfläche 16 h/d Fahrbetrieb zur Einbringung und Profilierung keine keine keine keine durchgängiger Betrieb der zwei BHKW inkl. Lüftungs- und Kühleinrichtungen In der Prognose wird für die Einbringungs- und Profilierungsarbeiten das schalltechnisch ungünstigste Betriebsszenario untersucht, d. h. der gleichzeitige Betrieb von Radlader, einer Laderaupe, einer Planierraupe, einer Vibrationswalze, eines Kettenbaggers und eines Walzenzuges. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 15 von 28

5 Beschreibung der Emissionsansätze 5.1 Geräusche von Lkw Lkw erzeugen eine Vielzahl an Geräuschemissionen. Deren Ermittlung und Berechnungsverfahren werden im Folgenden aufgeführt. 5.1.1 Fahrvorgänge In der schalltechnischen Prognose wird entsprechend der Lkw-Lärmstudie 8 für das Vorbeifahrgeräusch eines Lkw folgender längenbezogener Schallleistungspegel 9 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrvorgänge Lkw LWA,1h = 63 db(a) LWA,max = 110 db(a) 10 Anmerkung: Bei der Emissionsberechnung sind ggf. noch Korrekturen für die von Asphaltbelägen abweichenden Fahrbahnoberflächen (DStrO nach Tabelle 4 der RLS 90) und für Steigungen und Gefälle > 5 % (DStg nach Formel 9 der RLS 90) zu berücksichtigen. Die Fahrwege auf dem Betriebsgelände weisen in Teilen Steigungs- bzw. Gefällestrecken mit Neigungen von ca. 10 % auf. Die erhöhte Geräuschemission auf diesen Teilstrecken wird durch den Zuschlag DStg nach den RLS-90 mit 3 db berücksichtigt. Kurzzeitige Geräuschspitzen Beim Ablassen der Bremsluft, Schlagen von Aufbauten, beschleunigter Abfahrt etc. können kurzzeitig wesentlich höhere Geräusche auftreten. Für diese Einzelereignisse wird ein mittlerer Maximal-Schallleistungspegel von LWA,max = 97,5 bis 105,5 db(a) 11 angegeben. Tritt allerdings der ungünstigste Fall ein, wird der mittlere Maximal-Schallleistungspegel für Geräusche von Betriebsbremsen von LWA,max =110 db(a) angesetzt. 12 8 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 9 Der Emissionsansatz gilt für eine Motorleistung von 105 kw, wird jedoch aufgrund der geringen Differenz von 1 db auch für geringere Motorleistungen herangezogen. Der längen- und stundenbezogene Emissionsansatz impliziert einen Schallleistungspegel von LWA = 105 db(a) unter Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h. 10 siehe Absatz Kurzzeitige Geräuschspitzen weiter unten 11 Quelle: Parkplatzlärmstudie, Bayerisches Landesamt für Umwelt mit Verweis auf die geltenden Regelungen der StVZO und EG-Grenzwerte. 12 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 16 von 28

5.1.2 Weitere Lkw-Geräusche Neben den Lkw-Vorbeifahrgeräuschen gibt es noch weitere Geräuschemissionen 13 ; deren unterschiedliche Emissionsdaten werden im Folgenden dargestellt. Leerlauf- und Rangiergeräusche Der Leerlaufbetrieb von Lkw, der z. B. auf Fahrzeugwaagen stattfinden kann, und Rangiervorgänge sind nach der o. a. Untersuchung ggf. zusätzlich zu den Zufahrtsstrecken zu berücksichtigen. Dabei wird ein Schallleistungspegel LWA für die Leerlaufgeräusche in Höhe von 94 db(a) genannt. Beim Rangieren von Lkw ergeben sich unabhängig von der Motorleistung mittlere Schallleistungspegel, die ca. 5 db über dem Wert des Leerlaufgeräusches liegen. Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Leerlaufgeräusch Lkw Rangieren eines Lkw LWA = 94 db(a) LWA,1h = 84 db(a) 14 LWAmax = 110 db(a) Abstellen und Starten von Lkw Zu den Geräuschereignissen beim Abstellen von Lkw zählen das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Schlagen von Türen, Druckluftimpulse der Betriebsbremsen und erhöhter Leerlauf z. B. vor der Laderampe. Beim Starten von Lkw werden Türen geschlagen, der Motor angelassen und es werden Geräusche durch Druckluftimpulse, Leerlauf des Motors und durch die Anfahrt erzeugt. Für das Abstellen und Starten von Lkw werden folgende Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Abstellen Starten Abstellen und Starten LWA,1h = 85 db(a) LWA,1h = 82 db(a) LWA,1h = 87 db(a) LWAmax = 110 db(a) 13 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, sowie die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (6. Auflage 2007) 14 Der Schallleistungspegel LWA,1h für einen Rangiervorgang je Stunde ergibt sich bei einer mittleren Rangierdauer von zwei Minuten pro Vorgang. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 17 von 28

5.2 Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Containern Die Geräusche beim Aufnehmen und Absetzen von Abrollcontainern mit einem Hakenlift-System werden wie folgt angesetzt 15 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Containerwechsel LWA,1h = 98 db(a) 16 LWAmax = 123 db(a) 5.3 Geräusche von im Freien betriebenen technischen Aggregaten Die Geräusche, die beim Betrieb der technischen Aggregate im Freien entstehen, erzeugen folgende Schallleistungspegel 17 : Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Radlader LWA = 105 db(a) 18 LWAmax = 110 db(a) Bagger (Sortier- und Kettenbagger) LWA = 103 db(a) 18 LWAmax = 108 db(a) Laderaupe LWA = 105 db(a) 18 LWAmax = 111 db(a) Planierraupe LWA = 109 db(a) 18 LWAmax = 115 db(a) Vibrationswalze LWA = 108 db(a) 18 LWAmax = 114 db(a) Walzenzug LWA = 109 db(a) 18 LWAmax = 112 db(a) Im Bereich der Umladeanlage sind ein Radlader und ein Sortierbagger im Einsatz. Es ergibt sich ein Gesamtschallleistungspegel für beide Aggregate in Höhe von 107 db(a). 15 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie 16 Der gemäß Studie aufgeführte Impulszuschlag ist hierin enthalten. 17 Quelle: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen 18 Der Schallleistungspegel beinhaltet den Maschineneinsatz sowie den Arbeitsprozess. Der gemäß Studie aufgeführte Impulszuschlag ist hierin enthalten. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 18 von 28

Im Bereich der Deponie sind ein Radlader, eine Laderaupe, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze, ein Kettenbagger und ein Walzenzug im Einsatz. Es ergibt sich ein Gesamtschallleistungspegel für alle Aggregate in Höhe von 115 db(a). 5.4 Stationäre Geräuschquellen im Freien Stationäre Geräuschquellen im Freien befinden sich im Bereich der Deponiegas-BHKW. Die relevanten frei abstrahlenden Aggregate auf dem Betriebsgelände sind nachfolgend aufgelistet. Tabelle 4: Schallleistungspegel für die stationären Geräuschquellen Bezeichnung der Geräuschquelle Schallleistungspegel LWA in db(a) Deponiegas-BHKW (Gesamtaggregat) 105* * eigener Messwert an vergleichbarer Anlage Die Lage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Quellen kann dem Emissionskataster im Anhang B entnommen werden. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 19 von 28

6 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse 6.1 Untersuchte Immissionsorte Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die in Abbildung 1 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Geobasis NRW 2014 Abbildung 1: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 20 von 28

Nach Angaben der Gemeinde Wilmsdorf befinden sich die Immissionsorte IP1 bis IP4 im nicht überplanten Außenbereich. Für diese Immissionsorte wird eine Schutzbedürftigkeit entsprechend der eines Mischgebietes (MI) zugrunde gelegt. Für den Immissionsort IP5 ist nach Angaben der Gemeinde Wilmsdorf eine Schutzbedürftigkeit entsprechend der eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) anzusetzen. Für den Immissionsort IP6 ist nach Angaben der Gemeinde Wilmsdorf eine Schutzbedürftigkeit entsprechend der eines Reinen Wohngebietes (WR) anzusetzen. Für die Immissionsorte IP7 und IP8 wird nach Angaben aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Siegen eine Schutzbedürftigkeit entsprechend der eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) zugrunde gelegt. Hierfür gelten die in Tabelle 5 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 5: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in db(a) Tag Nacht IP1/ Eremitage, Altes Forsthaus, Südwest, EG IP2/ Eremitage, Wohnhaus, Südwest, 1.OG IP3/ Eremitage, Tagespflege, Südwest, EG IP4/ Eremitage, Kloster, Südwest, 1.OG IP5/ Grimberg, Grimbergstraße, Südwest, 1.OG IP6/ Rödgen, Höhenweg 29, Nordwest, 1.OG IP7/ Lindenberg, Braunfelser Straße 52, Ost, 1.OG IP8/ Kaan-Marienborn, U. d. Eremitage, Südost, 1.OG MI MI MI MI WA WR WA WA 60 60 60 60 55 50 55 55 45 45 45 45 40 35 40 40 6.2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO 9613-2 19. Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion (1.1.1.6) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4.000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. 19 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept. 1997 Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 21 von 28

Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in db(a) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 20 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in db(a) 21 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in db(a) 22 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 23 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. 20 Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 21 Formel (3) der Norm DIN ISO 9613-2 22 Formel (6) der Norm DIN ISO 9613-2 23 Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO 9613-2 Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 22 von 28

Wenn für den Bereich der fraglichen Anlage repräsentative Wetterstatistiken bekannt sind, berechnet sich der meteorologische Faktor C0 wie folgt: Hierbei ist: pi die Häufigkeit der Windverteilung in % ΔLi C 0 = 10 log ( p i 100 10 0,1 L i) in db die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: L i = 5 5 cos(ε 45 sin(ε)) in db Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 /270 ) eine Dämpfung um 1,5 db und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung um 10 db angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Siegen entnommen. Die graphische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang F eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang C entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 23 von 28

6.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die geplante Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 6: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in db(a) Lr,T in db(a) IRWN in db(a) Lr,N in db(a) IP1/ Eremitage, Altes Forsthaus, Südwest, EG IP2/ Eremitage, Wohnhaus, Südwest, 1.OG IP3/ Eremitage, Tagespflege, Südwest, EG IP4/ Eremitage, Kloster, Südwest, 1.OG IP5/ Grimberg, Grimbergstraße, Südwest, 1.OG IP6/ Rödgen, Höhenweg 29, Nordwest, 1.OG IP7/ Lindenberg, Braunfelser Straße 52, Ost, 1.OG IP8/ Kaan-Marienborn, U. d. Eremitage, Südost, 1.OG 60 60 60 60 55 50 55 55 40 39 38 37 32 30 34 27 45 45 45 45 40 35 40 40 31 31 29 28 21 19 24 14 Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten werden. Die Unterschreitungen betragen dabei mindestens 20 db. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte ebenfalls deutlich unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 14 db. Die Immissionsorte liegen somit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. Ergänzend sei noch angemerkt, dass für den Immissionsort IP3 auch die gemäß TA Lärm geltenden Immissionsrichtwerte für Pflegeanstalten von 45 db(a) am Tag und 35 db(a) in der Nacht sicher unterschritten werden. Spitzenpegel Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT +30 db; nachts IRWN +20 db) werden an den untersuchten Immissionsorten unterschritten 24. Betrachtung der Vorbelastung Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit um deutlich mehr als 6 db kann nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet werden. 24 siehe Anhang C, Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 24 von 28

7 Weitere Hinweise 7.1 Tonhaltigkeit Im Rahmen der Schallimmissionsprognose wurde vorausgesetzt, dass die geplante Anlage nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung errichtet und betrieben wird und somit Tonhaltigkeiten im Anlagengeräusch nicht zu berücksichtigen sind. Die Maßnahmen zur Lärmminderung an den Gebäuden und an den technischen Anlagen sind in der Form auszulegen, dass im Immissionsbereich keine relevanten tonhaltigen Geräusche auftreten. Zuschläge für Tonhaltigkeiten gemäß TA Lärm, Anhang A.2.5.2, werden daher bei der Prognose nicht vergeben. 7.2 Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Im Hinblick auf die Geräusche durch Verkehrsbewegungen auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m Weglänge ab dem Betriebsgelände ist nach TA Lärm 25 zu prüfen, ob diese durch Maßnahmen organisatorischer Art vermindert werden können, soweit die in Abschnitt 3 dieses Gutachtens angegebenen (kumulativ geltenden) Kriterien erfüllt werden. Ob eine derartige Prüfung erforderlich ist, wird nachfolgend untersucht. Die Zu- und Abfahrt zum und vom Betriebsgelände erfolgen über einen unmittelbaren Anschluss an die Straße Fludersbach. Für den anlagenbezogenen Verkehr kann mit einer Vermischung mit dem allgemeinen Verkehrsaufkommen gerechnet werden. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass sich die Beurteilungspegel durch die Verkehrsgeräusche am Tag nicht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen 26. Eine Prüfung, ob organisatorische Maßnahmen eine Verringerung der Geräuschimmissionen bewirken können, ist somit nicht erforderlich. 25 siehe TA Lärm Ziffer 7.4 26 siehe hierzu die Verkehrslärmuntersuchung von Uppenkamp und Partner GmbH Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 25 von 28

8 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO 9613-2 27 festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO 9613-2 wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO 9613-2 einer Standardabweichung σprognose von max. 1,5 db. Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen ; Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen ; 27 DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 26 von 28

Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und -verwertung sowie Kläranlagen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt) sowie eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden vom Auftraggeber genannt. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden Maschinenlaufzeiten, Betriebsauslastungen und die Fahrzeugbewegungen der oberen Erwartungsgrenze entsprechend angesetzt. Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +1 db/-3 db(a) abgeschätzt. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 27 von 28

Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Christian Heicke Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 28 von 28

Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E F Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Windstatistik Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 1 von 20

A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 2 von 20

Legende Legende Emissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf Bez.Abst. Messfl./Anz. Anz. - MM m m²/- db Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 3 von 20

Tageszeit Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI Lw/Lm Lw/Lm num. [db] [db] [db] E T E RZ Add. [db] [db(a)] [db(a)] num. Add. RZ [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM [db] Einw.T T [min] Einw.T Rw ST RZ ID [min] 6 Containerwechsel Umladeanlage 1.0 0 0 0.0 102.5 96.5 0.0 0.0 0 0.0 8 2 0 60.0 60.0 0 7 Radlader und Bagger Umladeanlage 1.0 0 0 0.0 107.2 107.2 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 9 Deponiegas-BHKW Stationäre Quellen 3.0 D 0 0 0.0 105.0 105.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 E1 Lkw Spitzenpegel 1.0 0 0 0.0 110.0 110.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 1 E5 Deponie Spitzenpegel 1.0 0 0 0.0 115.0 115.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 1 E2 Lkw Spitzenpegel 1.0 D 0 0 0.0 110.0 110.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 1 E3 Containerwechsel Spitzenpegel 1.0 0 0 0.0 123.0 123.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 1 E4 Umladeanlage Spitzenpegel 1.0 D 0 0 0.0 110.0 110.0 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 1 2 An- und Abfahrt Lkw inerte Materialien Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 128.7 122.3 3.0 3.0 0 0.0 119 27 0 8.9 8.9 0 5 Abstellen und Starten Lkw Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 99.8 93.8 0.0 0.0 0 0.0 20 5 0 60.0 60.0 0 3 Leerlauf Lkw Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 115.4 109.0 0.0 0.0 0 0.0 139 32 0 0.5 0.5 0 4 Rangieren Lkw Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 97.2 91.2 0.0 0.0 0 0.0 20 5 0 60.0 60.0 0 1 An- und Abfahrt Lkw Bio- und Restabfälle Fahrverkehr 1.0 0 0 0.0 121.0 114.9 3.0 3.0 0 0.0 20 5 0 3.6 3.6 0 8 Radlader Laderaupe Planierraupe Vibrationwalze Bagger und Walzenzug Deponie 1.0 0 0 0.0 114.7 114.7 0.0 0.0 0 0.0 0 0 0 780.0 180.0 0 Nachtzeit Nr. Kommentar Gruppe hq [m] KO KT KI [db] [db] [db] 9 Deponiegas-BHKW Stationäre Quellen 3.0 D 0 0 0.0 105.0 0.0 0 0.0 0 0 60 0 Lw/LmE N [db(a)] num. Add. [db] Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM [db] Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 4 von 20

B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 5 von 20

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Geobasis NRW 2014 Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 6 von 20

C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 7 von 20

Legende Legende Immissionsberechnung TA Lärm/Berechnungen gemäß DIN ISO 9613-2 Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT db(a) Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE db(a) Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 8 von 20

Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in db(a) Höhe des IO in m IP1/ Eremitage, Altes Forsthaus, Südwest, EG 39,5 4 IP2/ Eremitage, Wohnhaus, Südwest, 1.OG 39,0 5 IP3/ Eremitage, Tagespflege, Südwest, EG 37,9 3 IP4/ Eremitage, Kloster, Südwest, 1.OG 36,7 5 IP5/ Grimberg, Grimbergstraße, Südwest, 1.OG 32,4 4 IP6/ Rödgen, Höhenweg 29, Nordwest, 1.OG 29,8 5 IP7/ Lindenberg, Braunfelser Straße 52, Ost, 1.OG 33,8 5 IP8/ Kaan-Marienborn, U. d. Eremitage, Südost, 1.OG 27,1 5 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP6 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten 28. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 28 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt liegt als andere Einwirkungsorte. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 9 von 20

IP6/ Rödgen, Höhenweg 29, Nordwest, 1.OG Kommentar Gruppe LAT D0 DT +RT MM KT/KI Cmet d(p) [db(a) [db] [db] [db] [db] [db] [db] ] [m] [db] [db] [db] [db] [db] Containerwechsel Umladeanlage 3.3 3 9 2 0 0.0 2.3 1546.7 0 6.4 74.8 4.4 4.8-102.5 96.5 Radlader und Bagger Umladeanlage 22.9 3 0 2 0 0.0 2.3 1434.8 0 3.1 74.1 2.9 4.8-9.4 107.2 107.2 Deponiegas-BHKW Stationäre Quellen 21.3 3 0 2 0 0.0 2.2 1629.8 0 0.0 75.2 6.0 4.8-105.0 105.0 Lkw Spitzenpegel 26.2 3 0 0 0 0.0 2.3 1767.6 0 0.0 75.9 3.4 4.8-110.0 110.0 Lkw Spitzenpegel 28.3 3 0 0 0 0.0 2.1 1476.9 0 0.0 74.4 2.8 4.8-110.0 110.0 Containerwechsel Spitzenpegel 33.5 3 0 0 0 0.0 2.3 1541.1 0 7.2 74.8 3.0 4.8-123.0 123.0 Umladeanlage Spitzenpegel 28.2 3 0 0 0 0.0 2.1 1492.2 0 0.0 74.5 2.9 4.8-110.0 110.0 Deponie Spitzenpegel 33.2 3 0 0 0 0.0 2.3 1468.8 0 0.3 74.3 2.8 4.5-115.0 115.0 Leerlauf Lkw Fahrverkehr -0.3 3 30 2 0 0.0 2.3 1726.5 0 0.0 75.7 5.5 4.8-115.4 109.0 Rangieren Lkw Fahrverkehr 3.0 3 9 2 0 0.0 2.3 1485.4 0 2.0 74.4 4.1 4.8-97.2 91.2 Abstellen und Starten Lkw Fahrverkehr 3.3 3 9 2 0 0.0 2.3 1493.8 0 5.5 74.5 2.9 4.8-99.8 93.8 An- und Abfahrt Lkw Bio- und Restabfälle Fahrverkehr 13.5 3 21 2 0 0.0 2.3 1766.3 0 1.5 75.9 4.9 4.8-15.1 121.0 114.9 An- und Abfahrt Lkw inerte Materialien Fahrverkehr 26.1 3 17 2 0 0.0 2.3 1761.1 0 0.9 75.9 5.0 4.7 2.6 128.7 122.3 Radlader Laderaupe Planierraupe Vibrationwalze Bagger und Walzenzug Deponie 22.9 2 0 2 0 0.0 2.3 1251.7 0 10.4 73.0 3.9 4.6-114.7 114.7 Sum 29.8 DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. [db] Lw/Lm E T [db(a)] Lw/Lm E RZ [db(a)] Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 10 von 20

Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in db(a) Höhe des IO in m IP1/ Eremitage, Altes Forsthaus, Südwest, EG 31,3 4 IP2/ Eremitage, Wohnhaus, Südwest, 1.OG 30,6 5 IP3/ Eremitage, Tagespflege, Südwest, EG 29,4 3 IP4/ Eremitage, Kloster, Südwest, 1.OG 28,1 5 IP5/ Grimberg, Grimbergstraße, Südwest, 1.OG 20,9 4 IP6/ Rödgen, Höhenweg 29, Nordwest, 1.OG 19,3 5 IP7/ Lindenberg, Braunfelser Straße 52, Ost, 1.OG 23,6 5 IP8/ Kaan-Marienborn, U. d. Eremitage, Südost, 1.OG 14,0 5 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten 29. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 29 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt liegt als andere Einwirkungsorte. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 11 von 20

IP1/ Eremitage, Altes Forsthaus, Südwest, EG Kommentar Gruppe LAT D0 DT MM KT/KI Cmet d(p) [db(a)] [db] [db] [db] [db] [db] Deponiegas-BHKW Stationäre Quellen 31.3 1 0 0 0.0 1.8 539.6 0 0.3 65.6 2.8 4.5-105.0 Sum 31.3 [m] DI [db] Abar [db] Adiv [db] Aatm [db] Agr [db] Refl. Ant. [db] Lw/LmE N [db(a)] Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 12 von 20

D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109. Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 13 von 20

-35 db(a) >35-40 db(a) >40-45 db(a) >45-50 db(a) >50-55 db(a) >55-60 db(a) >60-65 db(a) >65-70 db(a) >70-75 db(a) >75-80 db(a) >80-180 db(a) Planinhalt: Lageplan Geobasis NRW 2014 Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr), Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 14 von 20

-35 db(a) >35-40 db(a) >40-45 db(a) >45-50 db(a) >50-55 db(a) >55-60 db(a) >60-65 db(a) >65-70 db(a) >70-75 db(a) >75-80 db(a) >80-180 db(a) Planinhalt: Lageplan Geobasis NRW 2014 Kommentar: Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr), Höhe des Immissionsrasters 5 m über Gelände Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 15 von 20

E Lagepläne Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 16 von 20

Vorhabenstandort Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Geobasis NRW 2014 Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 17 von 20

Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens Geobasis NRW 2014 Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 18 von 20

F Windstatistik Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 19 von 20

Gutachten-Nr.: 03 0529 14 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für das Projekt Deponie Fludersbach in Siegen Seite 20 von 20