Fachbereich Städtebau Abt , Lärmschutzplanung

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Transkript:

Fachbereich Städtebau Abt. 61.2.3, Lärmschutzplanung

Anlass Juni 2002: Die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Richtlinie 2002/49/EG ) wird durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet. Alle Mitgliedsstaaten der EU müssen sie ratifizieren. Juni 2005: Übernahme in deutsches Recht ( 47 a-f BImSchG).

Gründe für die Meldung Mannheims von Stuttgart an die EU: Ballungsraum mit über 250.000 Einwohnern ( 47b Nr. 2 BImSchG) Mannheim ist daher verpflichtet: Lärmminderungsplanung für das gesamte Stadtgebiet durchzuführen und alle Hauptlärmquellen zu erfassen( 47e Abs. 1 BImSchG)

Ziel? Ziel ist es: Lärmbelastungen flächendeckend zu erfassen und zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmenkonzepte für eine gezielte Lärmminderungsplanung zu entwickeln und umzusetzen.

Lärmminderungsplanung Ist erfolgt Lärmbelastungen systematisch flächendeckend zu erfassen Nächster Schritt und zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmenkonzepte für eine gezielte Lärmminderungsplanung zu entwickeln und umzusetzen

Folgende Arten von Lärm wurden in Mannheim kartiert: Hauptverkehrsstraßen und sonstige Straßen mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von über 4.000 Kfz/Tag Stadtbahnen und OEG, City Airport Neuostheim, 30 IVU 1 Betriebe Handels-, Altrhein- und Industriehafen

1 IVU= RL 96/61/EG über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Ziel der IVU- Richtlinie ist die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Sie sieht Maßnahmen zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft Wasser und Boden vor, um ein hohes Niveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. In Mannheim fallen 30 Betriebe unter die europäische Richtlinie.

Berechnung der Beurteilungspegel an Straßen L r, T = L m, T (25) + D V + D StrO + D Stg + D SL + D BM + D B + K (1) L m, T (25) = Mittelungspegel in db(a) für den Tag Angaben erforderlich zu: 1. Exakte Lage von Quelle und Immissionsort 2. Exakte Lage der Straßenachse 3. Verkehrsmenge (als DTV und Stundenverkehr) 4. Anteil LKW 5. zulässige Höchstgeschwindigkeit 6. Straßenoberfläche (Material, nicht indiv. Zustand) 7. Steigung/Gefälle 8. Abstand Quelle- Immissionsort 9. Höhendifferenz Quelle- Immissionsort 10. Ausreitungshindernisse (z. B. Bebauung, Bepflanzung) 11. Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen (Bei Schiene: Schienenbonus)

Festlegung der Position der Immissionspunkte

Lärm durch Eisenbahnverkehr im Eigentum des Bundes wurde nicht von der Stadt Mannheim kartiert (Kartierung erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt) Folgende Arten von Lärm wurden überhaupt nicht kartiert: Lärm aus Sport- und Freizeitanlagen Lärm aus militärischen Einrichtungen

Zwei maßgebliche Angaben fordert die EU- Richtlinie als Indices für den Lärm: L den day- evening- night für eine Betrachtung von 24 Stunden L night night für eine Betrachtung im Nachtzeitraum

Die Strategischen Lärmkarten zeigen in welchen Umfang, durch welche Lärmquelle und mit welcher Intensität Bürgerinnen und Bürger Mannheims betroffen sind.

Die Strategischen Lärmkarten zeigen beispielhaft: Lärmschwerpunkte (>60/65dB(A)) Lärmbrennpunkte (>65/70 db(a)) Besondere Lärmbrennpunkte (>70/75 db(a)) Ein konkreter Auslösewert, ab dem eine Lärmaktionsplanung durchzuführen ist, ist noch nicht rechtlich geregelt. Durch die Lärmminderungsplanung entstehen keinerlei Rechtsansprüche auf schallschutzwirksame Maßnahmen!

Lärmkartenausschnitt Straße Tag

Lärmkartenausschnitt Straße Tag

Lärmkartenausschnitt Stadtbahn Tag

Lärmkartenausschnitt Stadtbahn Tag

Lärmkartenausschnitt Flugverkehr Tag

Lärmkartenausschnitt Flugverkehr Tag

Lärmkartenausschnitt Flugverkehr Nacht

Lärmkartenausschnitt Flugverkehr Nacht

Lärmkartenausschnitt IVU- Anlage, Hafenanlage Tag

Lärmkartenausschnitt IVU- Anlage, Hafenanlage Tag

Zahl der in Baden- Württemberg von Umgebungslärm belastete Menschen

Lärmaktionsplan Der Lärmaktionsplan ist das eigentliche Handlungsinstrument für die Stadtentwicklung bündelt Konzepte für technische, bauliche, planerische, gestalterische, verkehrliche und organisatorische Maßnahmen. Das Land fördert die Lärmaktionsplanung zu 50 Cent / Einwohner Absicht Synergieeffekte und breiter Steuerungsansatz

Mögliche Lärmminderungsmaßnahmen Lärm vermeiden!!! Verkehr vermeiden!!!

Mögliche Lärmminderungsmaßnahmen Lärmminderungsmaßnahmen an der Quelle technische Verbesserungen am Motor und Antrieb Kapselung von Lärmquellen Geräuschmindernde Straßenbeläge Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge Entwicklung von lärmarmen Reifen Geschwindigkeitsreduzierung Verkehrsfluss verstetigen Verkehrslenkung- und Verlagerung Verkehrsbeschränkung Komplette Umleitung Durchgangsverkehr Förderung lärmärmerer und öffentlicher Verkehrsmittel Lärmschutz durch städtebauliche Maßnahmen Parksuchverkehr verringern

Mögliche Lärmminderungsmaßnahmen Lärmminderungsmaßnahmen am Emissionsweg Lärmschutzwände und Wälle Troglagen, Teilabdeckungen Tunnel Lärmminderungsmaßnahmen am Immissionsort Lärmschutzfensterprogramme Dämmung am Haus Einbau von Lüftungen Gebäudestellungen, Lärmschutzbebauung Aborientierung von schutzwürdigen Räumen vom Lärm

Umsetzung der Maßnahmen durch: Straßenbaulastträger (Stadt, Land, Bund) Verkehrsmittelbetreiber (z.b. MVV und RNV) Stadtverwaltung (Konzepte, B-Pläne, Ordnungsmaßnahmen)

Momentan gesehene Herausforderungen des Lärmaktionsplans Einzelmaßnahmen bewirken kaum befriedigende Ergebnisse Es kommt auf eine langfristige Strategie und breite Maßnahmenbündel an Fazit Implementierung in kommunales Handeln erforderlich

vorläufiger Zeitplan Wie geht es weiter? Seit Februar 2008: Entwurf Juni 2008: Billigungsbeschluss Auslegung des beschlossenen Entwurfes Überarbeitung September 2008: Endgültige Fassung Prüfung und Abwägung November 2008: Beschluss des amtlichen Lärmaktionsplanes Dezember 2008: Meldung an die Kommission

Januar 2009: Ausschreibung Methodische Verfeinerung Erweiterung des Maßnahmenkataloges mit Ziel 65/55 db(a) Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen Laufende Fortschreibung in den Folgejahren Mannheim wird Leiser!

Grundlagen: Akustik Die Schallgröße wird als Schalldruckpegel L in Dezibel [db] bezeichnet. Woher kommt das db?

Grundlagen: Akustik Da der Schalldruckpegel eine logarithmische Größe ist, ergeben sich zum Teil ungewöhnliche Rechenregeln: Zwei gleichlaute Geräuschquellen verursachen einen um 3 db höheren Schalldruckpegel als eine Geräuschquelle. So ergibt auch die Summe zweier Geräusche mit 1 db ein Geräusch von 4 db 1 db + 1 db = 4 db

Grundlagen: Akustik Skala zur Verdeutlichung des Verhaltens von unterschiedlich lauten Lärmpegeln bei ihrer Addition: Unterschied zwischen den beiden Pegeln, die addiert werden Zum Größeren der Pegel wird dieser db- Wert addiert 1 db + 1 db = 4 db?

Grundlagen: Mittelungspegel Natürlicher Hintergrund

Grundlagen: Mittelungspegel

Eingesehen werden können die Strategischen Lärmkarten: im Beratungszentrum Bauen und Umwelt Collini Str. 1, EG Öffnungszeiten: Mo- Do 8:00-17:00 Uhr E-Mail: beratungszentrum@mannheim.de in den Bürgerdiensten in den Stadtteilen liegen Vordrucke für Ihre Anregungen zum Lärmaktionsplan. Detailliertere Informationen und einen Blick in die digitale Fassung der Strategischen Lärmkarten für Mannheim gibt es auch auf unserer Webseite unter: www.mannheim.de/ Umwelt &Verkehr/Lärmminderungsplanung