Öffentliche Förderung in Kindertagespflege und die Bedeutung von Fachberatung Empirische Hinweise und professionstheoretische Perspektiven Dr. Gabriel Schoyerer, Dipl. Päd. Deutsches Jugendinstitut e.v., München
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I. Förderung in Kindertagespflege aus Sicht des Gesetzgebers: Anspruch der Förderung II. Förderung in Kindertagespflege aus Sicht der Jugendämter: Umsetzung der Förderpflicht I. Beispiel 1a: Anspruch auf Beratung II. Beispiel 2a: Vertretung bei Ausfallzeiten III. Förderung der Kindertagespflege aus Sicht der Tagespflegepersonen: Erfahrungen aus der Praxis I. Beispiel 1b: Anspruch auf Beratung oder: Hallo, könnt Ihr Euch mal einigen? II. Beispiel 2b: Vertretung bei Ausfallzeiten oder: Man darf eigentlich nicht krank werden IV. Ansatzpunkte von Professionalisierung in der Fachberatung 3
I. Förderung in Kindertagespflege aus Sicht des Gesetzgebers: Anspruch der Förderung 4
Bedingungen des Systems Kindertagespflege Ziel Grundsätze der Förderung ( 22 SGB VIII) Erziehung, Bildung und Betreuung Vereinbarung von Familie und Erwerbstätigkeit Intention des TAG: Integriertes System der Kindertagesbetreuung Förderung in Kindertagespflege ( 23 SGB VIII) Bundesgesetzlich explizit vorgegebene Pflichtaufgaben Länderregelungen Kommunaler Kontext: Bedarfe, Strukturen Gesamtverantwortung und Gewährleistungspflicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers ( 79 SGB VIII) Planung, Ausstattung und Fachkräfte Folgen Rahmenbedingungen und Praxis der Kindertagespflegestelle/Tagespflegeperson Private und öffentliche Ressourcen 5
Bedingungen des Systems Kindertagespflege Lokale und regionale finanzielle Ressourcen Verhältnis zur Kita Infrastruktur und Personal der fachlichen Beratung Finanzierung Leistungsorientierte Vergütung / monetäre Anreize Beitragssätze für Eltern Formen und Aufgaben der Kindertagespflege Vertretung, Eignungsprüfungs-verfahren, Kita-Kooperation Bedeutung der Kindertagespflege im System Kindertagesbetreuung Bedarfsplanung und Wünsche der Eltern Fachliche Aspekte Politik(en) Qualifizierung, Fortbildung, Supervision Vermittlung von Betreuungsplätzen aus einer Hand Schwerpunktsetzungen und Pfründe 6
Bedingungen des Systems Kindertagespflege Lokale und regionale finanzielle Ressourcen Verhältnis zur Kita Infrastruktur und Personal der fachlichen Beratung Finanzierung Leistungsorientierte Vergütung / monetäre Anreize Beitragssätze für Eltern Formen und Aufgaben der Kindertagespflege Vertretung, Eignungsprüfungsverfahren, Kita-Kooperation Bedeutung der Kindertagespflege im System Kindertagesbetreuung Bedarfsplanung und Wünsche der Eltern Fachliche Aspekte Politik(en) Qualifizierung, Fortbildung, Supervision Vermittlung von Betreuungsplätzen aus einer Hand Schwerpunktsetzungen und Pfründe 7
Bedingungen des Systems Kindertagespflege: Referenzen 8
II. Förderung in Kindertagespflege aus Sicht der Jugendämter: Umsetzung der Förderpflicht 9
Beispiel 1: Umfassender Anspruch auf Beratung Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. ( 23 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII) Anspruch gilt unabhängig o o o von Erlaubnispflicht nach 43 SGB VIII Einbezug in den Vermittlungs- und Beratungsprozess Zahlung einer laufenden Geldleistung nach 23 Absatz 2 SGB VIII (Fach)Beratung für Kindertagespflege ist explizit formulierte gesetzliche Pflichtaufgabe; institutionelle Kindertagesbetreuung (vgl. 22a SGB VIII) 10
Beispiel 1: Umfassender Anspruch auf Beratung Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. ( 23 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII) Was heißt Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege? o o o Beratung zu fachwissenschaftlichen Entwicklungen (z.b. konzeptionelle und methodische Beratung) Sozialpädagogische Beratung und Begleitung (z.b. Konfliktberatung, Zusammenarbeit mit Eltern) Rechtlich-administrative, organisationsbezogene Beratung (z.b. Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Kinder- und Jugendhilferecht) praxisvorbereitende, praxiseinmündende und praxisbegleitende Beratung 11
Beispiel 1: Umfassender Anspruch auf Beratung Mögliche Gründe für diesen Beratungsanspruch Kindertagespflege ist bis heute kein eigenständiges, pädagogisch professionalisiertes Berufsfeld. Tagespflegepersonen sind überwiegend keine pädagogischen Fachkräfte im Sinne des 72 SGB VIII. Tagespflegepersonen sind überwiegend als Einzelkämpfer tätig. Aufgaben richten sich in anderen Feldern der Kinder-und Jugendhilfe an multiprofessionelle Teamstrukturen und -prozesse und können (zumindest in Teilen) aufgeteilt werden. 12
Für Jugendamtsbezirke Sehr bedeutsame und bedeutsame Ausbaubereiche im Bereich der Kindertagespflege (in%) Fachliche Beratung und Begleitung Qualifizierung von TPP Gewinnung von neuen TPP Ausbau von Netzwerken und Vermittlung von TPP Maßnahmen in Richtung Verberuflichung 48,1 42,6 57,1 94,2 92,4 88,5 91,7 91,1 85,8 82,7 84,8 92,3 78,8 77,1 85,9 76,9 77,2 80,8 0 20 40 60 80 100 2009 (N=156) 2011 (N=157) 2012 (N=156) (Quelle: Säule 1-Modellstandorte des Aktionsprogramms Kindertagespflege; Pabst /Schoyerer 2015) 13
Zustimmung zur Aussage "Die Qualität einzelner Aspekte der Kindertagespflege im Wirkungsbereich ist (sehr) gut (in%) Die Qualifizierung neuer Tagespflegepersonen funktioniert in unserem Wirkungskreis gut Die fachliche Beratung und Begleitung funktioniert in unserem Wirkungskreis gut Die Vermittlung neuer Tagespflegepersonen funktioniert in unserem Wirkungskreis gut In unserem Wirkungskreis bestehen gute Kooperationsbeziehungen zwischen den in der Kindertagespflege beteiligten Institutionen Die Gewinnung neuer Tagespflegepersonen funktioniert in unserem Wirkungskreis gut In unserem Wirkungsfeld ist das Feld der Kindertagespflege stark verberuflicht. 7,1 7 7 37,8 36,9 30,8 57,1 63,5 60,4 91 89,2 80,1 81,3 82,9 71,8 78,2 86,7 72,7 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 2009 (N=156) 2011 (N=158) 2012 (N=156) (Quelle: Säule 1-Modellstandorte des Aktionsprogramms Kindertagespflege; Pabst /Schoyerer 2015) 14
Fachberatungsschlüssel in Jugendamtsbezirken (N=144) Fachberatungsschlüssel Tagespflegepersonen pro VZÄ Fachberaterstelle Fachberatungsschlüssel Kinder pro VZÄ Fachberaterstelle Minimum 8,06 5,86 Mittelwert 44,1 74,51 Maximum 166,45 317,33 n 135 136 Problem: nicht exakt bestimmbar, welche Aufgaben jeweils übernommen werden (Quelle: Säule 1-Modellstandorte des Aktionsprogramms Kindertagespflege; Pabst /Schoyerer 2015) 15
Kindertagespflege aus Sicht von Fachberatern der öffentlichen Jugendhilfe (N=18) Unsicherheit der FachberaterInnen hinsichtlich des pädagogischen Einsatzspektrums von Kindertagespflege und seiner fachlichen Begründungen Insgesamt schwacher Bezug auf fachliche Referenzen aus dem frühpädagogischen bzw. kindheitspädagogischen Bereich Frage nach inhaltlichem Profil und wie dieses fachlich zu begründen ist als zentrales Thema Rückgriff auf eigene biographische Erfahrungen und normative Muster überwiegt zulasten reflexiver Bezugspunkte und theoretischer Konzepte Aber auch anschlussfähige Ansätze zur weiteren (forschungsbasierten) Analyse der möglichen Spezifika (z.b. ganzheitliche Alltagsbildung, Familiennähe ) (Quelle: Schoyerer 2014) 16
Beispiel 2: Vertretung bei Ausfallzeiten Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. ( 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII) Gesetzliche Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht ( 79 SGB VIII) Die Bedürfnisse des Kindes sowie die Anliegen der Eltern im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sind zu berücksichtigen (Struck 2011). 17
Beispiel 2: Vertretung bei Ausfallzeiten Organisation und Umsetzung von Vertretung bei Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen (2012) (Quelle: Säule 1-Modellstandorte des Aktionsprogramms Kindertagespflege; Pabst /Schoyerer 2015) 18
Befragung Kitas in Deutschland (n=1.413); Folgende Formen der Zusammenarbeit finden bei uns statt, wenn es eine Zusammenarbeit gibt. Ost West (inkl. Berlin) Insgesamt Tagespflegepersonen erhalten fachliche Unterstützung von uns. 65 % 68 % 67 % Eine Betreuung zu Randzeiten für unsere Kita-Kinder ermöglichen wir durch eine Zusammenarbeit mit Tagespflegepersonen. 10 % 53 % 48 % Sonstige Formen 29 % 22 % 23 % Räume unserer Einrichtung werden von einer/mehreren Tagespflegepersonen genutzt. Fällt eine Tagespflegeperson aus (z.b. wegen Krankheit, Urlaub), dann übernehmen wir die Betreuung der Kinder. Pädagogische Mitarbeiter betreuen als Tagespflegepersonen Kinder außerhalb der regulären Öffnungszeiten in den Räumen der Einrichtung. 5 % 23 % 21 % 45 % 12 % 17 % 0 % 8 % 7 % (Quelle: DJI-Kita Befragung 2012; n=206) 19
III. Förderung der Kindertagespflege aus Sicht der Tagespflegepersonen: Erfahrungen aus der Praxis 20
Rekonstruierte Problemkreise (PK) PK1: Selbstverständnis der Fachberatungsstelle PK1: Passung PK2: Organisation Beratung in allen Fragen Vertretung ist rechtzeitig sicherzustellen PK2: Praxisbegleitende fachliche Beratung PK3: Beratung zu Rechts- und Versicherungsfragen PK3: Finanzierung PK4: Exklusiver Zugang (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 21
Beispiel 1b: Anspruch auf Beratung oder: Hallo, könnt Ihr Euch mal einigen? Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. ( 23 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII) 22
Beispiel 1b: Anspruch auf Beratung oder: Hallo, könnt Ihr Euch mal einigen? Problemkreis Selbstverständnis der Fachberatungsstelle Dadurch dass da n Wechsel ist beim Jugendamt, kann man immer nur hoffen, vielleicht ist der nächste dann etwas netter. Dann kommt der nächste, und der möchte das gern im Badezimmer so haben und n halbes Jahr später ist wieder n Wechsel beim Jugendamt, und der möchte das aber nicht so haben (.) eine Situation war mal in meiner Großtagespflegestelle, der wollte in der Küche n Teppich haben. Ich guck ihn an, das ist jetzt nicht Ihr Ernst ((lacht)). Ich sag, aus hygienischen Gründen mach ich hier keinen Teppich rein. Hm, na ja, stimmt, Sie haben Recht. Aber erst mal in n Raum setzen. Also das ist, äh, (.) manchmal schon krass gewesen. (W25) (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 23
Beispiel 1b: Anspruch auf Beratung oder: Hallo, könnt Ihr Euch mal einigen? Problemkreis praxisbegleitende fachliche Beratung ( ) es gab wohl früher vom Jugendamt da mehr Unterstützung, habe ich von unseren Sachbearbeitern gehört, aber zurzeit zieht sich das Jugendamt sehr aus unserer Arbeit zurück, ich weiß von anderen Tagesmüttern, die dieses Gespräch schon hatten in C- Burg wird der (.) direkte Fachberater abgeschafft, also der direkte pädagogische //mhm// Ansprechpartner im Jugendamt, sondern es gibt nur noch einen Sachbearbeiter für alle Tagespflegestellen, der dann (.) nur noch Verträge macht und so. (W15) (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 24
Beispiel 1b: Anspruch auf Beratung oder: Hallo, könnt Ihr Euch mal einigen? Problemkreis Beratung zu Rechts- und Versicherungsfragen Also es ist, äh ((seufzt)) alles sehr nervenaufreibend (.) ob das jetzt rentenversicherungstechnische Sachen sind, krankenversicherungstechnische Sachen, wo wir einfach, äh, (.) nicht informiert wurden oder (.) unwissend halt, also unwissend halt, dann haben wir dann nachgefragt, wir haben falsche Infos gekriegt, ja. Und das ist natürlich kein schönes Gefühl, logisch //mhm//, wenn Sie dann hinterher Ärger haben mit der Rentenversicherung oder viele eben, äh, da (.) nachzahlen mussten oder wie auch immer, ist das nicht cool, also das findet keiner gut, denk ich mal. (W24) (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 25
Beispiel 2b: Vertretung bei Ausfallzeiten oder: Man darf eigentlich nicht krank werden Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. ( 23 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII) 26
Beispiel 2b: Vertretung bei Ausfallzeiten oder: Man darf eigentlich nicht krank werden Problemkreis Passung ( ) so wie jetzt in meiner Vertretung, ich plädiere ja immer darauf, dass ich immer ein und dieselbe hab, aber es ist eben halt noch nicht gegeben, wenn ich jetzt wirklich mal krank werden sollte, kommt immer ne andere. Und das ist so, wo speziell in jeder Ausbildung drauf vorbereitet wird, ja, diese Eingewöhnungsphase ist das Wichtigste, was es gibt, und plötzlich ist sie dann doch nicht mehr wichtig. Also das ist so, wo ich sag, Hallo, ihr widersprecht euch da alle ein wenig. Ich kann hier nicht ne wildfremde Frau reinsetzen, wenn ihr sagt, ich bin krank. (W4) (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 27
Beispiel 2: Vertretung bei Ausfallzeiten oder: Man darf eigentlich nicht krank werden Problemkreis Organisation ( ) es steht überall geschrieben, wenn irgendwas ist, müssen sie (.) dir eine Vertretung schicken. Dann haben wir mal angefragt, ja, wo sollen wir denn die jetzt hernehmen? Ich sag, da mussten wir uns dann n Kopf machen, wie wir das denn geregelt kriegen, mussten die Eltern denn sehen, dass ihre Kinder, wer konnte, zu Hause lässt, ne, ich sag jetzt mal, bei nem größeren Krankheitsfall oder so. Da kriegt man dann auch keine Unterstützung //Mhm// mhm (2) Mhm. (W33) (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 28
Beispiel 2: Vertretung bei Ausfallzeiten oder: Man darf eigentlich nicht krank werden Problemkreis Finanzierung Ja, wenn, also dass ich eben jedes Mal Urlaub nehmen muss, das ist schon, ja, aber gut, das Jugendamt würde sich auch drum kümmern und würde ein, ne Ersatz-Tagesmutti finden. Aber dann muss ich der Geld geben für vier Kinder. Ich muss das bezahlen, nicht die Eltern. Das muss ich dann extra bezahlen, und das sind mal locker so (2) 400 Euro in der Woche //mhm//. Für eine Woche (2) (W10) (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 29
Beispiel 2: Vertretung bei Ausfallzeiten oder: Man darf eigentlich nicht krank werden Problemkreis exklusiver Zugang Ich habe keine Eltern aufgenommen, die (.) neben mir keinen Ersatz haben //o.k., mhm//. Da hab ich immer drauf geachtet, das es Oma, Opa gibt, eine Freundin, die im Notfall einspringen kann, weil das hab ich immer gesagt, dann seid ihr bei mir falsch, müsst ihr in eine Kita gehen. Wenn ich krank bin, bin ich krank, ich kann das nicht verhindern. (W32) (Quelle: Schoyerer/Weimann-Sandig 2015) 30
IV. Ansatzpunkte von Professionalisierung in der Fachberatung 31
Professionalisierung in der Fachberatung Kindertagespflege vier Thesen 1. Fachberatung Kindertagespflege ist ein klassisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. 2. Professionalität in der Sozialen Arbeit wird bestimmt durch Sozialpädagogisches Können. 3. Soziale Arbeit ist geprägt durch eine doppelte Asymmetrie und die konstruktive Bewältigung unausweichlicher Paradoxien. 4. Eine professionelle Beratung gilt als bedeutsame Form sozialpädagogischen Handelns und als Zieldimension von Fachberatung. 32
These 1: Fachberatung Kindertagespflege ist ein klassisches Handlungsfeld der Sozialen Arbeit. Hilfe Fachberatung Kindertagespflege Kontrolle Förderung von autonomem und selbstbestimmtem Handeln von Tagespflegepersonen Hilfe bei der Reflexion des pädagogischen Alltags mit Kindern und Eltern Begleitung bei der inhaltlichen und konzeptionellen (Weiter-) Entwicklung ihrer Angebote Sicherstellung des gesetzlichen Förderauftrags, regelmäßige Kontrolle und Überprüfung der Eignung, Einschreiten bei Gefährdungspotential, Sicherstellung des Kindeswohls. Anleitung und Fachaufsicht von pädagogischen Nicht-Fachkräften 33
These 2: Professionalität in der Sozialen Arbeit wird bestimmt durch Sozialpädagogisches Können Soziale Arbeit muss sich im Sinne eines Sozialpädagogischen Könnens auf die Alltagsprobleme der KlientInnen einlassen und darf diese aus der eigenen Arbeit nicht einfach ausklammern, dazu bekennen, dass sie vom Wollen der KlientInnen abhängig ist, man sie nicht einfach behandeln kann, sondern mit ihnen verhandeln muss und akzeptieren, dass sie in ihrem Erfolg von anderen Instanzen (z.b. ökonomische Lage, Rahmenbedingungen, etc.) abhängig ist, die für die Lebenschancen der KlientInnen größere Bedeutung haben als soziale Arbeit selbst. (Müller 2012) 34
These 3: Soziale Arbeit ist geprägt durch eine doppelte Asymmetrie und die konstruktive Bewältigung unausweichlicher Paradoxien. Ebene Beratung: aus einer ungleichen Professionellen-Klienten-Interaktion (FachberaterIn Tagespflegeperson) Ebene der Organisation: aus dem strukturellen Zwangscharakter von Sozialer Arbeit wenn Hilfe mit Kontrolle in Personalunion organisiert ist Professionalität von Sozialer Arbeit o o durch professionell eingesetztes Wissen und Können aus wissenschaftlichen Erkenntnisquellen und Analyseverfahren (Schütze 1999) durch einen angemessenen Einsatz dieses Wissens und dem damit verbundenen Aushalten bzw. der konstruktiven Bewältigung unausweichlicher Paradoxien 35
These 4: Eine professionelle Beratung gilt als grundlegende Methode sozialpädagogischen Handelns und als Zieldimension von Fachberatung. Ziel von (Fach)Beratung: Zu befähigen, sich selbst zu helfen. Professionelle sozialpädagogische Beratung wird realisiert, wenn Beziehungsmuster inszeniert und Gelegenheiten und Orte arrangiert werden (Thiersch 2007). Kerngeschäft der Sozialen Arbeit: Beratung zwischen Freiwilligkeit, Nötigungen und der Herstellung von Einwilligung (Thiersch 2007). Im Gegensatz zur Alltagsberatung geht der Auftrag und die Inszenierung professioneller Beratung von den FachberaterInnen aus. 36
VI. Abschließende Bemerkungen 37
Drei abschließende Anmerkungen Lokale und regionale Unterstützungs- und Beratungskultur in zentralen infrastrukturellen Bereichen: Praxisbegleitende (fachliche) Beratung, Vertretung und soziale Sicherung Profilierung und Professionalisierung des fachlichen Beratungs- und Unterstützungssystems Umsetzung einer systematischen Integration von Kindertagespflege ins öffentliche System der Kindertagesbetreuung 38
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Literatur Kerl-Wienecke, Astrid/Schoyerer, Gabriel/Schuhegger, Lucia (2013): Kompetenzprofil Kindertagespflege in den ersten drei Lebensjahren. Berlin Pabst, Christopher/Schoyerer, Gabriel: (2015): Wie entwickelt sich die Kindertagespflege in Deutschland? Empirische Befunde und Analysen aus der wissenschaftlichen Begleitung des Aktionsprogramms Kindertagespflege. Weinheim Santen, Eric van (2013). Präsentation der ersten vorläufigen Ergebnisse zur DJI-Kita-Studie. München. Schoyerer, Gabriel (2014): Kindertagespflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit Pädagogische Orientierungen in der Fachberatung. Marburg Schoyerer, Gabriel/Weimann-Sandig, Nina (2015): Tagespflegepersonen in tätigkeitsbegleitender ErzieherInnenausbildung. Die Sicht von Tagespflegepersonen auf Berufsmotivation, Alltagsmanagement und öffentliche Förderung. München Struck, Jutta (2011): Erster Abschnitt: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, in: Wiesner, Reinhard (Hrsg.): SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kommentar. München, S. 156-318 39