Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Ähnliche Dokumente
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Berufsbildenden Schulen

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

Studienordnung für das Unterrichtsfach Deutsch. Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Studienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

Leitfaden für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen. Fach Mathematik

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

- 39/12 - Vom 10. Dezember Geltungsbereich und Grundlagen

Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).

- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10.

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I

Studienordnung für das Unterrichtsfach Deutsch. (Langfach und Kurzfach) Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und Lehramt für Sonderpädagogik

Studienordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienordnung. das Unterrichtsfach Deutsch an Gymnasien Amtliche Mitteilungen / 23. Jahrgang 17

"Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen

- 10/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Physik für das Lehramt an Förderschulen. Vom 6. März 2002

- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31.

- 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 13.

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO)

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA)

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Studienvoraussetzungen 5 Ziel und Inhalt des Studiums 6 Umfang und Aufbau des Studiums

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE

Studienordnung. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch

Mitteilungsblatt. der Universität Gesamthochschule Kassel. Herausgeber: Der Präsident

Studienordnung für den Teilstudiengang

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität-Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg STUDIENORDNUNG UNTERRICHTSFACH MATHEMATIK. Lehramt an Gymnasien

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Mathematik als Beifach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 2.

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

S t u d i e n o r d n u n g

Gesamt ECTS. 6 Portfolioprüfung: 5 Übung 1 (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (2) 1 (2) (2) (2)

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienabschnitt Ab 1. Semester

Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: )

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März 2012

Anhang 18: Fachspezifische Bestimmungen der speziellen Wirtschaftslehre im Lehramt an Berufskollegs

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten

Bekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2.

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Vom 21. Oktober Die bisherigen 5 bis 7 werden zu 4 bis 6 und erhalten folgende Fassung: 2. Lehramt an Gymnasien

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen

geändert durch Satzung vom 26. Juni 2017

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Regelstudienzeit. 9 Sem.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Studienordnung Unterrichtsfach Deutsch 1

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

A.1 Es sind folgende Studiengänge angesprochen:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Entwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Biologie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

55/32. 1 Geltungsbereich

Neufassung der Studienordnung für das Fach Chemie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Entwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA:

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung

Transkript:

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach Mathematik für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen entsprechend den Vorschriften der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Niedersachsen (PVO-Lehr I). (2) Ergänzend zu dieser Studienordnung sind die Allgemeine Studienordnung, die Studienordnungen für die anderen Unterrichtsfächer sowie für die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften heranzuziehen. 2 Studiengliederung und dauer (1) Das Unterrichtsfach Mathematik kann für den Stufenschwerpunkt Grundschule als Kurzoder Langfach studiert werden. Für den Stufenschwerpunkt Haupt- und Realschulen kann Mathematik nur als Langfach studiert werden. (2) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Bei der Wahl von Mathematik als Langfach findet eine Zwischenprüfung nach dem 3. Semester gemäß der Ordnung der Zwischenprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (ZPO) statt. (3) Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester, davon 3 Studiensemester im Grundstudium, 4 Studiensemester im Hauptstudium, 1 Prüfungssemester. Die Regelstudienzeit kann unterschritten werden, wenn bereits vorher alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden (einschließlich der Leistungen in den anderen Unterrichtsfächern und in den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften). 3 Studienziele Das Studium der Mathematik und ihrer Didaktik soll die mathematischen und mathematikdidaktischen Grundlagen vermitteln, die für die Analyse, Planung, Durchführung und Bewertung des Mathematikunterrichts notwendig sind. Das mathematische Studium führt in die Sprache der Mathematik und ihrer Begründungsmuster ein und liefert den fachlichen Hintergrund für die schulischen Inhalte. Es soll eine sachgerechte Einordnung der Unterrichtsstoffe sowie die eigenständige Erarbeitung neuer Unterrichtsgebiete ermöglichen. Das fachdidaktische Studium bezieht sich in erster Linie auf drei miteinander verzahnte zentrale Aufgabenfelder der Mathematikdidaktik: die Analyse fachspezifischer Lehr-, Lern- und Interaktionsprozesse; die zielgeleitete Konstruktion von Curricula und deren Begründung einschließlich methodischer Überlegungen; die Verbindung zwischen Fachwissenschaft und ihren Anwendungen einerseits und den schulischen Inhalten andererseits.

Fähigkeiten, in der Schule mathematische Grundlagen zu legen für den Alltag, für die Anwendung in anderen Fächern und für berufliche Ausbildungen und weiterbildende Schulen. Die ersten beiden Punkte erfordern eine Integration von Erkenntnissen aus den Sozial- und Erziehungswissenschaften sowie der Psychologie, der dritte Punkt die Anbindung an die Fachwissenschaft. 4 Umfang, Gegenstände, Veranstaltungsformen des Studiums 1 Mathematik als Langfach (1) Es sind 40 SWS zu studieren, davon mindestens 10 SWS Mathematikdidaktik. Falls das Fachpraktikum in Mathematik absolviert wird, kommen 2 SWS für die Vorbereitung auf das Praktikum hinzu. (2) Grundstudium Im Grundstudium werden die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Grundkenntnisse und fähigkeiten erworben, sowohl auf dem Gebiet der Mathematik als auch in der Mathematikdidaktik. Es sind folgende Veranstaltungen zu besuchen: Elementare Algebra/Zahlentheorie/Aufbau des Zahlensystems Geometrie Grundlagen der Mathematikdidaktik Mathematischen Anwendersysteme Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme (gemäß 5) an einer fachwissenschaftlichen und einer fachdidaktischen Veranstaltung sind als Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung vorzulegen. (3) Hauptstudium Ziel des Hauptstudiums ist die Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium gewonnenen Kenntnisse. Dazu sind weitere mathematische und mathematikdidaktische Veranstaltungen zu besuchen. Insbesondere ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik verbindlich. Für den Schwerpunkt Haupt- und Realschulen kommt eine Veranstaltung zu ausgewählten Kapiteln der Analysis, für den Schwerpunkt Grundschule eine Veranstaltung zu Grundlagen der Arithmetik und dem Aufbau des Zahlsystems verbindlich hinzu. Bei den Veranstaltungen zur Mathematik ist sowohl die Primarstufe als auch die Sekundarstufe I zu berücksichtigen. In der Lehrveranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik, in einer weiteren fachwissenschaftlichen Veranstaltung und in einer Lehrveranstaltung zur Fachdidaktik im gewählten Schwerpunkt ist ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme zur ersten Staatsprüfung zu erbringen. Frühestens nach dem 3. Semester ist ein Fachpraktikum im ersten oder zweiten Unterrichtsfach zu absolvieren. 2 Mathematik als Kurzfach (1) Es sind 20 SWS zu studieren, davon mindestens 8 SWS Mathematikdidaktik. (2) Es sind Vorlesungen zur Elementaren Algebra/Zahlentheorie/Aufbau des Zahlsystems und zur Geometrie zu besuchen. Hinzu kommt eine Veranstaltung über die Grundlagen der Mathematikdidaktik sowie eine weiterführende Didaktikveranstaltung, wobei sowohl die Primarstufe als auch die Sekundarstufe I zu berücksichtigen ist. Zur Meldung zur ersten Staatsprüfung sind Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme (gemäß 5) in einer fachwissenschaftlichen sowie in zwei fachdidaktischen Veranstaltungen, eine davon mit dem Schwerpunkt Grundschule, vorzulegen.

(3) Fächerübergreifende Veranstaltungen (Lang- und Kurzfach) Für die Zulassung zur 1. Staatsprüfung ist außerdem je ein Nachweis erfolgreicher Teilnahme in Lehrveranstaltungen zu folgenden Aspekten erforderlich: fächerübergreifende Lernfelder Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht, Ästhetische Bildung, Projekt. Diese Lehrveranstaltungen können grundsätzlich in jedem Bereich des Lehramtsstudiums besucht werden und sind in jedem Fach in Verbindung mit Fachthemen anzubieten, also auch im Unterrichtsfach Mathematik. Die Möglichkeit zum Erwerb der Nachweise ist mit den jeweils Lehrenden zu Beginn der betreffenden Veranstaltung zu klären. 5 Erfolgreiche Teilnahme Die erfolgreiche Teilnahme wird durch einen Übungsschein oder durch einen Seminarschein nachgewiesen. Ein Übungsschein wird in der Regel für die Teilnahme an Übungen und die erfolgreiche Bearbeitung einer hinreichenden Zahl von Aufgaben vergeben. In Seminaren wird zumeist als Voraussetzung für den Schein ein Thema selbständig erarbeitet und vorgetragen. Falls als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme das Schreiben einer Klausur vorgesehen ist, muß ein Wiederholungstermin bis zum Anfang des nächsten Semesters angeboten werden. Die genauen Bedingungen werden in den Veranstaltungen zu Beginn des Semesters geklärt. 6 Lehrangebot Zuständig und verantwortlich für das Lehrangebot gemäß dieser Studienordnung ist der Fachbereich Mathematik. Er stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, daß die Studierenden ihren Studienpflichten innerhalb der Regelstudienzeit nachkommen können. Zur Planung und Vorbereitung des Studiums gibt der Fachbereich am Ende der Vorlesungszeit ein kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis heraus, das die wesentlichen Informationen zu den Lehrveranstaltungen des kommenden Semesters enthält. 7 Studienplan Auf der Grundlage dieser Studienordnung stellt der Fachbereich einen Studienplan auf, der Empfehlungen für den Ablauf und die Gestaltung des Studiums enthält und zeigt, wie das Studium sachgerecht durchgeführt und in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. 8 Studienberatung (1) Zur Beratung in Studienangelegenheiten stehen die Lehrenden des Faches und die Fachschaft zur Verfügung. Sie arbeiten mit der Zentralen Studienberatung zusammen. (2) Den Studierenden wird empfohlen, sich etwa alle zwei Semester ausführlich zum Fortgang des Studiums beraten zu lassen. Insbesondere soll die Studienberatung rechtzeitig vor der Meldung zu einer Prüfung in Anspruch genommen werden. 9 Prüfungen (1) Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Zwischenprüfungsordnung (ZPO). Die Zwischenprüfung wird vor dem Zwischenprüfungsausschuß abgelegt, die Meldung zur Zwischenprüfung erfolgt beim Zwischenprüfungsausschuß. (2) Für die erste Staatsprüfung gelten die Bestimmungen der PVO-Lehr I. Die erste Staatsprüfung wird vor dem Niedersächsischen Landesprüfungsamt (NLPA) abgelegt, bei dem auch die Meldung erfogt.

(3) Zu Wiederholungs- und Freiversuchsregelungen wird auf PVO-Lehr I verwiesen. 10 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften Diese Studienordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die Hochschulleitung am Tage ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Carl von Ossietzky Universität in Kraft. Das vor Inkrafttreten dieser Ordnung durchgeführte Studium gilt als ordnungsgemäß, wenn die Bestimmungen der PVO-Lehr I über die Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung und zur ersten Staatsprüfung beachtet worden sind.

Modellstudienpläne 1. Mathematik als Langfach Beginn mit Algebra SWS 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Sem. 2. Sem. Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlsystems Mathematische Anwendersysteme 3. Sem. Geometrie Übung zu Übung zu Geometrie Zwischenprüfung 4. Sem. 5. Sem. I a) Veranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik Mathematikunterricht in der Grundschule oder Mathematikunterr. in der Sekundarstufe I Übung zu I a) Seminar gem. Schwerpunkt Vorbereitung Fachpraktikum Fachpraktikum 6. Sem. 7. Sem. I b) Veranstaltung zu Grundlagen der Arithmetik und dem Aufbau des Zahlsystems (Schwerpunkt Grundschule) oder Veranstaltung zu ausgewählten Kapiteln der Analysis (Schwerpunkt Haupt- und Realschule) Übung zu I b) Seminar Spezialvorlesung zur Didaktik gem. Schwerpunkt gem. Schwerpunkt

Beginn mit Geometrie SWS 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Sem. Geometrie 2. Sem. 3. Sem. Mathematische Anwendersysteme Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlensystems Übung zur Geometrie Übung zur Zwischenprüfung 4. Sem. 5. Sem. I b) Veranstaltung zur Grundlage der Arithmetik und dem Aufbau des Zahlsystems (Schwerpunkt Grundschule) oder Veranstaltung zu ausgewählten Kapiteln der Analysis (Schwerpunkt Haupt- und Realschule) Mathematikunterricht in der Grundschule oder Mathematikunterr. in der Sekundarstufe I Übung zur I b) Seminar gem. Schwerpunkt Vorbereitung Fachpraktikum Fachpraktikum 6. Sem. 7. Sem. I a) Veranstaltung zur schulbezogenen angewandten Mathematik, Stochastik, Modellbildung und Informatik Übung zur I a) Seminar gem. Schwerpunkt Spezialvorlesung zur Didaktik gem. Schwerpunkt

Modellstudienpläne 1. Mathematik als Kurzfach Beginn mit Algebra SWS 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Sem. 2. Sem. Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlsystems 3. Sem. Geometrie Übung * zur Übung * zur Geometrie * Verpflichtend ist die Teilname an einer der beiden Übungen 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Mathematikunterricht in der Grundschule, VL/Ü Seminar

Beginn mit Geometrie SWS 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Sem. Geometrie 2. Sem. 3. Sem. Vorlesung zur Elementaren Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlensystems Übung * zur Geometrie Übung * zur Mathematik * Verpflichtend ist die Teilnahme an einer der beiden Übungen 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Mathematikunterricht in der Grundschule, VL/Ü Seminar

Anhang Zwischenprüfungsordnung Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, fachspezifischer Anteil Mathematik 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Ordnungsgemäßes Studium von in der Regel 3 Semestern und Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung im Umfang von 18 SWS, nachzuweisen durch Studienbuch. Die Teilnahme an folgender Lehrveranstaltung: Mathematische Anwendersysteme nachzuweisen durch Teilnahmebescheinigung. 1.2 Erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen des Grundstudiums: a) Übung Fachwissenschaft b) Übung Grundlagen der Mathematik-Didaktik nachzuweisen durch Bescheinigungen der erfolgreichen Teilnahme. 2. Prüfungsanforderungen In der Zwischenprüfung haben die Studierenden Grundkenntnisse in folgenden Prüfungsgebieten nachzuweisen: a) Algebra, Zahlentheorie, Aufbau des Zahlsystems b) Schulbezogene Geometrie c) Mathematikdidaktik Die Zwischenprüfung findet in der Regel durch Anrechnung von Studienleistungen statt. In Ausnahmefällen kann auf Antrag der Studierenden eine mündliche Prüfung stattfinden. Anrechenbare Studienleistungen werden in den Abschlußklausuren der entsprechenden Lehrveranstaltungen erworben. Bü Prüfungsordnungen/Schulen/Gr_Ha_Re