Sich der Routine der Ungleichbehandlung widersetzen

Ähnliche Dokumente
Allgemeines GleichbehandlungsGesetz

VORTRAGSREIHE. 10 Jahre AGG Von diskriminierten Bewerbern, verschwiegenen Behinderungen und Piloten ohne Uniformmütze

Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren

Einführung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bildungswerk.de

HINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsrecht

Definition der Schlüsselbegriffe

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.

Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen

RA Harald Bex. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen wurde von 3 Monaten auf 2 Monate gekürzt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Schwerbehindert? - Keine Pflicht zur Nachforschung

NEWSLETTER HANDICAP SCHLESWIG-HOLSTEIN Oktober 2018

Lukas Lehmann. Die Höhe des finanziellen Ausgleichs nach 15 Abs. 1 und 2 AGG unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - von der Bewerberauswahl bis zum Zeugnis

KARIEF.COM JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Neue Gefahrenstellen im Arbeitsrecht!

Wer darf im Bereich des Arbeitsrechts nicht gegen das AGG verstoßen?

Abkürzungsverzeichnis... XII Literaturverzeichnis... XXI Monographien... XXI Zeitschriften... XXX

Rasse Ethnische Herkunft Geschlecht Religion Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Identität. Hinrich Vogelsang

Individualarbeitsrecht Arbeitspapier 3

Arbeitsrecht Die 10 wichtigsten Urteile für Träger von Pflegeeinrichtungen aus dem Jahr 2012 und 2013

Benachteiligungen sind - im Bereich des Arbeitsrechts - unzulässig in Bezug auf

Beweis und Beweismittel

Welches Gericht ist zuständig? Eine Übersicht über die zuständige Gerichtsbarkeit in AGG Fällen. Stand: September 2017

Thema im August 2016: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz

Newsletter arbeitsrecht

Rechtsanwälte und Notar Dr. Niemann & Kollegen

MODUL 5. Sachverhalt. Ist die beim Arbeitsgericht Frankfurt a.m. fristgerecht eingelegte Kündigungsschutzklage des A zulässig und begründet? S.

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...xv. Abkürzungsverzeichnis...xxxv. Einführung...1 I. Einleitung...1 II. Gang der Untersuchung...

Kollektive Rechtsdurchsetzung

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15

Gleichbehandlung. in Betrieben. Arbeitsrechtlicher Leitfaden zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Herausgegeben von.

Angemessene Vorkehrungen und Behinderung - Das EU-Antidiskriminierungsrecht und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

OLG Köln, Urteil vom U 196/09 Diskriminierung eines GmbH-Geschäftsführer aus Altersgründen bei Nichtverlängerung des Dienstvertrages

Die Höhe der Entschädigung wegen altersbezogener Benachteiligung

Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen - Resümée der BAG Rechtsprechung

Kündigungsschutz auch für

Behinderung und Diskriminierung

Forum B Schwerbehindertenrecht und betriebliches Gesundheitsmanagement Diskussionsbeitrag Nr. 11/2007

RECHTSPRECHUNG AKTUELL

Beweislast nach 22 AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Bewerbung eines Menschen mit Behinderung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM ARBEITSRECHT NEUES AUS DER RECHTSPRECHUNG FÜR ARBEITNEHMER

Entscheidungen zum allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)

Das Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz

BETRIEBSRAT NEUES IM ARBEITSRECHT

Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem

1.2 Anspruchberechtigter

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

wir freuen uns, Ihnen nunmehr den dritten Newsletter dieses Jahres zusenden zu können.

Für Vielfalt und Chancengleichheit

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der betrieblichen Praxis

Ein nützliches Instrument

Was darf mein Arbeitgeber mich alles im Vorstellungsgespräch fragen?

Newsletter - Arbeitsrecht

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Georg Grotefels Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht 2016

Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

Inhaltsübersicht. Arbeitsplatz - Schwerbehinderte

NEWSLETTER - ARBEITSRECHT Juli 2017

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch als Indiz für Benachteiligung

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 091, Datum

Gleichstellung - Schwerbehinderung - Höchstaltersgrenze

Im Namen des Volkes. Urteil

Inhalt. AbkÅrzungen Literatur... 15

Antidiskriminierungsrecht in der Praxis was bringt das AGG? Herzlich Willkommen!

Landesarbeitsgericht Nürnberg URTEIL

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen

Die Beweislast in Diskriminierungsfällen. David Sneath Regional Employment Judge Leeds

Zugang zum Recht. Warum ein einfaches Konzept so schwer umzusetzen ist

Rechtliche Informationen

AGG Urteilsübersicht Behinderung

3.4 Umsetzung in das deutsche Recht

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. BGG im Dialog, , BMAS

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

Titel: Diskriminierung wegen des Alters, Stellenanzeige "wir bieten junges motiviertes Team", Gesamtbetrachtung

Newsletter für Betriebsräte

Grenzen setzen. Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen?

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28. September 2017 Achter Senat - 8 AZR 492/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.8AZR

Fachbeitrag B Von Sabrina Klaesberg, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Bochum

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Welcher Wille zählt?

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. Quelle: Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Entscheidungsdatum:

Über die Autoren 7. Einführung 21

Transkript:

Sich der Routine der Ungleichbehandlung widersetzen 10 Jahre AGG in Deutschland was? Wollen wir mehr? Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Vortrag die Antidiskriminierungssstelle Schleswig-Holstein, Kiel, 5. Juli 2016

AGG im juristischen Alltag AGG im Kontext EU-Recht / common law (USA, England) weiteres Verständnis von Privatautonomie In Deutschland (insb. in erweiterter Form) gegen den Willen der organisierten Anwaltschaft, der Rich- ter und anderer Juristen durchgesetzt. 2

Konsequenz: AGG hat wenig Freunde, viel Feinde Umsetzungsprobleme z.t. erheblich AGG kein besonderes Verfahrensrecht (wie FamFG, ArbGG etc.) Umsetzung: Geprägt durch erhebliche Beweis- Schwierigkeiten. Keine Auskunftsrechte und Informationsansprüche (nur ausnahmsweise: EuGH C-415/10) Wie soll Bewerberin wissen, warum sie nicht genommen wurde? Wissen ist Macht und gibt Recht: Vorteil bei dem der benachteiligt 3

Beweislastvorschrift 22 AGG: Indizien Beweisen Benachteiligung vermuten lassen Folge: Beweislastverschiebung Gegenseite muss beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt In der Praxis: Schlüssel zum Erfolg Wer Beweislast hat, hat die Probleme 4

Beweisen: Nachweis von Indizien, der Gericht überzeugt Vorlage von Statistiken Zeugenaussagen über bestimmte Verhaltensweisen Vorlage von Urkunden und sonstigen Schriftstücken (Anzeigen, Dienstanweisungen) Indizien müssen Benachteiligung vermuten lassen: Kausalität 5

Alterdiskriminierung/ Beweislast (ArbG Lübeck) 57 Jahre alte Frau entlassen (kleiner Betrieb, kein Kündigungsschutzgesetz), 3 Wochen später 50 Jahre alte Frau für gleiche Tätigkeit eingestellt Klägerin: Benachteiligung wg. Alter Gericht: meistens wird jemand mit anderem Alter neu eingestellt, keine Indizwirkung, keine Entschädigung Kritik in Literatur: Wurde aber eben nicht ältere, sondern jüngere Frau eingestellt, 7 Jahre deutlicher Unterschied Indizwirkung. Anforderungen an Indizien nicht zu hoch. 6 Vorläufige Fassung

Indizien: Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen (aber: hohe Anforderungen, kaum nachweisbar (gläserne Decke) BAG 8 AZR 483/09) Nicht erfüllen von Schutzvorschriften SGB IX ( Information Arbeitsamt, SBV nicht beteiligt, keine Einladung nach 82 ) Keine Indizien: Erklärung gegenüber einem älteren Arbeitnehmer die von ihm beherrschten EDV- Programme seien veraltet, kein Indiz für Altersdiskriminierung Dass Arbeitgeber Regenbogenfahne auf Jackett bemerkt für Benachteiligung wegen sexueller Orientierung Nichteinschaltung Arbeitsagentur, wenn Stelle betriebsintern ausgeschrieben war, so dass sich Schwerbehinderte bewerben konnten Entscheidung bei gleicher Qualifikation für jüngeren Bewerber für Altersdiskriminierung Kein einziger gehörloser Beschäftigter in großem Unternehmen für Diskriminierung wegen Behinderung 7

8

9 Benachteiligung knn gerechtfertigt werden Dienstaltersstufen gerechtfertigt (höhere Erfahrung honorieren) Altersgrenzen gerechtfertigt bei gefahrbewehrten Tätigkeiten (Piloten) Benachteiligung von Behinderten gerechtfertigt bei bestimmten körperlichen Anforderungen

Beispielsfall Paul K. 1 Paul K. ist gehörlos Bewirbt sich auf Stelle bei Integrationsfachdienst, der Gehörlose und Schwerhörige integrieren soll Unverzüglich nach Eingang Bewerbung (Stellenprofil voll erfüllt) Rückmeldung: Gehörlose können wir nicht einstellen, weil Kommunikationsbedarf mit Hörenden 10

Paul K. Fall 2 Rückmeldung Paul K.: es gibt doch Gebärdensprachdolemtscher Arbeitgeber: Wir schauen mal Am Ende des Bewerbungsverfahrens (nach drei Monaten): Stelle an andere Bewerberin vergeben Grund: Akustische Eindrücke in Großraumbüros wesentliche Aufgabe des Jobs (stand nicht in Anzeige, wurde auch sonst nie erwähnt) 11

12 Paul K Fall 3: Geltendmachen Ansprüche direkt danach Keine Reaktion Klage Gegenpartei: 2 Monatsfrist versäumt Arbeitsgericht: Keine Benachteiligung, keine Indizien vorgetragen, die Benachteiligung beweisen

13 Kündigung wegen sexueller Belästigung (ArbG Kaiserslautern): Grundproblem: Sicherstellungspflicht des Arbeitgebers, dass keine Ungleichbehandlung im Sinne des AGG stattfindet ( 12 Abs. 3 AGG) Ungleichbehandlung auch durch Kollegen verboten (insb Belästigung/ sexuelle Belästigung) Kläger über Frau G: "Wenn man die mausen wollte, müsste man erst drei Kilo Vorfotze auf die Seite räumen" Nach Anhörung BetrR: fristlose Kündigung Dagegen: Kündigungsschutzklage Im Verfahren: Mehrfach ähnliche Sprüche, Hand in den Ausschnitt der Belästigten gelegt, auf Sexualleben mit Freund angesprochen

14 ArbG: Unerwünschtheit des Verhaltens nicht deutlich. Aussage fühlten sich dadurch belästigt genügt nicht Kündigung unverhältnismäßig. Abmahnung reicht, weil keine sexuellen Handlungen, sondern nur Sprüche LArbG Rheinland Pfalz: ao Kpndigung rechtwidrig, o Kündigung angemessen

Zivilrechtliche Dimension AGG AGG umfasst auch Vorschriften gegen zivilrechtlich Diskriminierung: 19 AGG. Juris weist 27 Entscheidungen nach 2 x BGH (Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem Wellnesshotel) 06.07.2016 www.menschenundrechte.de 15

AGG Jubiläum Jubiläumsveranstaltungen: Gelobt wird etwas fertiges, abgeschlossenes, reifes. Immer auch eine Art Abgesang. Hier ab: 10 Jahre Jubiläum: AGG ist ein Ururenkelkind des 120 Jahre alten BGB, ein adoptiertes zumal, keine genetische Verwandtschaft. 06.07.2016 www.menschenundrechte.de 16

Wird AGG erwachsen? Es ist ein Teenie und kommt in die Pubertät: Das lässt nichts Erfreuliches erhoffen. Sondern Ärger erwarten. Flegeljahre. Und dann? Entwicklungsschub für ein erwachsenes Antidiskriminierungsrecht? Was erwarten wir davon? Was brauchen wir? 06.07.2016 www.menschenundrechte.de 17

Glaube Liebe Hoffnung Effizienter Rechtsschutz Umfassendes Benachteiligungsverbot Spürbare Sanktionen Gesellschaftliche Akzeptanz der Diversität Justiz, die Diversität selber lebt 06.07.2016 www.menschenundrechte.de 18

Kanzlei Menschen und Rechte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Lünsmann, Dr. Tolmein, Dr. Tondorf Borselstraße 26 22765 Hamburg 040.600094700 (Fone) 040.600094747 (Fax) kanzlei@menschenundrechte.de www.menschenundrechte.de 06.07.2016 www.menschenundrechte.de 19