Angemessene Vorkehrungen und Behinderung - Das EU-Antidiskriminierungsrecht und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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- Reinhold Kohler
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1 1 Angemessene Vorkehrungen und Behinderung - Das EU-Antidiskriminierungsrecht und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 1
2 2 Gliederung Behinderung: medizinisches Modell - soziales Modell / CRPD Behinderung im Kontext der Entscheidungen des EuGH (Chacon, Coleman, Ring & Skouboe Werge ) Angemessene Vorkehrungen Bedeutung? Probleme? Resumé 2
3 Behinderung 3 medizinisches Modell: Körperlicher Zustand eines Einzelnen, der im Ergebnis zu einer Verringerung der Lebensqualität und zu Nachteilen führen kann. => Heilung/Kompensierung der Behinderung ist der Weg Keine Definition von Behinderung RL 2000/78/EG Behinderungsbegriff BRK, Art. 1: Keine Begriffsdefinition, dynamischer Begriff: Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. => Barrieren entfernen 3
4 4 Behinderung EuGH: Chacon-Entscheidung (C-13/05) Spanisches Verfahren Person entlassen wegen langer Krankheit Spanisches Gericht: Diskriminierung wegen langer Krankheit könnte sich zu Diskriminierung wegen Behinderung verdichten. EuGH: Krankheit ist nicht Behinderung. Richtlinie 2000/78/EG verbietet nicht Benachteiligung wegen Krankheit. Behinderung erfordert Einschränkung der Teilhabe am Arbeitsleben. Kritik: medizinisches Behinderungsmodell, auf Einschränkung durch Beeinträchtigung ausgerichtet 4
5 5 Behinderung EuGH: Ring & Skuboe Werge (C 335/11 und 337/11) Dänisches Verfahren Behinderung / Krankheit 5 angemessene Vorkehrungen Dänisches Recht: Person ist in 12 Monaten länger als 120 Tage aufgrund von Krankheit abwesend: Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag mit verkürzter Kündigungsfrist von einem Monat kündigen ( 5 FL) Behinderung: langfristige Einschränkung, die auf Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein Hindernis für die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet (CRPD, Art 1)
6 6 Behinderung und Betreuung EuGH: Rechtssache Coleman (303/06) Englische Rechtssache. Frau Coleman behauptet, Opfer einer unzulässigen erzwungenen Kündigung zu sein und anderen Arbeitnehmern gegenüber benachteiligt worden zu sein, weil sie die Hauptbetreuerin eines behinderten Kindes ist. Schützt die Richtlinie nur Menschen, die selbst behindert sind, oder ist sie auch auf Beschäftigte anzuwenden, die wegen der Behinderung ihres Kindes benachteiligt werden? EuGH: Richtlinie schützt nicht einzelne Personengruppen, sondern zielt auf die Art der Benachteiligung. 6
7 7 Angemessene Vorkehrungen Artikel 5 der Richtlinie 2000/78/EG lautet: Um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zur Beschäftigung, die Ausübung eines Berufes, den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Diese Belastung ist nicht unverhältnismäßig, wenn sie durch geltende Maßnahmen im Rahmen der Behindertenpolitik des Mitgliedstaates ausreichend kompensiert wird. 7
8 8 UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen /48/EG, November 26, 2009 (ABl. 2010, L 23, S. 35) Angemessene Vorkehrungen bedeutet: notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können. (Art. 2) Allgemeine Verpflichtung der Vertragsstaaten (Art. 5), Freiheit (Art. 14), Bildung (Art. 24), Arbeit und Beschäftigung (Art. 27) Fördern - Ermöglichen
9 9 Angemessene Vorkehrung Für Menschen mit Behinderungen die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf der Schlüsselbegriff aus Artikel 5 der Richtlinie 2000/78/EG: Konzept der wesentlichen Gleichbehandlung (vs. formale Gleichbehandlung) 9
10 10 Angemessene Vorkehrung 2 Ziel: Bekämpfung von Diskriminierung wegen Behinderung Mittel: Angemessene Vorkehrungen angemessene Vorkehrungen ; im Einzelfall erforderlich, um eine Einzelperson mit Behinderung zu fördern Zugang, Teilhabe, beruflicher Aufstieg Grenze: keine unverhältnismäßige Belastung für Arbeitgeber. 10
11 11 Angemessene Vorkehrung 2 / Richtlinie 2000/78 Erwägungsgründe 16, 17, 20, 21 17: Grenze für angemessene Vorkehrungen Person muss für die Erfüllung der wesentlichen Funktionen des Arbeitsplatzes oder zur Absolvierung einer bestimmten Ausbildung kompetent, fähig und verfügbar sein. andernfalls: kein Anspruch auf Einstellung, Aufstieg, Beibehaltung 20: Angemessene Vorkehrungen wirksame und praktikable Maßnahmen Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einrichten z.b. entsprechende Gestaltung der Räumlichkeiten und Anpassung des Arbeitsgeräts Anpassung des Arbeitsrhythmus, der Aufgabenverteilung oder des Angebots an Ausbildungsund Einarbeitungsmaßnahmen 11
12 Kontext für angemessene Vorkehrungen Artikel 2 II b) ii)) Diskriminierung keine mittelbare Diskriminierung, wenn angemessene Vorkehrungen gesetzlich vorgeschrieben sind (entsprechend Artikel 5), um die sich durch diese Vorschrift, dieses Kriterium oder dieses Verfahren ergebenden Nachteile zu beseitigen Artikel 5: angemessene Vorkehrungen keine spezifischen Maßnahmen oder Wohltätigkeit beseitigt diskriminierende Hindernisse für Einzelpersonen keine positiven Maßnahmen zugunsten von Behinderten als Gruppe, sondern Aufbrechen stereotypischer Vorurteile, die die Chancen Behinderter einschränken Artikel 7 (2): positive Maßnahmen Das einzelstaatliche Recht darf die Eingliederung Behinderter (als Gruppe) in die Arbeitswelt fördern. Auch (gegebenenfalls diskriminierende) Schutzbestimmungen sind zulässig. keine Verpflichtung 12 12
13 13 Grenzen der Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen bereitzuhalten angemessen vs. unverhältnismäßig Sind kostspielige Vorkehrungen unangemessen? US-Gesetzgebung: Angemessen bedeutet wirksam; Kostenaspekte dürfen nur im Hinblick auf die unverhältnismäßige Belastung greifen. Erwägungsgrund 21: keine unverhältnismäßige Belastung zu klären: Berücksichtigung finanzieller und anderer Kosten Größe und finanzielle Möglichkeiten der Organisation bzw. des Unternehmens Möglichkeit öffentlicher Fördermittel oder sonstiger öffentlicher Unterstützung 13
14 14 Unverhältnismäßige Belastung: Artikel 5: keine unverhältnismäßige Belastung: wenn sie durch geltende Maßnahmen im Rahmen der Behindertenpolitik des Mitgliedstaates ausreichend kompensiert wird; wichtige Rolle der nationalen Gesetzgebung verschiedene Mitgliedsstaaten verschiedene Niveaus an angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen? Muss das Unternehmen Kompensation beantragen? Nein, aber wenn nicht: keine unverhältnismäßige Belastung 14
15 /78/EG Zusammenfassung Ziel: Diskriminierung Behinderter vermeiden nicht nur eine Frage des Unterlassens inakzeptablen Verhaltens Individuelle Anforderungen der einzelnen Behinderung müssen erfüllt werden. Probleme: Initiative für angemessene Vorkehrungen? Pflichten von Menschen mit Behinderungen (Mitteilung)? Nachfragepflicht des Arbeitgebers? Beweislast? Angemessene Vorkehrungen zeitlicher Aspekt? dauerhaft? bestmöglich für den Behinderten Aber: kein Einzelfall Zeitpunkt der Bewerbung / Einstellung Obligatorisch aber keine unverhältnismäßige Belastung 15
16 16 Erfahrungen Deutschland: Angemessene Vorkehrungen im Antidiskriminierungsgesetz AGG nicht vorgesehen. SGB IX: Behindertenrecht (Rehabilitation, Teilhabe, Arbeitsplatz) Nur für Schwerbehinderte: 81 (4) SGB IX: Behinderter Arbeitnehmer Zugang zum Arbeitsplatz, angemessene Arbeitsorganisation, notwendige Arbeitsmittel 16
17 17 Angemessene Vorkehrungen (berufliches Umfeld): Arbeitnehmer ist für die Aufgaben qualifiziert Arbeitgeber ist sich der Bedürfnisse des Arbeitnehmers bewusst Mit angemessenen Vorkehrungen kann der Arbeitnehmer seine Aufgaben erfüllen Angemessene Vorkehrungen belasten der Arbeitgeber nicht überproportional 17
18 18 Angemessene Vorkehrungen unterscheiden sich von: Generelle Standards der Barrierefreiheit Internetseiten Gebäude Arbeitsräume Positive Massnahmen Quoten Kampagnen 18
19 19 Angemessene Vorkehrungen ( 80 SGB IX) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte 19 BAG: Flachschleifer -Fall Arbeitnehmer muss Werkstücke mit einem Gewicht von 30 kg und mehr heben und kann nach einer Operation nicht mehr mehr als 10 kg heben. Arbeitgeber entlässt ihn. BAG: angemessene Vorkehrung Änderung der Arbeitsorganisation; spezielle Maschine für Werkstücke ab 10 kg Entlassung war unzulässig. (BAG vom , 9 AZR 411/05)
20 20 Andere Rechtssachen deutscher Gerichte zu angemessenen Vorkehrungen für Schwerbehinderte Angemessene Vorkehrungen =/= Beste vorstellbare Vorkehrungen Verschiedene Vorkehrungen möglich: Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Aber: Recht auf Selbstbestimmung nach 9 SGB IX Beispiel: Arbeitshilfe für blinden Computerspezialisten / Gebärdensprachendolmetscher für gehörlosen Rechtsanwalt 20
21 Rechtsprechung in anderen Ländern Irland : Angemessene Vorkehrungen seit 1998 vorgeschrieben; Regelung wurde ergänzt, um Erfordernisse von 2000/78/EG zu erfüllen Harrington gegen East Coast Area Health Board Rollstuhlfahrer Bewerbungsgespräch sollte in unzugänglichem Gebäude stattfinden Gleichstellungsbeauftragter: Angemessene Vorkehrungen wurden nicht getroffen
22 22 Eine Rechnerkomponentenfirma gegen einen Arbeitnehmer Beschäftigter mit Epilepsie konnte schwere Maschinen nicht bedienen. Gericht entschied: Bedienung der schweren Maschinen ist untergeordnete Aufgabe, es sind Vorkehrungen zu treffen, damit der Kläger diese Maschinen nicht bedienen muss. Ein Arbeitnehmer gegen eine lokale Behörde Hirngeschädigter Bürobote (neu eingestellt) hatte Probleme am Arbeitsplatz, weil er länger benötigte, um sich an seine neue Arbeitsorganisation zu gewöhnen. Arbeitsgericht: Angemessene Vorkehrung ist hier ein Job Coach für bis zu drei Monate. 22
23 Vereinigtes Königreich DDA verlangt angemessene Anpassungen (sowie Equality Act 2010, auch für Gütern und Dienstleistungen) Rechtssachen Behindertenrechtskommission (DRC) Beschäftigter mit Lernbehinderung im Restaurant angestellt. Angemessene Anpassung in seiner Arbeitsplatzbeschreibung: Er braucht die Kasse nicht zu bedienen, weil ihm das schwer fällt. Später musste er die Kasse doch bedienen, machte Fehler, wurde entlassen. Gericht: vertrauliche Einigung
24 24 Frieda, 47-jährige Sprechstundenhilfe mit fortschreitender Arthritis in den Händen. Das Schreiben mit einem normalen Stift wird zunehmend schmerzhaft. Sie bekommt haftende und größere Stifte. Der Zustand verschlimmert sich weiter, neues Telefon ohne kleine Tasten. Später hilft eine Assistentin morgens beim Herausnehmen aller Patientenakten für den Tag und abends beim Zurücklegen, weil Frieda dazu nicht mehr in der Lage war. 24
25 EuGH: Ring-Entscheidung (C 335/11) 25 Zweite Entscheidung des EuGH zu angemessenen Vorkehrungen Entscheidung des Gerichts: Kündigung wegen Behinderung nicht rechtens / angemessene Vorkehrungen müssen getroffen werden, wenn damit die wesentlichen Aufgaben der Stelle geleistet werden können (Chacon) Das Recht auf Teilzeitarbeit kann eine angemessene Vorkehrung darstellen. 25
26 Entscheidung der Beschwerdestelle der Europäischen Schulen: Katsioulis 09/14 Europäische Schulen = internationale Einrichtung Nur Beschwerdestellenentscheidung keine Berufung möglich Schule hat das gesetzliche Recht, sich für ein Kind nicht zuständig/kompetent zu erklären. Fall: Autistisches Kind in der Schule; Eltern wollen eine spezielle Behandlungsmethode (ABA) für ihr Kind. Die Ärzte empfehlen diese Methode, die Schule stellt nur einen Assistenten zur Verfügung. Schule entschließt sich nach drei Monate, sich für nicht zuständig/kompetent zu erklären. Beschwerdestelle muss entscheiden: War diese Maßnahme eine angemessene Vorkehrung? Was halten Kind und Eltern für angemessen? Was meint die Schule? Beschwerdestelle: Die Experten der Schüle können entscheiden, was eine angemessene Vorkehrung ist
27 Beispiele Angemessene Vorkehrungen Gebärdensprachdolmetscher Barrierefrei zugängliche Räumlichkeiten (für Rollstuhlfahrer, Blinde, Lernbehinderte) Möglichkeit, Blindenhund mitzubringen Schreibmöglichkeit für Armlose / Blinde (PC) Stotterer müssen Fragen schriftlich beantworten können. Angemessene Zeitverlängerung für Behinderte bei Auswahltest Erläuterungen in leicht verständlicher Sprache 27 27
28 Zusammenfassung Behinderung: Unterscheidung Behinderung Krankheit Betonung nicht auf Behinderung, sondern auf Diskriminierung wegen Behinderung Angemessene Vorkehrungen: machtvolles Instrument zur Überwindung von Barrieren / Gelegenheit zur Teilhabe Problem: Angemessene Vorkehrungen können zu spät greifen (Bsp.: Bewerbung Gehörloser). Teil des Wandels im Behindertenbild Angemessene Vorkehrungen müssen individuell erfolgen / dem individuellen Bedarf entsprechen. Dynamisches Konzept: weiterentwicklungsbedürftig 28 28
29 Angemessene Vorkehrungen haben ihre Grenzen 29 Nicht verfügbar Nicht hilfreich 29
30 30 Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein Kanzlei Menschen und Rechte Borselstraße Hamburg (Fax) Deutschland 30
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