in Zusammenarbeit mit: Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it Steuer-, MwSt.-Nr. Cod. fisc. Part. IVA 02529080216 RS 14/14 Bozen, den 15.07.2014 Öffentliche Ausschreibungen AVCpass für Wirtschaftsteilnehmer Sehr geehrter Kunde, mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Sie über die im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen eingeführten Neuerungen informieren: Mit Beschluss Nr. 111/2012 hat die Autorità per la Vigilanza sui Contratti Pubblici di Lavori, Servizi e Forniture, kurz AVCP, den Art. 6-bis, Absatz 1, des G.v.D. Nr. 163 vom 12 April 2006 ( Codice dei contratti pubblici ) umgesetzt und auf der institutionellen Webseite www.avcp.it das System AVCpass ( Autority Virtual Company Passport ) eingerichtet. Laut den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen müssen die Vergabestellen seit 01. Juli 2014 bei Ausschreibungen in Papierform mit einem Ausschreibungsbetrag ab 40.000,-- Euro den nachstehenden Verpflichtungen nachkommen: die Dokumentation zur Überprüfung der allgemeinen sowie der technisch-organisatorischen und der wirtschaftlich-finanziellen Voraussetzungen zur Teilnahmen an öffentlichen Ausschreibungen muss direkt über die nationale Datenbank der öffentlichen Verträge (BDNCP) eingeholt werden; in den Ausschreibungsunterlagen muss angegeben werden, dass die Voraussetzungen zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen durch das System AVCpass überprüft werden und die Wirtschaftsteilnehmer müssen den PASSoe den Ausschreibungsunterlagen beilegen; die Prüfung bei traditionell abgewickelten Verfahren muss über das System AVCpass erfolgen. Die über das Portal zu überprüfenden Daten werden von folgenden Subjekten bereitgestellt: Zertifizierende Körperschaften (u.a. das Justizministerium, Unioncamere, INPS, INAIL und die Agentur der Einnahmen); AVCP; Wirtschaftsteilnehmer. Über das informatische System können die Wirtschaftsteilnehmer eventuell für den Nachweis der RS 14/14 1/6
Voraussetzungen geforderte Unterlagen, welche nicht von zertifizierende Körperschaften oder der AVCP zur Verfügung gestellt werden, in einem eigenen Bereich hochladen. Für die SOA-qualifizierten Unternehmen sollten demnach normalerweise keine Unterlagen über das System beizulegen sein. In Südtirol wird ein Großteil der Vergaben bereits komplett telematisch abgewickelt, weshalb der AVCpass in der Praxis in den Ausschreibeunterlagen kaum gefordert sein wird. Trotzdem ist es empfehlenswert, zumindest die Registrierung auf dem Portal frühzeitig vorzunehmen (die Anleitungen zur Registrierung finden Sie im Anhang zu diesem Rundschreiben). Wir möchten Sie noch darauf hinweisen, dass mit G.D. Nr. 90 vom 24. Juni 2014 die Abschaffung der Aufsichtsbehörde AVCP und die Übertragung deren Zuständigkeiten an die Nationale Aufsichtsbehörde gegen die Korruption (A.N.AC.) beschlossen wurde. Dadurch könnte es beim oben angeführten Link zu Änderungen kommen, sobald die neue Internetseite der A.N.AC. verfügbar ist. Für weitere Fragen im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen können Sie sich direkt mit unserem Partner in Verbindung setzen: Herr Markus Maier T 0471.501.519 E pronorm@pronorm.it I www.pronorm.it Mit freundlichen Grüßen, Interconsult Pichler Steinmair Knoll Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll RS 14/14 2/6
Anleitungen für die Registrierung auf das Portal Die Registrierung besteht aus 3 Schritten: Registrierung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. einer natürlichen Person mit Vertretungsbefugnis ohne zeitliche Einschränkung; Validierung durch das System; Profilierung, durch die das System den Zugang der juridischen Person, die bei der öffentlichen Vergabe teilnimmt, autorisiert. Die Registrierung ist nicht nur für den Bieter verpflichtend, sondern auch für die Hilfsunternehmen und für die Genossenschaftsmitglieder. Für die Subunternehmen hingegen ist die Registrierung derzeit noch nicht erforderlich. Falls das Unternehmen schon für die Zahlung der Gebühr des Wettbewerbsverfahrens registriert sein sollte, ist eine erneute Registrierung im System nicht nötig; es reicht ein Profilwechsel. Die Neuregistrierung beginnt mit der Anmeldung des gesetzlichen Vertreters (im System benannt mit AmministratoreOE ). 1) Über die Internetseite www.avcp.it einsteigen: 2) Daten des gesetzlichen Vertreters eingeben: RS 14/14 3/6
Nach erfolgter Eingabe erhält man eine E-Mail mit den Zugangsdaten sowie einem Aktivierungslink. Sobald man über den Link mit den erhaltenen Zugangsdaten eingestiegen ist, wird die Registrierung erfolgreich abgeschlossen und man kann auf den Bereich AVCpass Operatore economico zugreifen. Benutzername und Password eingeben: diese Daten wurden entweder im vorherigen Schritt zugeteilt oder wurden bereits für die Zahlung der Gebühr des Wettbewerbsverfahrens mitgeteilt. 3) Neues Profil erstellen: 4) Operatore Economico auswählen: RS 14/14 4/6
5) AmministratoreOE anklicken (wer noch nicht für die Zahlung registriert ist, sollte auch das Feld Contribuente anklicken): 6) Steuernummer des Unternehmens eingeben (wer Vertretungsbefugnisse bei mehreren Unternehmen besitzt, registriert sich nur einmal und erstellt für jedes Unternehmen ein neues Profil): Ist das Unternehmen im System registriert, scheinen die notwendigen Daten bereits auf, ansonsten sind die geforderten Daten zu vervollständigen, bis die Erstellung des Profils abgeschlossen ist. Das System führt dann eine automatische Überprüfung der eingegebenen Daten durch und vergleicht sie mit jenen, die in der Handelskammer hinterlegt sind. Nach positiv abgeschlossener Überprüfung kann auf das Profil zugegriffen und der PASSoe generiert werden. Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt nun über drei Funktionen: Cruscotto gestione PASSoe ; Creazione PASSoe ; Gestione Libreria. Mit der Funktion Creazione PASSoe kann der Wirtschaftsteilnehmer ein Dokument generieren und ausdrucken, welches es der Vergabestelle ermöglicht, den Bieter über das System APVCpass zu prüfen. Dieses Dokument muss den Verwaltungsunterlagen im Umschlag beigelegt werden. Die Registrierung im System AVCpass und die Generierung eines PASSoe für jede Ausschreibung befreit den Wirtschaftsteilnehmer nicht von der Einreichung der geforderten Eigenerklärungen zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Der PASSoe ist somit ein Dokument, welches es der Vergabestelle ermöglicht, die Voraussetzungen eines Wirtschaftsteilnehmers zu überprüfen. RS 14/14 5/6
Die Prozedur für die Generierung des PASSoe sieht folgende Schritte vor: Rolle auswählen (einzelnes Unternehmen, federführendes Unternehmen, Mitglied etc.); Lose auswählen (CIG Kodex auswählen); Eventuelle Angaben zu Voraussetzungen durch Nutzung Kapazität Dritter (gemeinsam für mehrere Lose); Eventuelle Angaben zu Voraussetzungen durch Nutzung Kapazität Dritter (für einzelne Lose); Subjekte (allgemeine Angaben zum Unternehmen und zu Personen, deren Strafeintragungen überprüft werden müssen); Bemerkungen. Sobald alle Schritte durchgeführt wurden, wird der PASSoe generiert und muss von den Mitbewerbern unterschrieben werden (bei einer gegründeten Bietergemeinschaft muss das federführende Unternehmen unterschreiben, bei einer zu gründenden Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder unterschreiben). Die Nichtregistrierung im System AVCpass sowie die Nichtübermittlung des PASSoe führen laut AVCP nicht zum Ausschluss von der öffentlichen Ausschreibung. Die Vergabestelle kann jedoch die Registrierung und die Übermittlung des PASSoe innerhalb eines gewissen Zeitraumes anfordern. RS 14/14 6/6