Hier steht das Thema des Vortrages Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Betrieblichen Gesundheitsförderung aus Sicht der Krankenversicherung 5. BGM Fachtagung des Bundesverbandes Betriebliches Gesundheitsmanagement Werner Mall, AOK Nordost 1. Juni 2016
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung Stärkung persönlicher Kompetenzen aus der Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Europäischen Union, 1997 2
Einflussfaktoren auf Gesundheit Gesamt 2014 (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) Einflussfaktoren 1. Einflussfaktor 2. Einflussfaktor 3. Einflussfaktor Arbeitsfreude Lernen bei der Arbeit Identifikation Entscheidungsspielraum Varianzaufklärung*: 37,3% 0,34 0,33 0,13 Gesundheitsindikatoren Selbstvertrauen fachliche Überforderungen Identifikation Entscheidungsspielraum Varianzaufklärung: 17,1% -0,25 0,20 0,16 Gereiztheit Zeitdruck fachliche Überforderungen Körperliche Belastungen Varianzaufklärung: 23,1% 0,31 0,24 0,20 Erschöpfung Körperliche Belastungen Unterbrechungen Identifikation Varianzaufklärung: 26,2% 0,32 0,29-0,20 Körperliche Beeinträchtigungen physikalische Umgebungsbelastungen Körperliche Belastungen fachliche Überforderungen Varianzaufklärung: 29,1% 0,29 0,28 0,17 *Die Varianzaufklärung gibt an, wie viel Prozent des Ergebnisses bzw. der Antworten zu den Gesundheitsindikatoren durch die Einflussfaktoren erklärt werden können (in Unternehmensbefragung üblicherweise höher). Interpretationshinweis: Eine schwarze Zahl in einer Zelle zeigt einen "je mehr, desto mehr-zusammenhang" an; eine rote Zahl in einer Zelle zeigt einen "je mehr, desto weniger-zusammenhang" an. 3
20 b SGB V : Leistungen zur Betrieblichen GesFö fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Hierzu erheben sie die gesundheitliche Situation einschließlich der Risiken und Potenziale und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten und unterstützen deren Umsetzung BGf ist also eine Settingleistung, für die jede Krankenkasse zuständig ist. 4
20 b SGB V : Leistungen zur BGF Analysen zur Bedarfsermittlung Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen Mitarbeiterbefragungen Durchführung von Workshops Beratungsleistungen: zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen zur Ziel- und Konzeptentwicklung, sowie Themen der MA-Gesundheit und bspw. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln u.ä. Qualifizierung: Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatoren/innen in Prävention und Gesundheitsförderung Evaluation/ QS Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung Leitfaden Prävention, 2014, GKV-Spitzenverband 5
Länderübergreifender Gesundheitsbericht Der länderübergreifende Gesundheitsbericht online: www.healthcapital.de/gesundheitsbericht2015 6
20 b SGB V : Leistungen zur BGF Analysen zur Bedarfsermittlung Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen Mitarbeiterbefragungen Durchführung von Workshops Beratungsleistungen: zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen zur Ziel- und Konzeptentwicklung, sowie Themen der MA-Gesundheit und bspw. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln u.ä. Qualifizierung: Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatoren/innen in Prävention und Gesundheitsförderung Evaluation/ QS Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung Leitfaden Prävention, 2014, GKV-Spitzenverband 7
Fördervoraussetzungen der GKV Ausgehend von den Qualitätskriterien der European Foundation for Quality Management Vorhandensein einer Unternehmensleitlinie zur betrieblichen Gesundheitsförderung Beteiligung der Mitarbeiter/innen bzw. gewählte MA- Vertretungen (Betriebs- bzw. Personalrat) an Entscheidungen in Gesundheitsfragen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung basieren auf einer Ist- Analyse (möglichst aktuell) Steuerung der Maßnahmen durch ein internes Gremium Regelmäßige Auswertung und Begleitung der Maßnahmen Dokumentation der Ergebnisse + Zugangsberechtigung für beteiligte Partner/innen Leitfaden Prävention, 2014, GKV-Spitzenverband 8
BGF ist nicht Von der Förderung sind folgende Maßnahmen ausgeschlossen: Aktivitäten, die verpflichtend anderen Akteuren/innen zugeordnet sind Isolierte d.h., nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene, Maßnahmen externer Anbieter/innen und deren individuumsbezogene Abrechnung Forschungsprojekte/Screenings ohne Interventionsbezug Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen Aktivitäten, die Werbezwecken dienen Berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an das Projekt gebunden sind Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind Leitfaden Prävention, 2014, GKV-Spitzenverband 10
BGf ist nicht die Förderung von auf Dauer angelegten Stellen die individuumsbezogene Abrechnung verhaltenspräventiver Maßnahmen die Umsetzung verhaltensspezifischer Maßnahmen ohne Berücksichtigung der spezifischen Arbeitsbedingungen im Betrieb. Beispiel: Die Etablierung eines Bewegungs-, Ernährungs- oder Entspannungsangebotes ohne dass die besonderen Belange der Arbeit Einfluss in die Konzeption der Maßnahme gefunden haben 11
Qualität in der BGf nach Leitfaden Prävention Leistungen müssen dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen Die Leistungen müssen in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden Die Leistungen dürfen nur unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erbracht werden Die Anbieter sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet der Leistung auch unter qualitativen Gesichtspunkten herzustellen 12
Qualität in der BGf nach Leitfaden Prävention Es ist ein permanenter Optimierungsprozess in Gang zu setzen Die Leistungen werden einheitlich dokumentiert, um Transparenz über die Inanspruchnahme und Erbringung der Leistung auch unter qualitativen Gesichtspunkten herzzustellen Zur Sicherung der Qualität ist eine stichprobenartige Evaluation sinnvoll Beratende Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und Gesundheitsförderung berät bei der Anpassung des Leitfadens 13
Was brauchen Betriebe für eine Förderung? Suchen Sie sich eine passende Krankenversicherung bei der ein Teil Ihrer Mitarbeiter versichert ist oder einen Anbieter, der Ihnen nachweisen kann, dass seine Angebote den Kriterien der Förderung entsprechen Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder den am Markt agierenden Anbieter ein Angebot machen und beraten Sie das mit Ihrer Krankenkasse Förderanträge müssen vor dem Start der Maßnahme beantragt werden, eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich Jede Krankenkasse, bei der Mitarbeiter versichert sind, ist zuständig!!! 14
Was Anbieter vor einer Förderung durch die Krankenkassen berücksichtigen sollten Nur qualifizierte Anbieter können gefördert werden siehe Leitfaden Prävention Nur Angebote die den Qualitätskriterien entsprechen, können gefördert werden Förderanträge müssen vor dem Start der Maßnahme beantragt werden, eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich 15
Quelle: KJ 1 2013 Finanzmittel der Krankenversicherung für Prävention / Gesundheitsförderung Ausgaben der GKV 2013 je Versicherten 3,81 Ausgaben der GKV ab 2016 je Versicherten 7,00 0,42 2,00 0,78 3,00 2,61 2,00 Individualprävention Betriebliche Gesundheitsförderung Prävention in Lebenswelten Individualprävention Mindestwert Betriebliche Gesundheitsförderung ¹ Mindestwert Prävention in Lebenswelten² ¹ Nicht verbrauchte Mittel werden über den GKV-SV an Kassen mit Kooperationsvereinbarungen vergeben. ² Nicht verbrauchte Mittel sind im Folgejahr zu verausgaben. 16
Quelle: KJ 1 2013; DGUV Statistiken 2013 Finanzmittel von DGUV und GKV für Arbeits- und Gesundheitsschutz (Bund) Ausgaben 2013 1.092.304.554 Euro Ausgaben 2016 1.179.298.994 Euro 54 Mio. 141 Mio. 1.092 Mio 1.092 Mio Unfallversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung 17
Unternehmen 2013 Bund Bln.-Brb. Unternehmen Insgesamt 3.629.666 269.995 7,4 % svp. Beschäftigte Insgesamt 27.249.379 1.993.157 7,3 % Quelle: DESTATIS, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Unternehmensregister 2013; 18
Betriebliche Gesundheitsförderung 2013 Bund Bln.-Brb. Unternehmen Insgesamt Mit BGF durch GKV abs. 3.629.666 9.882 269.995 7,4 % BGF-Projekte Insgesamt 4.713 160 3,4% svp. Beschäftigte Insgesamt Erreicht durch BGF der GKV abs. 27.249.379 1.058.693 1.993.157 7,3 % Quelle: DESTATIS, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Unternehmensregister 2013; GKV-SV 2014: Präventionsbericht Berichtsjahr 2013, eig. Berechnungen 19
Betriebliche Gesundheitsförderung 2013 Bund Bln.-Brb. Unternehmen Insgesamt Mit BGF durch GKV abs. 3.629.666 9.882 269.995 335 7,4 % BGF-Projekte Insgesamt 4.713 160 3,4% svp. Beschäftigte Insgesamt Erreicht durch BGF der GKV abs. 27.249.379 1.058.693 1.993.157 35.939 7,3 % Quelle: DESTATIS, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Unternehmensregister 2013; GKV-SV 2014: Präventionsbericht Berichtsjahr 2013, eig. Berechnungen 20
Das Präventionsgesetz setzt an der Erreichbarkeit und Zusammenarbeit der Akteure für Arbeits- und Gesundheitssschutz in der Arbeitswelt an und stellt zusätzliche Finanzmittel für Betriebliche Gesundheitsförderung zur Verfügung. Das Produktportfolio der BGF ist unverändert. Bislang ist betriebliche Gesundheitsförderung nicht verankert in der Arbeitswelt Wichtigste Stellschraube ist das Committment der Unternehmen auf das Thema Gesundheit und Betriebliche Gesundheitsförderung 21
Verbandsportrait 2005 22