Schülerinnen und Schüler mit ASS - Möglichkeiten und Grenzen der Fachberatung Autismus-Spektrum-Störung im Schulamt für die Stadt Bonn Birgit Böhm bi.boehm2@gmail.com
Fachberater ASS in Bonn Kindergärten, Grundschulen, Förderschulen - ggf. Übergang in weiterführende Schule Birgit Böhm Sonderschullehrerin LVR-Christophorusschule Bonn Schule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung bi.boehm2@gmail.com Weiterführende Schulen, Berufsschulen, Übergang Udo Lindenlaub Sonderschullehrer, Diplom-Pädagoge Paul-Martini-Schule, Schule für Kranke, Stadt Bonn Lindenlaub.pms@googlemail.com
Bei den folgenden Folien handelt es sich um * Auszüge aus dem Workshop * verkürzte Darstellungen. Weitere Informationen etc. unter bi.boehm2@gmail.com
Tätigkeitsfelder Beratung Netzwerkarbeit Informationsvermittlung
AO-SF
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf (AO-SF) Antrag über Schule Eltern Schule (Ausnahme) Schulamt Ermittlung Sonderpäd. + Lehrkraft allgem. Schule Ggf. schulärztliche Untersuchung Ggf. Gutachten weiterer Fachkräfte/-dienste Elternwunsch: Schulform Vorschlag: - allgemeine Schule mit GL - Förderschule beabsichtigte Entscheidung Info an Eltern Ziel: Einvernehmen Schulamt Entscheidung Bedarf Förderschwerpunkt(e) Ggf. zieldifferente Förderung Schriftliche Mitteilung an Eltern Nennung mind. 1 Schule Zustimmung des Schulträgers Anmeldung durch Eltern An vorgeschlagener Schule An anderer Schule mit GL- Angebot oder Förderschule Zustimmung Schulamt mit Zustimmung Schulträger
42 AO-SF: Schülerinnen und Schüler mit ASS (1) Autismus-Spektrum-Störungen als tief greifende Entwicklungsstörungen liegen vor, wenn die Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt und verändert ist. (2) Ein Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung setzt voraus, dass eine Autismus-Spektrum-Störung vorher in einem Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ( 13 Absatz 3) medizinisch festgestellt worden ist. (3) Wird ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt, ordnet die Schulaufsichtsbehörde die Schülerin oder den Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung einem Förderschwerpunkt ( 2 Absatz 2) zu. Der Unterricht führt zu den Abschlüssen 1. der allgemeinen Schulen, 2. im zieldifferenten Bildungsgang Lernen und 3. im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung. (4) (4) Das Ministerium erlässt ergänzende Unterrichtsvorgaben für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum- Störung.
2 AO-SF Förderschwerpunkte ( 2, Abs. 2) Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind 1. Lernen 2. Sprache 3. Emotionale und soziale Entwicklung 4. Hören und Kommunikation 5. Sehen 6. Geistige Entwicklung 7. Körperliche und motorische Entwicklung
Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Kein Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Allgemeine Schule ------- Allgem. Schule mit Angeboten im GL Allgem. Schule mit Angeboten im GL ------ Förderschule
Integrationsassistenz
Jugendamt Bei diagnostizierter ASS UND Kein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf ODER Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich emotional-soziale Entwicklung Integrationsassistenz Eltern stellen Antrag Sozialamt Bei diagnostizierter ASS UND Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Körperliche und motorische Entwicklung ODER Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung Gewährung einer Integrationsassistenz ist Einzelfallentscheidung und nicht die Regel;! Achtung OGS Integrationsassistenz oft nicht gewährt und OGS Overload Verhaltensausffälligkeiten
Nachteilsausgleiche
Grundsätzliches zum Nachteilsausgleich Dokumentation von Beginn an Von Primarstufe bis Abitur möglich Keine Reduzierung d. Anforderungen Zielgleicher Bildungsgang Gültig im Unterricht, bei Prüfungen Regelmäßige Überprüfung
Nachteilsausgleiche (1) Chancengleiche Teilhabe: Es geht um eine die jeweilige Benachteiligung kompensierende aber gleichwertige Gestaltung der Leistungsanforderungen Grundsatz der Bildungsgerechtigkeit: Sowohl das Anspruchsniveau der Leistungsanforderungen als auch der Anspruch an die Qualität der Ergebnisse müssen gleichwertig sein. Anwendung: - im Unterricht in Bezug auf die mündlichen Leistungen die schriftlichen Leistungen - bei Klausuren - bei mündlichen Prüfungen
Nachteilsausgleiche (2) Vergabe ist möglich für - die Primarstufe - die Sekundarfstufe I - die Sekundarfstufe II Art und Umfang der/des NTA wird individuell bestimmt; nach Möglichkeit Sonderschullehrkraft einbeziehen Festlegung durch Schulleitung Zentral ist Dokumentation der gewährten NTA in Schülerakte von Beginn an. Erscheint nicht auf Zeugnis Vgl. Bildungsportal NRW: Suchbegriff Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche (3) Entscheidung über Bewilligung, Art und Umfang von Nachteilsausgleichen obliegt Schulleitung (Abitur andere Regelung) Individuelle Ansprüche auf NTA möglichst zu Beginn eines Schuljahres erheben; entsprechende Maßnahmen erarbeiten und Schulleitung vorlegen Festlegung der Notwendigkeit und angemessene Gestaltung von NTA geschehen unabhängig davon, ob Eltern NTA beantragen NTA gelten für einen definierten Zeitraum Alle müssen sich daran halten NTA sind regelmäßig zu überprüfen und an ggf. veränderte Bedingungen anzupassen
Beispiele aus der Praxis
Heute da / nicht da Plan
Individueller Stundenplan mit Fertigbox (1)
Individueller Stundenplan mit Fertigbox (2)
Individueller Stundenplan mit Fertigbox (3)
TEACCH-Arbeitsplatz (Bild aus dem Internet)
Handlungs-/Klammerplan
Handlungsplan / Klammerplan 3. Butter, Zucker und Eier schaumig rühren: Butter in die Rühr-Schüssel geben Zucker in die Rühr-Schüssel geben gut verrühren (ca. 2 Minuten) Eier in die Rühr-Schüssel geben vorsichtig miteinander vermischen (niedrige Stufe) schaumig rühren (ca. 2 Minuten höchste Stufe) 4. Saure Sahne dazu geben, gut verrühren (ca. 30sec) 5. Kakao dazu ---------------- geben. sehr vorsichtig dazu geben.
Erst - dann - Plan
Erst dann Plan (Rückseite)
Fokussierung der Aufmerksamkeit Exkurs: Erstellung eines Verhaltenslernplans (erstellt von Fr. de Buhr, Schulpsychologie Bonn)
Verhaltenslernplan
Verhaltenslernplan (Rückseite)
Verhaltensvertrag: Beispiel
Verhaltensvertrag: Beispiel
Verhaltensvertrag: Beispiel Groß Gero
Verhaltensregulierung: Beispiel
Verhaltensregulierung: Beispiel
Antizipation der Knackpunkte im Schulalltag (1) (Udo Lindenlaub, modifiziert B.B.) Veränderungen Abweichungen von Struktur Weg vom Reagieren hin zum Agieren Herausforderung Schülerverhalten Overload
Visualisieren: Morgenkreis (1)
Visualisieren: Morgenkreis (2)!! Veränderung
!! Veränderungskarte
Visualisieren Beispiel Regeln im Stuhlkreis; z.b.
Antizipation der Knackpunkte im Schulalltag (Udo Lindenlaub, modifiziert B.B.) Kommunikationsfähigkeit Sozial- und Kontaktverhalten ASS Handlungs- und Interessenspektrum Exekutivfunktionen