Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )



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Transkript:

Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

Initial Measurement nach IAS 39 Erstmalige Bilanzierung eines Finanzinstruments mit Fair Value Der Fair Value entspricht bei erstmaligem Ansatz i.d.r. dem Transaktionspreis. IAS 39 (2003) enthält umfangreiche Anwendungshinweise zur Ermittlung des Fair Value. Der Fair Value entspricht dann nicht dem Transaktionspreis, wenn: - der Fair Value durch Vergleich mit beobachtbaren, laufenden Markttransaktionen ermittelbar ist, oder - auf Bewertungstechniken basiert, deren Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Nur wenn der Fair Value auf diese Weise belegbar ist, darf nach IAS 39 ein Day one profit bilanziert werden. -2- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

Übergangsbestimmungen und Kritik Die Übergangsbestimmungen von IFRS 1 und IAS 39 sehen eine vollständige retrospektive Anwendung von IAS 39 vor. In Bezug auf die day one profit Regelungen wurde folgende Kritik vorgebracht: - Die retrospektive Anwendung der day one profit Regelungen ist teuer und schwierig, - ausgehend von einer durchschnittlichen Laufzeit von z.b. 10 Jahren führt die retrospektive Anwendung zu subjektiven Ergebnissen, was zu Vertragsbeginn observable war, - die vollständige retrospektive Anwendung konvergiert nicht mit US GAAP. -3- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

Vorgeschlagene Änderung in IAS 39 Die Änderung der Übergangsbestimmungen und der Application Guidance soll für First Time Adopter und aktuelle Anwender gelten. Den Unternehmen wird ein Wahlrecht vorgeschlagen zwischen - prospektiver Anwendung der Guidance zur Ermittlung des Fair Value bei Transaktionen, die nach dem 25. Oktober 2002 stattgefunden haben, und - retrospektiver Anwendung entspr. IAS 39, Par. 104. Der IASB schlägt damit eine Lösung vor, die mit US GAAP konvergiert (EITF 02-03 Issues Involved in Accounting for Derivative Contracts Held for Trading Purposes and Contracts Involved in Energy Trading and Risk Management Acitivies) -4- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

Consequential Amendments to IRFS 1 Ergänzung in IFRS 1, par. 13: Ein Unternehmen kann eine oder mehrere der folgenden Ausnahmen in Anspruch nehmen: (j) Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten bei erstmaliger Bilanzierung (par. 25E). Klarstellung durch den anzufügenden par. 25E: First Time Adopter haben möglicherweise ihre Finanzinstrumente mit Fair Value in Übereinstimmung mit bisher angewandten GAAP bilanziert. Wenn die Ermittlung nicht in Einklang mit IAS 39 AG76 steht, müssen diese Regelung auf Transaktionen vor dem 25. Oktober 2002 nicht angewandt werden. -5- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

Subsequent Measurement Der IASB stellt klar da es Unklarheiten über Folgebewertung gab bzw. Vorschläge, den gesamten Gewinn am Folgetag ( day two ) zu bilanzieren -, dass - die Folgebewertung sowie die Bilanzierung von Gewinnen oder Verlusten konsistent mit den Vorschriften des IAS 39 erfolgen müssen und - dementsprechend Gewinne oder Verluste nur insoweit bald nach der erstmaligen Bilanzierung der Finanzinstrumente zu erfassen sind, als sie aus der Veränderung von Faktoren resultieren, die Marktteilnehmer in der Preissetzung berücksichtigen. - Der Board will die Entwicklung in US GAAP abwarten und dann Konvergenz anstreben. Die derzeitige Guidance wird als ausreichend betrachtet. -6- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

Zeitrahmen Veröffentlichung des Exposure Draft am 8. Juli 2004 Kommentarfrist bis zum 8. Oktober 2004 Inkrafttreten: Anwendung auf Perioden, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Die frühere Anwendung ist zulässig. -7- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

Fragen 1. Stimmen Sie den Vorschlägen in diesem Exposure Draft zu? Wenn nicht, warum nicht? Welche Änderungen schlagen Sie vor? 2. Berücksichtigen die Vorschläge angemessen die Bedenken bezüglich der bisherigen Regelung? Wenn nicht, warum nicht und wie würden Sie den Bedenken Rechnung tragen? 3. Haben Sie weitere Anmerkungen? -8- DRSC e.v./ 14. Juli 2004

German Accounting Standards Committee Deutsches Rechnungslegungs Standards Zimmerstraße 30 10969 Berlin Tel. 030 20 64 12 0 Fax 030 20 64 12 15 www.drsc.de info@drsc.de -9- DRSC e.v./ 14. Juli 2004