Das Projekt Schutzschriftenregister : Zentrales elektronisches Schutzschriftenregister (ZSSR) Ein kurzer Überblick über das ZSSR mit den Schwerpunkten Einreichung und Recherche Saarbrücken, den 25. September 2015
Der Begriff der Schutzschrift Mit der zum 01.01.2016 in Kraft tretenden Regelung des 945a ZPO wird das in der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitut der Schutzschrift erstmals gesetzlich normiert. Legaldefinition des Schutzschriftenbegriffs in 945a Abs. 1 S. 2 ZPO: Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. 2
Rechtliche Rahmenbedingungen des ZSSR Gemäß 945a Abs. 1 S. 1 ZPO sind die Länder verpflichtet, ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister) zu führen. Sobald eine Schutzschrift in dieses Register eingestellt ist, gilt sie als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder ( 945a Abs. 2 S. 1 ZPO) und allen Arbeitsgerichten der Länder (vgl. 62 Abs. 2 S. 3, 85 Abs. 2 S. 3 ArbGG) eingereicht. Nähere Bestimmungen werden in der gemäß 945b ZPO zu erlassenden Schutzschriftenregisterverordnung (SRV) geregelt. Die technischen Rahmenbedingungen der Einreichung werden durch den Betreiber des Registers bestimmt ( 2 Abs. 3 S. 2 SRV-E). 3
Grobüberblick über den Aufbau des ZSSR (mit den angebundenen externen Systemen) 4
einreichende Benutzer recherchierende Benutzer Natürliche & juristische Personen Rechtsanwälte Justiz-Mitarbeiter Formular Server Formular Server
Themenkomplex Einreichung 6
Die Rahmenbedingungen der Einreichung I Alle unterstützten Einreichungswege adressieren das EGVP-Postfach des ZSSR. Übersicht der nach Produktivstart im Jahr 2016 unterstützten Einreichungswege: EGVP OSCI Drittprodukt Formulartheke Natürliche Person Organisation Internet EGVP Intermediär (Hessen) ZSSR Anwalt bea Server EGVP OSCI Drittprodukt 7
Die Rahmenbedingungen der Einreichung II Jeder Einreichung muss zwingend das eigentliche Schutzschriftendokument als Primärdokument beigefügt werden. (enge Begrenzung der zulässigen Dateiformate, ggf. PDF-only). Zwingendes Signaturerfordernis (Dokument- und/oder Containersignatur): Der Einreicher muss entweder das Schutzschriftendokument selbst oder den gesamten OSCI-Nachrichtencontainer mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur (qes) versehen. 8
Die Rahmenbedingungen der Einreichung III Jeder Einreichung muss zwingend ein - genauen Vorgaben entsprechender - strukturierter XJustiz-Datensatz beigefügt werden. Die Qualität (insb. Vollständigkeit und Richtigkeit) der eingereichten Daten liegt in der alleinigen Verantwortung des Einreichers. Datenbasis für spätere Suchen im ZSSR sind allein die durch die Einreicher in den XJustiz-Datensätzen angegebenen Daten Wichtig: Fehlende Pflichtangaben im XJustiz-Datensatz, die Verwendung unzulässiger Dateiformate, das Fehlen notwendiger Signaturen, etc. führen jeweils zur automatisierten Zurückweisung der Einreichung. (Die Eingangsverarbeitung des ZSSR erfolgt vollständig automatisiert.) 9
Möglichkeit zur Erzeugung des XJustiz-Datensatzes über Online-Formulare auf www.justiz.de (voraussichtlich zukünftig unmittelbar erreichbar über die URL www.zssr.justiz.de) Benutzer ZSSR Formulartheke Web Client Internet XJustiz Datensatz download XJustiz Datensatz erzeugen 10
Vorschau auf die Online-Formulare für das ZSSR (exemplarische Screenshots eines nicht finalen ersten Prototypen von IT.NRW) 11
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Themenkomplex Recherche/Suche 19
Die Rahmenbedingungen der Recherche im ZSSR Die Recherche im ZSSR ist ausschließlich den hierfür berechtigten Angehörigen der Gerichte möglich. Zugriffsmöglichkeit allein über das gesicherte DOI-Netz (nicht über das Internet) Die Zugriffsberechtigung und Authentifizierung wird über die SAFE- Infrastruktur (bei IT.NRW bzw. Bayern) gesteuert. Für jeden berechtigten Nutzer muss ein individuelles, personenbezogenes SAFE-Benutzerkonto ( SAFE-Identität ) eingerichtet werden, dem der Rollentyp ZSSR Zentrales Schutzschriftenregister und der dazugehörige Rollenwert Recherche zuzuordnen ist. (Beispielscreenshots der generischen SAFE-Registrierungsanwendung auf der nächsten Folie) 20
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Vorschau auf die gerichtlichen Recherchemasken (Maskenlayout des aktuellen ZSSR-Prototypen - Beispielscreenshots) 22
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