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Inhalt 1.) Einleitung Seite 3 1.1) Auftrag 1.2) Erläuterung zum Umfang 2.) Standort Seite 4 2.1) Makrostandort 2.2) Mikrostandort 2.3) Nutzungs- und Baustruktur 3.) Wertermittlungsobjekt Seite 6 3.1) Grundstück 3.2) Gebäude 3.3) Marktanalyse 4.) Wertermittlung Seite 7 4.1) Definition 4.2) Wertermittlungsverfahren 4.3) Auswahl Wertermittlungsverfahren 5.) Bodenwert Seite 9 6.) Belastungen Seite 11 7.) Sachwertverfahren Seite 11 7.1) Definition 7.2) Berechnung 8.) Ertragswertverfahren Seite 19 8.1) Definition 8.2) Berechnung 9.) Verkehrswert Seite 24 Anlagen - Grundbuchauszug - Liegenschaftskarte - Raumprogramm Wohn- und Nutzflächen - Belege Modernisierungsmaßnahmen Seite 2

1. Einleitung 1.1 Auftrag Auftraggeber der Wertermittlung: Eigentümer des Wertermittlungsobjekts: Max Mustermann Musterstrasse 10 79540 Lörrach Deutschland wie oben Anlass der Verkehrswertermittlung: Aktenzeichen der Verkehrswertermittlung: Ermittlung aktueller Marktwert 2015-URT-XXX Datum der Besichtigung des Wertermittlungsobjektes: 28.01.2015 1.2 Erläuterungen zum Umfang Im Rahmen dieser Verkehrswertermittlung werden die Umstände berücksichtigt, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen und zumutbaren Erforschung der Sachverhalte für den Sachverständigen zu erkennen und zu bewerten waren. Der Sachverständige führt keine Untersuchungen durch, die eine Beschädigung oder Zerstörung von Bauteilen zur Folge hat. Der Zustand von nicht sichtbaren Bauteilen wird deshalb durch Auskünfte des Auftraggebers, durch Unterlagen oder durch den Sachverständigen eingeschätzt. Es erfolgte keine Untersuchung des Grund und Bodens auf Altlasten. Es wird unterstellt, dass keine nachteiligen Eigenschaften vorhanden sind, die den Wert des Grund und Bodens beeinträchtigen. Ebenso wurden haustechnische Einrichtungen keiner Funktionsprüfung unterzogen. So weit nicht anders angegeben, wird die Funktionstauglichkeit unterstellt. Es erfolgte keine Untersuchung hinsichtlich der Forderung von Steuern, Gebühren oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Abgaben. Es wird unterstellt, dass am Tag der Verkehrswertermittlung sämtliche Beträge entrichtet worden sind. Die Angaben zu Flächen und Rauminhalten wurden aus den vorliegenden Unterlagen entnommen. Es erfolgte eine stichprobenartige Überprüfung auf Übereinstimmung mit DIN 277 und der Wohnflächenverordnung WoFlV. Seite 3

2. Standort 2.1 Makrostandort Einwohner: 48.307 (Stand 31. Dez. 2013) Stadt / Ort: Landkreis: Regierungsbezirk Bundesland: Verkehrsanbindung: Lörrach Lörrach Freiburg Baden-Württemberg hervorragende Anbindung an regionales, überregionales und internationales Straßen- und Schienennetz Höhe: 294 m ü. NHN Fläche: 39,42 km² Bevölkerungsdichte: 1225 Einwohner je km² Postleitzahlen: 79539-79541 Vorwahl: 07621- Kfz-Kennzeichen: LÖ- Gemeindeschlüssel: 08 15 0360 Stadtgliederung: Kernstadt sowie 3 Stadt- und 3 Ortsteile 2.2 Mikrostandort Öffentlicher Personennahverkehr: Stadtteil Lage im Ort: Regio-S-Bahn, SWEG Buslinien, Regio-Verkehrsverbund Haltestellen gut und fußläufig zu erreichen Stetten Entfernung zum Stadteilzentrum ca. 200 Meter Stetten ist der südlichste Stadtteil von Lörrach und grenzt im Süden unmittelbar an die Schweizer Gemeinde Riehen. Der größte Teil der Besiedlung liegt in der Talsohle des Wiesentals auf rund 300 Höhenmeter. Nach Osten hin erhebt sich der bewaldete Leuselhardt-Hügel bis auf 420 Meter über dem Meer. Der westliche Hang des Leuselhardts ist ebenfalls besiedelt. Südlich davon erhebt sich der Maienbühl, dessen Gipfel auf der sogenannten Eisernen Hand in der Schweiz liegt. Dieser Teil ist dünner besiedelt und besteht größtenteils aus Wiesen und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Seit den 1990er Jahren wird dieser Teil (Stetten-Süd) durch neue Wohnungen und Häuser stark ausgebaut und erhält mit eigenen Geschäften eine eigene Untereinheit. Zwischen Maienbühl und Leuselhardt führt eine der beiden Verbindungsstraßen zur Trabantensiedlung Salzert. Nördlich grenzt die Kernstadt Lörrachs Stetten ab und im Westen der Fluss Wiese. Der an der Wiese liegende Teil Stettens wird als Neumattsiedlung bezeichnet. Im Westen Stettens in der Weiler Straße befindet sich die Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr. Seite 4

2.3 Nutzungs- und Baustruktur Nahversorgung: Nachbarbebauung: Discounter, Bäcker und Metzger zu Fuß gut zu erreichen Die Immobilie liegt in einem ruhigen Wohngebiet, dass als solches auch ausgewiesen ist Bildungseinrichtungen: In Stetten befindet sich zwei Grundschulen (Fridolin- und Neumattschule), eine Hauptschule (Neumattschule), die Freie Evangelische Schule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und technisches Gymnasium) sowie eine Freie Waldorfschule. Ebenso gibt es in Lörrach-Stetten verschiedene Kindergärten (St. Anna, St. Fridolin und das Wichernhaus). Ebenso gibt es eine Kindertagesstätte (Guter Hirte e.v.). Sport In Stetten ist der Sportverein TuS Lörrach-Stetten beheimatet. Neben Ottmar Hitzfeld spielte auch Sebastian Deisler für die Fußballmannschaft des TuS Lörrach-Stetten. Verkehr Durch Stetten verläuft parallel zum Fluss Wiese die Bundesstraße 317, welche durch die Erweiterung der sogenannten Zollfreien Straße Lörrach-Stetten mit der Nachbarstadt Weil am Rhein verbindet. Der Stadtteil ist mit zwei Haltestellen (Lörrach Dammstraße und Lörrach-Stetten) über die S-Bahnlinie 5 und 6 der Regio S-Bahn Basel mit Basel, Weil am Rhein und Schopfheim verbunden. Der heutige Haltepunkte Lörrach-Stetten war früher der einzige Bahnhof der Wiesentalbahn in Stetten. Die Buslinien 6, 7, 8 und 16 des Regio Verkehrsverbunds Lörrach verbinden Stetten mit den anderen Stadt- und Ortsteilen Lörrachs sowie mit Weil am Rhein und Riehen. Seite 5

3. Wertermittlungsobjekt 3.1 Grundstück Grundbuchbezirk Band Blatt lfd.nr. Lörrach XXX XXX XXX Katasterangaben: Gemarkung Flur Flurstück Fläche Stetten XXX XXX m² Erschließungssituation: Gas-, Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss Großzügiges Anwesen bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus und einer Einzelgarage. 3.2 Gebäude Allgemeine Angaben Wohnfläche: Nutzfläche: ca. 210 qm ca. 95qm Gebäudetechnik Warmwasser: Heizung: Belüftung: Zentrale Warmwasserversorgung Gasheizung mit NT-Brennwertkessel, Pufferspeicher, Hersteller, Typ, Fensterlüftung Die im Jahre 2010 modernisierte Gebäudetechnik entspricht neuesten Standards und erfüllt die Anforderungen an die EnEV2013. Glasfaserkabel, Kabel-TV und Vorbereitung für Sat-TV, ein moderner Schaltkasten mit FI-Schutzfunktion und 3adrigen Leitungen, ausreichend Steckdosen stehen zur Verfügung. WLAN und Bussystem vorhanden. Innenausstattung / Einrichtung: In Anlehnung an o.a. Ausführungen kamen modernste und hochwertige Materialen zum Einsatz, die jedoch harmonisch in Einklang mit dem Charakter der Villa gebracht wurden. Bspw.. Türblätter und Türzargen, Heizkörper, Bodenbeläge, sanitäre Einrichtungen. Reparaturstau / Schäden: Bei der Besichtigung konnten keine Baumängel oder Reparaturanstau festgestellt werden. Seite 6

4. Wertermittlung 4.1 Definition Nach 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist also der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde. Die Definition der Europäischen Union lautet wie folgt: "Unter Marktwert (Verkehrswert) ist der Preis zu verstehen, der zum Zeitpunkt der Bewertung auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages über Bauten oder Grundstücke zwischen einem verkaufswilligen Verkäufer und einem ihm nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Käufer unter den Voraussetzungen zu erzielen ist, dass das Grundstück offen am Markt angeboten wurde, dass die Marktverhältnisse einer ordnungsgemäßen Veräußerung nicht im Wege stehen und dass eine der Bedeutung des Objektes angemessene Verhandlungszeit zur Verfügung steht." Die TEGoVA (Europäischer Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter) definiert den Verkehrswert (Marktwert) als den Preis, zu welchem Grundstücke und Gebäude gemäß einem privaten Vertrag von einem verkaufsbereiten Veräußerer an einen unabhängigen Käufer am Tage der Bewertung verkauft werden können, wobei die Annahme zugrunde gelegt wird, dass die Immobilie öffentlich auf dem Markt angeboten wird, dass die Marktbedingungen eine ordnungsgemäße Veräußerung ermöglichen und dass für die Aushandlung des Verkaufs ein im Hinblick auf die Art der Immobilie normaler Zeitraum zur Verfügung steht. Für die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich. Verhältnisse, die am Bewertungsstichtag auf dem Grundstücksmarkt herrschen, sind somit eine Größe, die nur zu diesem Stichtag Gültigkeit hat. Der Sachverständige wird dabei bei der Wertermittlung - unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussender Faktoren - eine Bewertung nach mindestens zwei der gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren vornehmen und daraus den Verkehrswert ableiten. Die Maßgeblichen Vorschriften finden sich in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV). Seite 7

4.2 Wertermittlungsverfahren In der Immobilienwerteermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind die 3 klassischen Wertermittlungsverfahren geregelt: Das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Das Vergleichswertverfahren 13, 14 ImmoWertVDas Vergleichswertverfahren wird insbesondere bei der Bodenwertermittlung unter Einbeziehung von Vergleichsfaktoren, angewandt. Die Vergleichsfaktoren sind in 13 ImmoWertV geregelt. Für die Vergleichbarkeit veröffentlichen die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte. Diese bieten eine Hilfestellung bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens, müssen jedoch an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Das Ertragswertverfahren 17-20 ImmoWertV Das Ertragswertverfahren wird dann angewandt, wenn die erzielbaren Erträge (Mieteinnahmen) der Immobilie von besonderer Bedeutung sind. Das ist insbesondere bei Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien der Fall. Das Ertragswertverfahren ist die finanzmathemathische Methode der Immobilienbewertung. Das Ergebnis ergibt sich durch die Erträge (bzw. durch die erzielte Miete), der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz. Der Wert des Bodens ist beim Ertragswertverfahren getrennt von den baulichen Anlagen zu ermitteln. Dies geschieht gewöhnlich mit dem Vergleichswertverfahren oder mit Bodenrichtwerten, wenn diese in geeigneter Form zur Verfügung stehen. Das Sachwertverfahren 21-23 ImmoWertV Das Sachwertverfahren wird angewandt, wenn die erzielbaren Erträge nicht maßgeblich für das Objekt sind. Es steht dann der tatsächliche Wert der Sache in Abhängigkeit der (Herstellungs-) Kosten für das Objekt im Vordergrund. Das ist insbesondere bei Einfamilienhäusern der Fall. Beim Sachwertverfahren werden die tatsächlichen Herstellungskosten sämtlicher baulicher Anlagen ermittelt und im Rahmen einer Wertminderung wegen Alters an den Wertermittlungsstichtag angepasst. Der Wert des Bodens wird, wie auch bei Ertragswertverfahren, getrennt ermittelt. Dies geschieht gewöhnlich mit dem Vergleichswertverfahren oder mit Bodenrichtwerten, wenn diese in geeigneter Form zur Verfügung stehen. 4.3 Auswahl Wertermittlungsverfahren Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens hängt vom Gegenstand der Wertermittlung ab. Beim Wertermittlungsobjekt ist sowohl der erzielbare Ertrag, als auch der tatsächlich Sach- oder Nutzwert der Immobilie maßgeblich. Bei der Wertermittlung des baulichen Teils kommt deshalb das in 21-23 ImmoWertV geregelte Sachwertverfahren als auch das in 17-20 ImmoWertV geregelte Ertragswertverfahren zur Anwendung. Der Bodenwert wird nicht mittels Vergleichswertverfahren bestimmt, da keine oder nicht genügend Vergleichsgrundstücke bekannt sind. Die Bodenwertermittlung erfolgt mittels geeigneter Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses. Seite 8

5. Bodenwert Die Bodenwertermittlung mittels Bodenrichtwert stellt das Vergleichswertverfahren nach 16 (1) ImmoWertV in indirekter Form dar. Grundsätzlich müssen die vorliegenden Vergleichspreise für die Ableitung des Bodenwerts geeignet sein, das heißt, dass die wesentlichen Grundstücksmerkmale zwischen zu bewertendem Grundstück und Vergleichsgrundstück übereinstimmen müssen. Das zu bewertende Grundstück liegt nach Angaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt / des Landkreises in einer Bodenrichtwertzone. Bei vorliegendem Grundstück handelt es sich um die Richtwertzone 185. Bodenrichtwert Gesamtfläche Grundstück: 1.000 m² Beitrags- und abgabenfreier Bodenrichtwert: 350,00 EUR/m² Anpassungen durch Vergleich Richtwertgrundstück / Bewertungsgrundstück Vergleich Richtwertgrundstück Bewertungsgrundstück Anpassungsfaktor Fläche 500 m² 1000 m² x 1.00 Stichtag 31.12.2012 28.01.2015 x 1.00 Lage mittlere Lage gute Lage x 1.00 Geschossflächenzahl 0.3 0.8 x 1.07 (Zuschlag aufgrund der höheren GFZ, entsprechend der im Jahresbericht des Gutachterausschusses enthaltenen Umrechnungskoeffizienten) Entwicklungsstufe baureifes Land baureifes Land x 1.00 Art der Nutzung reines Wohngebiet reines Wohngebiet x 1.00 Vollgeschosse keine Angabe 2 x 1.00 Bauweise offen offen x 1.00 Zuschnitt lageüblich lageüblich x 1.00 Angepasster Bodenrichtwert: Gesamtfläche 1007 m² x 374,50 EUR/m² 374,50 EUR/m² ------------------ 377 121,50 EUR Der Bodenwert des Wertermittlungsgrundstücks wird geschätzt auf 377 121,50 EUR Seite 9

6. Belastungen Es sind keine Belastungen beim Wertermittlungsobjekt vorhanden. Es liegen keine Einträge im Baulastenverzeichnis sowie im Grundbuch vor. 7. Sachwertverfahren 7.1 Definitionen Alterswertminderung Die Alterswertminderung beschreibt die Wertminderung der Herstellungskosten im Baujahr zum Stichtag der Wertermittlung, die üblicherweise mit den Normalherstellungskosten ermittelt wurden. Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Gesamtnutzungsdauer ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der baulichen Anlagen. Restnutzungsdauer Die Restnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und Unterhaltung noch genutzt werden können. Sie hängt von der Gebäudesubstanz, dem technischen Zustand und der wirtschaftlichen Nutzbarkeit ab. Gesamtnutzungsdauer (GND) Die Gesamtnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzbarkeit der baulichen Anlagen ab Herstellung bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung. Die Gesamtnutzungsdauer bei Wohngebäuden beträgt je nach Bauweise zwischen 60 und 100 Jahren. Baumängel und Bauschäden Baumängel sind Schäden, die während der Bauphase des Gebäudes durch unsachgemäße Planung oder Ausführung entstanden sind. Bauschäden treten erst später auf. Man unterscheidet zwischen optischen und funktionalen Mängeln. Wenn die Schäden behebbar sind, werden die Kosten als Wertminderung in die Wertermittlung einbezogen. Die Kosten werden in der Regel überschlägig geschätzt. Dabei können nur Faktoren einbezogen werden, die im Rahmen der Ortsbesichtigung für den Sachverständigen sichtbar waren. Für eine detaillierte Bewertung ist ein Bauschadensgutachten erforderlich. Seite 10

Das Wertermittlungsobjekt besitzt eine Bruttogrundfläche (BGF) von 312 m². Das Gebäude verfügt zudem über Einzel/Mehrfachgarage(n) mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 34.5 m². Bewertung der Ausstattung des Bewertungsobjektes Kostengruppe Ausstattung Gewichtung Außenwände mittel 23% Dach stark gehoben 15% Fenster und Außentüren mittel 11% Innenwände und -türen mittel 11% Deckenkonstruktion und Treppen gehoben 11% Fußböden stark gehoben 5% Sanitäreinrichtungen stark gehoben 9% Heizung gehoben 9% Sonstige technische Ausstattung gehoben 6% Kostenkennwerte für den Gebäudetyp: Objekttyp freistehende Einfamilienhäuser - Dachgeschoss voll ausgebaut - 2 Vollgeschoss(e) - unterkellert Typ NHK 2010 1.11 Kostenkennwert /m² pro Standardstufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 655 /m² 725 /m² 835 /m² Stufe 4 Stufe 5 1005 /m² 1260 /m² Berechnung Normalherstellungskosten anhand des Ausstattungsgrades Gewichtung nach Ausstattungsgrad Kostenkennwert nach NHK 2010 Standardstufe 1 0% x 655 EUR/m² 0,00 EUR Standardstufe 2 0% x 725 EUR/m² 0,00 EUR Standardstufe 3 45% x 835 EUR/m² 375,75 EUR Standardstufe 4 26% x 1005 EUR/m² 261,30 EUR Standardstufe 5 29% x 1260 EUR/m² 365,40 EUR ----------------- Kostenkennwert pro m² Brutto-Geschossfläche 1 002,45 EUR Seite 11

Anpassung der Normalherstellungskosten Die Normalherstellungskosten beziehen sich auf das Jahr 2010. Es muss deshalb eine Anpassung an den Stichtag der Wertermittlung erfolgen. Dies erfolgt durch den jeweiligen Baupreisindex. Baupreisindex Einfamilienhäuser zum Wertermittlungsstichtag: 109.2 Baupreisindex Einfamilienhäuser im Jahr 2010: 100 Herstellungskosten im Basisjahr 2010 1 002,45 EUR/m² Herstellungskosten zum Wertermittlungsstichtag x (109.2/100) 1 094,68 EUR/m² ----------------- Herstellungskosten zum Wertermittlungsstichtag 341 540,16 EUR Bewertung der Ausstattung der Garage(n) Objekttyp Einzelgaragen/Mehrfachgaragen Typ NHK 2010 14.1 Kostenkennwert /m² pro Standardstufe Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 245 /m² 485 /m² 780 /m² Berechnung Normalherstellungskosten Garage anhand des Ausstattungsgrades Gewichtung nach Ausstattungsgrad Kostenkennwert nach NHK 2010 Standardstufe 3 100% x 245 EUR/m² 245,00 EUR Standardstufe 4 0% x 485 EUR/m² 0,00 EUR Standardstufe 5 0% x 780 EUR/m² 0,00 EUR ----------------- Kostenkennwert pro m² Brutto-Geschossfläche 245,00 EUR Seite 12

Anpassung der Normalherstellungskosten der Garage(n) Die Normalherstellungskosten beziehen sich auf das Jahr 2010. Es muss deshalb eine Anpassung an den Stichtag der Wertermittlung erfolgen. Dies erfolgt durch den jeweiligen Baupreisindex. Herstellungskosten Anbau im Basisjahr 2010 Herstellungskosten Anbau zum Wertermittlungsstichtag x (109.2/100) Herstellungskosten Garage zum Wertermittlungsstichtag 245,00 EUR/m² 267,54 EUR/m² ----------------- 9 230,13 EUR Berechnung des Sachwertes Zur Berechnung des Sachwertes werden einzelne Kostengruppen addiert, die den gesamten Sachwert darstellen. Nachfolgend sind die einzelnen Kostengruppen aufgeschlüsselt. Besondere Bauteile und Betriebseinrichtungen (Kosten im Herstellungsjahr) Bezeichnung Hier erfolgen relevante Einträge z.b. hochwertige Marken-Einbauküche Besondere Bauteile und Betriebseinrichtungen Kosten im Herstellungsjahr 80. 000,00 EUR 25 000,00 EUR ----------------- 105. 000,00 EUR Seite 13

Gesamtnutzungsdauer / Restnutzungsdauer Die Gesamtnutzungsdauer wird aus Erfahrungswerten anhand des Gebäudetyps sowie des Ausstattungsgrades auf 71 Jahre festgelegt. Der Modernisierungsgrad des Wertermittlungsobjektes ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Kostengruppen Modernisierungsgrad Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung 4/4 Modernisierung der Fenster und Außentüren 2/2 Modern. der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2/2 Modernisierung der Heizungsanlage 2/2 Wärmedämmung der Außenwände 2/4 Modernisierung der Bäder / WC 2/2 Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, Treppen) 2/2 Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung 2/2 Das Objekt ist somit umfassend modernisiert. Aufgrund der Gesamtnutzungsdauer, sowie der durchgeführten Modernisierungen wird eine Restnutzungsdauer von 50 Jahren festgelegt. Baujahr des Gebäudes: 1927 Gebäudealter: 88 Jahre Gesamtnutzungsdauer: 71 Jahre Restnutzungsdauer mathematisch: -17 Jahre Restnutzungsdauer aufgr. Modernisierungen: 50 Jahre Alterswertminderung Die Alterswertminderung wurde linear berechnet. Anhand der Restnutzungsdauer ergibt sich eine Minderung um 29.58% der Herstellungskosten. Dies entspricht einer Summe von 169 257,28 EUR. Seite 14

Gesamtnutzungsdauer / Restnutzungsdauer Garage(n) Die Gesamtnutzungsdauer des Garagentyps "Einzel/Mehrfachgarage(n)" wird aus Erfahrungswerten auf 40 Jahre festgelegt. Aufgrund der Gesamtnutzungsdauer, sowie dem Modernisierungsgrad der Garage(n) wird eine Restnutzungsdauer von 11 Jahren festgelegt. Baujahr Garage(n): 1973 Alter Garage 42 Jahre Gesamtnutzungsdauer: 40 Jahre Restnutzungsdauer: 11 Jahre Alterswertminderung Garage Die Alterswertminderung wurde linear berechnet. Anhand der Restnutzungsdauer ergibt sich eine Minderung um 72.5% der Herstellungskosten. Dies entspricht einer Summe von 6 691,84 EUR. Besondere Bauteile und Betriebseinrichtungen (nach Zeitwert) Es sind keine speziellen Bauteile oder Betriebseinrichtungen vorhanden, die nach Zeitwert zu berechnen sind. Seite 15

7.2 Berechnung vorläufiger Gebäudewert Wiederherstellungskosten des Normgebäudes Besondere Bauteile und Betriebseinrichtungen (Kosten im Herstellungsjahr) Herstellungskosten der Außenanlagen 341 540,16 EUR + 217 000,00 EUR + 13 661,61 EUR --------------- 572 201,77 EUR Alterswertminderung 29.58% - 169 257,28 EUR --------------- 402 944,49 EUR Herstellungskosten Garage(n) Alterswertminderung Garage 72.5% Besondere Bauteile und Betriebseinrichtungen (Zeitwert) Vorläufiger Gebäudewert + 9 230,13 EUR - 6 691,84 EUR --------------- 405 482,78 EUR + 0,00 EUR ------------------ 405 482,78 EUR Berechnung Sachwert Vorläufiger Gebäudewert Bodenwert 405 482,78 EUR + 377 121,50 EUR --------------- 782 604,28 EUR Anpassung mittels Sachwertfaktor x 0.86 --------------- 673 039,68 EUR Sachwert ------------------ 673 039,68 EUR Der Sachwert des Wertermittlungsobjektes wird geschätzt auf 673 039,68 EUR Seite 16

8. Ertragswertverfahren 8.1 Definitionen Rohertrag Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück, insbesondere Mieten und Pachten einschließlich Vergütungen. Umlagen, die zur Deckung von Betriebskosten gezahlt werden, sind nicht zu berücksichtigen. Werden für die Nutzung von Grundstücken oder Teilen eines Grundstücks keine oder vom Üblichen abweichende Entgelte erzielt, sind die bei einer Vermietung oder Verpachtung nachhaltig erzielbaren Einnahmen zugrunde zu legen. Der Rohertrag ist also die Summe aller bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zulässigerweise nachhaltig erzielbarer Einnahmen. Dazu zählen insbesondere ortsübliche Mieten und Pachten und sonstige Nutzungsentgelte so wie auch besondere Zahlungen. Die Beträge müssen allerdings nachhaltig sein. Dies ist in der Praxis häufig problematisch, denn unter dem Begriff der Nachhaltigkeit versteht man grundsätzlich, dass die Erlöse und Kosten über einen längeren Zeitraum zu erwarten sein müssen. Und das lässt sich oft nicht ganz einfach feststellen. Das kann insbesondere dann zu Schwierigkeiten führen, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung ungenutzt ist, wenn die vorliegenden Mieteinnahmen zu hoch (oder zu gering) ist, oder die Vermietung nur noch von relativ kurzer Dauer ist. Hier darf man dann nicht von einer Nachhaltigkeit ausgehen. In diesen Fällen sollen vom Sachverständigen die Tendenzen und Erwartungen der nächsten Jahre einbezogen werden. Es empfiehlt sich auf entsprechende Hilfsmittel, z.b. einen Mietspiegel, zurückzugreifen. Der Mietspiegel ist in 558c (1) BGB definiert. Bewirtschaftungskosten Die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten ist notwendig, um den Reinertrag des Wertermittlungsobjekts bestimmen zu können. Der Reinertrag ergibt sich durch Abzug der Bewirtschaftungskosten vom Rohertrag. Die Bewirtschaftungskosten sind die Abschreibungen, die bei gewöhnlicher Bewirtschaftung nachhaltig als Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, und als Mietausfallwagnis entstehen. Dabei bleiben durch Umlagen gedeckte Betriebskosten unberücksichtigt. Die Abschreibung wird durch Einrechnung in den Vervielfältiger berücksichtigt. Dabei sind Erfahrungssätze anzusetzen, die unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen. Die Betriebskosten sind im üblichen Rahmen nach ihrer tatsächlichen Höhe unter Einbeziehung der vom Eigentümer selbst erbrachten Sach- und Arbeitsleistung unter Berücksichtigung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu ermitteln. Soweit sie sich nicht ermitteln lassen, ist, wie oben bereits erwähnt, von Erfahrungssätzen auszugehen. In der Praxis dienen dabei die Angaben WertR sowie die Angaben nach Ross. Seite 17

Liegenschaftszinssatz Der Liegenschaftszins ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften durchschnittlich verzinst wird. Die Auswahl des richtigen Liegenschaftszinssatzes ist ein wichtiger Faktor, da er einen hohen Einfluss auf den Ertragswert hat. Der Gesetzgeber kann den Liegenschaftszins nicht zahlenmäßig bestimmen. Er unterliegt den Schwankungen der allgemeinen Wirtschaftslage, der Lage am Kapitalmarkt sowie der Grundstücksmarktlage vor Ort, und ist auch von zeitlichen Faktoren abhängig. Es ist eine der Aufgaben der Gutachterausschüsse, den Liegenschaftszins zu bestimmen. Kleinste Änderungen am Liegenschaftszins haben eine große Auswirkung auf den Ertragswert. In der Praxis sollten deshalb immer die Liegenschaftszinssätze der Gutachterausschüsse (sofern vorhanden) vorrangig verwendet werden. Restnutzungsdauer Die Restnutzungsdauer einer baulichen Anlage ist definiert als der Zeitraum vom Wertermittlungsstichtag bis zu dem erwartenden Ende der wirtschaftlichen oder der technischen Nutzung. Die WertR gibt einen Anhaltspunkt über anzunehmende fiktive Gesamtnutzungszeiten, so z.b. Anlage 5 über die technische Lebensdauer (Gesamtnutzungsdauer) von baulichen Anlagen und Bauteilen, Anlage 7 über die technische Lebensdauer (Gesamtnutzungsdauer) von Außenanlagen oder Anlage 8 über die technische Lebensdauer (Gesamtnutzungsdauer) von besonderen Betriebseinrichtungen und Geräten. Bei den angegebenen Gesamtnutzungszeiten geht man davon aus, dass die baulichen und sonstigen Anlagen einer ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden Nutzung als auch einer ordnungsgemäßen Unterhaltung unterliegen. Man unterscheidet dabei zwischen technischer und der wirtschaftlicher Restnutzungsdauer. Jahresrohertrag Bezeichnung Nutzung Zeitraum Fläche Tatsäch. Nachhaltige Miete/Jahr Mieteinnahm. Mieteinnahm. Haupthaus Wohneinheit Monat 190 m² 0 EUR 2.500 EUR 30.000,00 EUR Jahresrohertrag 30.000,00 EUR Seite 18

Verwaltungskosten Zur Berechnung der Verwaltungskosten werden in der Regel die Verfahren nach Rössler sowie nach WertR angewandt. Nachfolgend ist die Berechnung der Verwaltungskosten anhand des jeweiligen Verfahrens als direkter Vergleich gegenübergestellt. Zur Berechnung der Verwaltungskosten wurde das Verfahren nach WertR gewählt. Bezeichnung Max. Wert nach WertR Max. Wert nach Rössler Haupthaus 240,37 EUR/Jahr 576,00 EUR/Jahr Verwaltungskosten / Jahr 240,37 EUR Betriebskosten Als Betriebskosten werden veranschlagt: Betriebskosten pauschal / Jahr Grundsteuer pauschal / Jahr Summe Betriebskosten / Jahr 2 880,00 EUR 288,00 EUR ------------ 3 168,00 EUR Instandhaltungskosten Als Instandhaltungskosten werden veranschlagt: Instandhaltungskosten pauschal / Jahr Instandhaltungskosten / Jahr 2 880,00 EUR ------------ 2 880,00 EUR Mietausfallwagnis Als Mietausfallwagnis werden veranschlagt: Mietausfallwagnis pauschal / Jahr Mietausfallwagnis / Jahr 576,00 EUR ------------ 576,00 EUR Seite 19

Summe Bewirtschaftungskosten Die Bewirtschaftungskosten setzen sich aus den Verwaltungskosten, den Betriebskosten, den Instandhaltungskosten sowie aus dem Mietausfallwagnis zusammen: Verwaltungskosten / Jahr Betriebskosten / Jahr Instandhaltungskosten / Jahr Mietausfallwagnis / Jahr Summe Bewirtschaftungskosten / Jahr 240,37 EUR 3 168,00 EUR 2 880,00 EUR 576,00 EUR ------------ 6 864,37 EUR Bodenwertverzinsung / Liegenschaftszinssatz Der Liegenschaftszinssatz wird durch eigene Schätzung auf 2.5% des Bodenwerts festgelegt. Bodenwert 377 121,50 EUR x 2.5% Bodenwertverzinsung 9 428,00 EUR ------------ 9 428,00 EUR Vervielfältiger Die Gesamtnutzungsdauer des Bewertungsobjektes wurde in der Berechnung des Sachwertverfahrens auf 71 Jahre festgelegt. Die Restnutzungsdauer des Bewertungsobjektes wurde in der Berechnung des Sachwertverfahrens auf 50 Jahre festgelegt. Aufgrund der Restnutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich ein Vervielfältiger von 28.36. Seite 20

Wertbeeinflussende Umstände / Marktanpassung Das Bewertungsobjekt verfügt über wertbeeinflussende Umstände, die die Korrektur des Ertragswerts der baulichen Anlagen erlaubt: Marktanpassung Summe Anpassung 5% = 17 735,82 EUR ------------ 17 735,82 EUR 8.2 Berechnung Ertragswert Jahresrohertrag Bewirtschaftungskosten Jahresreinertrag 28 800,00 EUR - 6 864,37 EUR ------------------ 21 935,63 EUR Bodenwertverzinsung - 9 428,00 EUR ------------------ Reinertrag der baulichen Anlagen 12 507,63 EUR Vervielfältiger x 28.36 ------------------ Ertragswert der baulichen Anlagen 354 716,39 EUR Wertbeeinflussende Umstände / Marktanpassung Ertragswert + 17 735,82 EUR ------------------ 372 452,21 EUR Der Ertragswert des Wertermittlungsobjekts wird geschätzt auf ---------- 372 452,21 EUR Seite 21

9. Verkehrswert Sachwertverfahren Vorläufiger Gebäudewert Bodenwert Belastungen Vorläufiger Sachwert Verkehrswert nach Anpassungen Verkehrswert nach dem Sachwertverfahren 405 482,78 EUR + 377 121,50 EUR - 0,00 EUR ------------------ 782 604,28 EUR 673 039,68 EUR -------------------- 673 039,68 EUR Ertragswertverfahren Ermittelter Ertragswert Bodenwert Belastungen Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren 372 452,21 EUR + 377 121,50 EUR - 0,00 EUR -------------------- 749 573,71 EUR Gewichtung der Verfahren Gewichtung Sachwertverfahren (primäres Verfahren) 50% Gewichtung Ertragswertverfahren (stützendes Verfahren) 50% -------------------- Verkehrswert 815.000,70 EUR Seite 22

Verkehrswert Grundstücke mit der vorhandenen Bebauung und Nutzbarkeit werden wie bereits erwähnt, vorrangig nach dem Sachwertverfahren gehandelt. Das Ertragswertverfahren wurde als stützendes Wertermittlungsverfahren angewandt. Der Ersteller hält eine Gewichtung von 50% des primären Wertermittlungsverfahrens für angemessen. Der Verkehrswert des mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebauten Grundstücks in Lörrach, Schönaustrasse 10 wird deshalb auf geschätzt. 815.000 EUR (in Worten: Achthundertfünfzehn Euro) Der Ersteller versichert, dass er diese Verkehrswertermittlung aus rein objektiven Gesichtspunkten verfasst hat und kein subjektives Interesse am Ergebnis der Wertermittlung hat. Es handelt sich um eine Schätzung nach Erfahrung bestem Wissen und Gewissen. Der tatsächliche Verkehrswert kann in gewissem Rahmen hiervon abweichen. Lörrach, 04.02.2015 ---------------------------------- ------------------------------------------- (Ort, Datum) (Unterschrift des Erstellers) H I N W E I S ZUR MUSTERVORLAGE ALLE HIER DARGESTELLTEN ANGABEN ZUM OBJEKT SOWIE ZUR LAGEÖRTLICHKEIT SIND FREI ERFUNDEN. EBENSO WURDEN DIE MATHEMATISCHEN BERECHNUNGEN ABSICHTLICH VERÄNDERT UM RÜCKSCHLÜSSE ZU EINER TATSÄCHLICH EXISTIERENDEN IMMOBILIE WIRKUNGSVOLL ZU VERHINDERN. DIESE VORLAGE SOLL NUR DAZU DIENEN DEM KUNDEN AUFZUZEIGEN, WIE UNSERE VERKEHRSWERTERMITTLUNG AUFGEBAUT IST. Seite 23

Gebäudeansicht Westseite Übersichtsaufnahme Musterstadt Stadtteil Stetten Seite 24

Makrolage des Bewertungsobjekts (Beispielhaft und frei erfunden) Seite 25

Mikrolage des Bewertungsobjekts (Beispielhaft und frei erfunden) ENDE Seite 26