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Transkript:

I n f o r m a t i o n s v o r l a g e Az.: 5.1 Vorlage-Nr. XI / 1378 öffentlich nichtöffentlich X Datum 01.09.16 Beratungsgremium Für persönliche Notizen Beratungsfolge: Sitzung am: TOP Sozialausschuss 22.09.16 Entwicklung bei den Schulbegleitungen SGB XII Der nachstehende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. In Vertretung Regine Körner Erste Kreisrätin 1

Anlagen: Kurzinformation Strategische Zielsetzung (Der Beschluss leistet voraussichtlich einen Beitrag zu folgenden Zielen aus dem Strategieprogramm 2030 ) Zif f er des Oberziels Zif f er des Zwischenziels Ziel- oder Maßnahmebeschreibung Erwartete Ergebnisse / Wirkungen (Was soll erreicht werden?) Personell (z.b. Mitarbeiter/innen / Stellen / St-Anteile u.ä.) Ressourceneinsatz (Welche Ressourcen sind für die Umsetzung erforderlich?) Sächlich (z.b. IT/Räume o.ä.) Finanziell (Haushaltsmäßige Zuordnung / Aufwendungen / Erträge / Folgekosten) Haushaltsjahr Produkt / Leistung / Invest.Objekt/ Kostenstelle Sachkonto Seite im HH-Plan: Freiwillige Aufgabe? JA NEIN Einmalige Aufwendungen / Erträge Gesamtkosten der Maßnahme Zweckgebundene Erträge (Zuschüsse u.ä.) Einmalige Belastung des Kreishaushalts Mittel stehen zur Verfügung? JA NEIN Laufende Aufwendungen / Erträge Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Laufende Erträge (Zuschüsse u.ä.) Zu erwartende jährliche Folgekosten Kurzfassung des Sachverhalts: In Niedersachsen ist die inklusive Schule zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Neben den schulischen Hilfen zum barrierefreien und gleichberechtigten Zugang sind die Kosten für die Inanspruchnahme von Integrationsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe für körperliche und geistige Behinderungen und der Jugendhilfe für seelische Behinderungen zu übernehmen. Bereits mit den Vorlagen XI/528 vom 25.07.13, XI/713 vom 12.06.14 und XI/1126 vom 22.09.15 wurde über die Entwicklung der Hilfen berichtet. Rechtliche Grundlagen Gem. 53 (1) SGB XII hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wer durch eine Behinderung wesentlich in seiner Fähigkeit, an der Gemeinschaft teilzuhaben, eingeschränkt ist oder wer von einer solchen Behinderung bedroht ist. Gem. 54(1) Ziffer 1 SGB XII gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Der Rechtsanspruch auf Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ergibt sich aus 35 a SGB VIII. Diese Vorschrift geht den sozialhilferechtlichen Normen der Eingliederungshilfe vor, so dass nach dem SGB XII Leistungen für geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche erbracht werden. Fallzahlenentwicklung 2

Zum Schuljahresbeginn 2016/17 werden im Bereich des SGB XII in 84 Fällen Schulbegleitungen gewährt. Die Fallzahlenplanung laut Produktbuch geht von durchschnittlich 85 Fällen für das Jahr 2016 aus. Wie erwartet, ist die Nachfrage nach Schulbegleitung insbesondere an Regelschulen unvermindert hoch, weil noch nicht an allen Schulen für jede Art der Behinderung ausreichende Rahmenbedingungen für eine inklusive Teilhabe ohne Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe vorliegen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen seit 2008 liefert das nachstehende Schaubild. Der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen, nämlich 66, besuchen Regelschulen, 18 Schülerinnen und Schüler besuchen mit Schulbegleitung eine Förderschule. Aktuell werden für 2 Kinder mit Asylbewerberstatus Schulbegleitungen gewährt. Arten der Behinderung Die Kinder sind überwiegend geistig beeinträchtigt. Bei einigen liegen Mehrfachbeeinträchtigungen vor, z.b. frühkindlicher Autismus mit geistiger Behinderung. Im Bereich der Körperbehinderten werden für mehrere Rollstulhfahrer/-innen Schulbegleitungen gestellt. Ein Schüler hat nur einen Arm und benötigt deshalb Assistenz während des Schulbesuchs. Zu den Körperbehinderungen gehören aber genauso Seh- und Hörbehinderungen oder auch schwere organische Erkrankungen. Aktuell liegt zum Beispiel ein Neuantrag für ein schwer an Krebs erkranktes Kind vor. Vor dem Hintergrund dieser Vielfältigkeit werden die Anträge in jedem Einzelfall daraufhin geprüft, welche Teilhabebeeinträchtigung durch die Behinderung beim Schulbesuch entsteht und welche Art und welcher Umfang von Assistenzleistungen geeignet ist, diese Beeinträchtigungen zu beseitigen. Die Hilfeplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Familie, der Schule und der infrage kommenden Schulbegleitung. Formen der Schulbegleitung Schulbegleitung erfolgt individuell angepasst an die Behinderung in unterschiedlichem Zeitumfang, mit unterschiedlicher fachlicher Qualifikation der Schulbegleiter (Gebärdendolmetscher, Sozialpädagogen, Laien ) und nach Absprache und den schulischen Möglichkeiten einzeln oder in Gruppen. Die Möglichkeiten zum sogenannten Pooling hängen von verschiedenen Faktoren ab 3

(Art der benötigten Assistenz, Schulstandort, Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,..). Gruppenbetreuung wird angestrebt, ist aber nicht immer umsetzbar. Aktuell befinden sich 26 Kinder in Gruppenbetreuung und 58 in Einzelbetreuung. Schulstandorte an denen Kinder und Jugendliche mit Schulbegleitungen beschult werden Standorte im Bereich Stadt Goslar: -Adolf-Grimme-Gesamtschule Goslar -Pestalozzischule Goslar -GS Jürgenohl -GS Wortschule am Georgenberg -Realschule Goldene Aue -GS Goetheschule -GS Oker -Schule am Harly, OT Vienenburg Standorte im LK Goslar : -Wurmbergschule Braunlage -HRS Clausthal-Zellerfeld -GS Clausthal -Robert-Koch-Schule Clausthal-Zellerfeld -GS Zellerfeld -GS Rhüden -GS Münchehof -GS Jahnstraße -GS am Schildberg, Seesen -Sehusaschule Seesen -GS Wolfshagen -Oberschule Langelsheim -GS Langelsheim -GS Lautenthal -GS Vienenburg -GS Wiedelah -GS Gerhart-Hauptmann-Schule Bad Harzburg -GS Bündheim -GS Harlingerode -Schule an der Deilich/Oberschule Bad Harzburg -GS Liebenburg -GS Othfresen -OS Seesen -BBS Bad Harzburg Standorte außerhalb LK Goslar: -Franz-Mersi-Schule Hannover -Wartbergschule Osterode -Roswitha Gymnasium Bad Gandersheim Entwicklung der Kosten Für 2016 wird davon ausgegangen, dass rund 2,7 Mio. Euro Finanzvolumen für die bewilligten Schulbegleitungen benötigt werden. Nach der bisherigen Prognose zur Jahresmitte wird dieser Ansatz ausreichend sein. Die Fallkosten im Einzelfall sind unterschiedlich und hängen maßgeblich vom Stundenumfang ab. 4

Ausblick Seit dem 01.06.16 steht der Eingliederungshilfe eine sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung, um die Steuerungsmöglichkeiten durch individuelle Hilfeplanung auszuschöpfen. Die ersten Erfahrungen sind positiv, so dass die Erwartung besteht, auch im Bereich des SGB XII an die Steuerungserfolge der Jugendhilfe im Bereich der seelisch Behinderten anknüpfen zu können. Ziel ist unter anderem, mehr Gruppenbetreuungen umzusetzen. Außerdem soll auf klarere Zielvereinbarungen hingewirkt werden, die die zunehmende Verselbstständigung der behinderten Schüler/-innen hervorheben. Fortschritte, die die Betroffenen unabhängiger von den gewährten Hilfen machen, sollen besser dokumentiert und überwacht werden. 5