CSR und Personalwirtschaft RA Dirk Sommer, 28.07.2016 p0001-01
Trainer Rechtsanwalt Dirk Sommer Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg Mandanten: Arbeitgeber, Betriebsräte, Arbeitnehmer/innen Philosophie: Recht verstehen! Berufliche Erfahrungen: Führungsfunktionen im Banken- und Dienstleistungsunternehmen Sonstige Erfahrungen: Stellvertretendes Mitglied im Tarifausschuss des Arbeitsministeriums im Land Hessen Ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Chairman der Arbeitgebervertreter im sektoralen sozialen Dialog der Flugsicherung bei der Kommission der Europäischen Union p0001-02 p0001-02
Was regelt die Richtlinie? AG, GmbH, AG & Co. KG, KGaA, GmbH & Co. KG, AG & Co. OHG, GmbH & Co. OHG, vergleichbare internationale Rechtsformen mit übertragbaren Wertpapieren am geregelten Markt (Zulassung am Bilanzstichtag) Versicherungen Kreditinstitute Muttergesellschaften einer Gruppe Bilanzsumme > 20 MEURO (bei Gruppe: konsolidiert) oder Nettoumsatzerlöse > 40 MEURO (bei Gruppe: konsolidiert) Arbeitnehmer im Durchschnitt des Geschäftsjahres > 500 (bei Gruppe: konsolidiert) p0001-03 p0001-03
und sonst? Befreiung von Konzerntöchtern Gesonderter Bericht möglich (auch bis zu 6 Monaten nach Lagebericht, aber dann Veröffentlichung auf Website) Wesentlichkeitsformel Blick in die Lieferkette Unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen (kann prüfen, aber dann auch Veröffentlichung des Berichts) comply or explain Weglassen mit Nachholungspflicht Internationale Rahmenwerke p0001-04 p0001-04
Ende p0001-05 p0001-05
Was ist CSR? Sozial verantwortlich handeln heißt nicht nur, die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, sondern über die bloße Gesetzeskonformität hinaus mehr" investieren in Humankapital, in die Umwelt und in die Beziehungen zu anderen Stakeholdern. Quelle: Grünbuch 2001 KOM(2001) 366 Die Kommission hat Faktoren zur weiteren Verstärkung der Auswirkungen ihrer CSR-Strategie entwickelt. Dazu gehört die Notwendigkeit, Selbst- und Koregulierungssysteme zu berücksichtigen, Quelle: EU-Strategie 2011-2014 KOM(2011) 681 p0001-06 p0001-06
Wirklich ein HR -Thema?...Angaben die sich mindestens beziehen auf Umwelt-, Sozial-, u. Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Zusammenhang mit der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, oder Bildungs- und Berufshintergrund verfolgt wird Quelle: Richtlinie 2014/95/EU des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des RATES vom 22. Oktober 2014 CSR-Richtlinie 2014 p0001-07 p0001-07
Was ist anders bei HR? Management der Beziehungen Umfeld Extern Arbeitnehmer Intern Zuständigkeit Neu Traditionell Unmittelbarer Reflex Unwahrscheinlich Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit Wahrscheinlich, aber verdeckt Hoch, wachsend Gering/Gewerkschaft p0001-08 p0001-08
Was sind Arbeitnehmerbelange? Verbesserung von Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsraumes und der darin wirtschaftenden Unternehmen Klima des Vertrauens in den Unternehmen Qualität der Beschäftigung, lebenslanges Lernen, Information, Konsultation und Mitwirkung der Arbeitnehmer, Chancengleichheit, Eingliederung behinderter Menschen, Antizipation des industriellen Wandels und Umstrukturierung Verbesserung des körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens bei der Arbeit p0001-09 p0001-09
Was muss HR liefern? Verfolgte Konzepte (Ziele, Maßnahmen, Zeitplan, Einbindung der Unternehmensführung, der Arbeitnehmer und Interessengruppen Due-Diligence-Prozesse (Sicherstellung der Identifikation von Sorgfaltspflichten und deren Erfüllung) Ergebnis der Konzepte (Fehlende Ergebnisse sind zu begründen) Wesentliche Risiken und deren Handhabung Einblick in die Lieferkette p0001-010 p0001-010
Wie wählt HR aus? Lagebericht (Kohärenz, Transparenz, Vergleichbarkeit) Aufwand (Prozesse und Rahmenwerke) Wirtschaftlichkeit (öffentliche Aufträge, Finanzbedarf, Markt) Image/Benchmark/Zertifizierung Praktikabilität/Ergebnisorientierung Sozialer Dialog/Zufriedenheit Unternehmerfreiheit Strategische Gesichtspunkte (Rechts- u. CSR-Entwicklung) p0001-011 p0001-011
Muss der BR beteiligt werden? Verbesserung der Wirtschaftlichkeit Unterstützungsprozess Identifikation Priorisierung Abstimmung Konzept Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb ( 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG) Unterrichtungs- sowie Auskunfts- u. Vorlageanspruch ( 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) ( 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG) p0001-012 p0001-012
Wie kann der BR beteiligt werden? Unterstützungsprozess Identifikation Priorisierung Abstimmung Konzept = 88 BetrVG Managementprozess Konzept Priorisierung Umsetzung Ergebnis Bericht II p0001-013 p0001-013
Wie sind die nächsten Schritte? Einbindung BR entscheiden Budget anpassen (30 Teuro p.a. bis zu siebenstelligem Aufwand) Prozesse implementieren (gesondert oder integriert) Entscheidung inhaltliche Schwerpunkte Konzeptionierung Genehmigung durch Unternehmensführung Umsetzungsprozess ( konzeptionelle Personalarbeit ) p0001-014 p0001-014
Wie geht es strategisch weiter? Publizität verändert Bedeutung der Berichte Zahl veröffentlichter Berichte nimmt zu Unternehmen fragen nach (z.b. Kreditinstitute, Versicherungen, Investoren, Pensions- und Unterstützungskassen, Fonds, etc.) Wettbewerb um das beste Konzept (insbesondere bei weiter wachsendem Fachkräftemangel) Vergabewesen wird verschärft Akzentuierung der Arbeitnehmerbelange (in der Öffentlichkeit und damit im Markt und bei Bewerbern Erweiterung der Koregulierung (Verbraucherbelange; 2018) p0001-015 p0001-015
Herzlichen Dank! p0001-016 p0001-016
Back-UP p0001-017 p0001-017
Erste ungefähre Schätzungen Budgeterhöhung Quelle: BDA-BDI-DIHK Stellungnahme Große Unternehmen (berichtet bereits): >= 200.000 EUR p.a. Größeres Versicherungsunternehmen: Einmalaufwand 800.000 EUR laufender Aufwand <= 200.000 EUR p.a. Großes Unternehmen: 26 MT - 183 MT >= 64.700 EUR p.a. Konzern, mehrere Länder: Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens sechs- bis siebenstelliger Betrag, laufende Kosten 300.000 EUR p.a. zzgl. IT-Kosten 150.000 EUR p.a. Unternehmen, mehrere Länder, etwa 28.000 Mitarbeiter: Sachkosten 80.000 EUR plus Personalkosten 90 Arbeitstage (+/- 15%) Unternehmen rd. 600 Mitarbeiter: ca. 30.000 EUR p.a. p0001-018 p0001-018
Rahmenwerke Entscheidungsgründe RL 2014/95/EU G4 der Global Reporting Initiative (GRI) ISO 26000 (nicht zertifizierbar) IAA- Dreigliedrige Grundsatzerklärung (über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik) UN Global Compact (10 Prinzipien) Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) (20 Kriterien, u.a. Arbeitnehmerbelange, Chancengleichheit, Qualifizierung) Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen Unverbindliche Leitlinien der Kommission (bis 06.12.2016) SA 8000 (zertifizierbar) p0001-019 p0001-019
Stakeholder Unternehmen Pflichtig Freiwillig Indifferent Auskunftspflichtig Ablehnend Unbetroffen Kommission Regierungen Arbeitgeberverbände Gewerkschaften Prüfer/Berater/Dienstleister Interessengruppen Betriebsräte p0001-020 p0001-020
G4 Aspekte Beschäftigung Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Aus- und Weiterbildung Vielfalt und Chancengleichheit Gleicher Lohn für Frauen und Männer Bewertung der Lieferanten Beschwerdeverfahren p0001-021 p0001-021
Revision Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie, der neben anderen Aspekten ihren Geltungs- bereich, insbesondere hinsichtlich großer, nicht börsen- notierter Unternehmen, ihre Wirksamkeit und das Maß der bereitgestellten Orientierungshilfe und Methoden behandelt. Der Bericht wird bis zum 6. Dezember 2018 veröffentlicht, und gegebenenfalls werden dem Bericht Gesetzgebungs- vorschläge beigefügt. Quelle: Art 3 RL 2014/95 EU p0001-022 p0001-022
Auslegungshilfe...das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Quelle: EUROPÄISCHER RAT 23./24. März 2000 LISSABON Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beruht auf der Forschung, auf ihrer Innovationsfähigkeit und der Kreativität und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Quelle: Erste Runde der Anhörung der europäischen Sozialpartner auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene p0001-023 p0001-023
Auslegungshilfe CSR kann dazu beitragen, ein Klima des Vertrauens im Unternehmen zu schaffen, das dem Engagement der Arbeitnehmer förderlich ist und die Innovationsleistung verbessert... In den Unternehmen hat CSR einen Bezug zur Qualität der Beschäftigung, zum lebenslangen Lernen, zu Information, Konsultation und Mitwirkung der Arbeitnehmer, Chancengleichheit, Eingliederung behinderter Menschen, Antizipation des industriellen Wandels und Umstrukturierung. Der soziale Dialog gilt dabei als äußerst nützliches Instrument zur Bewältigung beschäftigungsbezogener Probleme. Quelle: Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen KOM(2002) 347 p0001-024 p0001-024
Politik der EU Der Binnenmarkt gründet auf einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft und spiegelt die Entwicklung hin zu einem integrativen, sozial gerechteren und ökologisch nachhaltigen Wachstum wieder. Wo solche gesellschaftlich-sozialen Erwägungen das reine Profitdenken hinter sich lassen, entstehen neue Wirtschaftsmodelle. Dieser Trend muss sich auch im Binnenmarkt niederschlagen können. Hier geht es darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren, Projekte zu unterstützen, die für mehr Gerechtigkeit in der Wirtschaft sorgen, und sich am Kampf gegen Ausgrenzung beteiligen. Die ungeheuren Finanzierungsmöglichkeiten, die die europäische Vermögensverwaltungsbranche bietet (7000 Mrd. EUR im Jahr 2009), müssen zur Förderung von Unternehmen genutzt werden, die sich dafür entschieden haben, neben legitimem Gewinnstreben auch Ziele des Allgemeininteresses oder der sozialen, ethischen oder ökologischen Entwicklung zu verfolgen. Um zu gewährleisten, dass gleiche Regeln für alle gelten, wird die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag zur Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der Unternehmen aller Branchen vorlegen. Quelle: Binnenmarktakte KOM(2011) 206 p0001-025 p0001-025
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