Infoheft für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen

Ähnliche Dokumente
Infoheft für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen

Infoheft für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Schwäbisch Gmünd

Infoheft. für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen

Infoheft. für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen

Infoheft. für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen

Wirtschaftliche Hilfen für Familien

Infoheft. für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Schwäbisch Gmünd

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Soziales, Gesundheit, Schule und Sport Flyer

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Bildungs- und Betreuungsangebote

Statistische Berichte

Wohngeld. Unverbindliche Hinweise zum Anspruch / Bezug von Miet- und Lastenzuschuss in Waiblingen

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII)

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?

Örtlicher Ansprechpartner vom Kreisseniorenrat für Gemeinde Neuler: Helmut Marksteiner

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Infoheft. für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Schwäbisch Gmünd

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.)

Gemeinderatsvorlage Nr. 79/2012

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Hilfe bei Mietzinsrückstand

Hilfsangebote in finanziellen Notlagen

Amt für Bildung und Soziales 100. Caritasverein St. Vinzenz e.v. Hoffnung für Kinder im Elztal e.v. DRK Ortsverein Kollnau e.v.

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien

Beratung. Antragstellung

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen für das Jahr 2009

W EGWEISER. für schwangere Frauen

Annahme und Prüfung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse) Berechnung von Wohngeldansprüchen

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Grundsätzliche Fragen zum ALG II 5

Beratungslandkarte in Erding für Erstberatung in schwierigen Lebenssituationen (Stand: )

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Vergünstigungen und finanzielle Hilfen

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig.

16 Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt 16 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung 18 Mutterschaftsgeld vom Bundes

18 werden mit Behinderung - was ändert sich?

MERKBLATT zum Stadtpass Leinfelden-Echterdingen (Stand )

Schwerbehinderung: Neufeststellung beantragen

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR

Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. pro familia Heidelberg Hauptstr Heidelberg

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab )

Mein Anspruch auf Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Inhalt Grundsätzliche Fragen zum ALG II

Grundlagen des Sozialrechts

WAS WANN WO WIEVIEL BEMERKUNGEN. Zentrum Bayern, Familie und Soziales

Finanzielle Hilfen im Alltag und Beruf

Grundlagen des Sozialrechts

Leitfaden. Goslarer Hilfesuchende. auswärtige Wohnungslose. Wegweiser. für. und. Stand: Juni Hrsg.:

Mehr Geld in der Haushaltskasse: Zusätzliche Sozialleistungen ergänzend zum Lohn

Sozialhilfe beantragen

Teil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche

Regelsätze in der Sozialhilfe

Beratung. Antragstellung TIPP!!

Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt?

Chancen und Wege. Alleinerziehend? Fachbereich Soziales. im Überblick. Stadt Göttingen

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden:

Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung

Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung

Elterngeld. Das Wilnsdorfer Elternbegleitbuch

Grundlagen des Sozialrechts

Anlage 3. Hartz IV. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom Stand: 02.November Anlage 3

Soziale Mindestsicherung in Deutschland

Informationen für junge Familien

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Finanzielle Hilfen und Anlaufstellen für Studierende mit Kind(ern) (Stand: )

Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Diskussionspapier zur Einführung eines Essener Sozialpass

Arbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick. Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen

Ausbildungsnavi. Das Ausbildungsnavi ist eine Übersicht von Stellen, die Hilfe bei Problemen rund um die Ausbildung, anbieten.

SGBII Sozialgesetzbuch II

BKK advita Mainzer Str Alzey


Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe

Barsinghausen. Burgdorf

Merkblatt zu den am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Änderungen im Rundfunkbeitragsrecht im privaten Bereich

Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit

STATISTISCHES LANDESAMT

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

STATISTISCHES LANDESAMT

Interne Regelungen / SGB II + SGB XII (Stand 10/05)

Armut im Bodenseekreis

B e r e c h n u n g s b o g e n

Mein Recht auf Geld vom Staat

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Finanzielle Unterstützung für (Allein-)Erziehende in der Region Hannover. Informationen in Leichter Sprache

Regelbedarfsermittlungsgesetz Umsetzung zum 1. Januar 2017

Transkript:

Infoheft für Menschen mit geringem Einkommen im Raum Aalen, Ellwangen, Bopfingen Stand Juli 2008

Inhalt Einführung 3 Sozialberatung 4 Schulden 6 Einkauf 7 Mögliche finanzielle Hilfen 9 Impressum Herausgeber: Arbeitskreises Hartz IV (Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (abo), Caritas Ostwürttemberg, Kreisdiakonieverband Ostalbkreis - Bezirksstelle Aalen, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Aalen e.v.) V.i.S.d.P.: Kreisdiakonieverband Ostalbkreis - Bezirksstelle Aalen Sylvia Caspari Marienstr. 12, 73431 Aalen, Tel. (07361) 370510 Gestaltung: Jörg Dolmetsch, Kreisdiakonieverband Ostalbkreis 3. aktualisierte Auflage: 1500 2

Einführung Menschen geraten aus den unterschiedlichsten Gründen in Situationen, in denen sie nicht mehr weiter wissen und deshalb auf Rat und Unterstützung qualifizierter Dienste angewiesen sind. Dies betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den verschiedensten Lebenssituationen. Die Verbände Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz und die abo wollen mit diesem Wegweiser Menschen in schwierigen Lebenssituationen einen schnellen Weg zu ersten Informationen, Hilfs- und Beratungsangeboten eröffnen. In diesem Infoheft finden sich erste Anlaufstellen, die über ein großes Netzwerk an weiteren Hilfsmöglichkeiten und Kompetenzen verfügen. Aus diesem Grund sind hier nicht alle Fachdienste des Ostalbkreises aufgeführt. Diese Sammlung von Hinweisen versteht sich auch nicht als abschließend, sondern soll in bestimmten Zeiträumen erneuert und aktualisiert werden. Über Rückmeldungen zur Handhabe dieses Infoheftes freut sich der Arbeitskreis Hartz IV. 3

Sozial- und Lebensberatung Sozialberatung Die Sozial- und Lebensberatung ist eine Anlaufstelle, um gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen zu suchen. Dabei orientieren wir uns an Ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen. Ziel ist die langfristige Verbesserung Ihrer persönlichen Lebenssituation unter dem Aspekt "Hilfe zur Selbsthilfe". Neben der persönlichen Beratung sind existenzsichernde Maßnahmen und Informationen zu gesetzlichen Ansprüchen wie Grundsicherung, ALG II oder Elterngeld ein Schwerpunkt der Arbeit. Bedingt durch die Komplexität der verschiedenen Problemlagen kooperieren wir im Einzelfall mit internen und externen Fachdiensten oder vermitteln auch an diese. Ein unverbindliches, vertrauliches Erstgespräch ist nach entsprechender Terminvereinbarung gerne möglich! Hier finden Sie Hilfe, - wenn Sie mit sich selbst oder in Ihrer Beziehung zu anderen Menschen nicht zurecht kommen - wenn Sie sich alleingelassen fühlen - wenn Sie Ihre Kinder allein erziehen oder Schwierigkeiten mit Ihrer Familie haben - wenn Sie Informationen und Unterstützung brauchen im Umgang mit Behörden und anderen Stellen - wenn Ihnen alltägliche Probleme über den Kopf wachsen, z.b. Aufgrund von Arbeitslosigkeit, drohendem Wohnungsverlust, - wenn Sie einfach mit jemandem reden wollen Stadt Aalen - Amt für Soziales, Jugend und Familie/Sozialdienst Im Rathaus (Marktplatz 30), Zimmer 245 (2. Stock) Tel. 07361 / 52-1245 und 52-1244 Öffnungszeiten: Mo.-Do. 8.30-11.45, Fr. 8.30-12.00, Mo. 14.00-16.00, Do. 15.00-18.00 Uhr oder nach vorheriger individueller Terminvereinbarung 4

Caritas-Zentrum Aalen Weidenfelder Straße 12, 73430 Aalen Telefon 07361-5 90-40 Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr., 8.30-12.00 Uhr Di., Do., 13.30-16.00 Uhr Caritas Ellwangen Stadtfischergasse 3, 73479 Ellwangen Tel.: 07961-569782 Öffnungszeiten: Mo. 8.30-12.00 Uhr, Do. 13.30-16.00 Uhr Diakonische Bezirksstelle Aalen (mit Kurberatung) Marienstr. 12, 73431 Aalen Telefon 07361 / 370510 Öffnungszeiten: Mo. Di. Do. Fr.: 8.00-12.00 u. 14.00-16.30 Uhr Haus der Diakonie Ellwangen (mit Kurberatung) Freigasse 3, 73479 Ellwangen Terminvereinbarung über Diakonische Bezirksstelle Aalen Tel. 07361/37051-0 Öffnungszeiten: Dienstag 9.00-11.00 und 13.00-16.00 Uhr Diakonie in Oberkochen (mit Kurberatung) Aalener-Str. 17, 73447 Oberkochen in den Räumen der Diakonie-Sozialstation Oberkochen Tel. (07364) 8760 Öffnungszeiten: Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr Terminvereinbarung über Diakonische Bezirksstelle Aalen Tel. 07361/37051-0 Deutsches Rotes Kreuz, DRK-Heim Bopfingen, Am Stadtgraben 16, 73441 Bopfingen Tel. 07362/9568-0 Öffnungszeiten: Di. u. Mi. 8.30-11.30 Uhr u. Termine auf Anfrage 5

Schulden Schuldnerberatung Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung und unbedachtes Konsumverhalten können Ursache für eine private Überschuldung sein. Die Schuldnerberatungsstellen unterstützen Menschen, die ohne fremde Hilfe ihre schwierige wirtschaftliche und soziale Situation nicht mehr meistern können. Ziel der Beratung ist es, Überschuldeten bei der Sanierung ihrer wirtschaftlichen Situation und bei der Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse zu helfen. Die Beraterinnen und Berater suchen mit den Schuldnern zusammen Lösungen, helfen bei Verhandlungen mit Gläubigern und bereiten mit den Betroffenen das gerichtliche Insolvenzverfahren vor. Landratsamt Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen Telefon: 07361 / 503-434 offene Sprechstunde: jeden 1. Donnerstag im Monat: 14:00-17:00 Uhr jeden 3. Donnerstag im Monat: 08.30-11.30 Uhr Ansonsten: Termine nur nach Vereinbarung Landratsamt - Dienststelle Ellwangen Sebastiansgraben 34, 73479 Ellwangen Telefon: 07961 / 567-130 Termine nach Vereinbarung Diakonische Bezirksstelle Aalen Marienstr. 12, 73431 Aalen Telefon 07361 / 370510 alle 6 Wochen offene Sprechstunde und Termine nach Vereinb. Haus der Diakonie Ellwangen Freigasse 3, 73479 Ellwangen Terminvereinbarung über Diakonische Bezirksstelle Aalen Tel. 07361/37051-0 dienstags - Termine nach Vereinbarung 6

Einkauf Kaufhaus Einkauf für Jeden Caritas - K.d.C. Industriestr. 70, 73431 Aalen Tel. 07361/92187910... Second-Hand-Kleidung... Gebrauchtmöbel... Haushaltswaren... Dienstleistungen... Wäscheservice... Flohmarkt Öffnungszeiten: Mo. u. Do. 8.30-16.00 Uhr Dienstag 8.30-17.45 Uhr Mittwoch 8.30-12.00 Uhr Freitag 8.30-12.00 Uhr Gebrauchtwarenzentrum der Arbeiterwohlfahrt Ellwangen e.v. Fichtenstr. 8c, 73479 Ellwangen Tel. 07961/562 659 Öffnungszeiten: Mo. Fr. 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Integra Möbellager Gebrauchtmöbel Haushaltswaren Flohmarkt Lauterstr. 18, 73563 Mögglingen Tel. 07174/802980 Öffnungszeiten: Di. Fr. 14.00-18.00 und Sa. 10.00-13.00 Uhr 7

Lebensmittel / Mahlzeiten Kocherladen Aalener Tafel e.v. Für Menschen mit geringem Einkommen (Einkommensnachweis) Bahnhofstr. 55, 73431 Aalen Tel. 07361 / 680 069 Di. bis Fr. 10.00 Uhr - 12.00 Uhr / Mo. bis Fr. 15.00 Uhr - 16.30 Uhr Sa. 10.00-12.00 Uhr Bopfinger Tafel Für Menschen mit geringem Einkommen (Einkommensnachweis) Nürnberger Str. 10, 73441 Bopfingen Tel. 07362 / 922482 Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9.00-17.00 Uhr; Sa. 9.00-12.00 Uhr Ellwanger Tafel Für Menschen mit geringem Einkommen (Einkommensnachweis) Priestergasse 1, 73479 Ellwangen Tel. 07961 / 9869335 Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 10.00-16.00 Uhr Wasseralfinger Vesperkirche Gutes und günstiges Mittagessen für 1,50 Magdalenenkirche: Wilhelmstr. 51, 73433 Aalen-Wasseralfingen Tel. 07961 / 74755 Öffnungszeiten: 4 Wochen im Februar, täglich von 11.30-14.30 Uhr (Essensausgabe von 12.00-13.30 Uhr) Caritas Ost-Württemberg Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose täglich 3 Mahlzeiten (Frühstück und Abendessen je 1,-, Mittagessen 1,50 ), Wäscheservice (1,60 pro Maschine) Braunenstr. 9, 73431 Aalen Tel. 07361 / 55660 8

Kleiderläden Secondhand-Shop Zwei x Zwei - AJO e.v. (Frauen- und Kinderkleidung, Babyausstattung) Hofackerstr.6, 73430 Aalen Tel. 07361/ 6053 Öffnungszeiten: Mo.- Fr. 10.00 18.00 Uhr Deutsches Rotes Kreuz Aalen e.v. Bischof- Fischer-Str. 119, 73430 Aalen Tel. 07361/951-270 Mittwochs 9.00 bis 11.00 Uhr Malteser Hilfsdienst Gerokstr. 2, 73431 Aalen Tel. 07361 / 9394-0 Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr Kath. Gesamtkirchengemeinde Ellwangen / Caritas Philipp-Jenningen-Platz 2/1, 73479 Ellwangen Tel. 07961/92300-0 Dienstag 8.00-11.00 + 14.00-16.00 Uhr (außer in den Ferien) Deutsches Rotes Kreuz (auch Kinderkleidung) Am Stadtgraben 16, 73441 Bopfingen Tel. 07362/9568-0 Öffnungszeiten: Mo. 9.00-12.00 Uhr und Mi. 9.30-11.30 Uhr 9

Mögliche finanzielle Hilfen Familien- und Sozialpass ermöglicht es Familien und Personen mit geringem Einkommen, vergünstigt an Veranstaltungen, Kursen und Freizeitaktivitäten teilzunehmen (nur für Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Kommune). Stadt Aalen Bürgeramt Marktplatz 30, 73430 Aalen Tel: 07361 / 52-1031 Bürgermeisteramt Essingen (gilt auch für Einrichtungen in Aalen) Rathausgasse 9, 73457 Essingen Tel: 07365 / 83-0 Stadt Ellwangen Bürgerbüro Spitalstr. 4, 73479 Ellwangen Tel: 07961 / 84-200 Stadt Oberkochen Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen 07364 / 27-0 Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Grundsicherung Bei sehr niedrigem Einkommen und geringem Vermögen können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Sozialhilfe/ Grundsicherung stellen. Wenn Sie zwischen 15-65 Jahre alt sind und keine Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer oder Altersrente beziehen, wenden Sie sich bitte an die abo (Adressen und Öffnungszeiten siehe Seite 10+11). Ansonsten stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landratsamt Ostalbkreis. 10

Arbeitslosengeld II (SGB II) Über die Bedingungen zum Bezug von ALG II können Sie sich auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Informationen für Arbeitnehmer > Arbeitslosengeld II informieren. (Das ist kostenlos möglich bei den Computerplätzen, die an allen Standorten der Arbeitsagentur für die Arbeitsuche zur Verfügung stehen.) abo- Aalen Hopfenstraße 65, 73430 Aalen Mo Fr 7.30 12.00 Uhr / Do 14.00 18.00 Uhr u. n. Vereinb. Für Kundinnen und Kunden ohne Termin täglich von 10.00 Uhr 12.00 Uhr zur Vorsprache geöffnet Tel. 07361/ 980-0 abo- Bopfingen Jahnstraße 24, 73441 Bopfingen Mo Fr 7.30 12.00 Uhr / Do 14.00 18.00 Uhr u. n. Vereinb. Für Kundinnen und Kunden ohne Termin täglich von 10.00 Uhr 12.00 Uhr zur Vorsprache geöffnet Tel. 07362 / 92398-0 abo- Ellwangen Rindelbacher Straße 2, 73479 Ellwangen Mo Fr 7.30 12.00 Uhr / Do 14.00 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung Für Kundinnen und Kunden ohne Termin täglich von 10.00 Uhr 12.00 Uhr zur Vorsprache geöffnet Tel. 07961/5682-0 11

Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII) Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruch nach Kapitel 1 SGB XII:... wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sichern kann, hat bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Dies gilt nicht, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosensgeld II und Sozialgeld nach dem SGB II besteht... Anspruchsberechtigter Personenkreis: (beispielhaft) nach Kapitel 3 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe ): - Personen, vor Vollendung des 65. Lebensjahres und bis 3 Stunden täglich erwerbsfähig oder - Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder - voll erwerbsgemindert auf Zeit oder - länger als 6 Monate nicht erwerbsfähig (krankgeschrieben, REHA-Maßnahme) nach Kapitel 4 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung): - Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder - Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind oder zuständig: für die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung nach dem SGB XII im Ostalbkreis: Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Soziales Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen Telefon: 07361 / 503-401 Öffnungszeiten: Offene Sprechstunde: Mo - Fr 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Termine außerhalb der Sprechstunde nur nach Vereinbarung 12

Dienststelle Ellwangen Sebastiansgraben 34, 73479 Ellwangen Telefon: 07961 / 567-0 Leistungen im SGB II / SGB XII Regelleistung Stand Mai 2008 Alleinstehende, Alleinerziehende oder 351,00 Personen mit minderjährigen Partner Ehepaare je Person 316,00 Kinder bis zur Vollendung 14. 211,00 Lebensjahr Kinder oder sonstige erwerbsfähige 281,00 Personen ab 15 Jahren Alleinerziehungszuschläge SGB II SGB XII 1 Kind unter 7 126 126,36 1 Kind über 7 42 42,40 2 Kinder unter 16 126 126,36 2 Kinder über 16 84 84,24 1 Kind über 7 und 1 Kind über 16 84 84,24 3 Kinder 126 126,36 4 Kinder 168 168,48 ab 5 Kindern 211 210,60 Mehrbedarf Schwangerschaft Taggenaue Auszahlung ab der 13. Schwangerschaftswoche incl. dem Tag der Geburt des Kindes (17 % der individuellen Regelleistung) SGB II SGB XII bei 351,00 60 59,67 bei 316,00 54 53,72 bei 281,00 48 47,77 13

Ein Mehrbedarf wegen Ernährung kann nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden. Formulare sind bei der zuständigen Dienststelle des Landratsamtes und der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis erhältlich. Bei übergewichtigen Personen wird ein Mehrbedarf für Ernährung in der Regel nicht gewährt. Angemessene, anerkannte Unterkunftskosten (Kaltmiete) im Ostalbkreis: Bewohner maximale angemessene Wohnungsgröße Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd Stadtgebiet Aalen, Ellwangen, Bopfingen, Lorch, Heubach Sonstiger Landkreis 1 45 m ² 259 243 228 2 60 m² 335 315 294 3 75 m² 402 379 353 4 90 m² 466 438 410 5 105 m² 530 499 466 6 120 m² 594 561 523 je weitere Person 15 m² 64 62 57 GEZ Gebührenbefreiung Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger, bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II ohne Anspruch auf Zuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BaföG und für Menschen mit Behinderungen, die im Schwerbehindertenausweis das RF-Merkzeichen eingetragen haben. 14

i Genaue Informationen und Anträge gibt es bei der GEZ, 50656 Köln, im Internet unter www.gez.de. Anträge können sie auch bei der abo / dem Landratsamt Ostalbkreis erhalten. Die Befreiung tritt mit Beginn des Monats in Kraft, der auf die Antragsstellung bei der GEZ folgt. Dem Antrag muss das Original eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides oder Schwerbehindertenausweises bzw. die von einer Behörde oder dem Versorgungsamt ausgefertigte Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde beigelegt werden. Sozialtarif der Telekom Den Sozialtarif erhalten Kunden der Deutschen Telekom, wenn sie von der Rundfunkgebühr befreit sind oder BaföG erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung mindestens 90 erreicht ist. Dies gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com. inähere Infos und den Antrag gibt es hierzu bei der Deutschen Telekom. Beratungshilfe Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Man geht zunächst zum iamtsgericht seines Wohnortes, schildert dem dort zuständigen Rechtspfleger sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Erfüllt man die Voraussetzungen für Beratungshilfe erhält man hier den Berechtigungsschein, mit dem man eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen kann. Sollte eine Prozessführung notwendig sein, kann mit Hilfe des gewählten Anwaltes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Prozesskostenhilfe beantragt werden. 15

Wohngeld Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt, als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Eigentümer, jeweils für den eigengenutzten Wohnraum. Ob und in welcher Höhe Wohngeld möglich ist, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab. Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist. Wichtig!: Wohngeld erhält u.a. nicht, wer: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, bezieht und wenn bei der Berechnung dieser Transferleistungen Unterkunftskosten berücksichtigt wurden. Die Materie ist komplex. Wir empfehlen daher im konkreten Einzelfall, bei der Wohngeldstelle nachzufragen. Stadt Aalen Amt für Soziales, Jugend und Familie/Wohngeldstelle Marktplatz 30, 73430 Aalen Terminvereinbarung sowie zentrale Annahmestelle Tel. 07361/52-1254 bzw. 52-1255 (Anträge auch im Internet unter www.aalen.de Suchbegriff Wohngeld) Stadt Ellwangen Spitalstrasse 4, 73479 Ellwangen Tel. 07961 84-0 Landratsamt Ostalbkreis - Geschäftsbereich Soziales Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen Tel. 07361/503-427 Öffnungszeiten Wohngeldstelle: Mo., Mi. bis Fr. 8.15 Uhr - 11.45 Uhr / Mo., Di. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr/ Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. 16