A LLES UM DEN E RBFALL

Ähnliche Dokumente
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Beurkundungstermin am:

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht

7. Kapitel. Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten. I. Allgemeines

Für die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

Das Nachlassgericht - Notariat ist für alle Nachlassangelegenheiten von Verstorbenen

Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.

Familienname Vorname(n) Geburtsname. geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) letzte Adresse (Straße, Stadt, Land)

Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016

Das Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. 3 Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall 3.1 Ausschlagung 3.2 Geltendmachung des Pflichtteils

STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

Erben Vererben Erbschaftsteuer

I. Allgemeines bis Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Informationen zum deutschen Erbschein und zum Europäischen Nachlasszeugnis

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Testament und Berliner Testament

Erhebung / Fragebogen

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Axel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)

29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Erbscheinsantrag -an das- PLZ, Ort Datum

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten

Seminar Die europäische Erbrechtsverordnung. Europäisches Nachlasszeugnis. Grenzüberschreitende Nachlässe Das Europäische Nachlasszeugnis

Merkblatt für Nachlasssachen

Inhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Erbrecht für Versicherungsmakler

F R A G E B O G E N zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins

DER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH

Generationenberatung. Erben und Vererben von Immobilien Schenkung von Immobilien

Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Merkblätter. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

TESTAMENT UND ERBRECHT

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Dr. Paul Rombach, LL.M. Dr. Claudie Rombach Notare

Generationenmanagement. Heute schon an morgen denken. wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen wäre? 2. Göttinger Erbrechttag 20.

kammergericht Wie errichte ich ein Testament?

Ratgeber. Testament. und. Erbschaft. Ein Leitfaden

Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer

Informationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen:

Notar Prof. Dr. Wolfgang Baumann. 7. Juli 2011 Bergische VHS. Lesben, Schwule. Vorsorgevollmacht und Erbrecht

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Übertragung privater Liegenschaften

Steuerberater. Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Steffen Feiereis

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Monika Dittmer Tanneck Rendsburg Tel / Fax: 04331/ Erben und Vererben

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am in der Sparkasse Mallersdorf

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

Vererben und verschenken

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Immobilien in Spanien Erben und Vererben

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren

TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Grundzüge der Nachlassplanung

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinverfahren:

Erben und Vererben. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. Beratung inklusive. Der Notar.

Das System der gesetzlichen Erbfolge

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.

Richtig erben und vererben

Transkript:

A LLES UM DEN E RBFALL H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de Internet: www.wedegaertner.de

Seite 1 Ein Todesfall ist immer auch ein Erbfall. Ein Todesfall bedeutet für die Angehörigen des Verstorbenen einen tiefen Einschnitt in ihrem Leben. Sie werden möglicherweise durch den Verlust eines nahestehenden Menschen emotional betroffen. Sie müssen sich aber auch mit einer ganzen Reihe von rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Vieles davon ist ihnen fremd. Wir wollen im Folgenden helfen (soweit ein Notariat damit befasst ist), damit umzugehen und damit fertig zu werden. Was ist nach einem Erbfall zu tun? Es sind viele private Dinge zu regeln: zum Beispiel das Organisieren der Trauerfeier und Beisetzung sowie die Wohnungsauflösung. Es sind behördliche Dinge zu regeln. Vor allem die Klärung, wer Erbe geworden ist. Das ist wichtig, damit Konten umgeschrieben und Grundbücher berichtigt werden können. Bei der Klärung der Erbenstellung ist das Notariat behilflich. Bei der Frage, wer Erbe geworden ist, unterscheiden wir verschiedene Situationen: A B C Der Erblasser hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Der Erblasser hat ein privatschriftliches Testament hinterlassen. Der Erblasser hat eine notarielle Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Im Fall A tritt gesetzliche Erbfolge ein. Im Fall B tritt "gewillkürte" Erbfolge ein, es muss aber ein Erbschein beantragt werden. Im Fall C tritt ebenfalls gewillkürte Erbfolge ein. Hier muss in der Regel kein Erbschein beantragt werden. Für jede Situation ob A, B oder C gilt: Wenn Sie einen Notar aufsuchen, bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die irgendwie mit dem Nachlass des Erblassers zu tun haben können. Solche Unterlagen können sein: Familienstammbuch des Erblassers Sterbeurkunde Abschrift einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)

Seite 2 Hinterlegungsschein des Amtsgerichts Grundbuchangaben, wenn sich im Nachlass Grundbesitz befindet Mitteilung des Bankinstitutes an das zuständige Finanzamt über Konten des Erblassers Solche Dokumente erleichtern und beschleunigen die Bearbeitung der Nachlasssache erheblich. Wie kann ich nachweisen, dass ich Erbe bin? Der Erbschein Der Erbschein (in den Fällen A und B) wird im Notariat beantragt. Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis (Nachweis) über das einem Erben zustehende Erbrecht. Im Erbscheinsantrag werden folgende Verhältnisse des Erblassers dargelegt: Name des Erblassers? Geburtsdatum? Sterbedatum? Letzter Wohnsitz? Verhältnis des Antragstellers zum Erblasser? Staatsbürgerschaft? Verfügung von Todes wegen vorhanden? Familienstand? Abkömmlinge? Personen, die, wenn sie noch leben würden, gesetzliche Erben wären? Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig? Höferechtsgebundener Nachlass vorhanden? Nachlass im Ausland? Haben die Erben die Erbschaft angenommen? Die entsprechenden Angaben sind von dem Antragsteller an Eides statt zu versichern. Der Erbschein wird vom zuständigen Amtsgericht erteilt und dem Notar oder, wenn er nur für die Berichtigung eines Grundbuchs benötigt wird, unmittelbar dem Grundbuchamt übersandt. Im Fall C ist wenn noch nicht von Amts wegen geschehen die Eröffnung

Seite 3 der bei Gericht hinterlegten Verfügung von Todes wegen zu veranlassen. Gleichzeitig mit dem Erbscheinsantrag wird von Notariat wenn Grundbesitz vorhanden ist ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs erstellt und vom Antragsteller unterschrieben. Die Berichtigung ist binnen zwei Jahren nach dem Erbfall bei dem Amtsgericht kostenfrei. In allen Fällen ob A, B oder C ist ein Fragebogen zur Wertfeststellung des Nachlasses auszufüllen. Das kann der Erbe selbst tun. Wir sind dabei aber auch gerne behilflich. Befindet sich im Nachlass Grundbesitz, wissen die Mandanten oft nicht, mit welchen Wert dieser anzugeben ist. Deshalb wird in dem Wertfragebogen unter anderem nach dem Brandversicherungswert des Gebäudes gefragt, weil anhand dieses Wertes der heutige Verkehrswert ermittelt werden kann. Dazu wird eine Kopie der Wohngebäudeversicherungspolice beigefügt. Was muss ich tun, wenn ich gar nicht erben will? Die Ausschlagung Wer Erbe geworden ist, aber nicht Erbe sein will, muss die Erbschaft ausschlagen. Oft erhalten Erben ein Schreiben eines Nachlassgerichts, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass sie nach Ausschlagung der Erben der vorhergehenden Ordnung nunmehr als Erbe in Betracht kommen. In der Regel ist der Nachlass dann überschuldet. Die Ausschlagung ist nur wirksam, wenn die Unterschrift des Ausschlagenden von einem Notar beglaubigt ist und die Erklärung innerhalb der Ausschlagungsfrist von sechs Wochen seit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft (z. B. durch Bekanntgabe eines Testaments) beim Nachlassgericht eingegangen ist. Für nicht geschäftsfähige Personen (Minderjährige, Betreute) kann der gesetzliche Vertreter die Erbschaft in der oben angegebenen Form und Frist ausschlagen. Unter Umständen muss die Ausschlagung dann vom zuständigen Familiengericht genehmigt werden. Muss ich als Erbe Erbschaftsteuer zahlen? Wer Erbe geworden ist, möchte wissen, ob er Erbschaftsteuer zahlen muss. Dazu die folgenden Tabellen:

Seite 4 Persönliche Freibeträge Steuerklasse Personenkreis Freibetrag I II III Ehegatte 500.000 Kinder und Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder 400.000 Enkel, Urenkel 200.000 Sonstige Personen der Steuerklasse I, z. B. Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen Eltern und Großeltern bei Schenkung Geschwister Nichten und Neffen Stiefeltern Schwiegersohn, Schwiegertochter Schwiegereltern geschiedener Ehegatte 100.000 20.000 Alle übrigen Erwerber 20.000 Eingetragene Lebenspartner 500.000 Der überlebende Ehegatte (256.000 ) sowie Kinder und Stiefkinder (nach Alter gestaffelt zwischen 52.000 und 10.300 ) haben neben den persönlichen Freibeträgen noch besondere Versorgungsbeiträge. Schließlich gibt es noch weitere sachliche Freibeträge. Diese werden in der folgenden Tabelle dargestellt: Steuerfrei Sachlicher Freibetrag Hausrat, Steuerklasse I 41.000 Andere bewegliche körperliche Gegenstände, Steuerklasse I Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände Steuerklassen II und III 12.000 12.000 Pflegeleistungen 20.000

Seite 5 Baudenkmäler 85 % des Baudenkmals Weitere Einzelheiten dazu können an dieser Stelle nicht ausgeführt werden. Wie hoch wäre die Erbschaftsteuer? Steuersätze Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ( 10 ErbStG) bis einschl. EUR Steuerklasse I Steuerklasse II 75.000 7 % 15 % 30 % 300.000 11 % 20 % 30 % 600.000 15 % 25 % 30 % 6.000.000 19 % 30 % 30 % 13.000.000 23 % 35 % 50 % 26.000.000 27 % 40 % 50 % darüber 30 % 43 % 50 % Steuerklasse III Außerdem kann das im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat des EWG belegene Familienwohnheim dem überlebenden Ehegatten sowie dem eingetragenen Lebenspartner steuerfrei zugewendet werden, allerdings nur, wenn der Erwerber das Familienwohnheim zehn Jahre selbst zu Wohnzwecken nutzt.