Merkblatt. Differenzbesteuerung. Inhalt. 4 Steuersatz, Vorsteuer und Steuerbefreiungen

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Transkript:

Differenzbesteuerung Inhalt 1 Allgemeines 2 Voraussetzungen 2.1 e 3 Bemessungsgrundlage 3.1 Einzeldifferenz 3.2 Gesamtdifferenz 3.3 Preisnachlässe in der Kfz-Branche 4 Steuersatz, Vorsteuer und Steuerbefreiungen 5 Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung? 6 Formale Vorschriften und Aufzeichnungspflichten 7 Prüfschema zur Differenzbesteuerung

1 Allgemeines Nicht nur durch ebay und andere Internetverkaufsplattformen hat der Handel mit Gebrauchtwaren in Deutschland Hochkonjunktur. Im Gegensatz zu privaten Verkäufern müssen gewerbliche Gebrauchtwarenhändler jedoch Umsatzsteuer aus dem Verkaufspreis zahlen. Und das betrifft nicht nur Internethändler, sondern beispielsweise auch die Betreiber von Kfz- Gebrauchthandlungen, Antiquitätenläden oder Auktionshäusern. Problematisch für diese Händler ist, dass beim Ankauf der Waren von Privatleuten kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Müssten sie den vollen Umsatzsteuersatz auf den Verkaufspreis an das Finanzamt abführen, wären sie gegenüber privaten Verkäufern stark benachteiligt. Deshalb sieht das Umsatzsteuerrecht mit der sogenannten Differenzbesteuerung eine Erleichterung für Gebrauchtwarenhändler vor. In diesem Fall wird nur der Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis also die Marge besteuert. Deshalb wird die Differenzbesteuerung auch alternativ als Margenbesteuerung bezeichnet. Die genauen Regelungen sind in 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgehalten. 2 Voraussetzungen Um als Händler von der Differenzbesteuerung profitieren zu können, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die wir im Folgenden vorstellen. Mit dem Prüfschema zur Differenzbesteuerung am Ende dieses Merkblatts (vgl. Punkt 7) können Sie auf einen Blick erkennen, wann Sie die Differenzbesteuerung anwenden dürfen. 1. Sie handeln mit beweglichen körperlichen Gegenständen. Die Differenzbesteuerung können Sie nur dann anwenden, wenn Sie mit beweglichen körperlichen Gegenständen handeln. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Handel mit unbeweglichen Gegenständen wie Gebäuden oder Grundstücken nicht unter diese Regelung fällt. Explizit ausgenommen ist der Handel mit Edelsteinen und Edelmetallen in unverarbeiteter Form (als Metall in Rohform, Halbzeug oder Schrott). Handeln Sie dagegen mit bearbeiteten Steinen oder Schmuckstücken, können Sie die Differenzbesteuerung anwenden. Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich genommen die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung des neuen Gegenstands nicht der Differenzbesteuerung. Das gilt auch, wenn von einem erworbenen Gebrauchtgegenstand anschließend lediglich einzelne Teile geliefert werden (beispielsweise beim Ausschlachten eines Pkw oder Computers). Kleinere Instandhaltungsarbeiten ohne wesentliche Wertverbesserung dürfen aber durchgeführt werden und verhindern die Differenzbesteuerung nicht. 2. Sie sind Wiederverkäufer. Für die Differenzbesteuerung reicht es nicht aus, dass Sie unternehmerisch tätig sind. So kann beispielsweise ein freiberuflicher Architekt, der sein beruflich genutztes Fahrzeug weiterveräußert, die Differenzenzbesteuerung nicht anwenden. Vielmehr muss der Veräußerer ein Wiederverkäufer sein. Als solcher gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach, gegebenenfalls nach Instandsetzung, im eigenen Namen wieder verkaufen, und Veranstalter öffentlicher Versteigerungen, die Gebrauchtgegenstände im eigenen Namen und auf eigene oder fremde Rechnung versteigern. 3. Sie haben die Ware aus Deutschland oder dem EU-Raum angekauft. Die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung ist auch daran geknüpft, wo Sie die Ware erworben haben; besser gesagt, wo der Ort der Lieferung ist. Wenn Sie die Ware nicht im Inland oder im EU-Gemeinschaftsgebiet, sondern im Drittlandsgebiet gekauft haben, fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an, die wiederum als Vorsteuer abziehbar ist. Deshalb ist die Differenzbesteuerung im Normalfall ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden nur Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten. 4. Beim Ankauf handelt es sich um eine entgeltliche Lieferung für Ihr Unternehmen. Nur wenn Sie als Wiederverkäufer die Gebrauchtgegenstände im Rahmen einer entgeltlichen Lieferung für Ihr Unternehmen erwerben, kommt die Regelung der Differenzbesteuerung zur Anwendung. Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn der Gebrauchtgegenstand vom Privatvermögen in das Unternehmensvermögen eingelegt wurde. Ein Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auch bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens anwenden. Voraussetzung ist, dass der Wiederverkauf des Gegenstands bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war und eine solche Veräußerung zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehört. Differenzbesteuerung Seite 2 von 7

5. Der Ankauf berechtigte nicht zum Vorsteuerabzug. Die Differenzbesteuerung setzt ebenfalls voraus, dass für die Lieferung des Gegenstands an den Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer geschuldet wurde beispielsweise beim Kauf von Privatleuten oder von Unternehmern oder Einrichtungen, deren Leistungen steuerfrei sind (z.b. Ärzte oder öffentliche Einrichtungen) oder keine Umsatzsteuer erhoben wurde, da der Lieferant die Kleinunternehmerregelung angewendet hat, oder die Differenzbesteuerung im Gemeinschaftsgebiet vorgenommen wurde. 2.1 e 1 Der Antiquitätenhändler Heinrich vom Felde aus Karlsruhe erwirbt für den Preis von 4.000 eine Jugendstilkommode von einer Privatperson in Paris. Er beauftragt eine deutsche Spedition damit, die Kommode abzuholen. Er nimmt kleinere Instandsetzungsarbeiten vor und kann die Kommode anschließend für 5.500 an einen privaten Sammler in Darmstadt weiterveräußern. Die Differenzbesteuerung kann angewendet werden, weil alle Voraussetzungen erfüllt sind: Der Händler ist Wiederverkäufer und für den Einkauf ist keine Umsatzsteuer angefallen. Der Ort der Lieferung liegt in Paris und somit im Gemeinschaftsgebiet. Kleinere Instandsetzungsarbeiten sind erlaubt, da sie nicht zu einer erheblichen Wertverbesserung beitragen. 2 Wie 1, allerdings kauft Heinrich vom Felde die Kommode nicht, sondern erbt sie von seinem Großvater. Die Differenzbesteuerung kann nicht angewendet werden: Es muss sich um eine entgeltliche Lieferung handeln was bei einer Erbschaft nicht gegeben ist. 3 Wie 1, allerdings kauft der Antiquitätenhändler die Kommode nicht in Paris, sondern in New York ein. Ausnahme. Hätte es sich dagegen um einen Elektronikhändler gehandelt, der einen gebrauchten Computer in New York kauft, wäre die Differenzbesteuerung ausgeschlossen. 4 Der Gebrauchtwagenhändler Guiseppe Monza aus Kassel erwirbt einen 15 Jahre alten Alfa Romeo von privat in Göttingen und schlachtet diesen aus. Die einzelnen Bestandteile wie Motor, Getriebe und Lichtmaschine liefert er sukzessive an verschiedene Abnehmer in Deutschland. Die Differenzbesteuerung kommt nicht in Betracht, da es sich nicht mehr um einen einheitlichen Gegenstand handelt. 3 Bemessungsgrundlage Bei der Differenzbesteuerung wird als Bemessungsgrundlage der Betrag angesetzt, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Hierbei ist die in dem Unterschiedsbetrag enthaltene Umsatzsteuer herauszurechnen die Umsatzsteuer gehört grundsätzlich nicht zur Bemessungsgrundlage. 3.1 Einzeldifferenz Grundsätzlich ist die Bemessungsgrundlage für jeden Gegenstand einzeln zu ermitteln (sogenannte Einzeldifferenz). Der Gebrauchtwagenhändler Guiseppe Monza kauft von einer Privatperson einen alten VW Golf für 2.000. Er nimmt kleinere Instandsetzungsarbeiten vor (Kosten: 200 ) und verkauft das Fahrzeug zum Preis von 4.000 an eine Privatperson weiter. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkaufspreis (2.000 ) und dem Verkaufspreis (4.000 ). Die Instandsetzungskosten in Höhe von 200 haben keinen Einfluss auf die Höhe der Bemessungsgrundlage. Berechnungsschema Verkaufspreis 4.000,00 Einkaufspreis 2.000,00 = Unterschiedsbetrag = 2.000,00 darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) 319,33 = Bemessungsgrundlage = 1.680,67 Die Differenzbesteuerung kann angewendet werden. Obwohl die Lieferung nicht in Deutschland bzw. im EU- Gemeinschaftsgebiet erfolgt ist, gilt für Antiquitäten eine Differenzbesteuerung Seite 3 von 7

Entsteht eine negative Einzeldifferenz also wenn der Einkaufspreis den Verkaufspreis übersteigt, beträgt die Bemessungsgrundlage 0. Eine negative Einzeldifferenz darf weder mit anderen positiven Einzel- oder Gesamtdifferenzen verrechnet noch in zukünftige Besteuerungszeiträume vorgetragen werden. 3.2 Gesamtdifferenz In bestimmten Fällen kann die Bemessungsgrundlage statt nach der Einzeldifferenz auch nach der Gesamtdifferenz ermittelt werden. Bei dieser Methode wird die Summe der Einkaufspreise der Summe der Verkaufspreise jeweils bezogen auf den Besteuerungszeitraum gegenübergestellt. Aus der Summe der Einkaufspreise fällt der Einkaufswert derjenigen Wirtschaftsgüter heraus, die endgültig nicht mehr veräußert, entnommen oder zugewendet werden können (beispielsweise, weil sie gestohlen worden sind). Auch bei dieser Berechnungsmethode wird die Umsatzsteuer aus dem Unterschiedsbetrag herausgerechnet. Berechnungsschema Dieses Berechnungsschema gilt nur für Wirtschaftsgüter, deren Einzeleinkaufspreise den Betrag von 500 nicht übersteigen. Verkaufspreise für die Wirtschaftsgüter Einkaufspreise für diese Wirtschaftsgüter + Einkaufspreise für die Wirtschaftsgüter, die endgültig nicht mehr veräußert, entnommen oder zugewendet werden können = Unterschiedsbetrag darin enthaltene Umsatzsteuer = Gesamtdifferenz Die Gesamtdifferenz kann nur einheitlich für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze ermittelt werden, die sich auf Gegenstände mit Einzeleinkaufspreisen bis zu 500 beziehen. Dagegen muss der Wiederverkäufer für Gegenstände, deren Einkaufspreis 500 übersteigt, die Ermittlung nach der Einzeldifferenz vornehmen. Der Trödelhändler Kurt Krämer hat in einem Jahr eine Vielzahl von Gegenständen veräußert, deren Einkaufspreis jeweils unter 500 lag. Daneben hat er aber auch fünf hochwertige Möbelstücke verkauft, deren einzelner Wert jeweils den Betrag von 500 überschritten hat. Für die hochwertigen Möbelstücke muss Krämer die Bemessungsgrundlage nach der Einzeldifferenz ermitteln. Für die anderen Gegenstände kann die Bemessungsgrundlage hingegen nach der Gesamtdifferenz berechnet werden. Der Wechsel von der Ermittlung nach der Einzeldifferenz zur Ermittlung nach der Gesamtdifferenz und umgekehrt ist nur zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig. Insbesondere für Trödel- und Antiquitätenhändler, die oft ganze Nachlässe oder Sammlungen zu einem Einheitspreis ankaufen, kann nicht für jeden Gegenstand der genaue Einkaufspreis ermittelt werden. Deshalb ist es zulässig, den Wert einzelner Gegenstände durch eine sachgerechte Schätzung zu ermitteln, und zwar so lange, bis der Einkaufswert der restlichen Gegenstände 500 oder weniger beträgt. Der Antiquitätenhändler Heinrich vom Felde kauft eine Wohnungseinrichtung für 3.000. Er interessiert sich insbesondere für einen Biedermeierschrank (geschätzter Einkaufspreis: 1.500 ) und eine Bauhausleuchte (geschätzter Einkaufspreis: 800 ). Die anderen zur Wohnungseinrichtung gehörenden Gegenstände, zu denen auch ein Küchenherd (geschätzter Einkaufspreis: 250 ) gehört, möchte er an einen Trödelhändler weiterveräußern. Beim Wiederverkauf muss der Antiquitätenhändler die Bemessungsgrundlage für den Schrank und die Leuchte nach der Einzeldifferenzmethode ermitteln. Beim Küchenherd und allen weiteren Gegenständen kann er die Bemessungsgrundlage nach der Gesamtdifferenz ermitteln, weil der Einzelpreis dieser Gegenstände den Betrag von 500 nicht mehr übersteigen kann: Gesamteinkaufspreis für die Einrichtung 3.000 Schätzpreis Schrank 1.500 Schätzpreis Leuchte 800 Schätzpreis Küchenherd 250 = Gesamtpreis aller anderen Gegenstände = 450 Seit dem 01.01.2014 wird der Betrag, nach dem sich der Umsatz bemisst, mit 30 % des Verkaufspreises angesetzt, wenn sich bei Kunstgegenständen der genaue Einkaufswert nicht ermitteln lässt (auch Pauschalmarge bezeichnet). Das gilt auch für den Fall, dass der Einkaufspreis unbedeutend ist. 3.3 Preisnachlässe in der Kfz-Branche Insbesondere in der Kfz-Branche ist es üblich, bei einem Neuwagenverkauf einen Gebrauchten in Zahlung zu nehmen oft zu einem überhöhten Preis, um dem Differenzbesteuerung Seite 4 von 7

Neuwagenkäufer einen verdeckten Preisnachlass zu gewähren. Sofern der Händler es unterlässt, das Neuwagenentgelt um einen solchen verdeckten Preisnachlass zu mindern, muss er bei Anwendung der Differenzbesteuerung im Rahmen des Verkaufs des Gebrauchtfahrzeugs von einem entsprechend höheren Preis ausgehen. Der Verkaufspreis eines brandneuen Kleinwagens beträgt 23.800 (20.000 + 3.800 Umsatzsteuer). Im Kaufvertrag zwischen dem Kraftfahrzeughändler Horst Hobel aus Düsseldorf und dem privaten Käufer aus Neuss wird vereinbart, dass Horst Hobel einen Gebrauchtwagen des Kunden zum Preis von 8.500 in Zahlung nimmt und der Kunde den Restbetrag von 15.300 in bar bezahlt. Der Händler verkauft den Gebrauchten kurz darauf für 10.000 an einen privaten Abnehmer aus Mönchengladbach. Berücksichtigung des verdeckten Preisnachlasses 1. Ermittlung des tatsächlichen Werts des Gebrauchtfahrzeugs Verkaufserlös für das Gebrauchtfahrzeug 10.000 Reparaturkosten 500 Verkaufskosten (pauschal 15 % von 10.000 ) 1.500 = tatsächlicher Wert des Gebrauchtfahrzeugs 8.000 Einkaufspreis 8.500 verdeckter Preisnachlass 500 2. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Neufahrzeugs Barzahlung des Kunden 15.300,00 + tatsächlicher Wert des Gebrauchtfahrzeugs+ 8.000,00 = Zwischensumme = 23.300,00 darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) 3.720,17 = Bemessungsgrundlage = 19.579,83 3. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Gebrauchtfahrzeugs Verkaufspreis 10.000,00 tatsächlicher Wert des Gebrauchtfahrzeugs (= Einkaufspreis) 8.000,00 = Differenz = 2.000,00 darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) 319,33 = Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung = 1.680,67 Nichtberücksichtigung des verdeckten Preisnachlasses 1. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Neufahrzeugs Barzahlung des Kunden 15.300 + Anrechnungswert des Gebrauchtfahrzeugs + 8.500 = Zwischensumme = 23.800 darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) 3.800 = Bemessungsgrundlage = 20.000 2. Bemessungsgrundlage für den Verkauf des Gebrauchtfahrzeugs Verkaufspreis 10.000,00 Anrechnungswert des Gebrauchtfahrzeugs 8.500,00 = Differenz = 1.500,00 darin enthaltene Umsatzsteuer (19 %) 239,50 = Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung 1.260,50 Die Summe der Bemessungsgrundlagen beträgt in beiden Fällen 21.260,50. 4 Steuersatz, Vorsteuer und Steuerbefreiungen Bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer immer mit dem Regelsteuersatz zu berechnen, also mit 19 %. Das gilt auch für Gegenstände, für die normalerweise der ermäßigte Steuersatz gilt, wie beispielsweise Gemälde, Zeichnungen, Münzen oder andere Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Steuerbefreiungen bleiben von der Differenzbesteuerung grundsätzlich unberührt. So ist etwa auch die Ausfuhr eines gebrauchten Gegenstands in das sogenannte Drittlandsgebiet steuerfrei. Eine Ausnahme bilden innergemeinschaftliche Lieferungen, die grundsätzlich nicht steuerfrei sind, sofern die Differenzbesteuerung angewendet wird. Einzig durch Verzicht auf die Differenzbesteuerung (vgl. Punkt 5) kann eine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen erreicht werden. Wenn der Wiederverkäufer Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten für den Wiederverkauf einführt, kann er die entstandene Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Ein Vorsteuerabzug ergibt sich nicht für den Erwerb der Gebrauchtgegenstände. Anders sieht es indes aus, wenn beim Wiederverkäufer andere vorsteuerbehaftete Kosten angefallen sind. Hier besteht dann für den Unternehmer die Möglichkeit, die entsprechende Vorsteuer geltend zu machen. Differenzbesteuerung Seite 5 von 7

5 Wann lohnt ein Verzicht auf die Differenzbesteuerung? Ein Wiederverkäufer kann bei jeder einzelnen Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auf die Anwendung der Differenzbesteuerung verzichten. Ausgenommen sind die Fälle, in denen der Wiederverkäufer die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz vornimmt, da diese Methodenwahl grundsätzlich für ein Kalenderjahr bindend ist. Auf die Differenzbesteuerung zu verzichten, kann insbesondere in folgenden Fallkonstellationen sinnvoll sein: beim Verkauf von Gegenständen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, oder an Privatleute und andere Personen ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit insbesondere bei einer hohen Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis, beim Verkauf an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Im Einzelfall kann sich der Verzicht auf die Differenzbesteuerung lohnen, um deutlich höhere Rohgewinne zu erzielen. 1 Der Antiquitätenhändler Heinrich vom Felde erwirbt eine Radierung von einem privaten Sammler zum Preis von 3.000. Er verkauft das Kunstwerk anschließend zum Preis von 10.000. Da es sich bei der Radierung um einen Kunstgegenstand im Sinne des UStG handelt, wird dafür der ermäßigte Steuersatz angewendet. Wendet Heinrich vom Felde die Regelbesteuerung nach dem ermäßigten Steuersatz an, kann er seinen Gewinn um 463,44 steigern. Differenzbesteuerung Regelbesteuerung Verkaufspreis 10.000,00 10.000,00 Einkaufspreis 3.000,00 3.000,00 = Differenzbetrag 7.000,00 7.000,00 Umsatzsteuer 1.117,65 654,21 = Rohgewinn 5.882,35 6.345,79 2 Der Gebrauchtwagenhändler Guiseppe Monza aus Kassel erwirbt einen gebrauchten Kastenwagen zum Einkaufspreis von 9.000 von einem Kleinunternehmer aus Marburg und veräußert ihn anschließend für 10.000 an einen vorsteuerabzugsberechtigten Elektroinstallateur aus Eisenach. Wendet Monza die Regelbesteuerung an, kann er seinen Gewinn um 159,66 steigern. Differenzbesteuerung Regelbesteuerung Verkaufspreis, brutto 10.000,00 11.900,00 Einkaufspreis 9.000,00 9.000,00 = Differenzbetrag, brutto 1.000,00 2.900,00 Umsatzsteuer 159,66 1.900,00 = Rohgewinn 840,34 1.000,00 6 Formale Vorschriften und Aufzeichnungspflichten Sofern ein Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung anwendet, darf er die Umsatzsteuer in der ausgestellten Rechnung nicht ausweisen. Vielmehr muss die Rechnung die Angabe Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung, Kunstgegenstände/Sonderregelung oder Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung enthalten. Auch ergeben sich aus der Differenzbesteuerung für den Wiederverkäufer bestimmte Aufzeichnungspflichten. Danach muss er für jeden Gegenstand jeweils getrennt den Verkaufspreis, den Einkaufspreis und die Bemessungsgrundlage aufzeichnen. Der Wiederverkäufer kann aus Vereinfachungsgründen in den Fällen, in denen lediglich ein Gesamteinkaufspreis für mehrere Gegenstände vorliegt, den Gesamteinkaufspreis aufzeichnen, wenn dieser den Betrag von 500 insgesamt nicht übersteigt oder soweit er nach Abzug der Einkaufspreise einzelner Gegenstände den Betrag von 500 nicht übersteigt. Können die aufzeichnungspflichtigen Angaben aus den Buchführungsunterlagen entnommen werden, so sieht die Finanzverwaltung die Aufzeichnungspflichten als erfüllt an. Durch einen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten kann die Anwendung der Differenzbesteuerung nicht gleich versagt werden der Wiederverkäufer kann die Angaben nachholen. Jedoch kann die Finanzverwaltung mangels vorliegender Aufzeichnungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vornehmen. Die ordnungsgemäßen Aufzeichnungen müssen dafür geeignet sein, die oben genannten Voraussetzungen der Differenzbesteuerung nachzuvollziehen. Insbesondere ist der Wiederverkäufer dafür beweispflichtig, dass der Ankauf entgeltlich und ohne Umsatzsteuerschuld durchgeführt wurde bzw. nach der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben wurde. Falls diese Informationen fehlen oder nicht nachträglich beschafft und dem Finanzamt belegt werden können, ist die Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Die Umsätze müssen dann der Regelbesteuerung unterworfen werden. Differenzbesteuerung Seite 6 von 7

7 Prüfschema zur Differenzbesteuerung Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Rechtsstand: Juni 2016 Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten- Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Differenzbesteuerung Seite 7 von 7