Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

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1 Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG 2. Lieferung oder sonstige Leistung P! Bücher in Buchform stellen Lieferungen dar, da über einen körperlichen Gegenstand Verfügungsmacht verschafft wird ( 3 Abs. 1 UStG) Bei E-Books wird nur der digitale Buchinhalt (regelmäßig über das Internet) zur Verfügung gestellt, ohne dass damit eine Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand zusammenhängt Folglich handelt es sich bei der Übermittlung der E-Book-Dateien um sonstige Leistungen i.s.v. 3 Abs. 9 UStG a. Bzgl. der von F bezogenen Fachliteratur F bezieht die Fachliteratur als Freiberufler für sein Unternehmen ( 2 Abs. 1 UStG), sodass 3a Abs. 5 UStG nicht anwendbar ist Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich damit gem. 3a Abs. 2 S. 1 UStG als Bochum b. Bzgl. der von F bezogenen Urlaubsliteratur Insoweit bezieht F die Leistungen nicht als Unternehmer für sein Unternehmen, sodass 3a Abs. 5 S. 1 Nr. 1; S. 2 Nr. 3 UStG einschlägig ist; bei der Übermittlung von E- Books liegt eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung vor Der Ort der sonstigen Leistung liegt damit in Bochum 4. Es ist ein Entgelt vereinbart, sodass ein Leistungsaustausch vorliegt 5. B S.A. handelt dabei auch im Rahmen ihres Unternehmens 6. Die Umsätze sind damit sowohl in Bezug auf die Urlaubslektüre als auch auf die Fachbücher steuerbar gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG II. Steuerbefreiung und Steuersatz Keine Steuerbefreiung ersichtlich 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.v.m. Anlage 2 Nr. 49 a UStG ist nicht einschlägig, da sich diese ausschließlich auf Bücher und Druckerzeugnisse, mithin Gegenstände und nicht digitale Dateien bezieht 1

2 Andenken könnte man auch noch 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, allerdings werden hier keine Urheberrechte übertragen oder wahrgenommen, sodass die Steuerermäßigung letztlich auch abzulehnen ist Der Steuersatz beträgt damit 19% III. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach 10 Abs. 1 S. 1, 2 UStG IV. Steuerentstehung und Steuerschuldner Die Steuer entsteht m.a.d. VAZ der Ausführung der Leistung, 13b Abs. 1 UStG Steuerschuldner könnte gem. 13b Abs. 1, Abs. 5 S HS UStG der F sein (sog. reverse-charge-verfahren) o Ort der Fachliteratur bestimmt sich gem. 3a Abs. 2 UStG o F ist Unternehmer i.s.v. 2 Abs. 1 UStG o B S.A. sitzt als leistende Unternehmerin in Luxemburg und damit im übrigen Gemeinschaftsgebiet ( 1 Abs. 2a S. 1 UStG) o Steuerschuldner ist F o Bezieht sich nur auf die Fachliteratur! o Für Urlaubslektüre gilt bei identischen Voraussetzungen 13b Abs. 2 Nr Alt; Abs HS UStG (Steuerentstehung, 13b Abs HS UStG) B. Vorsteuerabzug bei F aus dem Bezug der E-Books I. 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG Steuer für Leistungen i.s.d. 13b Abs. 1, 2 UStG o Siehe Prüfung B S.A. an F Für das Unternehmen ausgeführt o Fachliteratur (+) o Urlaubslektüre (-) II. Vorsteuerausschluss Nicht ersichtlich III. Ergebnis: Vorsteuerabzug bzgl. der Fachliteratur i.h.v. 19% (+) C. Lizenzvertrag zwischen V-GmbH und B S.A. 1. V-GmbH = 2 Abs. 1 UStG 2. sonstige Leistung, 3 Abs. 9 S. 1 UStG 3a Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 UStG scheidet aus, da B S.A. Unternehmerin ist, die Leistung für ihr Unternehmen bezieht und auch nicht im Drittlandsgebiet sitzt 3a Abs. 2 S. 1 UStG: Luxemburg 2

3 4. Entgelt/Leistungsaustausch 5. Mangels Ort im Inland nicht steuerbar gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG D. Autorenverträge zwischen S und V-GmbH 1. S = 2 Abs. 1 UStG 2. sonstige Leistung, 3 Abs. 9 S. 1 UStG 3a Abs. 4 S. 1, 2 Nr. 1 UStG nicht einschlägig, da Empfänger (= V-GmbH) Unternehmer ist, die Leistung für ihr Unternehmen bezieht und auch nicht im Drittlandsgebiet sitzt 3a Abs. 2 S. 1 UStG: Frankfurt a.m. 4. Verwertungserlös = Entgelt Leistungsaustausch 5. Im Rahmen des Unternehmens 6. Ergebnis: Steuerbarkeit, 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG II. Steuerfreiheit, Steuersatz Steuerbefreiungen sind nicht ersichtlich Steuersatz o Grds. 12 Abs. 1 UStG: 19% o Hier 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG: Einräumung von Rechten, die sich aus dem UrhG ergeben: Bei Übertragung von Rechten an Büchern (+) 7% IV. Steuerentstehung 13b Abs. 1 UStG (-), da hier V-GmbH und S beide im Inland ansässig sind 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 (2, 3) UStG m.a.d. VAZ der (Teil-)Leistung V. Steuerschuldner, 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG: S E. Vorsteuerabzug der V-GmbH aus den Autorenverträgen I. 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG 1. gesetzlich geschuldete Steuer für Leistung eines anderen Unternehmers, s.o. 2. für das Unternehmen bezogen (s.o.): Weiterüberlassung an B S.A. 3. Rechnung 14, 14 a UStG (+) II. Vorsteuerausschluss 3

4 Infrage kommt 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG, da die Lizenzen zur Weitervergabe an die B S.A. genutzt werden und der Ort dieser Leistung nicht im Inland liegt Hypothetisch wären diese Leistungen aber, soweit der Ort im Inland wäre steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig zu 7% ( 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG) Kein Vorsteuerausschluss nach 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG III. Ergebnis: Vorsteuer i.h.v. 7% 2. Aufgabe A. Buchsendung von B S.A. an F 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG 2. Lieferung, 3 Abs. 1 UStG 3. Ort der Lieferung Urlaubsliteratur o 3c Abs. 1 S. 1 UStG ist einschlägig, insbesondere bezieht F die Bücher nicht als Unternehmer für sein Unternehmen ( 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG i.v.m. 1a Abs. 1 Nr. 2 a UStG) und die Bücher gelangen auch physisch aus Luxemburg (= Mitgliedstaat) nach Deutschland (= anderer Mitgliedstaat) o Ein Ausschluss nach 3c Abs. 3 UStG soll nicht vorliegen, da die Lieferschwellen lt. Bearbeitervermerk überschritten sind o Ort ist gem. 3c Abs. 1 S. 1 UStG dann Bochum Fachliteratur o 3c Abs. 1 UStG ist nicht anwendbar, da F die Bücher als Unternehmer für sein Unternehmen verwendet ( 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG i.v.m. 1a Abs. 1 Nr. 2a UStG) o Ort der Leistung ist danach 3 Abs. 6 S. 1, 3, 4 UStG: Luxemburg 4. gegen Entgelt/Leistungsaustausch 5. im Rahmen des Unternehmens 6. steuerbar bzgl. der Urlaubsliteratur, nicht steuerbar bzgl. der Fachliteratur II. Steuerpflicht und Steuersatz Keine Steuerbefreiung ersichtlich Steuersatz, 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.v.m. Anlage 2 Nr. 49 a: 7% IV. Steuerschuldner ( 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) V. Steuerentstehung ( 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 UStG) 4

5 B. Innergemeinschaftlicher Erwerb an der Fachliteratur durch F I. Steuerbarkeit, 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i.v.m. 1a Abs. 1 UStG 1. 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG Bücher gelangen physisch aus Luxemburg nach Deutschland 2. 1a Abs. 1 Nr. 2a UStG F ist Unternehmer und bezieht die Bücher für sein Unternehmen 3. 1a Abs. 1 Nr. 3a UStG Entgeltliche Lieferung durch einen anderen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens (vgl. oben B S.A. an F) 4. Kein Ausschluss, 1a Abs. 3 UStG (insb. Lieferschwelle erfüllt wg. Bearbeitervermerk) 5. Ort des i.g.e., 3d S. 1 UStG: Deutschland (!) 6. Steuerbar, 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG II. Steuerpflicht, Steuersatz Keine Steuerfreiheit gem. 4b UStG Steuersatz, 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.v.m. Anl. 2 Nr. 49 a: 7% IV. Steuerentstehung, 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG IV Steuerschuldner, 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG der F als Erwerber C. Vorsteuerabzug von F aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb I. 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1. i.g.e. für das Unternehmen des F (+), s.o. 2. gem. 3d S. 1 UStG im Inland bewirkt (+), s.o. 3. Rechnung ist nicht erforderlich II. kein Vorsteuerausschluss, 15 Abs. 2 UStG (+) III. Ergebnis: F kann die Vorsteuer i.h.v. 7% ziehen 5

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