Lösungsskizze zur 4. Klausur im Umsatzsteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald
|
|
- Siegfried Hafner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lösungsskizze zur 4. Klausur im Umsatzsteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Ausgangsumsätze der A-GmbH I. Verkauf der Türschlösser und Überwachung/Erläuterung durch Mitarbeiter an die B- AG mit Sitz in München a. A-GmbH = 1 Abs. 1 UStG b. Lieferung oder sonstige Leistung P! Hier liegt eine gemischte Leistung vor: sie besteht sowohl aus Elementen einer Lieferung i.s.v. 3 Abs. 1 UStG (Verkauf der Türschlösser aus mechanischen und elektronischen Bauteilen) als auch aus Elementen einer sonstigen Leistung i.s.v. 3 Abs. 9 UStG (Instruktion des Einbauprozesses und die Überwachung der Produktion durch Inspektionen) Mehrere Leistungselemente, die wirtschaftlich eine einheitlich Leistung darstellen, dürfen nicht künstlich aufgespalten werden (Einheitlichkeit der Leistung bzw. Aufteilungsverbot); hier dürfte in der Begleitung und Einweisung keine Nebenleistung zu sehen sein, die das Schicksal der Hauptleistung teilt, sondern es ist von einer gemischten Leistung auszugehen, die nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt anhand der Verkehrsauffassung zu beurteilen ist (Stadie, 3 Rn. 205) Wirtschaftlich betrachtet, wird es den Autobauern hier darauf ankommen, die Schlösser zu erhalten, damit diese in die PKW eingebaut werden können, sodass das Lieferungselement hier überwiegt, somit ist von einer Lieferung auszugehen c. Ort der Leistung ist Düsseldorf, 3 Abs. 6 S. 1, 3, 4 UStG, Versenden durch Spediteur S d. Leistungsaustausch / gegen Entgelt (+) e. im Rahmen des Unternehmens f. Ergebnis: Umsätze sind steuerbar 2. Steuerpflicht, Steuersatz, Bemessungsgrundlage, Steuerentstehung und -schuldner keine Steuerbefreiung ersichtlich, also steuerpflichtig zu 19 % ( 12 Abs. 1 UStG), Steuerschuldner ist gem. 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der A, die Steuer entsteht gem. 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 UStG m.a.d. VAZ der Lieferung II. Verkauf der Türschlösser und Überwachung/Erläuterung durch Mitarbeiter an die F- S.p.A. mit Sitz in Turin grds. wie oben 1
2 Hinweis: 3c Abs. 1 UStG findet keine Anwendung, da die F-S.p.A. nicht zum Kreis des 3c Abs. 2 UStG gehört. 2. Steuerfreiheit Hier kommt eine innergemeinschaftliche Lieferung i.s.v. 4 Nr. 1b, 6a UStG in Betracht: o A-GmbH versendet die Türschlösser nach Italien (= übriges Gemeinschaftsgebiet, 1 Abs. 2a S. 1 UStG), 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG physische Warenbewegung o F-S.p.A. erwirbt die Türschlösser als Unternehmerin zum Einbau in die PKW, also auch für ihr Unternehmen, 6a Abs. 1 Nr. 2a UStG o F-S.p.A. unterliegt in Italien gem. 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG auch der Erwerbsbesteuerung des 1a Italienisches UStG, da die F-S.p.A. die Türschlösser von einem anderen Unternehmer gegen Entgelt (vgl. oben) für ihr Unternehmen erwirbt. Die Türschlösser gelangen auch von Deutschland nach Italien, sodass eine Erwerbsbesteuerung vorliegt; hiervon kann der Unternehmer auch ausgehen, da die F-S.p.A. mit ihrer (italienischen) USt-IdNr. aufgetreten ist (vgl. Stadie, 6a Rn. 23) o Die Nachweispflichten inkl. USt-IdNr. Gem. 6a Abs. 3 UStG, 17a, 17c UStDV sind erfüllt Die Lieferung an die F-S.p.A. ist damit gem. 4 Nr. 1b, 6a UStG steuerfrei III. Verkauf der Türschlösser und Überwachung/Erläuterung durch Mitarbeiter an die G- Corp. mit Sitz in Detroit (vgl. oben) 2. Steuerfreiheit Hier kommt eine Steuerbefreiung gem. 4 Nr. 1a, 6 UStG in Betracht (Ausfuhrlieferung) o Die A-GmbH hat die Türschlösser in die USA und damit das Drittlandsgebiet ( 1 Abs. 2a S. 3 UStG) versendet, 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG physische Warenbewegung o Der Nachweis i.s.v. 6 Abs. 4 S. 1 UStG ist erbracht Die Lieferung an die G-Corp. ist damit steuerfrei 2
3 VI. Urlaub durch die Schulungs-Mitarbeiter Hauptsächlich im eigenen Interesse? (-), da eigenmächtige Verlängerung durch Mitarbeiter, kein bloßer Reflex einer Handlung des Unternehmers (vgl. Stadie, 1 Rn. 14) Leistungsaustausch P! o Arbeitseinsatz als Gegenleistung P! Keine Gegenleistung im Vertrag vereinbart, bloße stillschweigende Duldung der Urlaubsverlängerung ausreichend? o Ersatztatbestand 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG: Hier ist fraglich, ob Zwecke vorliegen, die außerhalb des Unternehmens liegen. Die Geschäftsführung billigt das Verhalten der Mitarbeiter, um die Motivation hoch zu halten, sodass man einen unternehmerischen Zweck annehmen kann; man könnte allerdings ähnlich wie bei Incentive-Reisen die unternehmerische Mitveranlassung nicht ausreichen lassen (vgl. Leonard, in B/G, 3 Rn. 267, m.e. zu bevorzugen) oder die Steuerbarkeit von einer Aufteilung des Eingangsumsatzes abhängig machen (Nieskens, R/D, 3 Rn. 1713) o Es sind jeweils alle Auffassungen vertretbar 2. Ggf. Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage, Steuerentstehung und -schuldner Wer den Leistungsaustausch bejaht, muss den Ort der uwa gem. 3f S. 1 UStG in Düsseldorf und die BMG gem. 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG feststellen o Bei der BMG könnte man sich noch fragen, ob die BMG nur mit Umsatzsteuer belastete Ausgaben beinhaltet (vgl. dazu Stadie, 10 Rn. 118 angedachte auch eine restriktive Auslegung von 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG) Steuersatz beträgt gem. 12 Abs. 1 UStG 19 %, Steuerschuldner ist gem. 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der A; die Steuer entsteht gem. 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG m.a.d. VAZ der Zuwendung/Leistungserbringung B. Eingangsumsätze der A-GmbH I. Transport durch Spediteurs S nach München a. gesetzlich geschuldete Steuer für eine Leistung von einem anderen Unternehmer Transportleistung = sonstige Leistung, 3 Abs. 9 UStG Ort: 3a Abs. 2 S. 1 UStG: Düsseldorf (= Inland) Steuerbar, steuerpflichtig gem. 12 Abs. 1 UStG zu 19% von der BMG ( 10 Abs. 1 S. 1, 2 UStG), Steuerentstehung ( 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 UStG), Steuerschuldner = S ( 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) gesetzlich geschuldete Steuer (+) b. Rechnung (+) 3
4 c. Für das Unternehmen des A (+) 2. kein Vorsteuerausschluss i.s.v. 15 Abs. 2 UStG erkennbar II. Transport durch Spediteurs S nach Turin a. gesetzlich geschuldete Steuer für eine Leistung von einem anderen Unternehmer Grds. wie oben Kein 3b UStG, da Empfänger (= Auftraggeber = A-GmbH) Unternehmer ist, daher Ort der Leistung ebenfalls gem. 3a Abs. 2 S. 1 UStG: Düsseldorf b. und c. wie oben 2. Vorsteuerausschluss Grds. 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG, da es sich um steuerfreie Ausfuhrlieferungen handelt Allerdings Rückausnahme gem. 15 Abs. 3 Nr. 1 a UStG, da es sich um eine Steuerbefreiung i.s.v. 4 Nr. 1b UStG handelt III. Transport durch Spediteurs S nach Detroit 1. Vorsteuerabzug 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG Wie oben; soweit (also anteilig, arg. 3a Abs. 8 S. 2; 3b Abs. 1 S. 1 UStG, Stadie, 3a UStG Rn. 145) die Beförderungsleistung im Drittland erfolgt, ist der Ort gem. 3a Abs. 8 UStG als das Drittland zu bestimmen, daher ist der Beförderungsteil, der auf das Drittland entfällt, ist im Inland nicht steuerbar (Aufteilung 15 Abs. 4 UStG analog) Soweit steuerbar, ist die Leistung gem. 4 Nr. 3 a aa UStG steuerbefreit (gilt nur für die Ausfuhr, nicht für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr, vgl. Stadie, 4 Nr. 3 Rn. 7) 2. keine gesetzlich geschuldete Steuer, kein Vorsteuerabzug IV. Transport von Shengzun nach Düsseldorf Grds. wie oben (Detroit), soweit im Drittlandgebiet erbracht gem. 3a Abs. 8 S. 2; 3b Abs. 1 S. 1 UStG nicht steuerbar Soweit auf das Gemeinschaftsgebiet entfallend (Rotterdam Düsseldorf) steuerbar Keine Steuerfreiheit gem. 4 Nr. 3 a bb UStG, da insoweit keine Einfuhr vorliegt (diese liegt nur im Verhältnis Drittland und Rotterdam vor und ist nicht steuerbar!) 2. Vorsteuerausschluss In Bezug auf Lieferung nach Turin/Detroit, 15 Abs. 2 Nr. 1; Abs. 3 Nr. 1 UStG Bzgl. München kein VoSt-Ausschluss ersichtlich 4
5 V. Kabel von der C. Ltd. Gesetzlich geschuldete Steuer Eingangsumsatz Lieferung, 3 Abs. 1 UStG, Ort gem. 3 Abs. 6 S. 1, 3 UStG in Peking, China Damit nicht im Inland steuerbar, also keine gesetzlich geschuldete Steuer, 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG (-) 2. Vorsteuerabzug, 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG (Einfuhrumsatzsteuer) Es handelt sich um niederländische Einfuhrumsatzsteuer, die nicht in Deutschland als Vorsteuer geltend gemacht werden kann (allerdings in den Niederlanden, lt. Bearbeitervermerk nicht zu prüfen) 3. Vorsteuerabzug, 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG (innergemeinschaftlicher Erwerb) a. Steuer für den i.g. Erwerb Hier innergemeinschaftliches Verbringen ( 1a Abs. 2 UStG) o Aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (= NL) o Zu seiner Verfügung (+), da im Inland zur Weiterverarbeitung genutzt (siehe dazu Stadie, 1a Rn. 24) o Einführung in Gemeinschaftsgebiet unschädlich Ort, 3d S. 1 UStG = Deutschland (!) Steuerbar, 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG aber steuerfrei, vgl. 4b Nr. 4 UStG: soweit für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nach 15 Abs. 3 UStG nicht ausschließen; hier bzgl. Lieferung an G ( 4 Nr. 1a; 6 UStG) und F ( 4 Nr. 1b; 6a UStG); nicht für Umsätze an B in München D.h. bzgl. der Bauteile, die an G und F steuerfrei geliefert werden liegt eine Steuerbefreiung vor; die Bauteile, die an B weitergeleitet werden, sind hingegen nicht steuerfrei (dass die Steuerbefreiung also systematisch überflüssig ist, leuchtet ein, vgl. auch Stadie, 4b Rn. 6) Bzgl. der beabsichtigten Umsätze an B: BMG, 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG Steuersatz, 12 Abs. 1 UStG: 19% Steuerschuldner, 13a Abs. 1 Nr. 2 UStG: Erwerber = A-GmbH Steuerentstehung, 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG Für das Unternehmen bezogen (+) b. Vorsteuerausschluss nicht ersichtlich c. Vorsteuerabzug damit gem. 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG möglich 5
Lösungsskizze zur 3. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 3. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Ausgangsumsätze der A-GmbH I. Verkauf der Türschlösser und Überwachung/Erläuterung durch Mitarbeiter an die B- AG mit Sitz
MehrLösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG
MehrLösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit
Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der
MehrEinfÅhrung in die Umsatzsteuer
Steuerbarkeit E I N F Û H R U N G Die PrÅfung von umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen ist logisch und nachvollziehbar, denn die PrÅfung jedes Falles vollzieht sich eigentlich immer nach demselben Grundschema,
MehrUmsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf
Umsatzsteuer - Wissen auffrischen Januar 2017 Frank Rininsland - Dipl.-Oec. - Steuerberater, Frielendorf Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden Sie unter
MehrLösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben
1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
Mehr6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines
6 Reihengeschäft 6.1 Allgemeines Das Reihengeschäft ist seit dem 1. Januar 1997 in 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und Abs. 7 UStG neu geregelt worden. Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben
MehrSteuerbarkeit von Umsätzen
Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)
MehrUmsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht
Skript zum Online-Training Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Echte Steuerbefreiungen... 3 2.1 Überblick... 3 2.2
MehrRechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis
Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung
Mehr8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)
8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung
MehrGesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts
Wirtschaft Stefan Bross Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts Unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 Bachelorarbeit Bibliografische Information
MehrUmsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10
Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1 1. Umsatzsteuer im Steuersystem 1 2. Umsatzsteuer in der Finanzverfassung des GG 1 3. Umsatzsteuer im internationalen Kontext 2 4. Umsatzsteuer im Europäischen
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 8195 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34
MehrAnwendungsbeispiele. Die Lieferung des A an B ist als Lieferung in ein Umsatzsteuerlager steuerfrei ( 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 1 UStG).
Anlage 2 zum BMF-Schreiben vom 28. Januar 2004 IV D 1 - S 7157-1/04/IV D 1 - S 7157a - 1/04 Anwendungsbeispiele Beispiel 1: Unternehmer A aus Köln liefert einen unter die Anlage 1 zu 4 Nr. 4a UStG fallenden
MehrWiss. Mit. Alexander Witfeld
Klausurtraining Umsatzsteuerrecht 30.05.2014 Wiss. Mit. Alexander Witfeld Lehrstuhl für Steuerrecht / Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de Einige
MehrBesondere Fälle in der Umsatzsteuer
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum am 11. Mai 2017 1 Lieferung von Ware aus Berlin nach Paris an einen anderen
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34
MehrDienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen
Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd
MehrZusatzfrage: Ändert sich etwas, wenn G gegenüber M auch den Einbau der Tanks schuldet?
Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Klausur 1) Maschinenhersteller M aus München verfügt neben seinen Produktionshallen über ein ungenutztes Grundstück, das er für eine spätere Erweiterung des Unternehmens
MehrDie Fiskalvertretung
Die Fiskalvertretung Darstellung des internationalen Warenverkehrs im Umsatzsteuerrecht von Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland Steuerberater unter Mitarbeit von Dipl.-Finanzwirt Paul Eichmann RICHARD BOORBERG
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem
Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,
MehrUmsatzsteuer richtig gestalten
Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke
MehrMUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR
FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFT Prof. Dr. Christoph Voos MUSTERLÖSUNG ZUR PROBEKLAUSUR BETRIEBLICHE STEUERLEHRE (TEIL: VEKEHRSTEUERN) Teil A: Multiple Choice. (Core Modul BBA) Hinweis:
MehrFrage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage?
Sommersemester 1 Fall 1 Der Möbelhändler M verkauft antike Möbel an einen unternehmerischen Abnehmer A in der Schweiz, der die Möbel vor Ort an Endverbraucher veräußert. M übergibt die Ware einem Spediteur,
MehrUmsatzsteuer im Unternehmen
Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner
MehrUmsatzsteuerrecht visualisiert
Julia Bader / Gabi Meissner / Andreas Wahl / Marina Bobikov / Athanasia Lamari / Isabel Ludwig Umsatzsteuerrecht visualisiert Das deutsche Umsatzsteuerrecht in Übersichten 2015 Schäffer-Poeschel Verlag
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.
MehrInhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen
0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...
MehrUniversität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011
www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 6. Veranstaltung Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte
MehrSteuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer
Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere
MehrFall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer?
Sommersemester 1 Fall 1 Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,-
Mehr2. Bei nicht ordnungsgemäßem Beleg- und Buchnachweis kommt auch kein Vertrauensschutz nach 6a Abs. 4 UStG in Betracht.
FG München, Urteil v. 24.09.2013 2 K 570/11 Titel: (Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen) Normenketten: 4 Nr 1 Buchst b UStG 2005 6a Abs 1 UStG 2005 6a Abs 3 UStG 2005 6a Abs
MehrStudium und Praxis. Umsatzsteuer. von Prof. Dr. Wolfgang Jakob. 4., völlig überarbeitete Auflage
Studium und Praxis Umsatzsteuer von Prof. Dr. Wolfgang Jakob 4., völlig überarbeitete Auflage Umsatzsteuer Jakob schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrUmsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite
MehrRepetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer
Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer
MehrC.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)
C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche
MehrUmsatzsteuerrecht. Rechtsquellen: UStG, UStDV, UStAE (Selbstbindung der Verwaltung), MwStSystRL
Umsatzsteuerrecht System: Netto-Alphasensystem mit Vorsteuerabzug Rechtsquellen: UStG, UStDV, UStAE (Selbstbindung der Verwaltung), MwStSystRL Eingangs- und Ausgangsumsatz -------------------------------
MehrUmsatzsteuer. Dr. Wolfgang Jakob. 2., vóllig überarbeitete Auflage. o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater
Umsatzsteuer Dr. Wolfgang Jakob o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater 2., vóllig überarbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1998 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrProblembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht
86 Themenbereich Umsatzsteuer fördern oder versenden würde. Selbstverständlich muss nachgewiesen werden, dass der Gegenstand tatsächlich physisch in die Schweiz gelangt ist. Tipp! Lassen Sie sich auch
MehrMehrwertsteuer der EU
Mehrwertsteuer der EU Die 6., 8. und 13. USt-Richtlinie mit Erläuterungen Von Dr. Wolfram Birkenfeld Richter am Bundesfinanzhof unter Mitwirkung von Dipl.-Finw. Assessor iur. Jürgen Hille 5., überarbeitete
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Hinweise für den Leser
Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweise für den Leser I III Teil 1 - Einleitung 1 1. Fiskalische Aspekte des Umsatzsteuersystems 1 1.1 Die Vorläufer der heutigen Umsatzsteuer 1 1.2 Die Umsatzsteuer als öffentlich-rechtliche
MehrLösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland
Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?
MehrSteuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9
A. Steuergegenstand 8 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 8 2. Lieferungen und Leistungen Grundsätze 9 B. Unternehmer und Unternehmer 17 1. Bedeutung des Unternehmerbegriffs 17 2. Selbständigkeit
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Erster Abschnitt: Grundlagen der Umsatzsteuer... 1 A. Rechtsquellen und Auslegungsbehelfe...1 I. Die
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrÜbungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den 7.6.2018 Besprechungsfall 3 Stichpunkte zur Lösung Teil 1 Vorsteuer (Eingangsumsatz): 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Z erbringt an U umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Lieferungen
MehrReihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1
Mehrb) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt
Geben Sie jeweils die entsprechenden Paragraphen an. Begründen Sie Ihre Angaben kurz. Aufgabe 1 Der Unternehmer U, Bochum, lässt mit eigenem LKW Waren für netto 2.500,00 durch seinen Fahrer an den schweizerischen
MehrFiskalvertretung. Hierzu folgende Beispiele:
Fiskalvertretung A. Fiskalvertretung in Deutschland Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ist in Deutschland das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, um für ausländische Unternehmen
MehrInnergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Programmübersicht 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen 2. Versandhandelsregelung 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe 2 I.g. Lieferungen
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturübersicht... XI Anleitung zum Verständnis des Skriptums... XIII Erster Abschnitt: Grundlagen der Umsatzsteuer... 1 A. Rechtsquellen und Auslegungsbehelfe...1 I. Die
MehrLogistiker - Frühstück
www.pwc.de Logistiker - Frühstück Auflösung des Hamburger Freihafens - Möglichkeiten der Fiskalvertretung - Agenda 1. Besonderheiten in der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei der Berücksichtigung
Mehr3. Voraussetzung für das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft ist nicht... (2 Punk te)?
Teil A: Multiple Choice. Hinweis: Es ist jeweils nur eine Antwort zutreffend. Begründungen sind nicht erforderlich und werden auch nicht gewertet. Bitte kreuzen Sie die jeweils zutreffende Antwort an!
MehrPraktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher
Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42) Kernpunkt: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei innergemeinschaftlicher (i.g.) Weiterlieferung Anwendungsfälle:
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
MehrKLAUSUR SS 2015 (NEUE PO!)
HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFT Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR SS 2015 (NEUE PO!)
MehrUmsatzsteuer für digitale Publikationen
Umsatzsteuer für digitale Publikationen Recht in der Medienbearbeitung Weimar, 11. Nov. 2009 Dr. Harald Müller Sachverhalt: Bibliothek lizenziert Zugriff auf E-Journal oder Datenbank Anbieter hat Geschäftssitz/Server
MehrLehrbuch Umsatzsteuer
NWB Steuerfachkurs Lehrbuch Umsatzsteuer Von Professor Volker Hahn Dozent an der Fachhochschule Ludwigsburg, Hochschule fur offentliche Verwaltung und Finanzen Professor Hans-Dieter Kortschak, Steuerberater,
MehrSteuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos
Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Ablauf der
MehrInhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen
Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich
MehrProblembereich 3: Sonstige Leistungen im Umsatzsteuerrecht
78 in der Schweiz ausgeführt ist, kann sich nur nach dem Umsatzsteuergesetz der Schweiz bestimmen. Im Regelfall wird eine Umsatzsteuer aber bei drittlandsgrenzüberschreitenden Lieferungen im Bestimmungsland
MehrUmsatzsteuerrecht. Universität Trier 2. Stunde WS 2014/15. Prof. Dr. Henning Tappe
Umsatzsteuerrecht Universität Trier 2. Stunde Umsatzsteuerrecht 1 C 3 Leitprinzipien und SystemaKk 25» Die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer Umsatzsteuer ist frakkonierte Allphasen- NeOo- Steuer Umsatzsteuer
MehrSteuerbarkeit von Umsätzen
Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)
MehrKLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!)
HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR
MehrÜberlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen
MehrNeuerungen im Umsatzsteuerrecht ab Januar 2010 Auswirkungen auf Speditions- und Logistikunternehmen
Neuerungen im Umsatzsteuerrecht ab Januar 2010 Auswirkungen auf Speditions- und Logistikunternehmen Hamburg, 11. Dezember 2009 Referent Thomas Dempewolf Steuerberater, Dipl.-Kaufmann Partner BDO Deutsche
MehrSteuerakademie Thüringen e.v. A. Steuergegenstand 6
A. Steuergegenstand 6 1. Tatbestandsmerkmale i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 6 2. Lieferungen und Leistungen- Grundsätze 10 2.1 Begriff der Leistung 10 2.2 Besondere umsatzsteuerliche Vorgänge 11 2.3 Umfang
Mehr10 Sachleistungen an Arbeitnehmer UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, lb, 9. 9a und 12, 10 Abs. 1,2, 4 und 5
Inhaltsübersicht 1. Steuerbare Umsätze Fall 1 Die Arten steuerbarer Umsätze - Steuergegenstände... 13 UStG 1 Abs. IN r. 1,4 und 5 2 Steuerbare und nicht steuerbare U m sä tze... 18 UStG 1 Abs. 1 Nr. 1
MehrUmsatzsteuertagung 2006
Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
Umsatzsteuer im Binnenmarkt Stand: Mai 2015 Referent: Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen Steuerberater ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort
MehrNemačka evidencije PDV
Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen
MehrLehreinheit 10. Rechnungen und Umsatzsteuer
Lehreinheit 10 Rechnungen und Umsatzsteuer 2 Inhaltsverzeichnis Bemessungsgrundlage Steuersatz Steuerentstehung Steuerschuldner Rechnungen Rechnungsbestandteile Übermittlungswege 3 Allgemeines Sofern eine
MehrSkript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit
Skript zum Online-Training Umsatzsteuer IV Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Innergemeinschaftliche Leistungen... 4
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02
Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00
MehrVorbemerkungen 9 Vorwort 11
Vorbemerkungen 9 Vorwort 11 Grundlagen 1 Einführung 13 2 Wenn der (Zweit )Name zum Programm wird: die Umsatzsteuer als Mehrwert steuer 30 3 Der neue Umsatzsteuer Anwendungserlass UStAE 32 4 Überlegungen
MehrUmsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18
MehrVII. Inhaltsübersicht
VII Inhaltsübersicht Kapitel 1: Einleitung 1 A. Ausgangslage 1 B. Zielsetzung der Untersuchung und Vorgehensweise 4 Kapitel 2: Gestaltungsmöglichkeiten eines national tätigen deutschen Unternehmers 7 A.
MehrUmsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF
Rundschreiben Nr. 254 Berlin, 09. Dezember 2015, ma/ka Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Sehr geehrte Damen und Herren, als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom
MehrKlausurbesprechung Umsatzsteuerrecht 12. Juni 2015
Klausurbesprechung Umsatzsteuerrecht 12. Juni 2015 Wiss. Mit. Alexander Witfeld Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de LLM@kompetenzzentrum-steuerrecht.de
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
MehrUmsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n
Studienfach 1.2.2 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im G r u n d s t u
MehrSteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrUmsatzsteuer im Binnenmarkt
www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES
MehrUmsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung
Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue
MehrCaroline Philipp Henning H. Ruth. Umsatzsteuer. Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER
Caroline Philipp Henning H. Ruth Umsatzsteuer Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER Vorwort Inhaltsübersicht 7 1 Einführung/Vorbemerkungen 13 A. Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung 13
MehrKonten für UStVA-Formular zuordnen
Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für
MehrKonten für UStVA-Formular zuordnen
Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für
MehrUnter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MRin Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter
MehrAgenda der 8. Veranstaltung
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 8. Veranstaltung Vorsteuerabzug Voraussetzungen Vorsteuerabzugsverbote
MehrUmsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU
Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrRA Michael Lux Workshop VI
RA Michael Lux Workshop VI Zoll und Mehrwertsteuer Reihengeschäfte 4. Thementag Außenwirtschaft 28. Oktober, Köln Übersicht 1. Definition des Reihengeschäfts ( 3 Abs. 6 Satz 5 UStG) 2. Zuordnung der Warenbewegung
Mehr