Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz

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1 Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

2 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3 Abs. 6 Satz 5 UStG: mehrere Unternehmer (d.h. mind. 2) schließen Umsatzgeschäfte ab, über denselben Gegenstand, dieser Gegenstand gelangt durch Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer. Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

3 Mehrere Unternehmer: mindestens drei Personen keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl auch Nichtunternehmer können an einem Reihengeschäft beteiligt sein keine Lieferung, wenn ein Unternehmer mehrfach in dieselbe Lieferkette eingeschaltet ist Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

4 Umsatzgeschäfte: Umsatzgeschäfte über denselben Liefergegenstand Umsatzgeschäft: in Form von Kauf- oder Werklieferungsverträgen Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

5 derselbe Liefergegenstand: Wahrung der Identität des Gegenstandes innerhalb der Umsatzkette die Identität ist z.b. nicht gewahrt, wenn der Liefergegenstand vom Zwischenlieferer bearbeitet wird oder wenn ein Zwischenlieferer dem Gegenstand notwendige Zubehörteile beifügt oder Montagearbeiten an ihm ausführt Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

6 : Beförderung oder Versendung durch eine unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer das unmittelbare Gelangen setzt eine Beförderung oder Versendung durch einen am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer voraus Beförderung oder Versendung durch mehrere Beteiligte gebrochene Beförderung oder Versendung Bestimmungen über das Reihengeschäft ggf. auf eine Teilreihe anzuwenden Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

7 Ortsbestimmung: Im Rahmen der einen Gegenstandsbewegung werden mehrere Lieferungen i.s.v. 3 Abs. 1 UStG ausgeführt Getrennte Beurteilung hinsichtlich des Lieferortes ( 3 Abs. 6 bis 8, 3c UStG) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

8 Ortsbestimmung (waren-) bewegte Lieferung: Die Beförderung oder Versendung ist nach 3 Abs. 6 Satz 5 UStG nur einer Lieferung zuzuordnen, nur diese ist eine sog. (waren-) bewegte Lieferung Bewegte Lieferung: wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer, den Abnehmer ( ) befördert oder versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer ( ) beginnt ( 3 Abs. 6 Satz 1 UStG) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

9 Ortsbestimmung (waren-) ruhende Lieferung: Die anderen Lieferungen sind nur (waren-) ruhende Lieferungen (vgl. Abschn Abs. 2 S. 1 bis 5 UStAE) Wird der Gegenstand der Lieferung nicht befördert oder versendet, wird die Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

10 Ortsbestimmung (waren-) ruhende Lieferung: Allgemein gilt folgendes: Lieferungen, die der Beförderungs- oder Versendungslieferung vorangehen, gelten dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt ( 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 UStG). Lieferungen, die der Beförderungs- oder Versendungslieferung folgen, gelten dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung des Gegenstands endet ( 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 UStG). Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

11 Steuerbefreiung nach 4 Nr. 1 Bst. a oder b UStG Nur für die (waren-) bewegte Lieferung kommt eine Steuerbefreiung in Betracht als Ausfuhrlieferung ( 6 UStG) oder innergemeinschaftliche Lieferung ( 6a UStG) Ortsverlagerung nach 3 (8) UStG Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

12 Fall 1: Grundfall vom Inland in EU DE 1 befördert / versendet D 1 D 2 U 3 Spanien 1. Lieferung: Beginn in Deutschland (waren-) bewegte Lieferung steuerbar und steuerpflichtig Voraussetzungen i.g. Lieferung (-), wenn D2 mit deutscher USt-IdNr. auftritt 1. Lieferung: Besteuerung des i.g. Erwerbs in Deutschland ( 3d S. 2 UStG), solange D 2 eine Besteuerung des i.g. Erwerbs in Spanien nicht nachweist 1. Lieferung: D2-innerg. Erwerb in Spanien Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

13 Fall 1: Grundfall vom Inland in EU DE 1 befördert/versendet D 1 D 2 U 3 Spanien 2. Lieferung: (waren-) ruhende Lieferung, weil ohne Ende in Spanien, im Inland nicht steuerbar 2. Lieferung: D2 steuerbare und steuerpflichtige Lieferung in Spanien Registrierungspflicht Tritt D 2 unter spanischer Ust-IdNr. auf, ist die Beurteilung der Lieferung des D 1 an D 2 als i.g. Lieferung möglich Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

14 Fall 2: Grundfall vom Inland in EU DE 2 befördert / versendet als Abnehmer D 1 D 2 befördert/versendet als Abnehmer U 3 Spanien 1. Lieferung: Beginn in Deutschland (waren-) bewegte Lieferung steuerbar und steuerpflichtig Voraussetzungen i.g. Lieferung (-), wenn D2 mit deutscher USt-IdNr. auftritt 1. Lieferung: Besteuerung des i.g. Erwerbs in Deutschland ( 3d S. 2 UStG), solange D 2 eine Besteuerung des i.g. Erwerbs in Spanien nicht nachweist 1. Lieferung: D2-innerg. Erwerb in Spanien Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

15 Fall 2: Grundfall vom Inland in EU DE 2 befördert / versendet als Abnehmer D 1 D 2 befördert/versendet als Abnehmer U 3 Spanien 2. Lieferung: (waren-) ruhende Lieferung, weil ohne Ende in Spanien im Inland nicht steuerbar 2. Lieferung: D 2 steuerbar und steuerpflichtig in Spanien Registrierungspflicht Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

16 Fall 3: Grundfall vom Inland in EU U3 holt die Ware bei DE1 ab D 1 D 2 U 3 Spanien Holt die Ware bei D 1 ab 1. Lieferung: (waren-) ruhende Lieferung, weil ohne Beginn in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig 2. Lieferung: (waren-) bewegte Lieferung Beginn in Deutschland Steuerbar und steuerfrei als i.g. Lieferung 2. Lieferung: i.g. Erwerb in Spanien Steuerbar und steuerpflichtig in Spanien Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

17 Zoll Recht Steuern Referentin: Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Foto des Referenten in Kooperation mit der IAPA International Association of Professional Advisers ( Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

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